Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Auslandskrankenversicherung+RRV für 84 Jährigen, 5 Monatsreise gesucht

Auslandskrankenversicherung+RRV für 84 Jährigen, 5 Monatsreise gesucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
13 Beiträge 4 Kommentatoren 3.6k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Biene1B Offline
    Biene1B Offline
    Biene1
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Urlauber!

    Ich brauche mal Eure Hilfe. Ich suche für meinen 84 jährigen Vater eine Auslandskrankenversicherung. Die Reise, bzw. der Flug wird bis zu 5 Monaten dauern und bis zu 200 Euro kosten.

    Außerdem würde ich gerne eine Reisekostenrücktrittsversicherung mit Reiseabbruch abschliessen.

    Leider stellt sich bei den meisten Anbietern das Problem, dass sie für so alte Menschen keinen Versicherungsschutz anbieten. 😞 -Oder die Versicherung ist sehr teuer oder der Selbstkostenbeitrag ist sehr hoch.
    Na ja, letztendlich sag ich mir, die Hauptsache ist, dass er gut abgesichert und versichert ist.

    Grüße,
    Biene

    iyi yolculuklar

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Erika1E Offline
      Erika1E Offline
      Erika1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Die Auslandsreise-Krankenversicherung für Reisende ab 60 ist teuer, natürlich, das Risiko einer Erkrankung oder eines Unfalles ist ja auch höher.

      Für die ersten 6 Wochen kannst Du mit etwa 1,50 bis 2 Euro pro Tag rechnen; für jeden Tag darüber hinaus mit 7 bis 10 Euro.

      Das wären also etwa 250 bis 300 Euro im Monat. Viel Geld. Aber die gleiche Summe kann ein einziger Tag Krankenhausaufenthalt kosten.

      Mir ist keine Reiserücktrittskosten-Versicherung bekannt, die eine Altersbeschränkung bei den Reisenden selbst hat. Hier gibt es i.d.R. eine Einschränkung bei den Personen, die zum Risikokreis gehören, aber zu Hause bleiben. Beispiel: die 90jährige Oma stirbt am Heimatort. Die Altersgrenze hierfür liegt meist bei 75 Jahren.

      Was meinst Du mit "der Flug wird bis zu 200 Euro kosten"?

      Ist Dir das Reiseziel bekannt?

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • holzwurmH Offline
        holzwurmH Offline
        holzwurm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bei der SDK (Süddeutsche Krankenversicherung) liegt der Beitrag bei ca. 440 Euro.

        Gruß
        holzwurm

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Biene1B Offline
          Biene1B Offline
          Biene1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          "Erika1" wrote:
          Mir ist keine Reiserücktrittskosten-Versicherung bekannt, die eine Altersbeschränkung bei den Reisenden selbst hat.

          Was meinst Du mit "der Flug wird bis zu 200 Euro kosten"?

          Ist Dir das Reiseziel bekannt?

          Ich danke Euch erst mal für Eure Antworten.

          @Erika, bei www.travelsecure.de z.B. steht in den Vertragsbedingungen für den Abschluß einer RRV: "Höchstalter für den Vertragsabschluss ist das 79. Lebensjahr." -Leider steht so etwas auch immer auf den Seiten für eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die Anbieter wollen gar nicht erst alte Menschen versichern. 😞

          Das Reiseziel ist uns bekannt und liegt innerhalb Europas.

          Ich habe bei meiner Frage mal die Flugkosten angegeben, weil auf den Seiten der Anbieter meist nach dem Reise-/ Flugpreis gefragt wird. -Danach richtet sich die Höhe des Preises für die Versicherung.

          Grüße,
          Biene

          iyi yolculuklar

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Erika1E Offline
            Erika1E Offline
            Erika1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Der Reisepreis, also Flug- und Unterkunftskosten, ergeben die Berechnungsgrundlage für die Reiserücktrittskosten-Versicherung.

