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Sicherheitsbedürfnis für Kinder

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • emdeboE Offline
    emdeboE Offline
    emdebo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck untersagte einem Vater
    die Mitnahme auf eine Urlaubsreise in die Türkei
    wegen der gegenwärtigen Situationen in Nahost
    im Allgemeinen und der Türkei im Besonderen.

    Die Mutter des Kindes und Ex-Frau des Beklagten hatte
    Sicherheitsbedenken gegen den geplanten
    Ferientrip geltend gemacht

    Az. 001 F 00956/05

    Kommentar: Wenn das Schule macht ...

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ... dann darf bald kein Kind mehr mit einem getrennt lebenden Elternteil irgenwohin fahren...

      ... denn in den bayerisch-tirolerischen Wäldern lauern blutrünstige Bären...
      ... in Kärnten ein sehr eigenartiger Landeshauptmann, der ja über Nacht demokratische Grundlagen kippen könnte...
      ... in Berlin grausame Jugendhorden, die m... durch die Stadt ziehen...
      ... in London kleine ausländische Terroristen mit Flüssigsprengstoff...
      ... in Italien die Algen...

      😱

      Gruß
      Peter

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      • Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-Hendrik
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Dann genießen die Kinder eben Ihre Ferien zuhause, mich stört das nicht...... 😆

        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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        • deandlD Offline
          deandlD Offline
          deandl
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hoch lebe der deutsche Rechtsstaat.
          Über das Urteil kann man ja nur den Kopf schütteln.

          Als Vater würde ich da in Revision gehen.
          Ich denke nicht, dass dieses Urteil da standhalten würde.

          Nicht mal das Amt hat eine offizielle Reisewarnung rausgegeben.
          Wie kann dann ein Richter befinden das es für das Kind zu gefährlich wäre in die Türkei zu reisen?

          Falls das Gericht bei einer evtl. Revision das Urteil aufheben würde, kann der Vater ja die Stornokosten bei seiner Ex wieder einklagen.
          Ich finde das wäre nur fair.
          Von versäumten Urlaubsfreuden mit dem Sohn ganz zu schweigen.

          Denke aber mal, ohne der Frau etwas böses unterstellen zu wollen, die wollte dem Kindsvater bloß eine reinwürgen.
          Aber da sieht man mal wieder, dass man als getrennt lebender/geschiedener Vater kein Anrecht mehr auf sein Kind hat, wenn die Mutter es nicht will. Trotz evtl. gemeinsamen Sorgerecht.
          Sauerei sowas.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • carstenW.C Offline
            carstenW.C Offline
            carstenW.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die Frage ist welche Nationalität hattte der Vater oder die Beteiligten?

            lg

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • muecke1401M Offline
              muecke1401M Offline
              muecke1401
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Was sagt denn der Sohn dazu ???
              Als Mutter find ich das echt ein "Ding" !!!

              da sollte man die näheren Umstände kennen, ich glaub da steckt mehr dahinter!

              LG Mücke

              Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)

              1 Antwort Letzte Antwort
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