Exotic Park-Cactus& Animal Park , eine riesige Enttäuschung!!
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Wir waren im Mai auf Teneriffa, in Costa Adeje. Ein wundervoller Urlaub. Da wir den Loro Parque schon ausreichend kennen, wollten wir uns, animiert durch das Angebot in der TUI-Broschüre, besagten Park anschauen. Was wir da zu sehen bekamen, für 15 Euro Eintritt, pro Person, war unter aller S**. Die besonders angepriesenen Schmetterlinge waren nicht mal ansatzweise zu sehen. Papageien waren nur in Käfigen im Eingangsbereich zu "bewundern". Ein einziges verängstiges Äffchen, einige verschüchterte Pfauen. Alle anderen angepriesenen Tiere waren kaum bis überhaupt nicht zu sehen! Die ganze Anlage verdreckt und verwahrlost. Zu beweisen durch eigene Bilder. Einen Regenwald, schon gar nicht in der angegebenen Größe gibt es nicht. Die weltgrößte Kakteensammlung gibt`s da auch nicht. Die haben wir woanders gesehen. Auf Lanzarote und in der Karibik.Wir haben diesbezüglich am 29.06.an TUI geschrieben und bis heute keine Antwort. Wir fordern jetzt die 30 Euro Eintrttsgeld zurück. Kennt noch jemand diesen "Park"??? :?

L.G. Yurena
Hasta luego
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Die TUI ist nur Vermittler für diesen Ausflug, von daher ist sie hier auch nicht haftbar zu machen. Hättet Ihr es vor Ort der Reiseleitung gesagt, hättet Ihr vielleicht aus Kulanz eine Flasche Wein oder ein paar Strelizien bekommen - aber mehr auch nicht.
Für € 15,- kann man allerdings auch nicht allzuviel erwarten, einem Vergleich mit dem Loro Park kann auch kaum ein europäischer Zoo standhalten...
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Hallo Sina, danke für deine rasche Antwort. Egal ob Anbieter oder Vermittler, auf der Broschüre steht TUI, darauf haben wir uns, leider, verlassen. Es geht nicht so sehr um`s Geld oder Entschädigung, egal welcher Art, sondern um das, was da angeboten wird. Das meiste existiert garnicht. Da müsste TUI mal vorher hinschauen, bevor sie vermitteln.
Wir haben das verschmerzt, vertrauen aber in Zukunft etwas weniger auf
TUI!! Es gibt Gottseidank noch einige andere Vemittler und Anbieter.
L.G. Yurena Hasta luego

P.S. Normalerweise antworte ich nicht auf Zuschriften ohne Anrede und ohne Abspann!!!
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yurena wrote:
P.S. Normalerweise antworte ich nicht auf Zuschriften ohne Anrede und ohne Abspann!!!Hallo Yurena,
da kannst du heilfroh sein, dass andere nicht genauso komisch denken.
Sonst hättest du nämlich auf deinen eigenen ersten Beitrag - OHNE Anrede - auch keinen Antworten bekommen.
Oder willst du uns ein klein wenig auf den Arm nehmen? -
Der Park ist ja vielleicht dann auch gar nicht sooo schlecht, es kommt doch sehr auf die Ansprüche an, die scheinen hier etwas höher zu liegen.... -
@yurena:
Wir sind hier in einem Forum und wenn Dir andere antworten, dann tun sie
es für Dich-auf Deine Fragen hin.
Die letzte Bemerkung kannst Du Dir wirklich sparen. So schafft man sich hier wirklich keine Freunde!
Der Eintrittspreis ist übrigens, egal mit wem Du hinfährst 15 Euro!
Der offizielle Eintrittspreis des Parks eben! Und der Bustransfer ist - ab verschiedenen Abfahrtsorten sogar inclusive!
Ich kenne den Park auch und meine Eindrücke decken sich nicht mit Deinen Schilderungen.Günter/HolidayCheck
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Die "Vermittler" - Ausrede zieht nicht mehr, zumindest unter dem
Aspekt, daß Veranstalter unter deren Flagge (z.B. Firmenzeichen
des Reiseveranstalters auf Werbeblättchen oder Ausflugsangebot
in Infomappe mit dem Hinweis: Nur bei ihrem Reiseleiter buchbar)
anbieten:BGH-Urteil AZ: X ZR 61/06 vom 19. Juni 2007
Es empfiehlt sich also immer, einen Prospekt aufzubewahren
oder vom Angebot eine Kopie zu machen.
( Die Hotelrezeption ist sicherlich gerne behilflich ) -
Die von Dir gemachte Aussage ist falsch, es ging nur um einen besonderen Fall:
"In der Begrüßungsmappe des Reiseveranstalters am Reiseort befand sich aber ein Werbezettel für eine Ausflugsfahrt nach Kairo, der das Firmenzeichen des Reiseveranstalters enthielt und zudem den in Großbuchstaben gedruckten Hinweis «Nur bei Ihrem Reiseleiter buchbar»."
Die Veranstalter werden sich darauf einstellen und diese Zusätze vermeiden und schon ist es wieder eine Vermittlung ohne Haftung (die sind doch nicht doof), die der Urlauber bei seinem Reiseleiter bucht und GLAUBT der würde haften obwohl es anders im Kleingedruckten steht....
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@Thorben-Hendrik
Deine Aussage ist genauso wenig falsch wie meine. Auf die
Einschränkungen habe ich ebenso hingewiesen wie dies
auch dem Link zu entnehmen ist.Also, wo ist das Problem?
Das BGH-Urteil wird man im Detail noch analysieren
und Auswirkungen beobachten. Für den Kunden
ist es allemal ein Schritt in die richtige Richtung. -
privacy wrote:
Also, wo ist das Problem?... dass ich den Link nicht öffnen kann bzw. dass da nix kommt!
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Gerade noch mal probiert, bei mir funktioniert der Link

