Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Frage zur Flugbuchung bei United
  6. Frage zur Flugbuchung bei United

Frage zur Flugbuchung bei United

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
5 Beiträge 3 Kommentatoren 1.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • eitibeeriE Offline
    eitibeeriE Offline
    eitibeeri
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    habe festgestellt, dass die gleichen Flüge bei United um einiges billigeres sind als auf der Homepage von Lufthansa. Keine Frage, würde lieber bei United buchen. Hab nur Bedenken, was passiert, wenn es Streitigkeiten (Umbuchung, Stornierung etc. gibt. Gilt dann amerikanisches oder deutsches Recht?

    Vielen Dank schon mal für die Auskünfte!

    Gruß Chris

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • angie66A Offline
      angie66A Offline
      angie66
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      falls du dich nicht mehr erinner solltest, du hattest am 14.08.07
      schonmal einen Theard darüber eröffnet.
      Falls du diesen nicht mehr finden solltest, er befindet sich unter dem Airlines Forum, dort hat dir u.a. Juliel. die Frage beantwortet, das sich es bei United um Illinos handelt.

      Grüße
      Angie 😉 😉 😉 😉 😉

      Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird!

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • eitibeeriE Offline
        eitibeeriE Offline
        eitibeeri
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Angie66,

        ich erinnere mich schon, dass ich im Airliners-Bereich diese Frage gestellt habe. Wollte die "Rechtsexperten" noch befragen, die vielleicht nicht im Airliners-Bereich unterwegs sind.

        Gruß Chris 😄

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4
          1. Gerichtsstand bei Flugrechten

            Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft unterliegen den Vorschriften der EuGVVO mit den wahlweisen Gerichtsständen

          • Art. 2 (Firmensitz des Beklagten)
          • Art. 5 Nr. 1 (Bestimmungsort als Erfüllungsort des Fluges, welcher
            bei Hinflug der Zielort, bei einem Hin- und Rückflug der Abflugort
            ist, da dann ein sog. Rundflug mit einheitlichem Flugschein
            vorliegt)
          • Art. 5 Nr. 5 (jede inländische Niederlassung, wenn dort der Flug
            gebucht wird)
          • nicht: Gerichtsstand des Verbrauchers, da die Luftbeförderung
            ausdrücklich in Art. 15 EuGVVO ausgenommen!
          • nicht: Gerichtstände des Art. 33 MÜ, da das MÜ einen anderen
            Anwendungsbereich hat.

          Wegen des engen Sachzusammenhangs der Erfüllung des Luftbeförderungsvertrags und der Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung, welche eine bestätigte Buchung eines Luftbeförderungsvertrages in Art. 3 II VO voraussetzt, kommt auch der Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art. 5 Nr. 1 EuGVVO in Betracht. Gerade im Hinblick auf den Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung nach Art. 8 der VO kommt der enge Sachzusammenhang zum Ausdruck.

          1. Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Staaten
            unterliegen bei Anwendung deutschen Rechts der Zivilprozessordnung mit den wahlweisen Gerichtsständen
            • § 17 ZPO (Firmensitz des Hauptverwaltung)
            • § 21 ZPO (Niederlassung)
            • § 29 ZPO (Erfüllungsort, also der Bestimmungsort bei Einfach-
              Flug bzw. Abflugort bei Rundflug).
              Quelle Prof. Dr. Führich www.reiserecht-web.de 2007

          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • eitibeeriE Offline
            eitibeeriE Offline
            eitibeeri
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vielen Dank für die ausführliche Antwort!!!!

            Grüße Chris 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            Antworten
            • In einem neuen Thema antworten
            Einloggen
            • Sortiert nach
            • Älteste zuerst
            • Neuste zuerst
            • Meiste Stimmen

            • 1 von 1
            Reiseforum Service
            • RSS-Feed abonnieren
            • Verhaltensregeln im Reiseforum
            • Reiseforum Hilfe
            • Forensuche
            • Aktuelle Themen

            • Inhalte melden
            • Veranstalter AGB
            • Nutzungsbedingungen
            • Datenschutz
            • Privatsphäre-Einstellungen
            • AGB
            • Impressum
            © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
            • Erster Beitrag
              Letzter Beitrag