Zug verspätet...Flugzeug verpaßt...
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Liebe Mitdiskutanten,
wir diskutieren gerade im Freundeskreis eine eigentlich einfach erscheinende Frage, auf die aber keiner in der Runde, obschon alle reiseerfahren, eine schlüssige Antwort weiß. Vielleicht weiß jemand aus der Community Bescheid:
Wer ersetzt einem Fluggast den Schaden, wenn der Zug zum Flug, z.B. nach Frankfurt-Flughafen, aus technischen Gründen irgendwo stundenlang auf offener Strecke stehen bleibt (ist übrigens de facto schon passiert!) und der Fluggast seinen Flieger am Flughafen verpaßt? Taxi bestellen und den Schaden bewußt in Grenzen halten ginge ja nur, wenn das Malheur in einem Bahnhof passierte, auf offener Strecke hätte man keine Chance. Sämtliche Ausweichflüge ab FRA sind alle auf Tage ausgebucht.
Einer in unserer Runde behauptet übrigens, die DB müsse für den gesamten Schaden aufkommen, aber nur, wenn ein Rail+Fly-Ticket ausgestellt worden sei. Bei normalem Ticket bliebe der Schaden beim Fluggast hängen.
Wer kann Erhellendes beitragen?
Vielen Dank im voraus.gruß salvamor
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Hallo!
Also meines Wissens nach ist man selbst dafür verantwortlich, dass man rechtzeitig am Flughafen ankommt. Selbst bei technischen Problemen. Das muss man immer mit einberechnen, sowie auch im Straßenverkehr immer was passieren kann. Das hat mir auch ein Bekannter (Lokführer bei der Bahn) bestätigt. Aus diesem Grund sind wir auch noch nicht mit dem Zug zum Flughafen gefahren, selbst wenn das Zugticket dabei war. Viele Grüße
Susanne -
Hallo Susanne Filippi,
;)am risikoärmsten wäre natürlich, zu Fuß zu gehen, wenn sich das nur nicht so ziehen würde...
Wie machst Du das, fährst Du mit dem Auto? Ich halte das aus gemachten Erfahrungen allerdings für noch risikoreicher als Bahnfahren.
Übrigens, Dein Freund, der Lokführer, in allen Ehren, aber ich würde da eher etwas auf die Meinung fernreiseerfahrener Mitmenschen, am besten aus Reisebüros, bei Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften oder von Juristen geben!Gruß salvamor
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Also grundsätzlich ist es bei der Bahn so wie bei anderen Leistungserbringern: Sie haftet bei Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Das heißt, dass allgemein bekannte Risken im Leben als "Risiko des täglichen Lebens" zu betrachten sind und daher zu keinen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen führen. Nun zählen dazu auch Verspätungen der Bahn.
Konkret: hat man eine zu knapp bemessene Zugverbindung gewählt, trägt man selbst die Mehrkosten. Hat man zwar eine ausreichend zeitlich bemessene Bahnverbindung gewählt, aber aufgrund von außen kommenden Umständen, die die Bahn nicht zu verantworten hat, bleibt man ebenfalls auf den Kosten sitzen.Die Bahn verspricht den Transport von A nach B, kann aber nicht wissen, welche weiteren Leistungen der Kunde am Punkt B gebucht hat. Ausnahme wäre in meinen Augen sicherlich ein "Rail & Fly - Angebot", sofern es aber von der Bahn selbst stammt. Bietet ein Reiseveranstalter diese Variante an, müsste man sich mit diesem auseinander setzen.
Allerdings gibt es schon Reiseversicherungen, die unter bestimmten Voraussetzungen derartige Risken versichern.
Gruß
Peter -
Hallo Savamor!
Auch Lokführer fliegen in den Urlaub. Es geht hier ja nicht um den Flug, sondern um das Hinkommen. Und das geht es ja um die Rechtslage. Und da hat sicher ein Lokführer die Möglichkeit, das zu erfahren, wo er doch bei dem Laden arbeitet. Von daher verstehe ich Deinen Beitrag überhaupt nicht. 100 % weis ich das nicht.