            Ich fragte nach dem Ziel, weil es innerhalb der EU incl. der Schweiz eine EU-Regelung gibt. Es wäre zuviel, alles hier aufzuschreiben.

            Kurz gesagt, erhalten EU-Bürger in jedem EU-Land die ärztlichen Leistungen, die nicht bis zu ihrer Rückkehr in ihr eigenes Land aufgeschoben werden können. EU-Bürger werden dann so gestellt, als wären sie im Gastland versichert. Die Vorlage der Versichertenkarte genügt.

            Zu berücksichtigen ist hierbei, daß ein Erkrankter möglicherweise nicht die gleichen Leistungen erhält, die er in Deutschland erhalten würde.

            Eine große Lücke bleibt in jedem Fall bestehen: keine Kasse zahlt einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

            Der einfachste Weg ist es, wenn Ihr Euch mit der GKV Deines Vaters in Verbindung setzt, die Euch darüber berät.

            Zudem arbeiten heute viele GKV mit einer PKV (Privaten Krankenversicherung) zusammen und bieten deren Auslandsprodukte an. Laßt Euch in diesem Fall die Prämie für den Auslandsaufenthalt berechnen und stellt ggf. Preisvergleiche im Internet an.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Biene1B Offline
              Biene1B Offline
              Biene1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "Erika1" wrote:
              Kurz gesagt, erhalten EU-Bürger in jedem EU-Land die ärztlichen Leistungen, die nicht bis zu ihrer Rückkehr in ihr eigenes Land aufgeschoben werden können. EU-Bürger werden dann so gestellt, als wären sie im Gastland versichert. Die Vorlage der Versichertenkarte genügt.

              Danke Erika! 😉 Im Prinzip kann er sich ja dann die Auslandsreisekrankenversicherung sparen. Er ist bereits Mitglied beim DRK, das ihn bei einigen Krankheitsfällen nach Hause in ein deutsches Krankenhaus transportieren würde.

              Dann such ich nochmal weiter nach einer RRV für "Alte".

              Grüße,
              Biene

              iyi yolculuklar

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • wukovitsW Offline
                wukovitsW Offline
                wukovits
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Biene 1

                Fährt dein Vater noch Auto?
                Wenn ja ist er vieleicht bei einem Autoclub. (ADAC ect.)
                Möglicherweise besitzt er bereits eine Rückholversicherung über den Autofahrerclub.
                Wenn Ihr solange unterwegs seid, ist es sicher sinnvoll wenn sich dein Vater eine Kreditkarte besorgt sofern er nicht schon eine besitzt.
                Auch die Kreditkartenunternehmen bieten Reiseversicherungen an oder haben sie im Leistungpaket der Karte mit drin.

                                                     Gruß
                                                     Karl
                
                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "wukovits" wrote:
                  Hallo Biene 1

                  Wenn Ihr solange unterwegs seid, ist es sicher sinnvoll wenn sich dein Vater eine Kreditkarte besorgt sofern er nicht schon eine besitzt.
                  Auch die Kreditkartenunternehmen bieten Reiseversicherungen an oder haben sie im Leistungpaket der Karte mit drin.

                                                       Gruß
                                                       Karl
                  

                  Die kreditkartengesellschaften gewähren aber meist nur Versicherungsschutz, wenn die Leistung auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

                  Gruß
                  holzwurm

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • wukovitsW Offline
                    wukovitsW Offline
                    wukovits
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Holzwurm

                    Stimmt.
                    Aber was spricht dagegen die Reise mit der Karte zu bezahlen.
                    Ich habe auserdem gehöhrt, das es bei einigen Karten ausreicht die Karte in den letzten Monaten benutzt zu haben.

                                                                        Gruß
                                                                         Karl
                    
                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Auch die in den Karten includierten Versicherungen haben Bedingungen, die Altersbeschränkungen enthalten können.

