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Hotel gebucht und jetzt schließt es während des gebuchten Zeitraum

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Tiffy2491T Offline
    Tiffy2491T Offline
    Tiffy2491
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, wir haben schon vor monaten das Hotel Fergus Geminis am Ballermann privat über die Hotel Homepage gebucht. Heute morgen kam eine E-Mail nur mit der Info drin das das Hotel bereits am 21.10 schließt und die unseren Aufenthalt um 1 Nacht verkürzen müssen. Mehr nicht. Kann mir hier vlt jemand sagen was jetzt unsere Rechte sind. Ob wir uns selber kümmern müssen irgendwo noch für 1 Nacht ein Zimmer zu bekommen oder ob das Hotel sich drum kümmern muss und wer für die Kosten aufkommt? Vom Hotel haben wir damals die Bestätigung für die beiden Doppelzimmer bekommen und bezahlen sollten wir vor Ort im Hotel bei Ankunft.

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    • jlechtenboehmerJ Offline
      jlechtenboehmerJ Offline
      jlechtenboehmer
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Dazu siehst du Dir am besten (nochmals oder womöglich das erste mal ?!) die AGBˋs des Hotels an, die du ja mit Buchung akzeptiert hast ....

      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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      • MaliniM Offline
        MaliniM Offline
        Malini
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Da das Thema nicht wirklich mit Mallorca zu tun hat, würde ich in diesem Thread nachfragen.

        @jlechtenboehmer,

        seit wann finden sich rechtliche Ansprüche in den AGBs?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmer
          schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
          #4

          Genau, Malini, du hast es erkannt . Tun sie nicht 😉. Lediglich möglicherweise der Ausschluss derselben.
          Man sollte m.E. auch nicht über Rechte diskutieren ohne im Vorfeld seine Pflichten wahrgenommen zu haben - und das Lesen der AGB, also des Vertragswerks, zählt zweifelsohne dazu.

          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MaliniM Offline
            MaliniM Offline
            Malini
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das Lesen der AGBs gehört nicht zu den Pflichten eines Gastes, @jlechtenboehmer!

            SokratesS jlechtenboehmerJ 2 Antworten Letzte Antwort
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            • MaliniM Malini

              Das Lesen der AGBs gehört nicht zu den Pflichten eines Gastes, @jlechtenboehmer!

              SokratesS Offline
              SokratesS Offline
              Sokrates
              Experte Istanbul
              schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
              #6

              wie dem auch sei - da es sich hier nicht um ein länderspezifisches Problem handelt und zusätzlich die bestehenden Threads sich mit geschlossenen Hotels bei Pauschalreisen befassen, verschiebe ich ins Forum für reiserechtliche Fragen.

              LG

              Sokrates

              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ja, selbstverständlich müsst ihr eigenmächtig eine andere Unterkunft suchen, eure Rechte sind exakt Erstattung einer Übernachtung.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                nate1N 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Ja, selbstverständlich müsst ihr eigenmächtig eine andere Unterkunft suchen, eure Rechte sind exakt Erstattung einer Übernachtung.

                  nate1N Offline
                  nate1N Offline
                  nate1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @vonschmeling sagte:

                  eure Rechte sind exakt Erstattung einer Übernachtung

                  TO schreibt, dass die Bezahlung erst bei Ankunft vor Ort erfolgt. Ergo wird er wohl nur die tatsächlich im Hotel verbrachten Nächte in Rechnung gestellt bekommen. 😉

                  "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MaliniM Malini

                    Das Lesen der AGBs gehört nicht zu den Pflichten eines Gastes, @jlechtenboehmer!

                    jlechtenboehmerJ Offline
                    jlechtenboehmerJ Offline
                    jlechtenboehmer
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @malini sagte:

                    Das Lesen der AGBs gehört nicht zu den Pflichten eines Gastes, @jlechtenboehmer!

                    Selbstverständlich hast du faktisch recht, er muss sie nicht lesen.
                    Allerdings sagt mir dann doch der gesunde Menschenverstand, das ich alles was ich durch meine Unterschrift akzeptiere, auch vorher gelesen habe.

                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #10

                      @nate1
                      Ist doch vollkommen wurscht wie die Erstattung erfolgt ... 😳
                      Weitere Ansprüche bestehen jedenfalls nicht.
                      (bei mir ist der Fred paputt ...)

