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Koffer verloren / Haftung?

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  • Rocky1965R Offline
    Rocky1965R Offline
    Rocky1965
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Habt Ihr schon mal im Urlaub eure koffer verloren? Hier ein neues Urteil vom Landgericht Frankfurt!!! (Az.: 2-24 S 286/05)

    Pauschalurlauber haben einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn während des Bustransfers zwischen Flughafen und Hotel ein Koffer abhanden kommt.
    Im betreffenden Fall bekam die betroffene Urlauberin einen Schadensersatz in Höhe von 945 Euro zuerkannt.
    Begründung:
    Ein solcher Kofferverlust sei "eine Verletzung der Beförderungsleistung und letztlich ein Reisemangel", für den der Reiseveranstalter aufzukommen habe.

    LG Rocky1965

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Eigentlich eine Selbstverständlichkeit - oder?

      Andererseits ist da dem Betrug Tür und Tor geöffnet.
      Normalerweise müßte der Busunternehmer zur eigenen
      Sicherheit Sticker ausgeben, deren Doppel auf
      den Koffer geklebt wird. Und nur dementsprechend
      dem Besitzer wieder ausgehändigt wird.

      Ein zusätzlicher (Zeit-) Aufwand, aber wer will denn
      bei um die 50 Fahrgästen noch wissen, ist 1 oder sind
      gar 3 Koffer eingeladen worden oder welcher Reisegast
      oder auch Unbeteiligter verschwindet (vorsätzlich)
      mit fremden Koffern. Oder behauptet einfach (für 945 Euro),
      daß sein Koffer verschwunden ist ...

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Na ja, man wird schon glaubhaft machen müssen, dass man den Koffer auch "in die Hand" des Fahrers gegeben hat. Und umgekehrt wird ein Busunternehmer nachweisen müssen, dass er so etwas grundsätzlich nicht macht.

        Aber grundsätzlich gilt ein Verwahrungsvertrag bei
        ... Übergabe von einem Gepäckstück
        ... persönlich an einen Vertreter eines Hotels
        ... persönlich an einen Vertreter eines Restaurants
        ... persönlich an einen Vertreter des Transportunternehmens

        Der Punkt ist das persönlich-in-die-Hand geben. Nur vor dem Bus abstellen stellt noch keinen Verwahrungsvertrag dar!

        Andererseits ist es eben ein Teilversprechen eines Reiseveranstalters, Personen und Gepäck an seinen Bestimmungsort zu transportieren. Gilt ja auch beim Abhandenkommen des Gepäcks beim Flug: nicht die Fluglinie muss dafür gerade stehen (auch wenn es alle gerne oft so hindrehen), sondern der Reiseveranstalter.

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Anderes Urteil zur Kofferaufbewahrung hier

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            beim vom @privacy zitierten Urteil haftet der Reiseveranstalter nicht, weil die Aufbewahrung des Gepäcks zwischen Check-Out und Abreise nicht Bestandteil versprochener Leistungen war. Auch hat kein Angestellter persönlich Gepäckstücke entgegen genommen, sondern die Kunden konnte selbst ihr Gepäck in einem Raum abestellen.

            In dem Urteil dieses Postings (leider habe ich diese Ausgabe von ReiseRechtAktuell noch nicht erhalten) scheint aber die Sachlage anders zu liegen: hier wurde zumindest ein Transporvertrag für das Gepäck als Teil der versprochenen Leistung des Reiseveranstalters angesehen. Aber ich kenne die genaue Urteilsbegründung noch nicht im Detail.

            Gruß
            Peter

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