Wucher-Umbuchungsgebühren rechtens?
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Wir haben bereits im Sommer bei Ebookers einen Gabelflug (Business) von Müchen über Bangkok nach Hongkong und zurück von Krabi über Bankkok nach München gebucht.
Auf Grund der seit längerem andauernden Proteste in Hongkong hatten wir kurzzeitig erwogen, bereits den Hinflug abzukürzen und statt dessen die 3 Tage in Bankkok zu verbringen.
Vorgeschlagen hat man uns eine "Umbuchungsgebühr" in Höhe von 1.900,00 €(!) pro Person nur für das wir den Weiterflug von Bangkok nach Hongkong nicht antreten.
Alternative wäre, dass wir bereits beim einchecken in München sagen, dass wir bereits in Bankkok raus möchten. .... aber dann könne es passieren, dass wegen No Show unser Rückflug storniert werden würde.
Airline ist die Thai Airways.
Ist so etwas grundsätzlich rechtens? Wenn ja, warum wird solchen Machenschaften von Gesetzeswegen kein Riegel vorgeschoben?
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Wir haben bereits im Sommer bei Ebookers einen Gabelflug (Business) von Müchen über Bangkok nach Hongkong und zurück von Krabi über Bankkok nach München gebucht.
Auf Grund der seit längerem andauernden Proteste in Hongkong hatten wir kurzzeitig erwogen, bereits den Hinflug abzukürzen und statt dessen die 3 Tage in Bankkok zu verbringen.
Vorgeschlagen hat man uns eine "Umbuchungsgebühr" in Höhe von 1.900,00 €(!) pro Person nur für das wir den Weiterflug von Bangkok nach Hongkong nicht antreten.
Alternative wäre, dass wir bereits beim einchecken in München sagen, dass wir bereits in Bankkok raus möchten. .... aber dann könne es passieren, dass wegen No Show unser Rückflug storniert werden würde.
Airline ist die Thai Airways.
Ist so etwas grundsätzlich rechtens? Wenn ja, warum wird solchen Machenschaften von Gesetzeswegen kein Riegel vorgeschoben?
Was genau verstehst du daran nicht?
Du hast über ebookers einen nicht stornierbaren Flug gebucht. Der war garantiert viel billiger, als wenn du über die Airline gebucht hättest. Den musst du aber auch so antreten, wie gebucht. Wenn du nun eine Änderung willst, dann ist das mehr oder weniger wie "stornieren und neu buchen" ...
Nein, das ist kein Wucher, das ist das, was du unterschrieben hast. Augen auf beim Flügekauf!
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Das ist doch alles soweit in Ordnung und ich beschwere mich ja auch nicht.
Nur wenn eine Abkürzung eines Flug soviel kostet wie der gesamte Flug Hin- und Zurück selbst, was ist an meiner Frage dann nicht zu verstehen?
Die Frage ansich ist nicht zu verstehen. Du hast ein Produkt gekauft und das zu festgelegten Preisen, ohne die Möglichkeit auf Umbuchung.
Das Produkt besteht aus einzelnen Flugsegmenten, die in genau der Reihenfolge abgeflogen werden müssen. Wenn du jetzt was ändern möchtest, dann kostet das eben. Selbst das Weglassen kostet.
Du hättest bei der Buchung andere Tarife auswählen können. Da wäre dieses dann gegegen geringen Aufpreis möglich gewesen. Aber die Flüge ansich hätten schon viel mehr gekostet als das Angebot von ebookers.
Diese supergünstigen Flüge über Vermittler sind nur dann wirklich günstig, wenn man diese dann auch genau so "abfliegt", wie man sie gekauft hat.
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Das ist doch in der gesamten Reisebranche so: Buchst du einen günstigen Tarif/Buchungsklasse dann schränkst du dir damit die Flexibilität ein. Das geht von der Namensänderung, über Streckenänderung bis hin zu Stornierungskosten. Grds. kannst du im Gegenzug davon ausgehen, je Höher der Preis (Tarif, Buchungsklasse) je mehr Freiraum für Änderungen hast du.
