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Sitzplätze trotz Reservierung vergeben - Anspruch auf Rückzahlung??

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  • Mariechen12M Offline
    Mariechen12M Offline
    Mariechen12
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    hab ich Anspruch auf Rückzahlung meines Geldes (Pro Nase 16. Euro) wenn unsere Sitzplätze trotz Reservierung und rechtzeitigem Erscheinen beim Check In einfach vergeben wurden?
    Ich bin echt auf 180. 12 Stunden zwischen fremden Leuten und irgendwelche Deppen haben sich unsere Sitze geklaut.

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wer für einen Sitzplatz in einem Flieger extra bezahlt, hat Anspruch auf dem ihn zugesicherten Sitzplatz, sofern schriftlich vom Veranstalter eine besondere Eigenschaft des Sitzplatzes zugesichert wurde.
      Daher wäre das Geld für diese Reservierung zurück zu erstatten, wenn der Veranstalter seine zugesicherte und versprochene Leistung nicht erbringt.
      Gruß
      Peter

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      • Mariechen12M Offline
        Mariechen12M Offline
        Mariechen12
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Vielen Dank für die Info.
        Ja ich habe vom Reisebüro eine Rechnung für die Buchung der Sitzplätze erhalten
        samt der Reservierungsbestätigung. Sind immerhin 64 Euro für uns vier Leute gewesen.
        Gibt es irgendeinen Paragraphen oder so auf den man sich berufen kann.
        Wenn die merken dass man sich auskennt und man mit § § um sich "schmeißt" wird man
        vielleicht etwas ernster genommen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nein, Paragraphen kann ich hier keinen zitieren.

          Aber nochmals:
          War das Angebot des Veranstalters: Buchen Sie gegen Bezahlung Ihren Sitzplatz - ohne besondere Zusicherungen - das heißt: eben Sitzplatz, aber nicht die Zusage irgendwelcher Eigenschaften dieser Sitze (Notausgang, Gang u.ä.)

          Gab es dann "Plätze", so wäre der Vertrag schon erfüllt und es gibt keine Ansprüche. Gab es beispielsweise vier Plätze, aber nicht wie gebucht, nebeneinander, sondern unterbrochen durch andere Sitze, dann besteht meines Erachtens Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für die Sitzplatzreservierung
          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • engineE Offline
            engineE Offline
            engine
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Du hast für eine Leistung bezahlt, die vereinbarte Leistung wurde aber nicht erbracht, also hast du mindestens Anspruch auf die Rückerstattung der 16 € pro Person.
            Darüber hinaus kannst Schadenersatz fordern, ob du ihn bekommst, hängt u.a. von deinem Reiseveranstalter ab. Er ist im übrigen dein Vertragspartner, nicht die Erfüllungsgehilfen beim CheckIn. Ich glaube auch nicht, dass es ihm gefällt, wenn die Plätze an andere Personen vergeben werden.
            Natürlich hat man nicht immer Lust auf Stress, aber an eurer Stelle hätte ich einen riesigen Zauber am CheckIn veranstaltet, wenn die das verbockt haben, sollen sie auch sehen, wie sie das wieder hinkriegen.
            Deine Ansprüche richtest du am besten schriftlich an den Reiseveranstalter (Rückschein), neben den 16 € pro Person würde ich sofort einen Auslagenersatz für den Rückschein usw. geltend machen.
            Drücke euch die Daumen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Kleine Anmerkung zur Empfehlung, Schadenersatz zu verlangen.

              Schadenersatz kann man nur verlangen, wenn ein Schaden aufgrund einer fehlerhaften Leistung entstanden ist. Das wird aber wohl bei nur einem anderen Sitzplatz im Fliegen nicht eingetreten sein, oder....?

              Grüße
              Peter

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • holzwurmH Offline
                holzwurmH Offline
                holzwurm
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo zusammen,

                wenn ich für eine Leistung extra bezahlen müsste (hier Sitzplatzreservierung) und erhalte dann nicht die gebuchten Plätze, so ist die Leistung nicht erbracht worden. Aufgrund dessen habe ich Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungskosten. Die Fluggesellschaft muss mich ja sowieso mitnehmen, da das Flugticket für den Flug vorhanden ist. Sitzplatzreservierung und Flug gegen Bezahlung sind für mich zwei völlig unabhängige Leistungen/Verträge.

                Gruß
                Karl-Heinz

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                • engineE Offline
                  engineE Offline
                  engine
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Warum ist kein Schaden entstanden? 
                   Der Reisende hat höhere Auslagen und Aufwendungen durch die Raklamation, hinzu kommt bei längeren Flügen auch noch der Ärger, der u.U. einen ganzen urlaubstag verdirbt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Gewährleistung:
                    jene Leistung, die versprochen, muss gewährleistet sein
                    ist sie nicht, hat man Ansprüche auf Gewährleistung
                    = die Differenz auf bezahlte Leistung und erhaltene Leistung
                    Schadenersatz:
                    es wurde eine Leistung versprochen, aber nicht gehalten
                    und weil nicht gehalten, ist ein Schaden eingetreten
                    also echt Kosten, die man nicht gehabt hätte, wenn die Leistung richtig erbracht wurde

                    Spesen
                    sind Kosten, die man  hat, um seine Gewährleistungs- oder Schadenersatzforderungen durchzusetzen
                    Ich zahle eine Sitzplatz und bekomme ihn nicht:
                    Gewährleistungsansprüche
                    und damit ich  meine Ansprüche durchsetze, schreibe ich:
                    Spesen
                    NICHT Schadenersatz!
                    alles klar!
                    Peter

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                    • guestG Offline
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                      guest
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      so sehe ich es auch

                      1 Antwort Letzte Antwort
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