Keine Unterlagen bekommen, doppelt zahlen?
-
Hallo Ihr lieben. Mir ist was echt blödes passiert: Ich habe telefonisch in einem Reisebüro einen Mietwagen für die USA gebucht. Habe den auch bezahlt, nur meine Unterlagen habe ich nicht bekommen. Habe mir dann vor Ort bei dem Autovermieter einen Wagen genommen und mich gewundert, dass ich den noch mal zahlen musste. Habe dann ein paar Tage später im Reisebüro angerufen und nachgefragt, warum ich denn doppelt zahlen muss, worauf mir das Reisebüro gesagt hat, dass ich a: den falschen Vermieter genommen habe, b: rechtzeitig hätte bescheid sagen müssen, dass ich keine Reiseunterlagen bekommen hätte, in denen hätte der Vermieter dringestanden und die wären mein Gutschein oder Wauscher (?) gewesen... Angeblich habe ich keinen Anspruch auf die bereits gezahlte Leistung, weil ich mich zu spät gemeldet hätte.
Stimmt das? Kennt sich da jemand aus, oder hat schon mal die selbe Erfahrung gemacht? Kann mir einer sagen, ob es Sinn macht, einen Anwalt einzuschalten?
Das war meine erste Mietwagenbuchung für`s Ausland und wahrscheinlich auch meine letzte...
Freue mich auf Eure Meinung
LG
Maribell -
Meine Meinung:
Dein zweiter Satz stimmt vermutlich. Schätze Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Trotzdem solltest Du dich vorsichtshalber rechtlich beraten lassen.
Der Gutschein wird im übrigen Voucher geschrieben.
Und kurz und klar zu deinem vorletzten Satz: Daß deine Buchung nicht geklappt hat dürfte zu 90% an Dir liegen und zu 10% am Reisebüro, dem Veranstalter oder der deutschen Post!
Am besten Du versuchst es über einen Kulanzantrag an den ursprünglichen Vermieter, den du über das Reisebüro gebucht hast!
Gruß
Berthold
p.s. Den Antrag könnte eventuell Dein Reisebüro erledigen!
-
Dein Reisebüro hat Recht - ohne Voucher keine Leistung. Wenn dann noch ein Mietwagen von einem anderen Anbieter als bei dem gebuchten genommen wird, besteht auch keinerlei Chance, gegen Nachreichen der Buchungsbestätigung bzw. des Vouchers die Kosten erstattet zu bekommen.
Sicherlich ist es ärgerlich, wenn Ihr keine Unterlagen bekommen habt - aber da wärt Ihr in der Pflicht gewesen, diese Unstimmigkeit VOR Reiseantritt zu klären. Das Reisebüro kann doch nicht riechen, daß Euch evtl. die Unterlagen nicht zugeschickt wurden.
Einfach ohne Mietwagen - Unterlagen losfliegen und sich dann wundern, daß man keinen bekommt bzw. bei einem anderen Anbieter vor Ort buchen geht leider nicht. -
Vielleicht ist es Dir ja eine Antwort wert,
ob das Reisebüro seinen Informationspflichten
beim Ablauf der Buchung nachgekommen ist.
Seine Provision muß man sich natürlich
durch kompetente Arbeit verdienen.Zumal Du als Erstbucher Unterstützung benötigt hast,
was ein erfahrener Reisebüromitarbeiter aufgrund
des Verkaufsgespräches problemlos hätte erkennen
können und - wie es Deine Schilderung ja belegt -
auch erforderlich gewesen wäre.
Bei einer telefonischen Buchung ist das natürlich
schwer zu beweisen.Hast Du überhaupt einen Vertrag unterschrieben?
An wen hast Du denn überwiesen?Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, kann eine
Erstberatung kostenmäßig, wenn Du keine vorherige
Vereinbarung mit dem Anwalt triffst, mit max.
190 Euro zu Buche schlagen.Bleibt die Frage, ob Du das noch zusätzlich ausgeben willst.
Übrigens:
Bei einem im Internet direkt ausgedruckten Voucher
in Verbindung mit Zahlung bei Übergabe des Wagens vor Ort -
hättest Du dieses Lehrgeld nicht bezahlen müssen.
