Frage zur Flugbuchung bei United
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Hallo zusammen,
habe festgestellt, dass die gleichen Flüge bei United um einiges billigeres sind als auf der Homepage von Lufthansa. Keine Frage, würde lieber bei United buchen. Hab nur Bedenken, was passiert, wenn es Streitigkeiten (Umbuchung, Stornierung etc. gibt. Gilt dann amerikanisches oder deutsches Recht?
Vielen Dank schon mal für die Auskünfte!
Gruß Chris
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Hallo,
falls du dich nicht mehr erinner solltest, du hattest am 14.08.07
schonmal einen Theard darüber eröffnet.
Falls du diesen nicht mehr finden solltest, er befindet sich unter dem Airlines Forum, dort hat dir u.a. Juliel. die Frage beantwortet, das sich es bei United um Illinos handelt.Grüße
Angie

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Gerichtsstand bei Flugrechten
Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft unterliegen den Vorschriften der EuGVVO mit den wahlweisen Gerichtsständen
- Art. 2 (Firmensitz des Beklagten)
- Art. 5 Nr. 1 (Bestimmungsort als Erfüllungsort des Fluges, welcher
bei Hinflug der Zielort, bei einem Hin- und Rückflug der Abflugort
ist, da dann ein sog. Rundflug mit einheitlichem Flugschein
vorliegt) - Art. 5 Nr. 5 (jede inländische Niederlassung, wenn dort der Flug
gebucht wird) - nicht: Gerichtsstand des Verbrauchers, da die Luftbeförderung
ausdrücklich in Art. 15 EuGVVO ausgenommen! - nicht: Gerichtstände des Art. 33 MÜ, da das MÜ einen anderen
Anwendungsbereich hat.
Wegen des engen Sachzusammenhangs der Erfüllung des Luftbeförderungsvertrags und der Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung, welche eine bestätigte Buchung eines Luftbeförderungsvertrages in Art. 3 II VO voraussetzt, kommt auch der Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art. 5 Nr. 1 EuGVVO in Betracht. Gerade im Hinblick auf den Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung nach Art. 8 der VO kommt der enge Sachzusammenhang zum Ausdruck.
- Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Staaten
unterliegen bei Anwendung deutschen Rechts der Zivilprozessordnung mit den wahlweisen Gerichtsständen- § 17 ZPO (Firmensitz des Hauptverwaltung)
- § 21 ZPO (Niederlassung)
- § 29 ZPO (Erfüllungsort, also der Bestimmungsort bei Einfach-
Flug bzw. Abflugort bei Rundflug).
Quelle Prof. Dr. Führich www.reiserecht-web.de 2007
Gruß
Peter -