Auch im Reisebüro wurde mir das übrigens auch schon bestätigt. Ich dachte eigentlich, dass die Formulierung "Meines Wissens nach" nicht heißt ich weis es ganz sicher. Tut mir leid, wenn ich unpassend formuliert habe.
Ich fahre mit dem Auto zum Flughafen. Beim Laufen werde ich sonst überfahren (hi, hi). Meine Cousine kam mal 45 Min vor Abflug an, weil der Anschlusszug schon weg war. Auch sie bestätigte mir oben Genanntes. Da wir mit 2 Kinder reisen habe ich auf sowas keinen Bock. Auf jeden Fall habe ich es bisher immer rechtzeitig geschafft.Viele Grüße
Susanne -
Hallo Susanne, das sollte nicht despektierlich gegen Deinen Bekannten, den Lokführer, sein, das war von mir mißverständlich ausgedrückt.
Gottseidank haben wir bisher noch nie Probleme mit der Bahn auf dem Weg zum Flughafen gehabt. Die Diskussion ergab sich, weil ein Freund von mir erzählte, er habe in den Anfängen der neuen, schnellen Verbindung zwischen Köln und Frankfurt mal über 3 Stunden festgesessen. Er mußte allerdings keinen Flieger bekommen, allerdings platzte ein wichtiger geschäftlicher Termin in Ffm. Inzwischen scheinen die Kinderkrankheiten auf der neuen Strecke behoben, man hört jedenfalls nichts Negatives mehr.Beste Grüße
salvamor -
Hallo Peter,
ein Blitzschlag, eine Überschwemmung, ein Erdbeben wären also von außen kommende Umstände, die die Bahn nicht zu vertreten hat. Ist klar!
Ein Maschinenschaden oder anderer technischer Mangel, der zum Stillstand des Zuges führt, wäre aber demnach ein von außen kommender Umstand, den die Bahn wohl zu vertreten hat. Wie würdest Du das in diesem Fall einschätzen?
Egal! Ich glaube schon, daß man als Kunde auf dem Schaden sitzen bleibt, weil die Bahn sich wohl gegen Folgeschäden zwingend abgesichert hat. Das siehst Du ja auch so.
Danke für Deine Einschätzung und Deinen Rat.Viele Grüße ins Salzburger Land
salvamor -
Hallöchen,
wir sind mal am Weg in den Skiurlaub wegen einer Zugentgleisung hängen geblieben. Es ist der Zug vor uns entgleist, es hat dann natürlich ein paar Stunden gedauert, bis ein Schienenersatzverkehr eingerichtet wurde. Schadenersatz gibt es da von der Bahn für versäumte Termine, Flüge, etc. nicht.
Christin -
vielleicht noch ein paar Worte:
Rechtlich gesehen gibt es tatsächlich einige Möglichkeiten für Transportunternehmen, Reiseveranstalter und andere Branchen, gewissen Risken durch ihre allgemeinen Bedingungen auszuschliessen.
Das mag natürlich dann für einen Betroffenen hart sein. Aber um es auf den Punkt zu bringen: hat ein Unternehmen eine Klausel, die einerseits tatsächlich rechtskräftig ist und andererseits mir als Konsument nicht passt, habe ich ja die Möglichkeit eine Alternative zu suchen.
Gibt's die nicht (Monopol...) - dann wäre das vielleicht ein Ansatzpunkt, die Gesetze zu überdenken...Gruß
Peter -
Hallo, möchte auch mal etwas dazu sagen: Jeder ist alleine dafür verantwortlich, dass er pünktlich das Flugzeug erreicht. Einmal fuhren wir mit der Bahn von Stuttgart nach Frankfurt, da die Thai Airways eben nur von FRA abfliegt. Da hatte der Zug Verspätung, wir erreichten gerade noch das Flugzeug. Ein Jahr darauf nahmen wir einen Mietwagen, da steckten wir auf der Autobahn im Stau, Flugzeug gerade wieder im letzten Moment erreicht.