Ist vielleicht beim nächsten Mal die bessere Lösung- oder Du wechselst einfach das Reisebüro.
-
Hallo privacy,
diesmal kann ich Dir eigentlich in allen Punkten recht geben; bis auf einen.
Glaubst du wirklich die Internet Version hätte in diesem Fall besser Funktioniert? Ich kann mir das leider nicht vorstellen wenn ich den Bericht und die Fehlerfolge bedenke.
Gruß
Berthold
-
Zumindest hätte es keine doppelte Zahlung gegeben.
Und wenn sie den Autovermieter mit dem Internet-Voucher
vor Ort nicht gefunden hätte, was solls. Viele Autovermieter
berechnen auch bei no-show keinerlei Gebühren. Bezieht sich
auf Europa, für USA bin ich da nicht auf dem Laufenden.Wo immer möglich gilt die Devise: Erst die Ware, dann das Geld ...
Aber da könnte man schon wieder einen neuen Thread aufmachen,
da dies in Deutschland in der Reisebranche eher unüblich ist.Gruß privacy
-
Ob ein Gutschein als Gutschein oder als Voucher bezeichnet wird, ist sooo was von egal....
Aber auch hier, wie man sieht: der Kunde ist schuld, der Kunde - und nur der Kunde! Wer auch sonst?
Warum hat das Reisebüro, das die Mietwagen-Reservierung entgegen genommen hat, nicht gesagt "Vielen Dank für Ihren Auftrag, in etwa 2-3 Tagen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, der Sie weitere Details entnehmen können."
Dann hätte die Kundin g e w u s s t , dass da noch was kommen muss.
Buche ich einen Mietwagen per Internet, bekomme ich eine vorher avisierte Bestätigung. Bleibt sie aus, frage ich nach und kläre die Sache.
-
Hallo Erika,
nach der Schilderung bin ich mir eigentlich sicher, daß das Reisebüro dies so gesagt hat! Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß dies bei einer telefonischen (!) Reservierung nicht getan wird. Nicht mal der Lehrling in den ersten 14 Tagen wird dies versäumen.
Außerdem: Wenn ich zum ersten mal überhaupt einen Mietwagen im Ausland buche, dann frage ich doch garantiert, wie ich zum Auto komme. Auch und gerade dann, wenn mir dies nicht unaufgefordert erklärt wird.
Sorry, ich kenne ja einige Storys von verschiedenen Reisebüros und profitiere wirklich auch immer wieder von Beratungsfehlern anderer, aber daß hier das Reisebüro eine Schuld trifft, kann ich mir bei dieser Konstellation wirklich nicht vorstellen.
Privacy hat Recht, daß eine Doppelzahlung durch Buchung im Internet eventuell hätte vermieden werden können, wobei ich vermute, daß bei direkter reservierung auch eine Kreditkartennummer vorab verlangt wird. Zumindest für die USA! Habe hier aber auch keine Erfahrung.
Gruß
Berthold
-
Mag sein, ADEgi, wie auch immer: das Reisebüro kannte die Leute, es hätte fragen sollen/müssen.
Solche bedachten Fragen könnten mir die Daseinsberechtigung von Reisebüros plausibel machen..
Es gibt Jobs, in denen man weiter denken muss, als die Kunden -woher sollten sie es wissen?
-
ich persönlich (hab mir noch nie ein auto gemietet) hätte sicherlich nachgefragt.
allerdings: dazu ist das reisebüro da (sonst kann man sich ja alles selbst organisieren). und die unterlagen müssen auch geschickt werden.
also unschuldig ist das reisebüro sicher nicht
-
Da werden wieder einmal ein paar Dinge durcheinander gewürfelt:
a) Informationspflichten
b) mögliche Aussagen
c) Vorteile einer Buchungsart
d) Schuldzuweisungenzu a) die gibt es nur bei Pauschalreisen, gell! NICHT bei einzelnen Bausteinen; was wahrscheinlich gemeint ist, ist eine der Leistung üblichen Beratung - siehe zu b)
zu b) Ich war nicht beim Buchungstelefonat dabei. Ich weiß auch nicht, auf welcher Grundlage (Inserat, Katalog...) Maribell gebucht hat. Da kann ich nicht sagen, ob Maribell den Eindruck einer erfahrenen Reisenden gemacht hat oder die Person am anderen Ende einfach auf einige Informationen vergessen hatte oder ob vielleicht das Reisebüro die Unterlagen rechtzeitig los geschickt hatte und diese nicht angekommen sind.
