Linienfllug gecancelled/umgebucht - welche Rechte?
-
Folgender Sachverhalt:
Flug Linie, selber gebucht - FRA - London LCY am 28.03., geplanter Abflug 20:10 - gecancelled, nach mehrmaligem verschieben, als die Paxe bereits im Bus auf dem Rollfeld waren, dürfte gegen 21:30 Uhr gewesen sein.
Gerüchteweise wegen "very windy" in London.
Ansprache direkt vor Ort null, allerdings völlig unkompliziert umgebucht via e-mail auf den nächsten Vormittag.
Nun kann ich natürlich die kurzfristige Hotelrechnung + Taxiquittungen bei BA einreichen und gehe davon aus, daß diese auch anstandslos übernommen werden.Allerdings - soweit ich das richtig interpretiere - werden anderweitig keine zusätzlichen Kosten übernommen, zB das bereits für die Anreisenacht in London bezahlte Hotel, welches deutlich teurer war als die Übernachtung in Frankfurt. Korrekt?
Oder gibt es da eventull doch irgendwelche Pauschalen oder Zusatzleistungen aufgrund des Zeitverlustes?
Gibt es eine Frist, bis wann ich die Auslagen eingefordert haben müsste?
Gibt es andererseits die Möglichkeit, den tatsächlichen Grund irgendwo zu erfahren?
Falls, und nur falls es nämlich nicht am Wind lag (was ich im Grunde aber nicht wirklich anzweifle, schließlich stand die Maschine vor unserer Nase) würde ich es natürlich lieber mit der Erstattung nach der EU-Verordnung probieren.Allerdings wollen "die einschlägigen Portale" direkt nach der Eingabe auch Namen und Adresse - ich habe allerdings keine Böcke, denen meine Daten zu geben, denn ich meine, durchsetzen könnte ich das am Ende selber.
Wäre nett, wenn mir jemand sachverständig antworten könnte, vielen Dank -
Der Flug BA8735 FRA nach London LCY am 28.03.24 ist doch umgeleitet worden nach London-Stansted - STN , oder hattest du eine andere Flugnummer?
-
Es war nicht das Wetter, sondern technischen Problem am Flughafen.
UK air traffic issue fixed but flight disruption to continue, klick hier -
Ansprechpartner dürfte zunächst die BA sein. Ob die EU-Verordnungen nach dem Brexit noch greifen weiß ich nicht - das weiß der Schwarm hier aber sicherlich. Die Rechte an die einschlägigen Inkassoportale abzutreten ist sicherlich administrativ einfacher, aber die nehmen natürlich auch ihren Anteil an einer evtl. Erstattung.
-
Falls keine Landungen möglich waren kommt eine Entschädigung gem. Fluggast VO so oder so nicht in Betracht.
Allerdings sollten die Kosten für die versäumte Übernachtung in London ebenfalls - übrigens unverzüglich! - geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre. -
Ansprechpartner dürfte zunächst die BA sein. Ob die EU-Verordnungen nach dem Brexit noch greifen weiß ich nicht - das weiß der Schwarm hier aber sicherlich. Die Rechte an die einschlägigen Inkassoportale abzutreten ist sicherlich administrativ einfacher, aber die nehmen natürlich auch ihren Anteil an einer evtl. Erstattung.
@neckarschwabe sagte:
Ob die EU-Verordnungen nach dem Brexit noch greifen ...
Selbstverständlich, der Flug wurde ja von EU Gebiet aus gestartet (sollte gestartet werden korrekter Weise).
-
Danke Euch soweit erstmal, dann werde ich meine Belege bei BA einreichen, incl. der Rechnung für die "doppelt" bezahlte Nacht vom 28.03. in FRA und in London.
Sollte ich dabei noch irgend etwas speziell beachten, irgendwelche Rechtsgrundlagen, ggf. das Montrealer Übereinkommen erwähnen?@HABERLING: leider führt Dein link bzgl. der technischen Störung zu einem Artikel vom letzten Jahr, also nicht anwendbar.
-
keep it short and simple and do it in english!
Das deutsche Servicecenter der BA, was bei Nutzung des deutschen Formulars eingeschaltet wird, ist nach massiven Personaleinsparungen heillos überfordert, die kommen mit der Bearbeitung nicht nach, ich habe meine recht eindeutige EU 261/04 Erstattung (Flug ebenfalls nach LCY gestrichen, aber wegen defekten Fliegers) erst nach Fristsetzung und Drohung mit der CEDR erhalten (siehe BA Thread).
-
Kurzes Update, ich hatte mich durch das offizielle "claim" Formular direkt in englisch durchgekämpft, da geht es nur um nackte Fakten, Belege hochgeladen, that's it.
Heute eine Mail bekommen, mit Zusage der
Übernahme der gesamten Kosten (beide Hotels, FRA und London für die betreffende Nacht + Taxi und Kleinkram wie Abendessen).Perfekt!!!!
Danke nochmal für Eure Hilfe, insbesondere
@vonschmeling (wahrscheinlich hätte ich mich sonst gar nicht getraut, beide Hotels geltend zu machen) -
Kurzes Update, ich hatte mich durch das offizielle "claim" Formular direkt in englisch durchgekämpft, da geht es nur um nackte Fakten, Belege hochgeladen, that's it.
Heute eine Mail bekommen, mit Zusage der
Übernahme der gesamten Kosten (beide Hotels, FRA und London für die betreffende Nacht + Taxi und Kleinkram wie Abendessen).Perfekt!!!!
Danke nochmal für Eure Hilfe, insbesondere
@vonschmeling (wahrscheinlich hätte ich mich sonst gar nicht getraut, beide Hotels geltend zu machen)@c-s sagte:
... da geht es nur um nackte Fakten, Belege hochgeladen, that's it.
Das macht diese Formulare so praktisch und die Bearbeitung geht deutlich schneller. Leider glauben viele Betroffene immer noch, sie müssten möglichst dramatisch vortragen anstatt sich an die schieren Fakten zu halten
.
