Umbuchung von Condor auf Air Via
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Hallo!
Wir sind von Condor auf Inter Airlines (Hinflug) und Blue Wings (Rückflug) umgebucht worden, auch die Flugzeiten haben sich geändert. Hatten aber leider keine Chance, etwas zu ändern. Bei Charterflügen ist das wohl gang und gäbe, schade, wobei unsere Flüge dann doch okay waren, vor allem der Rückflug mit einer ziemlich neuen Maschine mit großem Sitzabstand und sehr nettem und kompetenten Mitarbeitern.
Guten Flug und schönen Urlaub
Gruß Delfini -
Hilft zwar auch nicht weiter, aber wir halten es so, dass wir bei keinem Veranstalter buchen würden, der Airlines auf unserer Strecke einsetzt, die wir nicht nehmen möchten.
Condor auf AirVia würde ich nicht wollen, da es bei uns nur deutsche Flieger sein dürfen. Naja, was nicht heisst dass Via schlecht ist, ist halt nur nichts für uns...
Wenn Katalogangaben nicht genau zu interpretieren sind, hilft ein Anruf- bisher hat es gefunzt
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Hallo, da könnt ihr leider nichts machen, vor allem da ihr ja schon morgen losfliegt. Ich kann euch nur bezüglich der Fluggesellschaft Air Via beruhiger. Wir kamen vor ein paar Tagen erst zurück. Neue Maschinen, netter Service, gibt auch was zu essen und wir hatten zwei sehr ruhige und schöne Flüge.
Schöne Grüße
Sonnenblümchen
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"dillen" wrote:
Hilft zwar auch nicht weiter, aber wir halten es so, dass wir bei keinem Veranstalter buchen würden, der Airlines auf unserer Strecke einsetzt, die wir nicht nehmen möchten.Das wird aber ein bisschen schwierig werden. Selbst wenn auf einer Strecke im katalog ausschliesslich eine Fluggesellschaft gelistet ist, kann eben diese dennoch geändert werden.
Der Reiseveranstalter gibt nur eine mögliche Fluggesellschaft vor. Diese kann im Endeffekt immer von der im Katalog genannten abweichen, auch wenn diese andere Fluggesellschaft nicht im Katalog auf dieser Strecke steht.
Das ist absolut normal, obwohl es nun wirklich nicht jeden Tag vorkommt. Kein Reisevarnstalter wird einem eine 100%ige Zusage bezüglich einer Fluggesellschaft machen, wenn es um Charterflieger geht.Steht im Neckermann-Katalog nun also Condor, ist die Wahrscheinlichkeit zwar hoch, dass mit denen geflogen wird, aber das Recht einer Änderung behält man sich immer vor.
Und dieses Recht ist nun mal auf der Seite des Veranstalters. -
Nicht zuletzt deshalb, weil es mit jedem neuen Pauschalreise-Vertrag
(mangels Alternative) bei der Einigkeit der Veranstalter von der
Mehrzahl aller Reisenden ( die das nahezu alle als großen
Nachteil ansehen) immer wieder akzeptiert wird/werden muß.Von der Macht der Verbraucher ist da bisher leider nicht viel zu merken, man könnte eher von Ohnmacht sprechen ....
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Ich hätte eine Frage zu diesem Thema:
Es ist ja in Mode gekommen das man bei Pauschalreisen lt. Katalog für eine renomierte Airline mehr bezahlt als für eine Indianer-Airline.
Wie ist das jetzt wenn ich den Aufpreis bezahlt habe und muß aber bei noname einsteigen ? Kann man den Aufpreis geltend machen ? -
Unter Umständen ja.
Dafür muß es aber im Katalog unterschidliche Preise für unterschiedliche Fluggesellschaften am gleichen Tag geben. Ansonsten könnte es ja auch ein Tagesabhängiger-Zuschlag sein. Bedingung ist natürlich auch, daß es sich definitiv um die Airline handelt, für die Du weniger bezahlt hättest.
Gruß
Berthold
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Ich sag jetzt mal ein fiktives Bespiel:
2 Wo Kümköy AI - Flug Samstags mit Onur - kosten 199,- .
Aufpreis für Flug mit Condor 50,-Ich zahle 249,- , am Flughafen steht aber ein Onur-Clipper.
Und nun ?
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"wiener-michl" wrote:
Ich sag jetzt mal ein fiktives Bespiel:2 Wo Kümköy AI - Flug Samstags mit Onur - kosten 199,- .
Aufpreis für Flug mit Condor 50,-Ich zahle 249,- , am Flughafen steht aber ein Onur-Clipper.
Und nun ?