zu c) wenn man bei einer Internetbuchung gegen Vorlage einer Kreditkarte vor Ort seine Buchung herausfischen kann, ginge dies doch auch bei einer von einem Veranstalter getätigten. Dies geht aber nur, wenn man beim richtigen Vermieter aufkreuzt. Ich sehe hier keinen Grund, weshalb primär der Voucher ausschlaggebend wäre (kein Voucher, aber Buchung im Computer --> lasse mir die CC vorlegen und im Fall von Verrechnungsproblemen hat der Vermieter eine Absicherung)
zu d) hätte nicht...
... das Reisebüro nachfragen können, ob die Unterlagen angekommen wären. Hätte es, ja. Servicegedanke. Debatten --> siehe holiday Archiv
... der Kunde vor Abreise nochmals nachfragen können. Hätte er, ja, schließlich will er ja einen schönen Urlaub haben
... der Kunde eine "Mitwirkungspflicht"? Ja, hat er, aber da wäre doch das Reisebüro ...
... als Empfänger der Provision (oder hört irgendwann doch der Servicegedanke auf die -wüste fängt an? ja wer weiß es)Schuldzuweisungen sind so eine Sache. Den Flug hat man sich clever im Internet gebucht, beim Mietwagen war's halt im Reisebüro günstiger, das mit den komplizierten Einreisebestimmungen für die USA hat man auch selbst erledigt, im Land - natürlich auch ohne Probleme seinen Urlaub genossen, nur, dass das Reisebüro da nicht ...
... wir waren nicht dabei und können wirklich nicht feststellen, ob und wer welchen Fehler oder Unterlassung getätigt hatte, die möglicherweise zu einer Schadenersatzforderung führen könnte.
Aber wenn man mich so unter der Hand fragen würde: ich meine, hier wird auch ein Anwalt nichts mehr verbessern können...
meint
Peter -
Hallo Peter,
soweit ich weiß bist du auch im Reisebüro tätig. Daher ein wichtiger Tipp zum Thema deutsches Recht für Dich! Wenn Du dich hier äußerst, daß ein Anwalt nichts mehr verbessern kann, so ist dies streng gesehen eine unerlaubte Rechtsberatung!
Konkreter Fall:
Ein Kunde im Autohaus hat einen kleinen Unfall. Er wollte zum Anwalt. Mein damaliger Chef sagte, daß er für diese Kleinigkeit doch keinen Anwalt benötige. Dieser Kunde rennt trotzdem zum Anwalt (er benötigte ihn wirklich nicht) und dieser verklagt erfolgreich(!) meinen Chef!
Darum besser den letzten Absatz streichen lassen! Auch wenn Du hier im Forum nur deine Meinung wiedergibst, so würde ich es lieber nicht darauf ankommen lassen, ob Du hier rechtlich eine Privatperson bist. Als solche darfst Du diesen Tipp natürlich äußern!?!?!
Gruß
Berthold
-
Hallo Berthold, noch ein Tipp:
Bei einer PN an Peter hätte dieser den Beitrag ggf. noch
selbst und ohne großes Aufsehen ändern können.Durch Dein aktuelles Posting ist dieser Zugriff nicht mehr möglich
und hat gleichzeitig einen hohen Aufmerksamkeitswert erzielt.Und durch mein Posting gilt das jetzt auch für Deinen Beitrag.
Da kann man jetzt gleich im Doppelpack den Admin fragen, ob ....Manchmal ist weniger mehr,
eigene Beiträge nicht ausgeschlossen.
-
"ADEgi" wrote:
soweit ich weiß bist du auch im Reisebüro tätig. Daher ein wichtiger Tipp zum Thema deutsches Recht für Dich! Wenn Du dich hier äußerst, daß ein Anwalt nichts mehr verbessern kann, so ist dies streng gesehen eine unerlaubte Rechtsberatung!Vielen Dank für deinen Hinweis. Ja, ich weiß von dieser Eigenartigkeit in Deutschland, dass ein Tipp von Nachbarn zu Nachbarn unerlaubte Beratung ist.
