Tödlicher Stromschlag an Bord
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"Ein 14-Jähriger soll durch einen Stromschlag auf einem Urlaubssschiff bei Bali ums Leben gekommen sein. Die Klage der Eltern gegen den Reiseveranstalter wurde vom Düsseldorfer Landgericht abgewiesen.
Die Eltern des tödlich Verunglückten kündigten Revision
beim Oberlandesgericht an."Details hier:
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,445674,00.htmlIm Juli 2006 hatte der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall einen Reiseveranstalter nach dem Tod eines Kindes in die Haftung genommen und die Rechte von Urlaubern gestärkt.
Hierbei war das Kind in das ungesicherte Ansaugrohr eines Swimmingpools geraten und ertrunken. -
Ja hab das auch alles verfolgt....
habe schon solche Schicksalsschläge hinter mir
Ja unsere Zeit ist leider begrenzt.
Wer ist schuld..... ich - weil ich gebucht habe - Reisebüro -
ja weil sie Buchung angenommen haben -nein - keiner - wenn unsere Zeit aus ist - ja dann ist sie aus !!
Leider - dafür können wir keinen verantwortlich machen -
so schmerzhaft es ist !
LEIDER .... wir suchen immer einen Schuldigen ...gibt ihn nicht immer !!!!

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Die Familie hat den Segeltörn über Meyers WR gebucht. Ein Mitarbeiter von Meyers hat das Boot noch kurze Zeit vorher inspiziert und keine Mängel festgestellt, wobei er aber aussagte, sich nicht um die elektrische Anlage gekümmert zu haben.
Genauer nachlesen kann man unter
dort Bastian klicken.
Für mich steht dieses Urteil im krassen Gegensatz zum Urteil des BGH in dem Fall, den emdebo oben angeführt hat (da ging es um Philipp).
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@hope46
dass irgendwann mal jedermanns zeit um ist, mag wohl wahr sein. aber in diesem fall finde ich es schon krass.
habe vor längerer zeit schon mal eine reportage darüber im fernsehen gesehen. die eltern hatten die mängel per kamera fest gehalten.da hingen wirklich starkstromkabel in der gegend herum.
passiert das in einem hotel, dass dort kabe aus der wand hängen, kannst du immer wieder deine kinder warnen und sagen, die sollen dort nicht anfassen. aber auf einem segelboot, wenn eine windböe kommt und du dich aus refles irgendwo festhalten mußt finde ich das schon grob fahrlässig. -
Glücklicherweise wurde hier nicht anders entschieden...
..und es konnte auch gar nicht anders entschieden werden!
Im Konsumentensinne kann hier nur positiv entschieden werden, wenn weltweit(!) einheitliche(!!!) Sicherheitsstandards und -bestimmungen vorliegen und existieren - und(!) diese auch jederzeit kontrollierbar und -fähig sind.
Die Alternative wäre ein vollständiger Verzicht aller RVs auf irgendwelche Ausflüge.
Übrigens wurde vor kurzen auch gegen eine Urlaubergruppe entschieden, die in einem Bus (in einem nach unseren Maßstäben "abenteuerlichen" Zustand) verunglückt waren - "Motto" dieses Ausfluges war übrigens "Abenteuer(!) Land und Leute".
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@holginho
ich glaub, du hast da was falsch verstanden. das war kein ausfug, den die familie mit dem verunglückten sohn gemacht haben.
das war ein 2 wöchiger segeltörn.
die haben auf dem schiff zwei wochen verbracht, wie andere urlauber auf dem hotelzimmer. -
Lexi, glaube mir, ich bin mit dem Fall besser vertraut als Du ahnst

Ein (-es von unzähligen) grundlegendes Problem besteht doch aber schon darin, das ein deutscher RV in einem ausländischen Hotel (wahlweise auch Boots-/Bus-/"Irgendwas"-Unternehmen) auftaucht und Sicherheitsstandards fordert (und durchsetzen will!), die nun mal überhaupt nicht den Landesnormen und -vorschriften entsprechen. Ganz "witzig" wird es übrigens, wenn das Unternehmen zu einer Kette aus einem dritten Land gehört.
