Storno wegen neue Arbeitsplatz?
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Bitte ich haben letze jahr urlaub gebucht .Und jetzt haben eine neue arbeit bis zum urlaub sind 12 woche.Soll ich neue arbeitsbgeber sagen das ich urlaub habe?Frage haben nach 12 woche recht auf 10 tagige urlaub?Oder muss ich stornieren?Danke für antwort.
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Ehrlich gesagt, hätte man den Arbeitgeber bei der Einstellung/Vorstellungsgespräch auf den gebuchten Urlaub hinweisen sollen, um zu klären welche Möglichkeiten bestehen den Urlaub trotzdem zu machen.
In der Regel hat man erst nach der Probezeit (Dauer üblicherweise 6 Monate) Anspruch auf seinen Urlaub.
Ich gehe jetzt mal von 30 Tagen Urlaubsanspruch im Jahr aus. Dann hast Du pro Monat auf 2,5 Tage Anspruch, das wäre in Deinem Fall nach 12 Wochen 9 Tage.
Da Du sehr wahrscheinlich bei der Einstellung nix gesagt hat, bist Du auf den guten Willen Deines Chefs angewiesen. Er kann Dir den Urlaub gewähren, aber er muß es nicht da Du in der Probezeit bist.
Daher ist immer ratsam solche Dinge im Vorstellungsgespräch zu klären, dann wissen beide Seiten Bescheid.
Gruß
holzwurm -
...ich würde nicht zum Chef gehen um zu "beichten". Urlaub stornieren und fertig.
Überlege mal, welchen Eindruck Du hinterläßt. Du hast während der Einstellungsverhandlungen nichts von Deinem bereits gebuchten Urlaub erwähnt, oder? Also hast Du nicht mit offenen Karten gespielt. So würde ich keine neue Stelle antreten wollen bzw. keinen gerne als Angestellten sehen... -
Hallo Adriana,
buch doch einfach auf einen späteren Zeitpunkt um. Viele Veranstalter machen das für wenig Geld oder gar kostenlos.
Petra
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Wenn der Arbeitsvertrag noch nicht einmal unterschrieben ist, würde das Risiko auf gar keinen Fall eingehen, sondern, wie schon geschrieben, auf einen späteren Zeitpunkt (NACH Ablauf der Probezeit) umbuchen. Sicher ist sicher...
Ich als Arbeitgeber würde mir schon sehr genau überlegen, ob ich jemandem einen Arbeitsvertrag gebe, der gleich am ersten Arbeitstag mit Urlaubswünschen ankommt
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Ich bin fix und fertig weil ich weis nicht was soll ich tun.
Ich haben nicht wist letzte jahr das ich in arbeit gehen und das hat geben super angebot zum urlaub machen dann haben ich gebucht.
Wenn ich bringen das beschtätigung von reiseburo mit den oktober datum und geben das sef dann sehen das ist schon lange gebucht .Ich weis echt nicht oder soll ich gleich stornieren.Ist das so schlim in arbets welt das leute gleich bösse sind?
Adriana -
Hallo Adriana,
mach es doch anders herum: nach Unterschreiben Arbeitsvertrag sprichst du den Chef an, du hast noch ein
Problem zu klären. Du hast einen Reisevertrag, den du so schnell wie möglich
auf die neuen verhältnisse (nämlich deine neue Arbeit) anpassen möchtest.
Du sagst ihm, du weißt, dass der urlaubstermin nicht in der Einarbeitungszeit realistisch ist, möchtest wegen der kosten aber anstelle Stornierung eine Umbuchung vornehmen. Dazu bräuchtest du aber einen Zeitrahmen/Zeitpunkt, wo er seiner meinung nach dir Urlaub gewähren kann. (denn man muss sich ja
in den bestehenden aktuellen Urlaubsplan des Betriebes einfügen!).ER soll doch bitte dir die Möglichkeit geben, dich in den Urlaubsplan einzutragen. Vielleicht sagt er
von selber, dass du die jetzt gebuchte Reise machen kannst. Wenn nicht, hätte er es sowieso nicht erlaubt.MfG Aida3
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Ja Aida3 ich mache das wie du sagst.Ich fragen der und gleich sagen das ist seine entscheidung weil arbeit ist mir wichtiger.Wenn sagt keine problem bin ich froh.Wen sagt das geht nicht dann stornieren ist auch keine problem.Ich denke wir sind alle menschen und können über alles reden oder?Tigrice
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"Aida3" wrote:
...mach es doch anders herum: nach Unterschreiben Arbeitsvertrag sprichst du den Chef an, du hast noch ein Problem zu klären. Du hast einen Reisevertrag, den du so schnell wie möglich
auf die neuen verhältnisse (nämlich deine neue Arbeit) anpassen möchtest...Das ist eine Täuschung!
Aus "anpassen" wird dann schnell "Anfechten".Kleiner Tipp am Rande:
Der Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
(...)
Ein Recht zur Selbstbeurlaubung besteht nicht und kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen.
(...)
In der Praxis ist die Anfechtung des Arbeitsvertrages von besonderer Bedeutung. Der Arbeitgeber kann z.B. den Arbeitsvertrag (unabhängig von der fristlosen Kündigung) anfechten, wenn er über verkehrswesentliche Eigenschaften des Arbeitnehmers geirrt hat. Das gleiche gilt, wenn Sie als Arbeitnehmer bei Ihrer Anstellung eine zulässig gestellte Frage bewusst falsch beantwortet oder eine Tatsache verschwiegen haben obwohl Sie erkennen mussten, dass diese verschwiegene Tatsache für die Begründung des Arbeitsvertrages bedeutsam war. Wurde der Arbeitsvertrag wirksam angefochten, so wirkt die Anfechtung nur für die Zukunft und führt zu einer sofortigen Aufhebung der beiderseitigen Vertragspflichten.§ 123 BGB
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste. -
Das gleiche gilt, wenn Sie als Arbeitnehmer bei Ihrer Anstellung eine zulässig gestellte Frage bewusst falsch beantwortet oder eine Tatsache verschwiegen haben obwohl Sie erkennen mussten, dass diese verschwiegene Tatsache für die Begründung des Arbeitsvertrages bedeutsam war.
Hefe, amigo
Was hast du eigentlich immer auf die Frage:
"Besteht z.Zt. eine Schwangerschaft"
geantwortet?

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Hey pass auf ... ich hatte das gleiche Problem. Ich hatte letztes Jahr im Dezember noch eine Arbeitsstelle und dann mit meinen Freunden den Urlaub gebucht. Leider wurde ich dann auch wieder Arbeitslos. Bis heute hatte ich zwei Vorstellungsgespräche, bei beiden habe ich es Im Gespräch sofort erwähnt und direkt auch klare ansagen bekommen. Klar war es mir selber sehr unangenehm aber man muss ja auch wissen was man dann machen muss( umbuchen, stornieren etc.) Dass Ergebnis ist, das ich jetzt bei einer Stelle bin, wo ich meinen Urlaub auf jedenfall nehmen kann...obwohl ich eigentlich 6 Monate Probezeit habe.....aber ich habe halt Glück mit meinem neuen Chef..... Ich würde einfach freundlich auf deinen Chef zugehen und ich sagen was Sache ist und das du nicht sofort beim Vorstellungsgespräch mit der Tür ins Haus falllen wolltest. Sage ihm einfach, dass du halt nur jetzt Bescheid wissen muss, was du machen sollst.
