Check-In Warteschlange - Airline haftet
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Passagiere, die rechtzeitig am Flughafen eingetroffen sind und
aufgrund von Personalmangel der Airline nicht planmäßig abgefertigt werden und dadurch den gebuchten Flug nicht antreten können, haben
Anspruch auf Übernahme des Schadens durch die Fluggesellschaft.Die Airline ist für den Ausfall verantwortlich und muß notfalls dafür
sorgen, daß bei langen Warteschlangen Fluggäste mit baldigem
Abflugtermin aus der Schlange herausgerufen und
schnellstmöglich abgefertigt werden. -
Das ist die neue europäische Richtlinie, die auch bei Überbuchungen gilt, auch bei rechtzeitigen Eintreffen am Airport, wenn man nicht eingescheckt wurde aufgrund zu langer Schlangen, gilt das:
Nichtbeförderung
Kann Ihr Flieger Sie wegen Überbuchung nicht mitnehmen, haben Sie Anspruch auf folgende Entschädigung:
· 250 € bei Flügen unter 1.500 km
· 400 € bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
· 600 € bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU
Voraussetzung: Sie haben rechtzeitig eingecheckt, Sie starten in der EU oder landen zumindest in der Europäischen Union mit einer EU-Fluggesellschaft.
Annullierung
Streicht die Fluggesellschaft Ihren Flug, ohne Sie rechtzeitig darüber zu informieren, können Sie wählen zwischen
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Erstattung des Ticketpreises und
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Anderweitiger Beförderung zum Zielort.
Außerdem muss die Fluggesellschaft Ihnen die gleiche Höhe an Entschädigung gewähren wie für Nichtbeförderung. Die Entschädigungen müssen innerhalb von 7 Tagen geleistet werden.
Verspätungen
Ab 2 Stunden Verspätung oder mehr muss die Airline Ihnen Mahlzeiten und Getränke anbieten und die Möglichkeit zum Telefonieren geben – im Notfall besorgt sie Ihnen sogar ein Hotelzimmer.
Beträgt die Verspätung 5 Stunden oder mehr, können Sie eine Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort verlangen.
Voraussetzung: Sie haben rechtzeitig eingecheckt, Sie starten in der EU oder landen zumindest in der Europäischen Union mit einer EU-Fluggesellschaft.
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Hallo!
Da möchte ich mal einen Fall schildern, der uns vor ein paar Jahren (allerdings, bevor diese neuen Richtlinien herauskamen) passiert ist.
Wir kamen aus Phoenix via Chicago und hatten einen Anschlußflug von Frankfurt nach Dortmund gebucht (nicht separat, sondern die komplette Verbindung über ein Ticket). In Frankfurt hatten wir dann eine halbe Stunde zum Umsteigen. Wir sind gesprintet, um rechtzeitig am Schalter anzukommen - und als wir da waren, wurde uns mitgeteilt, daß man gar nicht gewußt habe, daß wir auf dem Flieger aus Chicago seien und daher unsere Plätze schon vergeben habe.
Das war wirklich der Hammer - man kommt todmüde nach dem Nachtflug an, denkt, man ist in einer Stunde zu Hause und muß dann noch 4 Stunden auf den nächsten Flug warten. Wir wurden am Flughafen nicht betreut, es gab nicht einmal ein Frühstück und nach langem Hin- und Hergeschreibe bekamen wir dann viel später von der Lufthansa einen kleinen "Freßkorb" mit Tee und Honig.
Heute würde ich mir das nicht mehr gefallen lassen und auf einer finanziellen Entschädigung bestehen!
Das zu meinen Erfahrungen mit verspäteten/Überbuchten Flügen.
LG
Barbara
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Deshalb gibt es ja zum Glück heute die Richlinien, da sind die Airlines etwas vorsichtiger....