Und man mag erstaunt aufhorchen, es gibt tatsächlich (so was dreistes aber auch
) Länder/Institutionen, die Deutschland, deutsches Recht und deutsche Sicherheitsbestimmungen nicht für den Nabel der Welt halten und sich einen Dreck darum scheren...manchmal nicht ganz zu unrecht übrigens!Die (konsequente!) Alternative wäre doch, man nimmt alles aus dem Programm, was sich nicht "deutscher Gründlichkeit" "unterwirft.
Folge:
Die Reisekataloge würden deutlich "übersichtlicher"
Nur mal so als Info:
Nach deutschen Bauvorschriften müßte jedes 3. Hotel alleine in den Tourismusgebieten des Mittelmeeres geschlossen bzw. aus dem Programm genommen werden (wenn hier anders entschieden worden wäre und man das Recht konsequent durchsetzt)!Verbraucher-/Konsumentenrecht ist ein interessantes und wichtiges Feld - nicht wenige (v.a. selbsternannte) Verbraucherschützer schießen aber nicht selten extremst über das Ziel hinaus und wissen teils anscheinend gar nicht, welch schwachsinnige Konsequenten ihr Tun haben kann.
Ein kleiner Bestandteil meiner beruflichen Tätigkeit in den letzten Jahren...
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Alles richtig, dennoch - und da beißt die Maus keinen Faden ab -
unterliegen die deutschen Reiseveranstalter dem deutschen
bzw. europäischen Recht. Und das ist auch gut so.Nur das ist bindend, unabhängig davon, wie das Gericht in diesem Einzelfall geurteilt hat - oder in der Revision noch urteilen wird.
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Jürgen,
ich kann Dir versprechen, das die Richter sich mit bestimmten Urteilen sehr, sehr zurückhalten werden - da gibt es noch eine Menge Grauzonen...und die Folgen wären unabsehbar.
Sollte es in diesen Richtungen zu weiteren Urteilen oder Urteilsbestätigungen kommen, hätte das Folgen, die die wenigsten erahnen oder gar überschauen können...und auch gar nicht haben wollen.
Tourismus im Ausland wird dann für Deutsche nur noch stark eingeschränkt machbar sein bzw. werden alternativ bestimmte Versicherungen erhoben, die kein Touri bezahlen kann oder will.
Eine Konsequenz wäre z.B., das sämtliche ausländischen (Non-EU) Hotelketten aus dem Programm verschwinden müßten - ebenso wie sämtliche Ausflüge - letztere wären dann nur noch auf eigene Faust und ohne jeden Versicherungsschutz und Rechtsanspruch möglich.
O.g. Hotels wären ebenso nur noch individuell buchbar - mit den gleichen vorgenannten "Begleiterscheinungen".Selbst Transferfahrten z.B. vom Airport zu den Hotels sind dann nicht mehr durchführbar.
So verweigern z.B. Spanien, Italien, Griechenland, die Türkei, Tunesien, Ägypten jeden Einfluß deutscher Sicherheitsstandards und -bestimmungen. Spanien und Italien verweisen zurecht auf (erfülltes) EU-Recht - nur ist dieses bei weitem nicht so "streng" wie deutsches Recht. Ein Veranstalter müßte also von vorneherein auf solche Dienste verzichten, da zuerst nach deutschem Recht entschieden wird.Wenn nicht einmal die EU deutsches Recht übernimmt, als wie realistisch erachtest Du dann, das es teils 3.Weltländer tun - die teilweise nicht einmal die finanziellen Mittel haben, dies durchzusetzen, geschweige denn durchzuführen.
