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Storno wegen neue Arbeitsplatz?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • AdrianaA Offline
    AdrianaA Offline
    Adriana
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Bitte ich haben letze jahr urlaub gebucht .Und jetzt haben eine neue arbeit bis zum urlaub sind 12 woche.Soll ich neue arbeitsbgeber sagen das ich urlaub habe?Frage haben nach 12 woche recht auf 10 tagige urlaub?Oder muss ich stornieren?Danke für antwort.

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ehrlich gesagt, hätte man den Arbeitgeber bei der Einstellung/Vorstellungsgespräch auf den gebuchten Urlaub hinweisen sollen, um zu klären welche Möglichkeiten bestehen den Urlaub trotzdem zu machen.

      In der Regel hat man erst nach der Probezeit (Dauer üblicherweise 6 Monate) Anspruch auf seinen Urlaub.

      Ich gehe jetzt mal von 30 Tagen Urlaubsanspruch im Jahr aus. Dann hast Du pro Monat auf 2,5 Tage Anspruch, das wäre in Deinem Fall nach 12 Wochen 9 Tage.

      Da Du sehr wahrscheinlich bei der Einstellung nix gesagt hat, bist Du auf den guten Willen Deines Chefs angewiesen. Er kann Dir den Urlaub gewähren, aber er muß es nicht da Du in der Probezeit bist.

      Daher ist immer ratsam solche Dinge im Vorstellungsgespräch zu klären, dann wissen beide Seiten Bescheid.

      Gruß
      holzwurm

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • rosi0808R Offline
        rosi0808R Offline
        rosi0808
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Sprich so schnell wie möglich mit Deinem neuen Chef. In vielen,vor alle grösseren Firmen ist das kein Problem. Aber das sollte man eigentlich schon beim Einstellungsgespräch klären.
        Gruss
        Rosi

        Die Menschen sind so. Andere gibt es nicht

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • juanitoJ Offline
          juanitoJ Offline
          juanito
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Was ist dir lieber?

          Eine neue gute Arbeitsstelle oder Urlaub??

          Wir haben mind. 8 mios Arbeitslose 😞

          (mich würde garkeiner erst einstellen 😞 )

          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MetrostarM Offline
            MetrostarM Offline
            Metrostar
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich kann Holzwurm und Rosi nur zustimmen, schnellstmöglich mit dem Chef zu sprechen, und ihm beichten, daß du Urlaub gebucht hast.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ...ich würde nicht zum Chef gehen um zu "beichten". Urlaub stornieren und fertig.
              Überlege mal, welchen Eindruck Du hinterläßt. Du hast während der Einstellungsverhandlungen nichts von Deinem bereits gebuchten Urlaub erwähnt, oder? Also hast Du nicht mit offenen Karten gespielt. So würde ich keine neue Stelle antreten wollen bzw. keinen gerne als Angestellten sehen...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • chepriC Offline
                chepriC Offline
                chepri
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hi,

                ich bin auch der Meinung wie sie Juanito und curiosus vertreten. Und wenn´s eine RRV gibt, müßte die doch auch für die Stornokosten einspringen.

                gruss chepri

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Erika1E Offline
                  Erika1E Offline
                  Erika1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Die RRV zahlt nicht bei Arbeitsplatzwechsel, sie zahlt bei Aufnahme einer Arbeit nach Arbeitslosigkeit. Jedoch hat nicht jeder Versicherer diese Klausel eingeschlossen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Petrajetset1P Offline
                    Petrajetset1P Offline
                    Petrajetset1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Adriana,

                    buch doch einfach auf einen späteren Zeitpunkt um. Viele Veranstalter machen das für wenig Geld oder gar kostenlos.

                    Petra

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • AdrianaA Offline
                      AdrianaA Offline
                      Adriana
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich werden erste montag meine erste arbeitstag haben und ich haben noch nicht arbeitsvetrag unterschreiben.Dann wie ich sehen besser gleich erste tag das sagen oder?Adriana

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • AdrianaA Offline
                        AdrianaA Offline
                        Adriana
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Oder ich nett fragen und werden sehen was ehr sagt.Wenn dann kann ich immer stornieren oder.
                        Also wenn noch 3 monate zeit ist kann ich nicht gleich bei bewrbung alles sagen dann binn sowisoo weg von fenster.Adriana

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Sina1S Offline
                          Sina1S Offline
                          Sina1
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Wenn der Arbeitsvertrag noch nicht einmal unterschrieben ist, würde das Risiko auf gar keinen Fall eingehen, sondern, wie schon geschrieben, auf einen späteren Zeitpunkt (NACH Ablauf der Probezeit) umbuchen. Sicher ist sicher...
                          Ich als Arbeitgeber würde mir schon sehr genau überlegen, ob ich jemandem einen Arbeitsvertrag gebe, der gleich am ersten Arbeitstag mit Urlaubswünschen ankommt 😱

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • AdrianaA Offline
                            AdrianaA Offline
                            Adriana
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich bin fix und fertig weil ich weis nicht was soll ich tun.
                            Ich haben nicht wist letzte jahr das ich in arbeit gehen und das hat geben super angebot zum urlaub machen dann haben ich gebucht.
                            Wenn ich bringen das beschtätigung von reiseburo mit den oktober datum und geben das sef dann sehen das ist schon lange gebucht .

                            Ich weis echt nicht oder soll ich gleich stornieren.Ist das so schlim in arbets welt das leute gleich bösse sind?

                                                                                       Adriana
                            
                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • DylanD Offline
                              DylanD Offline
                              Dylan
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo Adriana,

                              momentan hättest Du bei einer Stornierung Deiner gebuchten Reise ca. 15% Deiner Reisekosten als Storno-Gebühr zu zahlen.

