Sicherheitsbedürfnis für Kinder
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Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck untersagte einem Vater
die Mitnahme auf eine Urlaubsreise in die Türkei
wegen der gegenwärtigen Situationen in Nahost
im Allgemeinen und der Türkei im Besonderen.Die Mutter des Kindes und Ex-Frau des Beklagten hatte
Sicherheitsbedenken gegen den geplanten
Ferientrip geltend gemachtKommentar: Wenn das Schule macht ...
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... dann darf bald kein Kind mehr mit einem getrennt lebenden Elternteil irgenwohin fahren...
... denn in den bayerisch-tirolerischen Wäldern lauern blutrünstige Bären...
... in Kärnten ein sehr eigenartiger Landeshauptmann, der ja über Nacht demokratische Grundlagen kippen könnte...
... in Berlin grausame Jugendhorden, die m... durch die Stadt ziehen...
... in London kleine ausländische Terroristen mit Flüssigsprengstoff...
... in Italien die Algen...
Gruß
Peter -
Dann genießen die Kinder eben Ihre Ferien zuhause, mich stört das nicht......

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Hoch lebe der deutsche Rechtsstaat.
Über das Urteil kann man ja nur den Kopf schütteln.Als Vater würde ich da in Revision gehen.
Ich denke nicht, dass dieses Urteil da standhalten würde.Nicht mal das Amt hat eine offizielle Reisewarnung rausgegeben.
Wie kann dann ein Richter befinden das es für das Kind zu gefährlich wäre in die Türkei zu reisen?Falls das Gericht bei einer evtl. Revision das Urteil aufheben würde, kann der Vater ja die Stornokosten bei seiner Ex wieder einklagen.
Ich finde das wäre nur fair.
Von versäumten Urlaubsfreuden mit dem Sohn ganz zu schweigen.Denke aber mal, ohne der Frau etwas böses unterstellen zu wollen, die wollte dem Kindsvater bloß eine reinwürgen.
Aber da sieht man mal wieder, dass man als getrennt lebender/geschiedener Vater kein Anrecht mehr auf sein Kind hat, wenn die Mutter es nicht will. Trotz evtl. gemeinsamen Sorgerecht.
Sauerei sowas. -
Was sagt denn der Sohn dazu ???
Als Mutter find ich das echt ein "Ding" !!!da sollte man die näheren Umstände kennen, ich glaub da steckt mehr dahinter!
LG Mücke