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Reiserücktritt bei Nicht Übernahme von Azubis

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  • KatiK Offline
    KatiK Offline
    Kati
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Habe echt ein großes Problem: Die Firma, bei der mein Freund Azubi ist, hat überraschenderweiße gesagt, dass er wahrscheinlich nicht übernommen werden kann aus wirtschaftlichen Gründen.
    Bisher hieß es immer, er wird auf jeden Fall übernommen...

    Nun der Haken: Wir haben einen
    Urlaub im August gebucht, haben aber eine Reiserücktritt Versicherung. Die Reise muss (falls mein Freund keinen Job findet) ins Wasser fallen wegen Geldmangel!

    Wie ist denn da nun die Rechtslage???

    Würde mich über eine Antwort echt freuen, bin total verzweifelt!

    Danke, Kati

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    • Heiko MüllerH Offline
      Heiko MüllerH Offline
      Heiko Müller
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      ich kann zwar keine 100%ige Auskunft geben
      aber im Normalfall dürfte das kein Versicherungsfall sein, also müßtet ihr die Stornogebühren dann auf eure Kappe nehmen. Anders würde es ausschauen wenn Dein Freund zum Zeitpunkt der Buchung arbeitslos wäre und dann plötzlich eine Stelle bekommen würde...das wäre ein Fall für die Versicherung.
      Am besten Du schaust mal in die Unterlagen Deiner entsprechenden Versicherung da steht genau drin wann gezahlt wird und wann nicht.
      Ebenfalls kann ich Dir www.recht.de empfehlen...dort solltest Du unter dem Forum Reiserecht mal einen Eintrag machen !

      MFG

      Heiko

      "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KatiK Offline
        KatiK Offline
        Kati
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        In meinen Unterlagen steht halt, dass bei plötzlicher Kündigung die Stornogebühren ersetzt werden... ich weiß eben nur nicht ob das auch für Azubis gilt!

        Aber danke für den Tipp! Werde gleich mal auf die Seite schauen!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KatiK Offline
          KatiK Offline
          Kati
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das steht in der Versicherung:
          Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Heiko MüllerH Offline
            Heiko MüllerH Offline
            Heiko Müller
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Naja da würde sich meiner Meinung nach hier nun die Frage stellen ob dies darunter fallen würde oder nicht denn meiner Ansicht nach ist eine nicht-übernahme nach Ausbildung keine plötzlicher und unvorhersehbarer Arbeitsplatzverlust aber wie gesagt ich bin kein Rechtsexperte und deshalb würde mich hier die genaue Rechtslage auch mal interessieren.
            Wenn Du unter www.recht.de was rausbekommen solltest dann mach einfach mal ne Info hier.

            MFG

            Heiko

            "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

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            • ReiseSelectR Offline
              ReiseSelectR Offline
              ReiseSelect
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Bei welchem Versicherer mit welchem Tarif hast Du denn die RRV abgeschlossen? Bitte teile mir dies per Mail mit. Ich schaue mir die Bedingungen dann mal genauer an und kann Dir sicher eine verlässliche Antwort geben.

              Viele Grüße<br />
              Antje<br />
              E-Mail: info@

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • RobbyR Offline
                RobbyR Offline
                Robby
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hey,

                RRV: die haftet immer wenn man aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten kann. Also: wenn Dein Freund nicht übernommen werden sollte, einfach krankheitsbedingt die Reise stornieren lassen. Aber auch da gillt, je früher man storniert, desto weniger muss man zahlen!

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                • guestG Offline
                  guestG Offline
                  guest
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Der Reiserücktritt bei Nichtübernahme von
                  Azubis ist von der Versicherung nicht versichert! Der Arbeitsvertrag endet offiziell mit der Abschlußprüfung und der Azubi muß damit rechnen das er nicht übernommen wird. Sorry,aber vielleicht findet ihr jemanden der eure Reise übernimmt denn umbuchen ist auf jeden Fall günstiger als stornieren.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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