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Kontobelastung ohne mein Einverständnis

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • BeatB Offline
    BeatB Offline
    Beat
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen

    Mich würde interessieren ob meine Meinung zum nachstehenden Vorfall richtig ist.
    Ich habe im März bei ThomasCook meine Ferien gebucht, bezahlt habe ich mit meiner Kreditkarte (meine Nummer wurde registriert und ich habe schriftlich mein Einverständnis zum Abbuchen des genauen Reisebetrages gegeben).
    Mein Erstaunen war gross, als ich ein paar Wochen vor Reisebeginn per Brief von TC informiert wurde, dass mir zusätzliche Umbuchungsgebühren von € 1'200 belastet wurden (und auch schon von meinem Konto abgebucht waren). Dies stellte sich dann nach Intervention von mir als Fehler heraus, mit viel Hin und Her wurde mir dann der Betrag wieder gutgeschrieben.
    Ich bin der Meinung, dass dies ein absolut ungesetzliches Verhalten von TC ist, es kann doch nicht sein, dass mit meiner Kontonummer ohne mein Einverständnis auch nur der kleinste Betrag abgebucht wird (wo bleibt denn hier das Vertrauen).
    Oder liege ich da faslch?

    Eure Meinung würde mich interessieren

    Gruss
    Beat

    P.S.
    Meine Intervention bei TC ist bis jetzt, ausser eines Briefes "haben wir uns erlaubt, Ihr Schreiben hierzu an die zuständige Fachabteilung in unserem Hause weiterzuleiten", unbeantwortet geblieben.

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Der Veranstalter ist nur berrechtigt Kosten die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise vom Konto einzuziehen. Inder Regel sollte erst die entsprechende Rechnung/Bestätigung dem Kunden vorliegen und abgebucht werden.

      TC darf nicht mehr Abbuchen als vereinbart.

      Du hättest die unberechtigte Abbuchung normalerweise sofort nach Bekanntwerden über den Kreditkartenanbieter zurückgehen lassen können.

      Falls TC nicht reagiert einfach mal einen Anwalt zu Hilfe nehmen.

      Gruß
      holzwurm

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • veboeV Offline
        veboeV Offline
        veboe
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Also wegen sowas einen Anwalt einzuschalten find ich total übertrieben......Es war halt ein Versehen von TC und der Betrag wurde Dir doch wieder zurückerstattet. Außerdem hättest Du die Lastschrift auf Deiner Kreditkarte sofort wieder zurückgeben können, ohne wenn und aber.....ich weiß gar nicht, warum Du noch auf die Rückerstattung gewartet hast.

        Aber schalte ruhig den Anwalt ein, der freut sich, daß er an Dir verdient, und das nicht schlecht! Aber ob's was bringt?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Miss-JanetM Offline
          Miss-JanetM Offline
          Miss-Janet
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Fast das gleiche ist uns auch passiert - Reise im Mai, war bereits alles bezahlt und bei unserem Kreditkartenauszug im Ende Mai wurde ein uns vollkommen unverständlicher Betrag X nochmals abgezogen!

          Auch hier nach langem (!) hin und her und vielen Telefonaten/Faxen/Emails mit dem RV, wurde Fehler von seitens RV dann telefonisch "zugegeben" ... Wir erhielten dann "nur" ein Schreiben, wo uns mitgeteilt worden ist, dass der Betrag X wieder auf das Kreditkartenkonto zurückgebucht würde, dieses aber bis 3 Monate nach Abbuchung dauern könnte und wir von weiteren Rückfragen absehen sollten ... Kein Entschuldigung oder ähnliches! Zum Glück wurde vor 2 Tagen die Rückbuchung des Betrages von unserer Bank bestätigt ...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • BeatB Offline
            BeatB Offline
            Beat
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Es geht mir ja auch gar nicht darum einen Anwalt einzuschalten, ich will nur erreichen, dass ein nach meiner Meinung ungesetzliches Vorgehen eines Veranstalters nicht einfach so hingenommen wird.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • chepriC Offline
              chepriC Offline
              chepri
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              also ich kann die ganze Aufregung auch nicht verstehen. Der Vorteil der Kreditkarte liegt doch gerade darin, dass ich unberechtigte Zahlungen zurückholen kann. Und dann ist die andere Seite am Zug, und warum soll ich

              Auch hier nach langem (!) hin und her und vielen Telefonaten/Faxen/Emails mit dem RV
              tätig werden.

              Wie es oben schon so schön steht:

              "Außerdem hättest Du die Lastschrift auf Deiner Kreditkarte sofort wieder zurückgeben können, ohne wenn und aber.....ich weiß gar nicht, warum Du noch auf die Rückerstattung gewartet hast. "

              gruss chepri

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • emdeboE Offline
                emdeboE Offline
                emdebo
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @miss-janet / beat
                Ungesetzliches Verhalten - wen kümmerts?

                Die einzige Aufmerksamkeit/Beschleunigung könnt ihr erzielen, wenn ihr
                eine Zinsrechnung - in Euren Fällen derzeit bis zu 3 Monaten - an den Veranstalter schickt. Denn der unberechtigte Betrag muß ja schließlich von Euch bis zur Erstattung (Frechheit: Kann 3 Monate dauern ) irgendwie finanziert werden.

                5% über dem geltenden Basiszinssatz der Bundesbank können
                veranschlagt werden, wenn ein privater Verbraucher beteiligt ist.
                Der aktuelle Basiszinssatz ab 01.07.2006 liegt bei 1,95%,
                also Zinsrechnung über 6,95% für den Zeitraum zwischen
                Abbuchung und Gutschrift. Geht zunächst auch ohne Anwalt.

                Ach ja, angemessene Kosten für Porto / Telefonate usw. sollten
                auch gefordert werden.

                Basiszinssätze hier klicken

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