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  6. Unterlagen für minderjährigen Neffen???

Unterlagen für minderjährigen Neffen???

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  • kaydedeK Offline
    kaydedeK Offline
    kaydede
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo@all

    Weiß jemand wie das ist wenn man den minderjährigen Neffen (15j.) mit in Urlaub nimmt, brauch er von den Eltern eine schriftliche erlaubnis o.ä???

    wäre super wenn jemand ´bescheid wüßte 😄

    Viele grüße aus Frankfurt

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    • SiegfriedS Offline
      SiegfriedS Offline
      Siegfried
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wie das mit Neffen ist, weiß ich nicht, haben keine. Aber wir leihen uns manchmal Kinder von Nachbarn oder Bekannten. Muß schon eine schriftliche Bestätigung der Eltern und Ausweißkopie dabei sein.
      Gruß
      Siegi

      s.w.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • YvisY Offline
        YvisY Offline
        Yvis
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Mein flog letztes Jahr mit ner Freundin und deren Eltern in die Türkei.
        Eine schriftliche Bestätigung mit Kopie meines Ausweises. Wurde benötigt. Außerdem ja ihr Reisepass.

        25.05-08.06.12 Selima

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • kaydedeK Offline
          kaydedeK Offline
          kaydede
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Super vielen dank für die schnellen antworten 😄

          Liebe Grüße aus Frankfurt

          kaydede

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • artusundlunaA Offline
            artusundlunaA Offline
            artusundluna
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            wir waren schon mit kleinem Neffen in Spanien. Er hatte einen Kinderausweis dabei und wir vorsichtshalber eine Einwilligungsbescheinigung der Eltern, wollte aber keiner sehen, ging ganz problemlos.

            Man muß aber davon ausgehen, dass der Neffe im Pool jedermann ausführlich die korrekten Familienverhältnisse aufdröselt 😉

            Euch viel Spaß, Karin

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • kaydedeK Offline
              kaydedeK Offline
              kaydede
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Einwilligungsbescheinigung-heißt das schreiben die Eltern selbst,
              es gibt keine vorgedruckten dinge oder ähnliches???

              yvonne

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • die_kvackeD Offline
                die_kvackeD Offline
                die_kvacke
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hi!

                Das Auswärtige Amt hat mir eine ähnliche Frage so beantwortet:

                Ihr Patenkind sollte, da sie ohne Begleitung ihrer Eltern reist, neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung ihrer Eltern (der erziehungsberechtigten Person/en) mit dabeihaben, aus der hervorgeht, dass die Eltern mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus
                dem Einflußbereich des/der Erziehungsberechtigten.
                Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

                • Personalien der Alleinreisenden
                • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
                • Reiseroute
                • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
                • Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)
                • ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die
                  Landessprache (durch Übersetzerbüro).

                Mit freundlichen Grüßen
                im Auftrag

                Gruß

                kvacke

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • kaydedeK Offline
                  kaydedeK Offline
                  kaydede
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @kvacke was kostet den so eine beglaubigung vom Rathaus???

                  weißt du das??

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • RiaR Offline
                    RiaR Offline
                    Ria
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Kaydede,
                    wir hatten schon mehrmals eine unserer Nichten mit im Urlaub in den
                    USA sowie im Thailand.
                    Es wollte von uns keiner irgend eine Bestätigung sehen, ob das
                    Kind mit uns reisen darf. Nicht mal bei der Einreise in die USA.
                    LG
                    Ria

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Isabell73I Offline
                      Isabell73I Offline
                      Isabell73
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Als meine Tochter mit meiner Schwester in Urlaub war hab ich ihr ein Schreiben mitgegeben, dass ich mit der Reise einverstanden bin und für diesen Zeitraum die Erziehungsberechtigung auf meine Schwester übertrage. Das könnte evtl. wichtig sein, falls das Kind zum Arzt müsste und da dann irgendwelche Entscheidungen getroffen werden müssen. Außerdem den Kinderausweis, Krankenkärtchen bzw. Bescheinigung Auslandskrankenversicherung und Impfbuch (man weiß ja nie).

                      Gruß Isabell

                      Carpe Diem

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • kaydedeK Offline
                        kaydedeK Offline
                        kaydede
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hi-
                        also muß es nicht umbedingt beglaubigt werden, oder was denkt ihr???

                        Danke für die vielen antworten

                        Kaydede 😄

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • juanitoJ Offline
                          juanitoJ Offline
                          juanito
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Auf deinem Avatar siehst du nicht gerade Türkisch aus, trotz des Nicks 😄

                          Also falls der "Mitnehmer" des Kindes kein Türke ist, sollte es keine Schwierigkeiten geben.

                          Siehe oben posting von kvacke- Mitteilung des AA betreffend Kindesentziehung.
                          +++
                          Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus
                          dem Einflußbereich des/der Erziehungsberechtigten.
                          +++

                          Es soll ja öfters vorkommen, dass ein türk. Vater sein Kind mitnimmt 😉

                          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • die_kvackeD Offline
                            die_kvackeD Offline
                            die_kvacke
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hi!

                            Ob Beglaubigung oder nicht: Ich weiß es auch nicht.

                            Dennoch würde ich zumindest das Schriftstück nebst Übersetzung in die "gängige" Sprache mitnehmen. Mir selbst ging es gar nicht nur um Probleme an der Grenze sondern auch darum was ist, wenn ich oder wir nicht mehr ansprechbar sind. Daher hätte ich das Dokument auch mit mir herumgetragen. Die Sache kam aber nicht zustande ...

                            Gruß

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • nokiN Offline
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                              noki
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Soweit ich weiß und gehört habe, reicht innerhalb der EU eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in deren (Eltern) Landessprache verfasst. Daraus muß aber im Zweifelsfalle (z. B. Unfall) eindeutig die Identität der Person hervorgehen und erkennbar sein.
                              Ansonsten fragt Dich kein Mensch danach bei der Ein- oder Ausreise.
                              Ich betone aber nochmals "innerhalb der europäischen Länder"!

                              Gruß Dieter

                              Gar furchtbar ist des Wortes Macht, wenn man es nutzt zu unbedacht!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                NuniN Offline
                                Nuni
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo

                                ich würde dir raten eine Einverständiserklärung der Eltern ,möglichst noch beglaubigt mitzuführen.
                                Ich hatte mit meinem eigenen Kind (sie trägt anderen Nachnamen) schon Erklärungsnotstand.....nach Spanien gings...in die Türkei hätten wir nicht fliegen dürfen, ohne Geburtsurkunde.

                                Gruß Nuni

                                1 Antwort Letzte Antwort
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