Müssen zumindest die 50 Euro aufgrund nicht Erbringen der zugesicherten Eigenschaft/Leistung ( in dem Falle Condor) zurück bezahlt werden.
LG
holzwurm -
Sehe ich auch so wie Holzwurm.
Der Tipp "nicht einsteigen", wenn auch mit Smiley, ist erst einmal falsch. Zumindest muß Dir dann bewusst sein, daß Du die restlichen 199,- Euro nur dann zurückbekommen kannst, wenn Du nachweisen kannst, daß die vorhandene Fluggesellschaft nicht den Sicherheitanforderungen genügt.
Dies könnte in dem Beispiel sogar möglich sein, aber soweit ich weiß gibt es noch keinen entsprechenden Präzedenzfall vor deutschen Gerichten. Durch die Schwarze-Liste der EU ist dieser Nachweis auch nicht einfacher geworden.
Unabhängig von der rechtlichen Seite würde ich es aber in diesem Fall und heutigem Stand so machen wie el_loco, nämlich nicht einsteigen.
Gruß
Berthold
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Bedankt

Es ging mir nur um die Aufzahlung.
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Moin Berthold,
sorry falls ich nochmal nerve, aber mir ist da noch was zu diesem Thema eingefallen was mir noch nicht ganz klar ist.
Mal angenommen ich habe den Aufpreis bezahlt und muß trotzdem das Risiko nehmen in die Onur zu steigen.
Nun brauch ich ja irgend einen Wisch wo mir bestätigt wird das ich mit Onur geflogen bin, um mir den Aufpreis zurückzuholen.
Ohne irgend etwas schriftlichem geht da ja nichts.
Wo krieg ich den her ? Wer ist zuständig ? Abflughafen ? Zielflughafen ? Reiseleiter in Kümköy ?
Fragen über Fragen......... :? -
Hallo wiener-michl,
Du bekommst ja Tickets oder Bordkarten. In beiden findest Du immer auch die Fluggesellschaft als Kürzel und die Flugnummer. Beispiel hier: DE = Condor
OHY = Onur Air.Ansonsten hilft auch ein Foto der Maschine, Bordmagazin oder Spucktüten weiter. Gehe aber davon aus, daß dem Veranstalter sicher auch bekannt ist, womit Du tatsächlich geflogen bist.
Zuständig wäre hier der Veranstalter nach der Rückankunft in Deutschland (oder Österreich). In Deutschland besteht dann eine Reklamationsfrist von vier Wochen nach erfolgtem Rückflug.
Gruß
Berthold
p.s.: Du nervst überhaupt nicht. Die Fragen sind berechtigt, da die Antworten wirklich nicht an jeder Ecke im Internet zu finden sind.
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"ADEgi" wrote:
Hallo wiener-michl,Du bekommst ja Tickets oder Bordkarten. In beiden findest Du immer auch die Fluggesellschaft als Kürzel und die Flugnummer. Beispiel hier: DE = Condor
OHY = Onur Air.Ansonsten hilft auch ein Foto der Maschine, Bordmagazin oder Spucktüten weiter. Gehe aber davon aus, daß dem Veranstalter sicher auch bekannt ist, womit Du tatsächlich geflogen bist.
Zuständig wäre hier der Veranstalter nach der Rückankunft in Deutschland (oder Österreich). In Deutschland besteht dann eine Reklamationsfrist von vier Wochen nach erfolgtem Rückflug.
Gruß
Berthold
p.s.: Du nervst überhaupt nicht. Die Fragen sind berechtigt, da die Antworten wirklich nicht an jeder Ecke im Internet zu finden sind.
danke Berthold,
dann wird man wohl die Boardingkarten aufheben müssen und -nach hoffentlich glücklicher Heimkehr mit OHY
- damit zum Veranstalter Tigern müssen.Denn auf den Tickets wird höchstwahrscheinlich DE stehen da ja das Fluggerät immer sehr kurzfristig getauscht wird und du die Tickets ja schon ein paar Tage vorher bekommen hast.
Fotos Zeitungen und Kotzbeutel wären glaube ich in diesem Fall zu allgemein, zu wenig Beweiskraft.Sehe ich das so richtig ?
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Hallo,
ich würde eine diesbezügliche Reklamation erst einmal sogar ganz ohne Beweismittel einreichen. Die wissen schon, mit was Du geflogen bist!
Außerdem wären ein Foto auf der Gangway oder sogar im Flieger wohl Beweis genug. Zumindest würde es sicher ausreichen die Beweispflicht umzukehren. Übrigens steht auf den Tickets fast immer die tatsächlich ausführende Gesellschaft.
Gruß
Berthold