Hotel gebucht und jetzt schließt es während des gebuchten Zeitraum
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Hallo, wir haben schon vor monaten das Hotel Fergus Geminis am Ballermann privat über die Hotel Homepage gebucht. Heute morgen kam eine E-Mail nur mit der Info drin das das Hotel bereits am 21.10 schließt und die unseren Aufenthalt um 1 Nacht verkürzen müssen. Mehr nicht. Kann mir hier vlt jemand sagen was jetzt unsere Rechte sind. Ob wir uns selber kümmern müssen irgendwo noch für 1 Nacht ein Zimmer zu bekommen oder ob das Hotel sich drum kümmern muss und wer für die Kosten aufkommt? Vom Hotel haben wir damals die Bestätigung für die beiden Doppelzimmer bekommen und bezahlen sollten wir vor Ort im Hotel bei Ankunft.
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Dazu siehst du Dir am besten (nochmals oder womöglich das erste mal ?!) die AGBˋs des Hotels an, die du ja mit Buchung akzeptiert hast ....
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Da das Thema nicht wirklich mit Mallorca zu tun hat, würde ich in diesem Thread nachfragen.
seit wann finden sich rechtliche Ansprüche in den AGBs?
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Genau, Malini, du hast es erkannt . Tun sie nicht
. Lediglich möglicherweise der Ausschluss derselben.
Man sollte m.E. auch nicht über Rechte diskutieren ohne im Vorfeld seine Pflichten wahrgenommen zu haben - und das Lesen der AGB, also des Vertragswerks, zählt zweifelsohne dazu. -
Das Lesen der AGBs gehört nicht zu den Pflichten eines Gastes, @jlechtenboehmer!
wie dem auch sei - da es sich hier nicht um ein länderspezifisches Problem handelt und zusätzlich die bestehenden Threads sich mit geschlossenen Hotels bei Pauschalreisen befassen, verschiebe ich ins Forum für reiserechtliche Fragen.
LG
Sokrates
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Ja, selbstverständlich müsst ihr eigenmächtig eine andere Unterkunft suchen, eure Rechte sind exakt Erstattung einer Übernachtung.
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Ja, selbstverständlich müsst ihr eigenmächtig eine andere Unterkunft suchen, eure Rechte sind exakt Erstattung einer Übernachtung.
@vonschmeling sagte:
eure Rechte sind exakt Erstattung einer Übernachtung
TO schreibt, dass die Bezahlung erst bei Ankunft vor Ort erfolgt. Ergo wird er wohl nur die tatsächlich im Hotel verbrachten Nächte in Rechnung gestellt bekommen.

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Das Lesen der AGBs gehört nicht zu den Pflichten eines Gastes, @jlechtenboehmer!
@malini sagte:
Das Lesen der AGBs gehört nicht zu den Pflichten eines Gastes, @jlechtenboehmer!
Selbstverständlich hast du faktisch recht, er muss sie nicht lesen.
Allerdings sagt mir dann doch der gesunde Menschenverstand, das ich alles was ich durch meine Unterschrift akzeptiere, auch vorher gelesen habe. -
Fakt ist: Der Hotelier kann den Zeitpunkt zur Schließung beliebig bestimmen, dadurch werden die Rechte der gebuchten Gäste nicht verletzt.
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Ich kann mich nur immer wieder über das Reiserecht wundern. Ich buche ein Hotel für einen bestimmten Zeitraum, erhalte eine Buchungsbetätigung und später irgendwann sagt das Hotel ätsch wir machen früher zu guck wo du bleibst. Wenn ich als Reisender eine Nacht früher abreise als gebucht, bleibe ich auf den Kosten sitzen.
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wenn ich mich nicht irre, kann der Gast noch bis zu 7 Tage vorher stornieren, von daher kann TO ja noch seine Konsequenzen ziehen und sich ein anderes Hotel suchen...
selbstverständlich hatte ich recht und von daher ist mir unverständlich, warum du darauf beharrt hast...
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Ich wundere mich wie Silvia manchmal über das Reiserecht. Ich hatte noch nie ein Hotel, welches ich bis 7 Tage vorher kostenlos stornieren kann. Diese Jahr in Griechenland hätten wir bis 4 Wochen vorher stornieren können, aber sonst ist mir nix im Gedächtnis geblieben.
Bei einem Hotel, welches man per Flug „ansteuert“ kann man ja nun mal nicht einfach einen Tag früher heim fliegen. Wenn das Hotel jetzt noch früher geschlossen hätte, wäre das auch ok gewesen? Dann kann man sich ja eigentlich auf nix mehr verlassen......
Dann kann sich die Threaderöffnerin doch eigentlich auch ein anderes Hotel für den gesamten Zeitraum suchen und dem Hotel die anderen Nächte auch absagen oder geht das dann wieder nicht?
Ich glaube ich werde immer mehr Pauschalreisefan

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die Stornomöglichkeit hat nix mit Reiserecht zutun, sondern einfach damit, was das Hotel in seinem Beherbergungsvertrag festgelegt hat.
Ich finde es unter bestimmten Umständen sehr praktisch, noch kostenfrei stornieren zu können...
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Eben jene Vereinbarung zur Beherbergung legt die beiderseitigen Pflichten fest, demnach muss man eben darauf achten, dass man sich nicht auf nachteilige (einseitige) Passus einlässt.
Natürlich werden Verträge geschlossen um von beiden Seiten eingehalten zu werden, allerdings lässt uns der t.o. (m/w/d) ja nicht wissen, welche Optionen er nun hat.
Die Frage "muss ich mir selbst eine Unterkunft suchen?" ist mit "Ja" zu beantworten. Man kann aber sicherlich den Hotelier um Rat fragen, der könnte einen Kollegen empfehlen. -
Ich wundere mich wie Silvia manchmal über das Reiserecht. Ich hatte noch nie ein Hotel, welches ich bis 7 Tage vorher kostenlos stornieren kann. Diese Jahr in Griechenland hätten wir bis 4 Wochen vorher stornieren können, aber sonst ist mir nix im Gedächtnis geblieben.
Bei einem Hotel, welches man per Flug „ansteuert“ kann man ja nun mal nicht einfach einen Tag früher heim fliegen. Wenn das Hotel jetzt noch früher geschlossen hätte, wäre das auch ok gewesen? Dann kann man sich ja eigentlich auf nix mehr verlassen......
Dann kann sich die Threaderöffnerin doch eigentlich auch ein anderes Hotel für den gesamten Zeitraum suchen und dem Hotel die anderen Nächte auch absagen oder geht das dann wieder nicht?
Ich glaube ich werde immer mehr Pauschalreisefan

@bibikommt sagte:
Ich wundere mich wie Silvia manchmal über das Reiserecht. Ich hatte noch nie ein Hotel, welches ich bis 7 Tage vorher kostenlos stornieren kann.
Ich auch nur selten. Meist ist auf der von mir präferierten Buchungsseite ein kostenfreies Storno bis zum Anreisetag um 18 Uhr möglich.
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Wie gesagt - die Stornierungsbedingungen bei einer direkten Buchung des Hotels haben absolut nichts mit dem gar so wunderlichen Reiserecht zu tun sondern sind mehr oder weniger frei vereinbar.
Wie flexibel die Buchung gestaltet ist schlägt sich im Preis nieder.
