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  • wukovitsW Offline
    wukovitsW Offline
    wukovits
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ´Hallo
    Nachdem mich ein Forumsleser (nochmals herzlichen Dank an dieser Stelle an Manfred aus Bochum) auf ein Urteil aufmerksam gemacht hatte, dem zu Folge man als Kunde das Recht hat bei verfallenen Flügen die Steuer und Gebühren zurückzufordern, habe ich von German Wings eine entsprechende Zusage erhalten.
    Es würde mich jedoch auch interessieren ob:

    1. Dieses Recht erst seit der Urteilsverkündung besteht, oder ob es möglich ist auch bei länger zurückliegenden Flügen diesen Anspruch geltend zu machen.
    2. Ob dieses Urteil in ganz Europa bindend ist.
    3. Ob der Anspruch nach einer gewissen Zeit verjährt.
                                                            Gruß
                                                             Karl
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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das Recht auf Rückzahlung von Flughafentaxen und -gebühren bestand immer schon... damit haben sich manche wahrscheinlich ein - bei den Provisionen zwar verständliches - aber dennoch rechtlicht nicht zustehendes "Körberlgeld" verdient.

      Denn es hieß immer schon: Die Stornogebühr bzw. die Tarifbestimmungen sind auf den Tarif anzuwenden. Und da ja die Fluglinien sowieso in den letzten Jahren nicht müde wurden darauf hinzuweisen, dass Flughafentaxen usw. ja bedauerliche Staats- oder Flughafenbetreibergebühren sind, die sie ja leider leider nicht verprovisionieren könnten, und daher kein Bestandteil des Tarifs seien, liefern sie noch zusätzlich den Beweis dafür.

      Wie sollte auch eine "Flughafensicherheitsgebühr" für die Kontrolle einer Person an den Flughafen bezahlt werden, wenn nicht durch eine Passagiermeldung der Fluglinie? Hat sie weniger Passagiere auf der Maschine, zahlt sie auch weniger personenbezogene Gebühren...

      Dinge des täglichen Lebens, dazu zählen Rechnung --> Flugticket-Rechnungen... verjähren nach drei Jahren. Somit kann man drei Jahre zurück unter Nachweis der Zahlungen und darin enthaltenen Gebühren diese zurück verlangen.

      Doch halt: jetzt werden die IATA-Abteilung aufheulen: wir haben doch monatlich mit BSP abgerechnet, alles längst weg... Richtig, aber das war dann eben eine fehlerhafte Abrechnung mit dem Kunden, die sich der Vermittler = IATA-Abteilung anlasten wird müssen lassen (sorry Bemisch-Deitsch).
      Aber denkt's Euch nix: eine der größten österreichischen Bausparkassen wollte die Häuselbauer in einer Siedlung zweimal abkassieren (Details dahingestellt) - war rechtlich von vorne herein Unsinn. Bausparkasse verlor, ihr Kommentar: "man wird's doch wohl versuchen dürfen..."

      Gruß
      Peter

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