Storno - wer ist mein Ansprechpartner?
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Ich musste meine Reise 1 Woche vor Beginn wegen Krankheit stornieren. Am gleichen Tag erhielt ich eine Mail mit der Stornobestätigung und der Stornokosten (75%). Nach 4 Wochen habe ich immer noch keinen Cent zurückbekommen. Holidaycheck schiebt es auf Schauinslandreisen, die wiederum habe ich heute kontaktiert, wissen nichts von einem Storno. Komme so nicht mehr weiter und muss die Sachen einem Anwalt übergeben. Meine Frage ist, an wen muss mein Anwalt das Schreiben richten, an das Reisebüro Holidaycheck oder an den Veranstalter ?
Threadtitel angepasst.
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Jede Wette, ein Anwalt, der ein Mandat annimmt, weiß was er zu tun hat . Und zumindest diese Frage sollte im ersten Studiensemester abgehakt sein und bedarf keiner Hilfestellung durch Laien.
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Dann würde ich Holidaycheck sagen , dass sie sich bitte drum kümmern sollen, dass Schauinsland das Geld zurückzahlt. Ohne Anwalt.
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Habe mich blöd ausgedrückt, klar wird ein Anwalt wissen, wer haftbar ist. Das war jetzt eher interessehalber gefragt, und hat vielleicht jemand Erfahrung ob es mit einem Schreiben vom Anwalt getan ist oder ob die Sache vor Gericht endet ? Bin ja bestimmt kein Einzelfall. Hatte vielleicht jemand schon mal so einen Fall ?
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Schreiben per Einschreiben/Rückschein unter Beilegung der Stornobestätigung von HC an Schauinsland senden. Kontoverbindung angeben und die Rückzahlung des Restbetrags zu einer angemessenen Frist (4 Wochen) verlangen. Erst dann den Anwalt in Bewegung setzen.
Mail und Telefon sind für solche Fälle der falsche Weg.. -
Hallo @lalyssos,
ich musste dieses jahr leider auch eine Reise gebucht über HC und Schauinsland reisen stornieren. Die geldrückzahlung zog sich auch etwas, da wohl Schauinsland immer zu bestimmten Zeiten nur Rücküberweisungen macht. Mir half ein Schreiben an HC und zeitgleich auch an Schauinsland, beide haben aber auch sofort geantwortet.
Allerdings könnte sich das jetzt in der aufgeregten Zeit bei HC auch etwas hinziehen, vielleicht haben sie Dein Schreiben nicht gleich weitergeleitet. -
Schreiben an Schauinslandreisen ist heute raus. An Holidaycheck habe ich es per Mail gemacht. Wo müßte denn das Schreiben hin, gibt es da auch eine deutsche Adresse oder mußt das in die Schweiz ? Ich kann die nächsten Wochen sowieso nichts daran ändern da ich in Reha bin. Ich hatte ja die Reise wegen Krankenhausaufenthalt stornieren müssen und hatte auch keine RSV, somit hätte ich schon gerne meine 25% zurück. Zum ersten Mal das ich etwas stornieren muss, und dann weigern die sich. Jaja, Geld einziehen können die alle schnell, bei Problem gibt es nur Theater und der Service hört auf.
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Hallo @lalyssos,
warte doch erst einmal ab, das Geld wird schon wieder kommen. Die sind einfach alle jetzt überlastet aufgrund dieser besonderen Umstände von TC! -
ja mei, vier Wochen... Meine Stornos bei Lufthansa und Icelandair haben 8-12 Wochen gedauert, ist leider branchenüblich. Wenn's pressiert halt schriftlich mit dem Anwalt drohen, dann können später wenigstens die Anwaltskosten mit aufgegeben werden. Rennst Du zu früh zum Anwalt, kannst Du den unter Umständen selbst zahlen, da das Unternehmen ausführen kann, dass es auch ohne Anwalt gezahlt hätte.
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Vielleicht hat jemand Erfahrung damit, Adresse von HC ist ja in der Schweiz. Falls das ganze vor Gericht geht, wäre die Verhandlung dann auch dort ?
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Jede Wette, ein Anwalt, der ein Mandat annimmt, weiß was er zu tun hat . Und zumindest diese Frage sollte im ersten Studiensemester abgehakt sein und bedarf keiner Hilfestellung durch Laien.
@jlechtenboehmer sagte:
Jede Wette, ein Anwalt, der ein Mandat annimmt, weiß was er zu tun hat . Und zumindest diese Frage sollte im ersten Studiensemester abgehakt sein und bedarf keiner Hilfestellung durch Laien.
leider nicht unbedingt..
Wir haben online über ein Portal einen Flug gebucht mit Handgepäck und 20 kg Gepäck pro Person. Haben wir auch schriftlich.
Die Airline hatte aber angeblich keine Buchung fürs Gepäck, hat gesagt, was in unserer Buchungsbestätigung steht interessiert sie nicht und hat uns gezwungen, das Gepäck für weit über 200 Euro einzuchecken, weil es sonst am Flughafen im Ausland zurück bleiben muss.
Der von der Rechtsschutzvers. beauftragte Anwalt hat sich erstmal an den falschen gewendet wie's ausschaut und das ganze ist immer noch nicht reguliert. -
WAS er zu tun hat wusste er ja wohl auch .... nämlich einen Schriftsatz verfassen und auf den Weg bringen ....
Aber gegen EINE Airline - und dann an den falschen Adressaten ? Das musst du mal näher erklären.... -
Ich glaube übrigens nicht, dass lalyssos tatsächlich einen Anwalt bevollmächtigt hat, nur mal so als Randbemerkung.
Wie sonst könnte es zur euphorischen Zustimmung zum Einschreiben mit Rückschein "So mach ich´s!" kommen?
Im Falle einer Bevollmächtigung macht der Bevollmächtigende nämlich mal direkt gar nix.
@jl
Man darf hier immer um eine Präzisierung bitten - die Aussage "wir haben über ein Portal einen Flug gebucht" muss nicht bedeuten, dass nur der Flug gebucht wurde sondern könnte womöglich auch ein pauschales Arrangement tatsächlich gebucht worden sein.
Um genau diese Präzisierung hätte dann eben der Rechtsanwalt von BlueButton auch bitten können - weshalb ich deiner Auffassung prinzipiell folge.