                              Lieber 15% Verlust, als die neue Anstellung zu verlieren.
                              ...sollte man drüber nachdenken.

                              Gruß
                              Hefe

                              Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Aida3A Offline
                                Aida3A Offline
                                Aida3
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo Adriana,

                                mach es doch anders herum: nach Unterschreiben Arbeitsvertrag sprichst du den Chef an, du hast noch ein
                                Problem zu klären. Du hast einen Reisevertrag, den du so schnell wie möglich
                                auf die neuen verhältnisse (nämlich deine neue Arbeit) anpassen möchtest.
                                Du sagst ihm, du weißt, dass der urlaubstermin nicht in der Einarbeitungszeit realistisch ist, möchtest wegen der kosten aber anstelle Stornierung eine Umbuchung vornehmen. Dazu bräuchtest du aber einen Zeitrahmen/Zeitpunkt, wo er seiner meinung nach dir Urlaub gewähren kann. (denn man muss sich ja
                                in den bestehenden aktuellen Urlaubsplan des Betriebes einfügen!).

                                ER soll doch bitte dir die Möglichkeit geben, dich in den Urlaubsplan einzutragen. Vielleicht sagt er
                                von selber, dass du die jetzt gebuchte Reise machen kannst. Wenn nicht, hätte er es sowieso nicht erlaubt.

                                MfG Aida3

                                **** Wenn die See ruhig ist, kann jedermann das Steuerrad halten. (Pubilius Syrus) ****

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • AdrianaA Offline
                                  AdrianaA Offline
                                  Adriana
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ja Aida3 ich mache das wie du sagst.Ich fragen der und gleich sagen das ist seine entscheidung weil arbeit ist mir wichtiger.Wenn sagt keine problem bin ich froh.Wen sagt das geht nicht dann stornieren ist auch keine problem.Ich denke wir sind alle menschen und können über alles reden oder?Tigrice

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • DylanD Offline
                                    DylanD Offline
                                    Dylan
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    "Aida3" wrote:
                                    ...mach es doch anders herum: nach Unterschreiben Arbeitsvertrag sprichst du den Chef an, du hast noch ein Problem zu klären. Du hast einen Reisevertrag, den du so schnell wie möglich
                                    auf die neuen verhältnisse (nämlich deine neue Arbeit) anpassen möchtest...

                                    Das ist eine Täuschung!
                                    Aus "anpassen" wird dann schnell "Anfechten".

                                    Kleiner Tipp am Rande:

                                    Der Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
                                    (...)
                                    Ein Recht zur Selbstbeurlaubung besteht nicht und kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen.
                                    (...)
                                    In der Praxis ist die Anfechtung des Arbeitsvertrages von besonderer Bedeutung. Der Arbeitgeber kann z.B. den Arbeitsvertrag (unabhängig von der fristlosen Kündigung) anfechten, wenn er über verkehrswesentliche Eigenschaften des Arbeitnehmers geirrt hat. Das gleiche gilt, wenn Sie als Arbeitnehmer bei Ihrer Anstellung eine zulässig gestellte Frage bewusst falsch beantwortet oder eine Tatsache verschwiegen haben obwohl Sie erkennen mussten, dass diese verschwiegene Tatsache für die Begründung des Arbeitsvertrages bedeutsam war. Wurde der Arbeitsvertrag wirksam angefochten, so wirkt die Anfechtung nur für die Zukunft und führt zu einer sofortigen Aufhebung der beiderseitigen Vertragspflichten.

                                    § 123 BGB
                                    Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

                                    (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
                                    (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

                                    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • juanitoJ Offline
                                      juanitoJ Offline
                                      juanito
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Das gleiche gilt, wenn Sie als Arbeitnehmer bei Ihrer Anstellung eine zulässig gestellte Frage bewusst falsch beantwortet oder eine Tatsache verschwiegen haben obwohl Sie erkennen mussten, dass diese verschwiegene Tatsache für die Begründung des Arbeitsvertrages bedeutsam war.

                                      Hefe, amigo

                                      Was hast du eigentlich immer auf die Frage:

                                      "Besteht z.Zt. eine Schwangerschaft"

                                      geantwortet? 😄

                                      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • AdrianaA Offline
                                        AdrianaA Offline
                                        Adriana
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Nein keine
                                        Schwangerschaft"

                                        aber urlaub in Holidaycheck gebucht 😄
                                        Adriana

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • x43mitmilchxX Offline
                                          x43mitmilchxX Offline
                                          x43mitmilchx
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hey pass auf ... ich hatte das gleiche Problem. Ich hatte letztes Jahr im Dezember noch eine Arbeitsstelle und dann mit meinen Freunden den Urlaub gebucht. Leider wurde ich dann auch wieder Arbeitslos. Bis heute hatte ich zwei Vorstellungsgespräche, bei beiden habe ich es Im Gespräch sofort erwähnt und direkt auch klare ansagen bekommen. Klar war es mir selber sehr unangenehm aber man muss ja auch wissen was man dann machen muss( umbuchen, stornieren etc.) Dass Ergebnis ist, das ich jetzt bei einer Stelle bin, wo ich meinen Urlaub auf jedenfall nehmen kann...obwohl ich eigentlich 6 Monate Probezeit habe.....aber ich habe halt Glück mit meinem neuen Chef..... Ich würde einfach freundlich auf deinen Chef zugehen und ich sagen was Sache ist und das du nicht sofort beim Vorstellungsgespräch mit der Tür ins Haus falllen wolltest. Sage ihm einfach, dass du halt nur jetzt Bescheid wissen muss, was du machen sollst.

                                          In diesem Sinne noch einen schönen Tag ...eure X43mitmilchx

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