Ich habe jetzt jüngst in einer Fachzeitung für deutsches Reiserecht gelesen, dass ein Rechtsanwalt den Falschen geklagt hat und seine Mandanten anstelle einer Entschädigung nach der Fluggastverordnung nix bekommen, aber die Anwaltskosten zahlen dürfen (Anwalt hat Reiseveranstalter geklagt anstelle Fluglinie, das hätte ich sogar gewusst, aber sagen hät's ich halt nicht dürfen, gell :D]. So schauts aus!
Grüße
Peter -
Hallo privacy,
schön, daß manche User Berechenbar sind.
Außerdem solltest Du dich bei den Administratoren beklagen, denn von mir stammte der Kommentar nicht!
Darum: Return to sender.
Daß ich trotzdem gelacht habe steht natürlcih außer Frage. Aber mal ernsthaft: Wir sollten unseren privaten Kleinkrieg nicht über das Forum austragen, da wir sonst Gefahr laufen am Ziel vorbeizuschiessen.
Gerne schlich fachlich, aber nicht um grundsätzlich und immer etwas gegen den Anderen zu sagen. Ich erkenne es ja auch an, wenn Deine Beiträge korrekt sind, sehe ich bei Dir aber eher nicht so. Vor allem nicht, wenn ich die Zeiten sehe, die bis zu Deiner Antwort vergehen.Berthold
p.s. Außerdem ist Peter Österreicher und daher höchstwahrscheinlich außen vor! Sonst hätte ich das nicht gepostet.
-
Hallo Adegiss,
ich hoffe wirklich, ich bin jetzt nicht zu spät?
Geht es denn jetzt wieder besser oder muß
ich mir da echte Sorgen machen.Wenn ich neulich gewußt hätte, wie sehr Dich
das mitnimmt, wäre ich nie und nimmer auf
die Idee gekommen, Dir die Werbetour zu
vermasseln. Aber war ja glücklicherweise
gar nicht so, hatte mich da tatsächlich geirrt.Naja, wer weiß, wozu das gut war.
Jedenfalls, als Anfänger (hier im Forum, meine ich)
hast Du es ja nicht leicht und wenn man bedenkt,
wie schnell man jemandem mit einer unvorsich-
tigen Bemerkung schaden kann. Da hast Du
bei Peter ja richtig Glück gehabt, daß er
Österreicher ist.Aber das mit dem Kleinkrieg, findest Du das
nicht übertrieben? Was sollen denn da die
anderen User von uns denken.?Du nimmst mir das nicht übel, daß ich das
jetzt nochmals erwähne. Aber wie Du ja
schon geschrieben hast, liebst Du den
Sarkasmus und wie man mit Stil
jemanden fertigmacht.Meine Art ist das nicht, lieber direkt und offen.
Da weiß man, woran man ist.
Werden uns da in Zukunft sicher besser
verstehen, an mir wird das nicht liegen.Eine gute Nacht dann noch
privacy -
Guten morgen,
bevor ihr euch hier regelrecht angiftet.. Hat einer das Post von Maribell genau gelesen? Sie hat zwar von einem Reisebüro aus den Mietwagen gebucht und auch bezahlt, wie bei einer üblichen Reisebuchung, aber wer fährt denn bitte schön z.B. zum Flughafen, wenn er seine Reiseunterlagen, wie Ticket usw. nicht bekommen hat? Niemand! Jeder würde zuerst beim Reisebüro oder ggfs beim Veranstalter anrufen und nachfragen. Bestimmte Veranstalter arbeiten mit Autovermietungen im Urlaubsland zusammen. Wenn es da Unstimmigkeiten gibt, kann man das sicher kulant regeln, aber Maribell hat scheinbar bei einen Drittanbieter ihr Auto geholt und damit gibts wohl keine Kostenerstattung. Aber das Reisebüro muss ja Telefonnummer oder Anschrift der Autovermietung haben, bei der sie das Auto gebucht und bezahlt hat. Wäre vielleicht günstig sich mit denen in Verbindung zu setzen und freundlich mal nachzuhaken.

