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Reise buchen als Grenzgänger

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  • RobertK1989R Offline
    RobertK1989R Offline
    RobertK1989
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Community,

    nach meiner heutigen Buchung einer Pauschalreise in die Türkei als Grenzgänger habe ich soeben folgende E-Mail bekommen von Holiday Check Reisen:

    „[...]Unsere Angebote gelten für Urlauber mit einem festen Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Da Sie bei der Buchung einen außerhalb dieser Länder liegenden Wohnsitz angegeben haben, können wir Ihre Buchung leider nicht ermöglichen und nicht bestätigen.[...]“

    Ich bin Grenzgänger, deutsche Staatsbürgerschaft. Arbeite in Deutschland nahe Saarbrücken, aber ich habe meinen Wohnsitz in Frankreich nur 5 Kilometer von Saarbrücken entfernt.

    Trotzdem verweigert mir der Reiseveranstalter „Holiday Check Reisen“ die Reisebestätigung. Letztes Jahr buchte ich auch über HolidayCheck meine Pauschalreise. Da hats auch niemanden interessiert, wo ich wohne.
    Gibt’s da irgendeine Liste an Reiseveranstaltern, bei denen man auch mit Wohnsitz im benachbarten Frankreich buchen kann?

    Vielen Dank im Voraus.

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo, buche halt hier bei HC über einen anderen RV zb. DERTOUR, HC Reisen verkauft nur Pauschalreisen in D, A, und CH. 😉

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheck
        Admin Experte Fuerteventura
        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
        #3

        Jeder Reiseveranstalter  wie eben auch HCT-- hat oftmals eigene, bindende Vereinbarungen /Verträge mit Hotels oder Bettenbanken.
        Wie eben hier - unser VA HolidayCheck Reisen -die bekannte D-A-CH Regelung bei Buchungen anwendet , was freilich auch andere VA so praktizieren. Aber eben nicht alle.
        Also kann es vorkommen,dass ein Veranstalter den Wohnsitz- wie im vorliegenden Fall Frankreich--nicht akzeptiert.
        Während ein anderer diese Buchung annimmt. In dem Fall bleibt dann wirklich nur , einen anderen VA zu wählen.
        So wie das HABERLING schon ganz richtig dargestellt hat.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • RobertK1989R Offline
          RobertK1989R Offline
          RobertK1989
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vielen Dank euch Beiden 🙂
          Hab mittlerweile bei FERIEN Touristik gebucht. Ärgerlich nur, dass das etwas teurer war.
          Schade, dass man als Reiseveranstalter sowas in seine AGB’s reinschreibt. Denn das Geld ging jetzt zur Konkurrenz.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Günter/HolidayCheckG Offline
            Günter/HolidayCheckG Offline
            Günter/HolidayCheck
            Admin Experte Fuerteventura
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die Gründe für die Einschränkungen wurden ja genannt. Das sind Entscheidungen die jeder Veranstalter für sich treffen darf.
            Mehr kann man dazu nicht schreiben. Schön dass es anderweitig geklappt hat mit der Buchung.
            Dann irgendwann einen schönen Urlaub-und wir dürfen hier abschließen

            1 Antwort Letzte Antwort
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