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Long Beach Resort - Chaoshotel, unvollständige Angaben von Neckermann

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  • tobbasT Offline
    tobbasT Offline
    tobbas
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    bin beim Thema Türkei Long Beach nicht weiter gekommen, vielleicht liest hier jemand Kompetentes meinen Beitrag und kann mir helfen. Nach all diesen schlechten Bewertungen über das Hotel, die wir anhand der Mängel-Fotos eher glauben als die wenigen guten, haben wir umgebucht. Wir haben bei NEC gebucht und die neue Reise kostet nun weniger, weil wir nichts vergleichbares in der Türkei gefunden haben (Hauptreisezeit, schöne Hotels ausgebucht), aufgrunddessen (wegen dem niedrigeren Reisepreis) wir die Umbuchungsgebühren voll zahlen sollen. Da aber wie schon oft hier genannt die "Autobahn" nicht im Katalog stand, sind wir nicht bereit, diese Gebühren zu tragen. Wir hätten das Hotel nicht gebucht, wenn dies wahrheitsgemäß im Katalog deklariert gewesen wäre und wir sind keine, die sich jeden Katalog von jedem Anbieter holen, um das von der 4-6 spurigen Straße wissen zu können. Entgegen eines Beitrages von einem Mitglied hier, dass dies wohl jeder hätte herauskriegen können, bin ich anderer Meinung. Ich buche das Hotel aufgrund der Angaben "meines" Veranstalters und zahle im guten Glauben daran. Bisher verweigert uns Neckermann hier "Kulanz", wovon ich eigentlich gar nichts hören möchte. Denn hier geht es doch um Recht und nicht um Kulanz. Kulant ist, dass ich nicht noch eine Entschädigung für unseren verpatzten Urlaub will, denn vergleichbares ist jetzt nicht mehr zu finden. Der Kunde muss doch das Recht haben, von einem Vertrag ohne Gebühren herauszukommen, wenn die Angaben ungenügend sind. Was also ist zu tun, wenn NEC nur immer Nein sagt? Muss man wirklich zum Anwalt oder kennt jemand eine Stelle/Namen bei NEC, die das einsehen? Mails wurden nicht beantwortet und auf ein Einschreiben haben wir auch keine Antwort. Telefonisch bringt es ja nichts, da man nichts Schriftliches bekommt. Danke schon im voraus für alle Tipps!

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    • salvamor41S Offline
      salvamor41S Offline
      salvamor41
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn die partout nicht in einen Dialog mit Dir eintreten wollen, hilft am Ende nur ein Jurist.

      Am Rande: Vergewissere Dich vorher, daß der auch was von Reisethemen versteht. Solltest Du in einem Rechtsschutz sein, laß' Die nicht irgendeinen RA von der Rechtsschutzversicherung "reinschwenken"!

      ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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      • Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-Hendrik
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wurde denn ausdrücklich KEINE Straße zugesichert?
        Oder aber ruhige Lage?
        Ist es offiziell eine Autobahn oder eher eine (große) Straße?

        Ansonsten sehe ich keine Chance für Dich auch nicht mit Anwalt!

        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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        • tobbasT Offline
          tobbasT Offline
          tobbas
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          "Thorben-Hendrik" wrote:
          Wurde denn ausdrücklich KEINE Straße zugesichert?
          Oder aber ruhige Lage?
          Ist es offiziell eine Autobahn oder eher eine (große) Straße?

          Ansonsten sehe ich keine Chance für Dich auch nicht mit Anwalt!

          Hallo,
          Danke für Dein Interesse. Es steht im Katalog nur, dass der Strand durch eine Unterführung zu erreichen ist. Dass die Unterführung aber wegen einer sechsspurigen autobahnähnlichen Hauptverkehrsstraße (einzige Verbindungsstraße und deswegen viel Verkehr) dort ist, wird nicht erwähnt. Der Pool des Hotels befindet sich nur 15 m von dieser Straße entfernt. Sowas oder zumindest die Straße überhaupt (z. B. direkt an einer Straße) muss doch erwähnt werden? Es schreibt doch kein Veranstalter "nicht an einer Straße", aber soviel Autolärm muss der Kunde doch vor Antritt wissen und akzeptieren! Nur weil man nicht lügt (mit ruhige Lage), sondern nur etwas verschweigt, ist es doch noch lang nicht rechtens! Ansonsten versteh ich wirklich die Welt nicht mehr.
          Danke für die Mühe.