                      Bienes Vater ist anzuraten, sich bei seiner GKV über die Leistungen der GKV in seinem Zielgebiet zu informieren. Auch wäre es sinnvoll, beim DRK nachzufragen, unter welchen Bedingungen ein Krankenrücktransport durchgeführt wird.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • holzwurmH Offline
                        holzwurmH Offline
                        holzwurm
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Erika,

                        das ist ja schön, wenn man dann die Deckung der GKV im Zielland hat.

                        In der Regel rechnet der Arzt im Zielland höhere Kosten ab als die GKV gemäß deutscher Tabelle erstattet. Somit bleibt Bienes Vater u. U. auf Kosten sitzen und diese können ein nicht gerade geringer Betrag sein.

                        Daher ist eine RKV sinnvoll.

                        Gruß
                        holzwurm

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Erika1E Offline
                          Erika1E Offline
                          Erika1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          holzwurm,

                          die Auslandsreisekrankenversicherung ist äußerst wichtig, das habe ich immer betont.

                          Über die EU-Regelung informiert zu sein, ist interessant für Reisende, die keinen privaten Versicherungsschutz bekommen können. Auch habe ich auf die eventuellen Lücken hingewiesen.

                          Es geht hier nicht um die Behandlung als Privatpatient, die man mit einer AKV erhält. Es geht darum, daß der EU-Bürger im EU-Ausland die gleiche Behandlung erfährt wie ein Bürger dieses Landes.

                          Das war mal anders: der Reisende bekam den Auslandskrankenschein (Sozialversicherungsabkommen!) seiner GKV, mit der er sich am Urlaubsort einen Berechtungsschein besorgen mußte, um zum Arzt zu gehen. Er trat dann für die Behandlungskosten in Vorlage und bekam zu Hause von seiner GKV die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • holzwurmH Offline
                            holzwurmH Offline
                            holzwurm
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            "Erika1" wrote:
                            holzwurm,

                            Es geht hier nicht um die Behandlung als Privatpatient, die man mit einer AKV erhält. Es geht darum, daß der EU-Bürger im EU-Ausland die gleiche Behandlung erfährt wie ein Bürger dieses Landes.

                            Das war mal anders: der Reisende bekam den Auslandskrankenschein (Sozialversicherungsabkommen!) seiner GKV, mit der er sich am Urlaubsort einen Berechtungsschein besorgen mußte, um zum Arzt zu gehen. Er trat dann für die Behandlungskosten in Vorlage und bekam zu Hause von seiner GKV die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.

                            Der Reisende braucht auch weiterhin einen Auslandskrankenschein. Nur ist dieser neuerdings für den EU-Raum auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte. Auch können die Ärzte vor Ort diese Karte ablehnen und Dich als Privatpatient behandeln.

                            Derzeit gibt es noch keine EU-weite Regelung, die besagt, daß ein ausländischer Arzt Dich zu den Konditionen der dortigen nationalen KV behandeln muß.

                            Hatte gerade ein Gespräch mit meiner GKV, da wir dieses Jahr mehrmals innerhalb der EU unterwegs sind bzw. unseren Haupturlaub in der Türkei verbringen.

                            von dem her war meine Aussage vorhin richtig und es wird dringenst zu einer AKV geraten. Auch von der GKV.

                            Gruß
                            holzwurm

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            Antworten
                            • In einem neuen Thema antworten
                            Einloggen
                            • Sortiert nach
                            • Älteste zuerst
                            • Neuste zuerst
                            • Meiste Stimmen

                            • 1 von 1
                            Reiseforum Service
                            • RSS-Feed abonnieren
                            • Verhaltensregeln im Reiseforum
                            • Reiseforum Hilfe
                            • Forensuche
                            • Aktuelle Themen

                            • Inhalte melden
                            • Veranstalter AGB
                            • Nutzungsbedingungen
                            • Datenschutz
                            • Privatsphäre-Einstellungen
                            • AGB
                            • Impressum
                            © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                            • Erster Beitrag
                              Letzter Beitrag