Kleine Studie:
Würde man alle (nur diese!) 5***** Landeskategorie Hotels in der Türkei mit rutschhemmenden Böden ausstatten, würden die Reisepreise in dieses Land um ca. 4% steigen...bezieht man dann auch noch die übrigen Hotelkategorien ein, ist man bei ca. 11%! -
@holginho
Jürgen ist auch nicht schlecht, bleiben wir aber mal bei Manfred
Kleine Studie:
Da geht man wohl davon aus, alle Böden neu zu verlegen?Aber - und das ist Stand der Technik - können gleiche Effekte relativ günstig durch praxisbewährte chemische Aufrauungen erzielt werden. Mit dem entsprechenden Know-How bleibt die Optik der Böden weitgehendst erhalten. Der Unterschied fällt Laien nicht mal auf.
So werden vorhandene Hochglanz-Keramik- und Natursteinböden
(z.B. edler Granit ) nachträglich trittsicher.Das wird vom Edel-Supermarkt über Banken und Versicherungen bis hin zu Flughäfen (z.B. Düsseldorf), auf Kreuzfahrtschiffen und in Hotelfoyers ( auch in Spanien und der Türkei), in Duschen und Freizeitbädern praktisch über Nacht durchgeführt. Ja selbst in
privaten Bereichen wie Bädern und Küchen braucht man sich
heutzutage nicht auf sein Glück zu verlassen und jedem
"Hals und Beinbruch" zu wünschen.Verantwortliche haben längst erkannt, daß die Folgekosten nach einem Unfall ( Krankenhausaufenthalt, Verrentung, Haftpflicht ) deutlich teurer kommen als Prävention. Mal ganz abgesehen von strafrechtlichen Konsequenzen.
Es gibt in der heutigen Zeit für Alles geeignete und durchaus günstige
Produkte. Man muß nur den einfachsten Weg - das Nichtstun - verlassen und die Initiative ergreifen. Prävention kostet nur einen Bruchteil und rechnet sich schnell. Natürlich werden nur mit gewissem Druck Änderungen stattfinden.Mir ist klar, daß die Umsetzung in fernen Landen problematisch sein kann. Alleine das Bewußtsein sollte verstärkt geschärft werden. Das ist schon ein längerer Prozess. Aber Vertrauen alleine wird nicht ausreichen - Kontrolle ist (leider immer noch) besser.
Andersherum: Wenn die "Reiseveranstalter" eine Zukunft haben wollen, dann müssen sie aus meiner Sicht dem Kunden nicht nur das Gefühl geben, Sicherheit und Service im Urlaub gleich mitzukaufen, sondern dies auch umsetzen. Das wird nicht überall von heute auf morgen funktionieren, aber "die Augen zu und durch" kann es
auch nicht sein.Gruß Manfred
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Hallo Manfred(!)...SORRY...!
Keine Frage, natürlich hast Du recht - und ich denke, wir sind im Prinzip gar nicht soooooo weit auseinander...
...aber mal eine Gegenfrage:
Was würde wohl passieren (auch eine Studie
) wenn die RVs ehrlicherweise nach vorne preschen und die "Wahrheit", die Realität sagen/benennen würden.Würden die Konsumenten dann wirklich auch noch jubeln, wenn sie erfahren, was das für sie kostet?
Keine Frage, das es für viele Probleme auch relativ kostengünstige Lösungen gibt (in meinen Augen wird eh vieles viel zu kompliziert gehandhabt) - aber das alles summiert sich.
Mal abgesehen von der größtenteils (nach unseren Standards) maroden Bausubstanz - willst Du diese Hotels wirklich alle aus dem Programm nehmen. Hier ist meist definitiv keine günstige Lösung in Sicht.
Und, wo willst Du dann Grenzen ziehen? Pools und Kabel müssen technisch einwandfrei sein - Gebäude aber nicht? Sollte das der neue Standard werden. Und, was ist (juristisch betrachtet!), wenn dann wirklich mal ein solches Hotel einstürzt?
Zu den chemischen Rutschstoppern - die sind mittlerweile übrigens in den Fokus deutscher Umweltbehörden geraten. Das Zeug ist zwar anscheinend nicht nur recht günstig und wirksam, sondern hat leider auch ein paar "Nebenwirkungen".