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Fakt ist: Der Hotelier kann den Zeitpunkt zur Schließung beliebig bestimmen, dadurch werden die Rechte der gebuchten Gäste nicht verletzt.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Silvia LS Offline
                          Silvia LS Offline
                          Silvia L
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich kann mich nur immer wieder über das Reiserecht wundern. Ich buche ein Hotel für einen bestimmten Zeitraum, erhalte eine Buchungsbetätigung und später irgendwann sagt das Hotel ätsch wir machen früher zu guck wo du bleibst. Wenn ich als Reisender eine Nacht früher abreise als gebucht, bleibe ich auf den Kosten sitzen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • MaliniM Offline
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                            Malini
                            Verwarnt Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @Silvia,

                            wenn ich mich nicht irre, kann der Gast noch bis zu 7 Tage vorher stornieren, von daher kann TO ja noch seine Konsequenzen ziehen und sich ein anderes Hotel suchen...

                            @jlechtenboehmer,

                            selbstverständlich hatte ich recht und von daher ist mir unverständlich, warum du darauf beharrt hast...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • bibikommtB Offline
                              bibikommtB Offline
                              bibikommt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ich wundere mich wie Silvia manchmal über das Reiserecht. Ich hatte noch nie ein Hotel, welches ich bis 7 Tage vorher kostenlos stornieren kann. Diese Jahr in Griechenland hätten wir bis 4 Wochen vorher stornieren können, aber sonst ist mir nix im Gedächtnis geblieben.

                              Bei einem Hotel, welches man per Flug „ansteuert“ kann man ja nun mal nicht einfach einen Tag früher heim fliegen. Wenn das Hotel jetzt noch früher geschlossen hätte, wäre das auch ok gewesen? Dann kann man sich ja eigentlich auf nix mehr verlassen......

                              Dann kann sich die Threaderöffnerin doch eigentlich auch ein anderes Hotel für den gesamten Zeitraum suchen und dem Hotel die anderen Nächte auch absagen oder geht das dann wieder nicht?

                              Ich glaube ich werde immer mehr Pauschalreisefan 😏

                              jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • MaliniM Offline
                                MaliniM Offline
                                Malini
                                Verwarnt Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @bibikommt,

                                die Stornomöglichkeit hat nix mit Reiserecht zutun, sondern einfach damit, was das Hotel in seinem Beherbergungsvertrag festgelegt hat.

                                Ich finde es unter bestimmten Umständen sehr praktisch, noch kostenfrei stornieren zu können...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
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                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Eben jene Vereinbarung zur Beherbergung legt die beiderseitigen Pflichten fest, demnach muss man eben darauf achten, dass man sich nicht auf nachteilige (einseitige) Passus einlässt.
                                  Natürlich werden Verträge geschlossen um von beiden Seiten eingehalten zu werden, allerdings lässt uns der t.o. (m/w/d) ja nicht wissen, welche Optionen er nun hat.
                                  Die Frage "muss ich mir selbst eine Unterkunft suchen?" ist mit "Ja" zu beantworten. Man kann aber sicherlich den Hotelier um Rat fragen, der könnte einen Kollegen empfehlen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bibikommtB bibikommt

                                    Ich wundere mich wie Silvia manchmal über das Reiserecht. Ich hatte noch nie ein Hotel, welches ich bis 7 Tage vorher kostenlos stornieren kann. Diese Jahr in Griechenland hätten wir bis 4 Wochen vorher stornieren können, aber sonst ist mir nix im Gedächtnis geblieben.

                                    Bei einem Hotel, welches man per Flug „ansteuert“ kann man ja nun mal nicht einfach einen Tag früher heim fliegen. Wenn das Hotel jetzt noch früher geschlossen hätte, wäre das auch ok gewesen? Dann kann man sich ja eigentlich auf nix mehr verlassen......

                                    Dann kann sich die Threaderöffnerin doch eigentlich auch ein anderes Hotel für den gesamten Zeitraum suchen und dem Hotel die anderen Nächte auch absagen oder geht das dann wieder nicht?

                                    Ich glaube ich werde immer mehr Pauschalreisefan 😏

                                    jlechtenboehmerJ Offline
                                    jlechtenboehmerJ Offline
                                    jlechtenboehmer
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @bibikommt sagte:

                                    Ich wundere mich wie Silvia manchmal über das Reiserecht. Ich hatte noch nie ein Hotel, welches ich bis 7 Tage vorher kostenlos stornieren kann.

                                    Ich auch nur selten. Meist ist auf der von mir präferierten Buchungsseite ein kostenfreies Storno bis zum Anreisetag um 18 Uhr möglich.

                                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Wie gesagt - die Stornierungsbedingungen bei einer direkten Buchung des Hotels haben absolut nichts mit dem gar so wunderlichen Reiserecht zu tun sondern sind mehr oder weniger frei vereinbar.
                                      Wie flexibel die Buchung gestaltet ist schlägt sich im Preis nieder.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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