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Lastminutereise Kurzfristig online gebucht,und nach 3 Tagen storniert

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  • attotupadreA Offline
    attotupadreA Offline
    attotupadre
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Ihr lieben,

    Ich hätte da ein kleines problem wobei ihr mir vieleicht ein paar tips geben könntet...
    Ich und ein arbeitskollege hatten uns Kurzfristig entschieden zusammen urlaub zu machen..Daraufhin wühlten wir durchs internet und Buchten kurzfristig eine Pauschalreise in die Türkei..Der Abflugtermin war das wochenende in der wir gebucht hatten..2 Tage nach der Buchung kam auch schon eine Bestätigung/Rechnung von einem Veranstalter (Nazar)..
    Weil es so Kurzfristig sei sollten wir die Tickets am Reisetag vom flughaven abholen und es auch direkt dort zahlen..Allerdings musste ich 3 Tage vor Reisebeginn die Flüge stornieren da der Sohn von meinem Kollegen krang geworden war..Tja daraufhin rief ich bei dem Veranstalter an und Stornierte das ganze.. Nun kam jetzte eine Storno rechnung von über 600€(80% die ich jetzt zahlen soll..Meine Frage nun.. Ist ein vertrag zu stande gekommen? Gebucht hatten wir über einene Internetseite der Wiederrum bei Dem Veranstalter NAZAR Holidays reserviert hat.. Es wurde weder Kreditkartenummer durchgegeben noch Geld vorher bezahlt.. Komme ich da jetzt irgentwie raus oder habe ich da keine chance?
    Bin über jeden tip sehr dankbar.
    viele grüße
    Toni

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Toni,

      der Vertrag ist zustande gekommen, die AGB - und damit auch die Stornobedingungen - wurden bei verbindlicher Buchung akzeptiert. Wenn keine RRV abgeschlossen wurde, die die Stornokosten ggf. übernehmen würde, sind die Stornokosten zu zahlen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Weshalb sollte der Vertrag nicht zustande gekommen sein?
        Buchung über Internet
        Buchungsbestätigung erhalten
        Buchung telefonisch storniert

        hier liegt wohl eindeutig der Beweis eines zustande gekommenen Reisevertrages vor.

        Die Frage müsste vielleicht eher so lauten: Und sind in diesem Vertrag die nun geforderten Bedingungen aus den AGB's rechtskräftig mit vereinbart worden?

        Darauf kann ich dann antworten: ohne die Buchungsmasken und den Buchungsablauf sowie die Buchungsbestätigung zu kennen, kann ich dies nicht eindeutig bejahen oder verneinen. Aber meist werden sie wohl rechtskräftig Vertragsinhalt geworden sein.

        Ein weit verbreiteter Irrtum in der Bevölkerung: NICHT eine Zahlung hat den Reisevertrag zustande kommen lassen, sondern die WILLENSÜBERKUNFT der beteiligten Personen...

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Angelo99A Offline
          Angelo99A Offline
          Angelo99
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Also ein Vertrag ist auf jeden Fall Zustande gekommen!!!!!

          Antrag = Buchung
          Annahme = Reisebestätigung

          Wenn der Veranstalter 80 % des Reisepreises möchtest, wirst du wahrscheinlich nicht drukrumkommen diese nicht zu bezahlen!!!

          Gruss
          Angelo

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