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OK - bei mir jetzt auch. S'Internet hat sich wohl grad mal wieder verschluckt :?
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Übrigens: Der Kernsatz dieses Urteils scheint hier zu liegen:
"Der hervorgerufene Eindruck einer Eigenleistung sei für die Reisenden «beherrschend» gewesen. Dahinter trete die Erklärung des Reiseveranstalters zurück, er sei nur Vermittler einer Fremdleistung"
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Sehe ich wie @privacy. Ich kann nicht so tun als sei das meine eigene Leistung, damit letztendlich Werbung machen, und dann im Kleingedruckten, nur mit der Lupe lesbar sagen dass es so nicht ist. Gut, die werden sich künftig drauf eintellen - wobei weitere Streitereien vorprogrammiert sind, denn will schon genau festlegend wo die Grenzen zwischen "beherrschend" und "nicht beherrschend liegen" ???
Tja, hätt man was anständiges gelernt (Jurist), dann hätt man wenigstens was davon!
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privacy wrote:
@Sina1Die "Vermittler" - Ausrede zieht nicht mehr, zumindest unter dem
Aspekt, daß Veranstalter unter deren Flagge (z.B. Firmenzeichen
des Reiseveranstalters auf Werbeblättchen oder Ausflugsangebot
in Infomappe mit dem Hinweis: Nur bei ihrem Reiseleiter buchbar)
anbieten:BGH-Urteil AZ: X ZR 61/06 vom 19. Juni 2007
Es empfiehlt sich also immer, einen Prospekt aufzubewahren
oder vom Angebot eine Kopie zu machen.
( Die Hotelrezeption ist sicherlich gerne behilflich )Bitte bring da jetzt nicht Kirschen und Äpfel durcheinander! In dem Urteil geht es um eine Entschädigung aufgrund eines Unfalls, also eine Haftung am Erfolg des Ausfluges.
Bei einem Parkbesuch schuldet auch eine TUI keinen Erfolg, selbst wenn es in seinen Ausflugsbeschreibungen den offiziellen Text des Parks verwendet hätte.
Etwas anderes wäre es, wenn TUI Wale versprochen hätte und diese nicht zu sehen waren.
Gleiches gälte für einen Schlossbesuch: was, wenn das Schloss nicht den Erwartungen des Besuchers entspräche? Auch keine Schuld vom Vermittler oder Veranstalter.
Meint
Peter -
privacy wrote:
Übrigens: Der Kernsatz dieses Urteils scheint hier zu liegen:"Der hervorgerufene Eindruck einer Eigenleistung sei für die Reisenden «beherrschend» gewesen. Dahinter trete die Erklärung des Reiseveranstalters zurück, er sei nur Vermittler einer Fremdleistung"
Ja - Leistung - aber beim Besuch, also beim Anschauen, Sehen, Betrachtung schuldet ein Vermittler oder Veranstalter aber keine Leistung.
Wo ich mit mir reden ließe, wenn im Prospekt eine detaillierte Angabe wäre, wie viel von was zu sehen wäre, ohne jahreszeitliche Einschränkungen - da wäre u. U. irreführende Werbung vorgelegen.
Nochmals, das Urteil hat ganz andere Hintergründe, als die Rückerstattung eines Eintrittspreises, weil die Blumen nicht blühten.
Meint
Peter -
Das habe ich auch nie behauptet. Habe auch nur auf die Aussage von Sina1
"Die TUI ist nur Vermittler für diesen Ausflug, von daher ist sie hier auch nicht haftbar zu machen"
reagiert. Die Flucht aus der Verantwortung unter Vorschub des
Vermittlerstatus. Nur darum ging es. Subjektive Eindrücke sind ein anderer Sachverhalt und entsprechen nicht diesem BGH-Urteil.