Kleines "spaßiges" Konstrukt meinerseits:
RV "A" wird verurteilt weil ein Urlauber am Pool eines seiner Vertragshotels ausgerutscht ist und sich verletzt hat. Daraufhin läßt "A" den chemischen Rutschstopp aufbringen und wird monate später erneut verklagt, weil sich barfuss laufende Urlauber Hauterkrankungen zugezogen haben, die nachweislich von dem Rutschstopp stammen. Daraufhin läßt er das komplette Hotel (inkl. Außengelände) mit neuen Böden versehen und gibt diese Preise in der nächsten Saison an die Kunden weiter - rate mal was passiert!

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Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, war ja vor wenigen
Jahren in Can Picafort die Decke über dem Speisesaal eines Hotels
mal eben so ohne Ankündigung eingestürzt und es war glücklichen
Umständen zu verdanken, dass es nicht Dutzende Urlauber das
Leben gekostet hat.Aber gibt es einen Unterschied zwischen dem Dach der Eislaufhalle in Bayern oder einem Beherbungsbetrieb irgendwo auf der Welt?
Wenn wirklich etwas passiert, wird man die Schuldigen benennen.
Und dann ist das Geschrei wie immer groß.Nun, die Entscheidungen können wir Beide den Großen dieser
Branche nicht abnehmen. Aber im Zweifelsfalle täten sie
gut daran, sich den Rücken freizuhalten und auch mal
"Sicherheit vor Profit" gelten zu lassen.PS:
Zum Thema Rutschstoppern, Nebenwirkungen, Hauterkrankungen, Umweltbehörden - Umweltverträglichkeit usw.
Falls nähere Infos bekannt, bitte melden.
Schicke zur Übermittlung gerne meine Email. -
Auszug aus Prof. Führich "Reiserecht" 2005:
Deliktische Verkehrsichungspflicht
Der Veranstalter hat eine eigene Verkehrssicherungspflicht aus unerlaubter Handlung nach §§ 8231 I, 249 ff; 253 II und §§ 842-845 für die unter Vertrag genommenen Leistungsträger wie Hotels, Ferienunterkünfte, Flugzeuge oder Kreuzfahrtschiffe. Diese unternehmerische Pflicht.... Hierbei handelt es sich um Überwachungspflichten......eine Haftungsbeschränkung ist bei Körperschäden nicht zulässig...
Zitat Ende.
Wenn man sich zur Reiseveranstaltungstätigkeit entschließt, muss man von den Risken wissen und sie entweder aktzeptieren und so weit wie möglich minimieren, aussschließen oder versichern - oder man lässt das Reiseveranstalten...
Es kann nicht sein, dass Unternehmen aus verständlichen wirtschaftlichen Gewinnabsichten oder -optimierungen einfach irgendwelche Unterkünfte anbieten und im Falle eines Unfalls wegschauen.
Wenn sich andere Länder weigern, mitteleuropäische Sicherheitsstandards einzuführen oder anzuwenden, bleibt einem Veranstalter eben nur übrig, dafür zu haften.
Niemand wird gezwungen, Reiseveranstalter zu werden. Aber wer einem "Club" beitritt, hat die "Clubregeln" einzuhalten.
meint
Peter -
"mosaik" wrote:
....Wenn sich andere Länder weigern, mitteleuropäische Sicherheitsstandards einzuführen oder anzuwenden, bleibt einem Veranstalter eben nur übrig, dafür zu haften.
Niemand wird gezwungen, Reiseveranstalter zu werden. Aber wer einem "Club" beitritt, hat die "Clubregeln" einzuhalten.
meint
Peteroder man bleibt zu Hause. Dann ist man selber dran Schuld, wenn man auf der nassen Balkonfliese ausrutscht. Egal. Vielleicht endet es dann so wie bei vielen Reise-/Ausflugsveranstalter in Amerika, Asien und Afrika. Man unterschreibt vorher(!) ein Formular, dass man den Veranstalter von jeder Haftung befreit.