Ob, wie in deinem Fall, ein Flug dadurch kürzer wird, ist völlig unerheblich. Im übrigen ergeben sich die vertraglichen Umbuchungsgebühren aus den AGB. Denen dürftest du beim Kauf zugestimmt haben.
Den Ruf nach gesetzgeberischen Maßnahmen halte ich für unangebracht. Hier sind wir im Vertragsrecht und es geht um Angebot und Annahme eines solchen durch den Reisenden.
Oder versuch mal einen im Preis reduzierten Gegenstand in einem Geschäft umzutauschen. Da wirst du auch regelhaft die Auskunft bekommen, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.
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Vielmehr ist die Unterstellung von Wucherpreisen einigermaßen pikant!

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Was ist daran jetzt pikant?
Richtlinien hin oder her, trotzdem vielen Dank für die Belehrungen.
Für mich ist es trotzdem ein absolutes Unding, dass hier in diesem Fall die Änderungsgebühren 100% des Buchungspreises betragen sollen bzw. überhaupt dürfen - auch wenn die Richtlinien von der Airline oder Ebookers so vorsehen.
Selbst dem netten Herrn an der Hotline von Ebookers war es hörbar peinlich.
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Vielleicht hilft dir diese Begriffserklärung deiner gewählten Headline?
Wir versuchen dir hier Aufschluss bezüglich deiner rechtlichen Optionen zu geben, genau danach hattest du doch gefragt?!
Was für dich ein Unding ist kann dennoch vertragsrechtlich vollkommen unbestritten sein - q.e.d.! - du brauchst das nicht als Belehrung abzuwatschen.
Man kann sich mit Anstand aufregen oder blöd werden - am Ergebnis ändert das nichts. -
Dass ich rechtlich hier nicht weiterkomme, ist mir sehr bewusst.
Irritiert bin ich nur, dass - wie man hier sieht - die Höhe der im Raum stehenden Änderungsgebühr für die Mitlesenden hier völlig Okay ist.
Und wenn dem so ist, warum soll dann Verbraucherschutz oder Gesetzgeber überhaupt tätig werden?
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Wird denn der eine, der andere oder beide?
Ich fürchte nein ...
Der Preis deines Angebots war an bestimmte Bedinungen geknüpft. Willst du sie jetzt ändern ist der Vertrag obsolete, und für dich gelten die tagesaktuellen Bedingungen.
Es steht dir frei bessere zu finden und diese dem Anbieter entgegen zu halten. -
Dass ich rechtlich hier nicht weiterkomme, ist mir sehr bewusst.
Irritiert bin ich nur, dass - wie man hier sieht - die Höhe der im Raum stehenden Änderungsgebühr für die Mitlesenden hier völlig Okay ist.
Und wenn dem so ist, warum soll dann Verbraucherschutz oder Gesetzgeber überhaupt tätig werden?
@joe-43 sagt
Irritiert bin ich nur, dass - wie man hier sieht - die Höhe der im Raum stehenden Änderungsgebühr für die Mitlesenden hier völlig Okay ist.
Moment: Ich habe mit keiner Silbe behauptet, dass der Preis "okay" ist. Da will ich dir ja durchaus folgen. Auch mir scheint die Gebühr ziemlich happig.
Aber eben überhaupt nicht ungewöhnlich im Reisebusiness im Allgemeinen bzw. bei Flugbuchungen im Besonderen. Hier wurde von dir die Frage aufgestellt ob die Gebühr rechtens sei und ggf. der Tatbestand des Wuchers erfüllt sei. Und diese Frage wurde hier von den Mitlesenden verneint. -
Joe: Du schreibst immer nur Änderungsgebühr, diese ist in deinem günstig gebuchten Tarif nicht vorgesehen. Es wird komplett storniert zu wahrscheinlich 100% Stornokosten und dann wird der von Dir gewünschte Flug zu tagesaktuellen Preisen neu gebucht. Daher die hohen Kosten.
