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Linienfllug gecancelled/umgebucht - welche Rechte?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • C.+S.C Offline
    C.+S.C Offline
    C.+S.
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Folgender Sachverhalt:

    Flug Linie, selber gebucht - FRA - London LCY am 28.03., geplanter Abflug 20:10 - gecancelled, nach mehrmaligem verschieben, als die Paxe bereits im Bus auf dem Rollfeld waren, dürfte gegen 21:30 Uhr gewesen sein.
    Gerüchteweise wegen "very windy" in London.
    Ansprache direkt vor Ort null, allerdings völlig unkompliziert umgebucht via e-mail auf den nächsten Vormittag.
    Nun kann ich natürlich die kurzfristige Hotelrechnung + Taxiquittungen bei BA einreichen und gehe davon aus, daß diese auch anstandslos übernommen werden.

    Allerdings - soweit ich das richtig interpretiere - werden anderweitig keine zusätzlichen Kosten übernommen, zB das bereits für die Anreisenacht in London bezahlte Hotel, welches deutlich teurer war als die Übernachtung in Frankfurt. Korrekt?

    Oder gibt es da eventull doch irgendwelche Pauschalen oder Zusatzleistungen aufgrund des Zeitverlustes?

    Gibt es eine Frist, bis wann ich die Auslagen eingefordert haben müsste?
    Gibt es andererseits die Möglichkeit, den tatsächlichen Grund irgendwo zu erfahren?
    Falls, und nur falls es nämlich nicht am Wind lag (was ich im Grunde aber nicht wirklich anzweifle, schließlich stand die Maschine vor unserer Nase) würde ich es natürlich lieber mit der Erstattung nach der EU-Verordnung probieren.

    Allerdings wollen "die einschlägigen Portale" direkt nach der Eingabe auch Namen und Adresse - ich habe allerdings keine Böcke, denen meine Daten zu geben, denn ich meine, durchsetzen könnte ich das am Ende selber.
    Wäre nett, wenn mir jemand sachverständig antworten könnte, vielen Dank

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2

      Der Flug BA8735 FRA nach London LCY am 28.03.24 ist doch umgeleitet worden nach London-Stansted - STN , oder hattest du eine andere Flugnummer?

      klick hier

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • C.+S.C Offline
        C.+S.C Offline
        C.+S.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Es war BA8737.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH 1
          HABERLINGH 1
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn der Flug ca. 2 Std. vorher umgeleitet werden musste, gehe ich davon aus das dein Flug Wetterbedingt ausgefallen ist.

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Es war nicht das Wetter, sondern technischen Problem am Flughafen.
            UK air traffic issue fixed but flight disruption to continue, klick hier

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • NeckarSchwabeN Offline
              NeckarSchwabeN Offline
              NeckarSchwabe
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ansprechpartner dürfte zunächst die BA sein. Ob die EU-Verordnungen nach dem Brexit noch greifen weiß ich nicht - das weiß der Schwarm hier aber sicherlich. Die Rechte an die einschlägigen Inkassoportale abzutreten ist sicherlich administrativ einfacher, aber die nehmen natürlich auch ihren Anteil an einer evtl. Erstattung.

              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV 1
                vonschmelingV 1
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Falls keine Landungen möglich waren kommt eine Entschädigung gem. Fluggast VO so oder so nicht in Betracht.
                Allerdings sollten die Kosten für die versäumte Übernachtung in London ebenfalls - übrigens unverzüglich! - geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

                  Ansprechpartner dürfte zunächst die BA sein. Ob die EU-Verordnungen nach dem Brexit noch greifen weiß ich nicht - das weiß der Schwarm hier aber sicherlich. Die Rechte an die einschlägigen Inkassoportale abzutreten ist sicherlich administrativ einfacher, aber die nehmen natürlich auch ihren Anteil an einer evtl. Erstattung.

                  vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @neckarschwabe sagte:

                  Ob die EU-Verordnungen nach dem Brexit noch greifen ...

                  Selbstverständlich, der Flug wurde ja von EU Gebiet aus gestartet (sollte gestartet werden korrekter Weise).

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • C.+S.C Offline
                    C.+S.C Offline
                    C.+S.
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Danke Euch soweit erstmal, dann werde ich meine Belege bei BA einreichen, incl. der Rechnung für die "doppelt" bezahlte Nacht vom 28.03. in FRA und in London.
                    Sollte ich dabei noch irgend etwas speziell beachten, irgendwelche Rechtsgrundlagen, ggf. das Montrealer Übereinkommen erwähnen?

                    @HABERLING: leider führt Dein link bzgl. der technischen Störung zu einem Artikel vom letzten Jahr, also nicht anwendbar.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HABERLINGH 1
                      HABERLINGH 1
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @C.+S.
                      Oh Verzeihung, da hatte ich wohl Tomaten auf den Augen. Dann war es doch das Wetter, leider ist der Artikel nicht mehr verfügbar, nur noch die Headline.

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Wülfi71W Offline
                        Wülfi71W Offline
                        Wülfi71
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        keep it short and simple and do it in english!

                        Das deutsche Servicecenter der BA, was bei Nutzung des deutschen Formulars eingeschaltet wird, ist nach massiven Personaleinsparungen heillos überfordert, die kommen mit der Bearbeitung nicht nach, ich habe meine recht eindeutige EU 261/04 Erstattung (Flug ebenfalls nach LCY gestrichen, aber wegen defekten Fliegers) erst nach Fristsetzung und Drohung mit der CEDR erhalten (siehe BA Thread).

                        06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • C.+S.C Offline
                          C.+S.C Offline
                          C.+S.
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Kurzes Update, ich hatte mich durch das offizielle "claim" Formular direkt in englisch durchgekämpft, da geht es nur um nackte Fakten, Belege hochgeladen, that's it.

                          Heute eine Mail bekommen, mit Zusage der
                          Übernahme der gesamten Kosten (beide Hotels, FRA und London für die betreffende Nacht + Taxi und Kleinkram wie Abendessen).

                          Perfekt!!!!

                          Danke nochmal für Eure Hilfe, insbesondere
                          @vonschmeling (wahrscheinlich hätte ich mich sonst gar nicht getraut, beide Hotels geltend zu machen)

                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • C.+S.C C.+S.

                            Kurzes Update, ich hatte mich durch das offizielle "claim" Formular direkt in englisch durchgekämpft, da geht es nur um nackte Fakten, Belege hochgeladen, that's it.

                            Heute eine Mail bekommen, mit Zusage der
                            Übernahme der gesamten Kosten (beide Hotels, FRA und London für die betreffende Nacht + Taxi und Kleinkram wie Abendessen).

                            Perfekt!!!!

                            Danke nochmal für Eure Hilfe, insbesondere
                            @vonschmeling (wahrscheinlich hätte ich mich sonst gar nicht getraut, beide Hotels geltend zu machen)

                            vonschmelingV 1
                            vonschmelingV 1
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #13

                            @c-s sagte:

                            ... da geht es nur um nackte Fakten, Belege hochgeladen, that's it.

                            Das macht diese Formulare so praktisch und die Bearbeitung geht deutlich schneller. Leider glauben viele Betroffene immer noch, sie müssten möglichst dramatisch vortragen anstatt sich an die schieren Fakten zu halten 😉.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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