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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Eines ist mir nicht ganz klar:

            Bei Alanya gibt es keine Autobahn, lediglich eine türkisch-normale Fernstraße. Das Foto, das ich im Internet fand, zeigt eindeutig, dass vor dem Hotel und zwischen dem Strand eine größere Straße verläuft. Lt. Internet-Neckermann-Beschreibung gibt es eine Straße davor.

            Also sollte man im Reisebüro zumindest die Grundinfo erhalten haben, dass im Raum Alanya es zu 95 Prozent: Hotel - Straße - Strand oder Straße - gleich Hotel - Strand sein wird.

            Prinzipiell kann ich nur vor der türkischen Beschreibung "4- und 5-Sterne" warnen - denn die Kategorisierung in der Türkei ist ganz offensichtlich meilenweit von der mitteleuropäischen entfernt.

            Aber es gibt halt so viele Urlaubssuchenden, die einmal in ihrem Leben in einem 5-Sterne-Hotel sein möchten (Adlon in Berlin, Sacher in Wien...).

            Gruß
            Peter

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            • Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-Hendrik
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "tobbas" wrote:

              "Thorben-Hendrik" wrote:
              Wurde denn ausdrücklich KEINE Straße zugesichert?
              Oder aber ruhige Lage?
              Ist es offiziell eine Autobahn oder eher eine (große) Straße?

              Ansonsten sehe ich keine Chance für Dich auch nicht mit Anwalt!

              Hallo,
              Danke für Dein Interesse. Es steht im Katalog nur, dass der Strand durch eine Unterführung zu erreichen ist. Dass die Unterführung aber wegen einer sechsspurigen autobahnähnlichen Hauptverkehrsstraße (einzige Verbindungsstraße und deswegen viel Verkehr) dort ist, wird nicht erwähnt. Der Pool des Hotels befindet sich nur 15 m von dieser Straße entfernt. Sowas oder zumindest die Straße überhaupt (z. B. direkt an einer Straße) muss doch erwähnt werden? Es schreibt doch kein Veranstalter "nicht an einer Straße", aber soviel Autolärm muss der Kunde doch vor Antritt wissen und akzeptieren! Nur weil man nicht lügt (mit ruhige Lage), sondern nur etwas verschweigt, ist es doch noch lang nicht rechtens! Ansonsten versteh ich wirklich die Welt nicht mehr.
              Danke für die Mühe.

              Doch es IST rechtens nur ZUGESICHERTE Leistungen sind einklagbar.
              Da ruhige Lage nicht zugesichert war und sogar ein Hinweis auf eine Straße existiert (Unterführung) ist Straßenlärm logisch und deshalb KEIN Mangel!!!

              [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

              [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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              • emdeboE Offline
                emdeboE Offline
                emdebo
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Die Angabe "Unterführung" ist nicht zwingend mit dem Vorhandensein
                einer Straße, dazu noch einer vielbefahrenen gleichzusetzen.
                An der Costa Brava z.B. geht es häufig um Bahnlinien-
                Unterführungen. Da fährt zwar auch alle paar Minuten
                ein Zug, aber eben keine "permanente Lärmberieselung".

                Auch als Verbindung, um Kanäle und Flüsse zu unterqueren oder beispielsweise lange Wege zum Strand aufgrund geografischer
                Gegebenheiten abzukürzen.

                Na ja, das nachfolgende Amtsgericht hat jedenfalls entschieden,
                dass Straßenlärm nicht hinzunehmen ist. Wie immer der Hinweis,
                dass Details (Urteilsbegründungen) beim zuständigen Gericht
                angefordert werden können und jedes Gericht frei in seinen
                Entscheidungen ist. Soll heissen, es kann auch anders entscheiden.

                Urteil "Straßenlärm" = 5 Prozent Minderung

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