-
Letzte Klarstellung zu diesem Thema:
-
Es ist kein purer Zufall, daß Peter Österreicher isr, sondern das war mir schon vor meinem Beitrag bekannt.
-
Die Formulierung ist so vorsichtig gewählt, daß sie zum einen wohl nicht angreifbar wäre und zum anderen vermuten läßt, daß Peter diese Regelung kennt.
-
Die einzigen die hier klagen könnten wären Anwälte, also keine Privatpersonen. Es gibt sicher keinen Anwalt, den ich erst auch dieses Thema hinweisen muß, oder der erst dadurch darauf aufmerksam wird.
-
Ziel war es andere Kollegen oder auch Forumsteilnehmern aus ganz anderen Branchen auf diese Problematik hinzuweisen. Ebenso natürlich Peter, falls diese Formulierung purer Zufall gewesen sein sollte. Ich kannte dieses Problem auch nicht und würde auch noch immer "unwissend" durch die Gegend laufen, hätte sich dies nicht in meiner damaligen Firma ereignet.
-
Wie auch immer, so ist es natürlich auch Zufall, daß Du kurz nachdem Du von mir deutlich gesagt bekamst, daß ich bei einem Beitrag finde, daß Du Wasser predigst aber Wein trinkst (Thema AGB) versuchst mir eine "Reinzudrücken". So geschehen im Forum zum Thema Hamburger Flughafen. Ergo hatte ich den wunden Punkt zuvor wohl getroffen.
Hier hast du nun wieder versucht, völlig unsachlich und in exakt gleichem Ton wie deine Zurechtweisung vom Administrator (nicht von mir) zu agieren. Dabei hast du aber vergessen, daß es sich hierbei um ganz andere Sachverhalte geht.
Ich lasse mich immer gerne auf eine Diskussion ein, aber bitte sachlich und nicht auf diesem Kindergartenniveau! Selbst in deinem letzten Beitrag hast Du immer noch nicht begriffen, daß Du mir die Werbetour nicht vermasselt hast, sondern daß Sie durch Dich erst gestartet worden wäre. Letzteres ist im Übrigen die Meinung der Administratoren - wie jederzeit nachzulesen ist.
Ich werde dieses Thema hier jetzt beenden, da es weder zum Urspungstopic gehört, ich aber es auch nicht für nötig halte einen "schlagt privacy topic" zu eröffnen.
Gruß
Berthold
-
-
@adegi
Das freut mich, daß sich da letztlich doch die Einsicht durchsetzt.Im übrigen, das mit den "Administratoren" ist dann doch wohl
mehr Deine subjektive Sicht der Dinge. Es handelte sich schließlich
nur um einen Administrator, der sich doch eher mit seiner privaten Meinung zu dem Thema geäußert hat.Denn wenn dies die offizielle Meinung bei HC wäre,
könnte jeder Neuling gleich seine Internetseiten bewerben.
Und so naiv kann ja kaum jemand sein, daß nicht als
versuchten Verstoß gegen die Forenregeln anzusehen. -
@ privacy
@ ADEgiUm welche "Zurechtweisung" durch einen Admin, von der hier dauernd die Rede ist, handelt es sich?
Ich blicke momentan nicht durch.
Wir sind hier etwas weit vom Thema abgekommen. Meines Erachtens schreit dieser Fall doch geradezu nach einer kulanten einvernehmlichen Lösung. Das ist doch so ein Fall, wo das Reisebüro sich doch wohl unmöglich auf BGB/AGB oder sonstige juristische Finessen zurückziehen kann.
Ich würde als Reisebüro sagen: Lieber Kunde, Du hättest unbedingt mal rückfragen müssen, wo die Unterlagen für den Mietwagen bleiben. Aber weil wir es verabsäumt haben, Dir die Unterlagen zu schicken, übernehmen wir die angefallenen zusätzlichen Kosten.
Zumindest hätte man eine anteilige Kostenübernahme anbieten müssen.
Der Reisegast sollte das, was dann möglicherweise noch bei ihm kleben bleibt, unter Lebenserfahrung abbuchen und zukünftig strikt nach der Devise verfahren: Keine Zahlung ohne Gegenleistung!