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Fluggastrechte bei Pauschalreisen

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  • MKlumpM Offline
    MKlumpM Offline
    MKlump
    schrieb am zuletzt editiert von MKlump
    #1

    Moin, ich hatte letzte Woche ein recht unschönes erlebnis mit Condor: Flug DE068 von DUS nach HRG am 20.09.22 -Flug wegen technischem defekt nach dem Boarding um knapp 4h verspätet. Würde nach Fluggastrechteverordnung eine Erstattung von 400€ bedeuten - soweit so "schlecht" - denn auf den entsprechenden Seiten der Condor steht: "Die Verordnung gilt nicht:für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist." Für mich klingt das so, als wenn Pauschalreisende von den Fluggastrechten ausgeschlossen werden. Ist das so ? Kocht Condor hier seine eigene Suppe? Oder muss ich meine Fluggastrechte garnicht beim Carrier sondern beim Veranstalter geltend machen (Mängelformular der Reiseleitung vorhanden) Wäre dankbar für entsprechende Hinweise. Beim Suchen hab ich leider nix dazu gefunden. (hier noch der passende Condor Link: Beschreibung Condor Fluggastrechte )
    Grüße Matz

    Die Leute meinen immer, die Zeiten werden schlimmer.
    Die Zeiten bleiben immer, die Leute werden schlimmer.

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    • Ahotep2A Offline
      Ahotep2A Offline
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ganz oben auf der Seite ist doch der Sammelthread zum Thema😏

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3

        Selbstverständlich schließt Condor Pauschalreisende mit dieser Klausel nicht aus. Das wäre ein rechtlich nicht haltbarer Verstoß gegen EU Bestimmungen.
        Auf der Website gibt es ein Formular für die Beschwerde. Meiner Erfahrung nach gleicht Condor berechtigte Forderungen schnell und ohne viel Aufhebens aus, wenn man über diesen Weg Kontakt aufnimmt.
        Last not least: Ansprechpartner ist natürlich das LFU.
        Damit kann hier der Schließdienst walten ... 😉

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hatte noch auf dein abschließendes Statement gewartet😏

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