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Pauschalreise: Name vom Reisebüro falsch übermittelt... wer haftet?

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  • wulmleinW Offline
    wulmleinW Offline
    wulmlein
    schrieb am zuletzt editiert von wulmlein
    #1

    Hallo,

    ich habe ein Problem und würde dazu gerne mal eure Meinungen hören.

    Wir haben über check24 eine Pauschalreise (Flug mit 2 verschiedenen Airines + Hotel) gebucht. Veranstalter ist Schauinsland. Bei der Buchung auf check24 wurden von uns alle Namen der 4 Reisenden korrekt angegeben. Auch auf der Buchungsbestätigung von check24 passt alles. Die Namensdaten wurden dann jedoch von Chek24 falsch an den Reiseveranstalter Schauinsland übermittelt, sodass nun beim Veranstalter ein Nachname komplett falsch ist (nicht nur ein paar Buchstaben, sondern ein komplett anderer Nachname, also wirklich Maier statt Huber ...😀). Auf der Rechnung die wir vom Veranstalter bekommen haben ist uns erstmals der falsche Name aufgefallen. Alle Flüge (Norwegian, Tuifly etc) sind jetzt vom Veranstalter auf den falschen Namen gebucht, laut Airline ist eine Namensänderung in den gebuchten Tarifen nicht möglich. Es muss komplett storniert werden.

    Die Buchung bei check24 erfolgte am 21.02., die Bestätigung vom Veranstalter haben wir samt Rechnung am 23.02. erhalten. Da die Reise bereits in 2 Wochen stattfinden soll ist der Betrag sofort fällig. Schauinsland mahnt jetzt den Betrag bei uns an. Sollen wir zahlen?

    Der Kontakt mit check24 hat bisher trotz mehrere Anrufe zu nichts geführt, wir warten weiterhin auf eine konkrete Rückmeldung. Check 24 gibt zu, dass der Fehler bei Ihnen liegt und der Name falsch an den Reiseveranstalter übermittelt wurde. Gestern wurde uns von einem check24 Mitarbeiter gesagt wir sollen unbedingt zahlen, da wir sonst die Mahngebühren tragen müssen, der check24 Mitarbeiter heute sagt wir sollen auf keinen Fall bezahlen.
    Was würdet ihr uns raten?

    Grüße

    Melly

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • CliffideoC Offline
      CliffideoC Offline
      Cliffideo
      schrieb am zuletzt editiert von Cliffideo
      #2

      Es muss auf keinen Fall komplett storniert werden, es ist ja nur eine Person falsch gebucht, nur dieser Hin- und Rückflug muss, wenn wirklich kein Namechange möglich ist, neu gebucht werden. Die anderen drei Flüge und das Hotel bleibt ja davon unberührt.
      Da Ihr die Reise antreten wollt, würde ich die Rechnung bezahlen. Es liegt dann an Check24, Euch noch einen korrekten Flug dazuzubuchen und den falsch gebuchten verfallen zu lassen.
      Falls die das nicht hinbekommen, selber buchen und alle Mehrkosten Check24 in Rechnung stellen.
      Nach 4 Tagen kann Schauinsland auch noch keine Mahnung schicken, geschweige denn Mahngebühren einfordern, dazu müssten min. 14 Tage nach Rechnungserhalt vergehen. Sie können aber bei Nichtzahlung die Reiseunterlagen verweigern oder diese nur gegen Barzahlung am Abflughafen hinterlegen.
      Ich würde zusätzlich Schauinsland per Einschreiben über den Fehler informieren und die korrekte Bestätigung von check24 beilegen, damit man den Fehler nicht DIR zuschreibt. Es liegt nicht an Dir zu beweisen, wer da nun was falsches eingegeben hat, das sollen die beiden miteinander austüdeln. Du hast aber den Fehler in der Schauinslandrechnung gefunden und musst dies mitteilen.
      Wie sind denn die Reisedaten und von wo nach wo wird geflogen?

      Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
      Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

      wulmleinW 1 Antwort Letzte Antwort
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      • CliffideoC Cliffideo

        Es muss auf keinen Fall komplett storniert werden, es ist ja nur eine Person falsch gebucht, nur dieser Hin- und Rückflug muss, wenn wirklich kein Namechange möglich ist, neu gebucht werden. Die anderen drei Flüge und das Hotel bleibt ja davon unberührt.
        Da Ihr die Reise antreten wollt, würde ich die Rechnung bezahlen. Es liegt dann an Check24, Euch noch einen korrekten Flug dazuzubuchen und den falsch gebuchten verfallen zu lassen.
        Falls die das nicht hinbekommen, selber buchen und alle Mehrkosten Check24 in Rechnung stellen.
        Nach 4 Tagen kann Schauinsland auch noch keine Mahnung schicken, geschweige denn Mahngebühren einfordern, dazu müssten min. 14 Tage nach Rechnungserhalt vergehen. Sie können aber bei Nichtzahlung die Reiseunterlagen verweigern oder diese nur gegen Barzahlung am Abflughafen hinterlegen.
        Ich würde zusätzlich Schauinsland per Einschreiben über den Fehler informieren und die korrekte Bestätigung von check24 beilegen, damit man den Fehler nicht DIR zuschreibt. Es liegt nicht an Dir zu beweisen, wer da nun was falsches eingegeben hat, das sollen die beiden miteinander austüdeln. Du hast aber den Fehler in der Schauinslandrechnung gefunden und musst dies mitteilen.
        Wie sind denn die Reisedaten und von wo nach wo wird geflogen?

        wulmleinW Offline
        wulmleinW Offline
        wulmlein
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Vielen Dank für deine Antwort.

        Wir fliegen schon am 27.02., das ganze ist also ziemlich eilig. Die Reise geht "nur" nach Teneriffa (es gibt also zumindest keine Probleme mit der Einreise etc.), 8 Tage, Hinflug mit Tuifly, Rückflug mit Norwegian.

        Wir haben jetzt noch einmal schriftlich die beiden Buchungsbestätigungen an Schauinsland weitergeleitet und auf den Fehler hingewiesen, das sollte also hoffentlich passen....

        Grüße

        wulmlein

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Silvia LS Offline
          Silvia LS Offline
          Silvia L
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Heute ist der 27. 2.❗Ich hoffe Ihr habt Euren Flug nicht verpasst 😉

          wulmleinW 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Silvia LS Silvia L

            Heute ist der 27. 2.❗Ich hoffe Ihr habt Euren Flug nicht verpasst 😉

            wulmleinW Offline
            wulmleinW Offline
            wulmlein
            schrieb am zuletzt editiert von wulmlein
            #5

            Oh sorry, da war ich mit meinen Gedanken wohl gerade schon im Urlaub.😊
            Wir fliegen am Dienstag 19.03. ... 😀

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Silvia LS Offline
              Silvia LS Offline
              Silvia L
              schrieb am zuletzt editiert von Silvia L
              #6

              Das war letzte Woche 😉
              Ah hast Du es selbst gemerkt

              1 Antwort Letzte Antwort
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