Fazit: Wir nehmen jetzt nur noch Anschlussflüge von Stuttgart nach Frankfurt, da kommt man wenigstens einigermaßen pünktlich an.Gruß
Pingu -
Dem bisher gesagten kann ich kaum noch was hinzufügen, außer vielleicht, daß es seit einiger Zeit die Kundencharta für den Fernverkehr gibt. Punkt 7 der Charta besagt folgendes:
"Kundenfreundliche EntschädigungDie Bahn verbessert Ihre Rechte als Kunde. So haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mit Ihrem Fernverkehrszug durch Verschulden der Bahn mehr als 60 Minuten verspätet am Ziel ankommen."
Was mit "Entschädigung" genau gemeint ist, erfährt man auf der Homepage der Bahn. Dort steht:
Hat ein Fernverkehrszug (ICE, ICE Sprinter, IC, EC, IR, Thalys) an dem Bahnhof, an dem man aus diesem Zug aussteigt, mehr als 60 Minuten Verspätung, besteht ein einklagbarer Entschädigungsanspruch. Das gilt auch, wenn Anschlußzüge sich verspäten.
Die Entschädigung beträgt grundsätzlich 20% der Kosten für die einfache Fahrt. Wenn ein ICE-Sprinter mehr als 30 Minuten Verspätung hat, wird der Sprinter-Aufpreis erstattet.
Das alles gilt aber nur, wenn die Bahn den Grund für die Verspätung selbst zu verantworten hat.
Andere Entschädigungen gibt es nach meinen Informationen nicht.
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dpa-Meldung vom 21.12.04, erschienen im KStA:
Zwei ICE blieben liegen
Auf der ICE-Schnellstrecke zwischen Frankfurt und Köln sind am Montag zwei ICE-Züge zwischen Limburg und Montabaur liegen geblieben. Mehrere Hundert Passagiere mußten in andere Züge umsteigen. Die Verspätungen summierten sich auf bis zu drei Stunden. Zur Ursache der beiden Pannen konnte die Bahn zunächst keine genauen Angaben machen. Als Entschädigung zahlt sie einen Teil des Reisepreises zurück.
In diesen Fällen handelte es sich zwar um Züge vom Flug, aber in entgegengesetzte Richtung, also zum Flug, sind solche Vorfälle auch schon mehrmals passiert.
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bin in der reisebranche tätig, und soweit ich weiß. ist jeder fluggast für an-/ und abreise zum/vom Flughafen selbst verantwortlich.
also können keine schadensersatzansprüche an den reiseveranstalter gemacht werden. natürlich könnte man sich an die deutsche bahn wenden, aber die werden wohl auch keine haftung übernehmen.
da kann ich nur sagen: pech gehabt und nächstes mal einen zug früher nehmen... -
Hallo,
mir wäre das fast passiert. Am 20.12.2004 bin ich von Fra aus nach Singapore geflogen. Flieger ging ziemlich pünktlich um 12:40 ab FRA. Nach FRA bin ich mit dem ICE gefahren. Gott sei dank schon um kurz nach 6 ab Wuppertal. Denn, wie weiter oben bereits geschildert kam es durch den technischen defekt an 2 Zügen auf der Schnellstrecke nach FRA vor uns zu einer 90 minütigen Verspätung. Grund für den Defekt war übrigen die stellenweise vereiste Oberleitung. Ein Mitreisender im ICE hatte wohl etwas knapp geplant und hat seinen Flieger um 9 Uhr 15 in Richtung, ich glaube Venezuela, verpasst. Ich habe nach der Rückkehr mit einem befreundeten Anwalt die Sachlage besprochen. Also, die Bahn haftet hier, höhere Gewalt, auf keinen Fall. Pech ist es halt, wenn man zeitlich zu knapp plant. Daher, wenn der Flieger früh geht, lieber in der Nacht vorher in Fra übernachten.
Gruß,
Michael