Unterlagen für minderjährigen Neffen???
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Hallo,
wir waren schon mit kleinem Neffen in Spanien. Er hatte einen Kinderausweis dabei und wir vorsichtshalber eine Einwilligungsbescheinigung der Eltern, wollte aber keiner sehen, ging ganz problemlos.
Man muß aber davon ausgehen, dass der Neffe im Pool jedermann ausführlich die korrekten Familienverhältnisse aufdröselt

Euch viel Spaß, Karin
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Hi!
Das Auswärtige Amt hat mir eine ähnliche Frage so beantwortet:
Ihr Patenkind sollte, da sie ohne Begleitung ihrer Eltern reist, neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung ihrer Eltern (der erziehungsberechtigten Person/en) mit dabeihaben, aus der hervorgeht, dass die Eltern mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus
dem Einflußbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:- Personalien der Alleinreisenden
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Reiseroute
- Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
- Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)
- ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die
Landessprache (durch Übersetzerbüro).
Mit freundlichen Grüßen
im AuftragGruß
kvacke
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Als meine Tochter mit meiner Schwester in Urlaub war hab ich ihr ein Schreiben mitgegeben, dass ich mit der Reise einverstanden bin und für diesen Zeitraum die Erziehungsberechtigung auf meine Schwester übertrage. Das könnte evtl. wichtig sein, falls das Kind zum Arzt müsste und da dann irgendwelche Entscheidungen getroffen werden müssen. Außerdem den Kinderausweis, Krankenkärtchen bzw. Bescheinigung Auslandskrankenversicherung und Impfbuch (man weiß ja nie).
Gruß Isabell
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Auf deinem Avatar siehst du nicht gerade Türkisch aus, trotz des Nicks

Also falls der "Mitnehmer" des Kindes kein Türke ist, sollte es keine Schwierigkeiten geben.
Siehe oben posting von kvacke- Mitteilung des AA betreffend Kindesentziehung.
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Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus
dem Einflußbereich des/der Erziehungsberechtigten.
+++Es soll ja öfters vorkommen, dass ein türk. Vater sein Kind mitnimmt

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Hi!
Ob Beglaubigung oder nicht: Ich weiß es auch nicht.
Dennoch würde ich zumindest das Schriftstück nebst Übersetzung in die "gängige" Sprache mitnehmen. Mir selbst ging es gar nicht nur um Probleme an der Grenze sondern auch darum was ist, wenn ich oder wir nicht mehr ansprechbar sind. Daher hätte ich das Dokument auch mit mir herumgetragen. Die Sache kam aber nicht zustande ...
Gruß
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Soweit ich weiß und gehört habe, reicht innerhalb der EU eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in deren (Eltern) Landessprache verfasst. Daraus muß aber im Zweifelsfalle (z. B. Unfall) eindeutig die Identität der Person hervorgehen und erkennbar sein.
Ansonsten fragt Dich kein Mensch danach bei der Ein- oder Ausreise.
Ich betone aber nochmals "innerhalb der europäischen Länder"!Gruß Dieter
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Hallo
ich würde dir raten eine Einverständiserklärung der Eltern ,möglichst noch beglaubigt mitzuführen.
Ich hatte mit meinem eigenen Kind (sie trägt anderen Nachnamen) schon Erklärungsnotstand.....nach Spanien gings...in die Türkei hätten wir nicht fliegen dürfen, ohne Geburtsurkunde.Gruß Nuni