Hättest Du bei Buchung ein paar hundert Euro mehr für einen besseren Tarif ausgegeben, wäre diese Änderung kostengünstig möglich gewesen.Vielleicht eine Alternative für Dich: buche noch einen oneway von Hongkong nach Bangkok zurück. Zu geringeren Kosten kommt halt noch der zusätzliche Zeitaufwand.
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Ferner bestünde ja die Möglichkeit, bei der Thai nachzufragen, wie sich das mit dem Rückflug verhält, wenn man tatsächlich nur bis Bangkok eincheckt. "Könnte sein, dass ..." wäre mir etwas zu wenig Aussage.
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Hallo Joe_43,
mal ein anderer Gedanke,
anstatt Hongkong nach Macao (hat ein Bekannter von mir vor 2 Wochen gemacht, Hotelzimmer in
Hongkong storniert (geplant waren 10 Nächte) und Macao neu gebucht. Sind am 3. Tag dann
mal gependelt, und haben dann letztendlich die letzten 3 Nächte dann doch in Hongkong verbracht.
https://www.turbojet.com.hk/en/routing-sailing-schedule/terminals/skypier.aspx#Oder direkt von Hongkong Oneway nach Bangkok/Phuket.
Dürfte beides günstiger sein als 1900,00 pro Person.Gruß Werner
Nachtrag: habe mal gegoogelt, die Thai verlangt pro Person ca. 165,00 € von HKG nach BKK.
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Hallo Werner,
Danke für den Tip,
Aber Irgendwie hänge ich hier voll drin mit Hong Kong, da ích das Hotel für einen guten 4stelligen Betrag nicht erstattungsfähig gebucht habe.
Die wäre ich ja noch bereit abzuschreiben, wenn sich Ebookers oder Thai nicht so quer stellen würden.
Den Tip, bei der Thai wegen eines vorzeitigen Aussteigens nochmals direkt anzurufen, werde ich sicherlich nochmals aufgreifen und da nochmals nachfragen.
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joe
bei einer so langen vorausbuchungszeit wie du sie hattest wuerde ich grundsaetzlich immer ein paar euro mehr in die hand nehmen, um sowohl flug als auch hotel umbuch- bzw- stornierbar zu haben
erst recht bei dem preis, gut vierstellig wie du schreibst
und nicht ueber einen vermittler buchen, sondern direkt bei der airline, denn da kannst du zumindest bei business, was du ja gebucht hast, immer noch auf kulanz hoffen
dem vermittler hingegen ist das doch egal, wo du bleibst... -
= hätte hätte Fahrradkette.
Sorry, Suzimausi - aber solche Tipps sind jetzt auch für die Zapfen, vermutlich wird Joe_43 inzwischen von selbst aufgegangen sein, dass seine Buchungsstrategie erhebliches Verbesserungspotenzial aufweist ...?! -
Ich würde wegen Hongkong ehrlich gesagt gar nicht so eine Panik machen. Das auswärtige Amt rät lediglich dazu, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, Informationen darüber lassen sich über lokale Medien leicht verfolgen.
Der Steckbrief für Thailand weist dagegen deutlich mehr (insbesondere unberechenbare Terrorismus-) Gefahren aus.
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Stand heute werden wir auch dorthin fliegen. Und gerade zur rechten Zeit hat mir ein Geschäftspartner ein Buch mit den weltweit 190 besten Bars geschenkt.
Da hat sich auch schon etwas sehr passendes für Hong Kong gefunden ... nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass es draußen kracht ...
Ob ich jetzt in Anbetracht des doch recht günstigen Flugpreises gebucht hätte, um mehr Flexibilität zu haben, weiß ich nicht.
Reiserücktritt habe ich dennoch für äußersten Fall abgeschlossen gehabt.
