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Flug einen Tag eher

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  • sunshine_2004S Offline
    sunshine_2004S Offline
    sunshine_2004
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, unser Abflug wurde einen Tag vorverschoben :?

    • erfahren haben wir das durch unser Reisebuero 2 Tage vor Abflug-
      also Sonntag 10.6. sollten wir fliegen - Samstag 9.6. sind wir geflogen und Donnerstagabend 7.6. erhielten wir die Info.
      ( gebucht hatten wir schon Monate vorher und die Flugzeiten fuer Sonntag 10.6. erhalten )
      Kann man was machen ?
      Danke fuer Info, Beste Gruesse !
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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Grundsätzlich stellt eine Verlegung des Abfluges auf einen Tag früher oder später eine einseitige Änderung des Reisevertrages von Seiten des Reiseveranstalters dar und muss nicht akzeptiert werden.

      Das heißt, man hätte ein kostenfreies Rücktrittsrecht und Schadenersatzforderungen.

      Tritt man jedoch den "geänderten" Urlaub an, so ist ein neuer Reisevertrag zustande gekommen und man hat keine Ansprüche. Hat man unter Vorbehalt diesen "neuen" Reisevertrag akzeptiert, sollte man sich an die Schlichtungsstelle Mobilität wenden, um zu überprüfen, ob hier gemäß der Fluggastverordnung nicht eine Annullierung des gebuchten Fluges vorliegt und man aus diesem Titel Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat.

      Gruß
      Peter

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Peter
        ... wobei die "Schlichtungsstelle-Mobilität.org" immer wieder darauf hinweist, daß sie bei Pauschalreisen nicht zuständig wäre.

        "Wichtig: Wenn Sie Ihre Reise über einen Reiseveranstalter und/oder gleichzeitig eine Unterkunft oder eine andere Leistung (z.B. Transfer) dazugebucht haben, handelt es sich wahrscheinlich um eine Pauschalreise. Diese Fälle kann die Schlichtungsstelle Mobilität leider nicht bearbeiten, da hier das Reiserecht gilt. Bitte wenden Sie sich an den Reiseveranstalter und/oder eine Verbraucherzentrale in der Nähe."

        Da man das nicht so einfach trennen kann, schließlich gilt die
        EU261/2004 auch für Flüge bei Pauschalreisen, ist die Aussage
        dort zumindest nicht komplett. Aber in diesen Fällen bleibt ja (für
        deutsche Kunden) noch das Luftfahrtbundesamt als Ansprechpartner: www.lba.de

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • heike-2110H Offline
          heike-2110H Offline
          heike-2110
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo sunshine.

          Stehe anscheinend gerade auf der Leitung ;). Meinst Du den Abflug von Deutschland oder den Abflug aus dem Urlaubsland????

          Wenn es der Abflug aus dem Urlaubsland war, dann freut Euch doch einfach, dass Ihr einen Tag länger bleiben konntet ;).

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • sunshine_2004S Offline
            sunshine_2004S Offline
            sunshine_2004
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            .....der Hinflug war einen Tag eher und der Rueckflug somit auch - freuen kann ich mich da nicht wirklich, weil ich schon meine Zugtickets ( fuer 2 Personen ) hatte und die somit fuer die Katz waren. ( Bahnfahrkarten kauft man geschickterweise mind. 3 Tage vorher das man den Sparpreis 50 bekommt ) hatten also zusaetzliche Ausgaben fuer Zug - und nachdem ich normalerweise am Samstag noch Arbeiten musste war das auch nicht so einfach - mal eben einen Tag frueher los zufliegen. ( nicht umsonst hatten wir uns einen Abflug am SONNTAG ausgesucht ) .
            Ich finds halt total aergerlich das man uns erst 2 Tage vorher informiert hat. Wenn die uns zeitiger die Infos gegeben haetten dann waere das alles halb so schlimm. naja.
            danke erstmal fuer die infos - ich werd jetzt mal sehen was ich mache.
            beste gruesse !!! 😄

            1 Antwort Letzte Antwort
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