Darf ein Reiseveranstalter den Reisepreis nach der Buchung um 500,-Euro erhöhen?
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Hallo!
Wir haben vor knapp 3 Wochen für Herbst 2008 in einem Reisebüro eine Reise nach Fuerteventura gebucht. Jetzt haben wir, durch einen Zufall, im Internet erfahren, dass die Preise im Preisteil des Veranstalters falsch angegeben sind. Unsere Reise würde jetzt mehr als 500,-Euro mehr kosten.
Vom Veranstalter wurden wir bisher über diese Änderung bzw. Korrektur noch nicht informiert. Darf der Veranstalter unsere verbindlich gebuchte Reise jetzt noch nachträglich über diese hohe Summe erhöhen?
Über Eure Antworten würden wir uns sehr freuen!Monika
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Hallo Wurliwurm!
Da wir auf die Ferien angewiesen sind, müssen wir immer sehr rechtzeitig buchen. Wenn der Veranstalter jetzt oder sogar noch später zurücktreten würde, hätten wir jetzt schon ein Problem eine passende Reise zu bekommen. Ist der Veranstalter in so einem Fall nicht verplichtet den Kunden umgehend zu informieren?
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Liegt der Reisetermin mehr als vier Monate in der Zukunft, kann der Reisepreis durchaus erhöht werden. Allerdings nicht um ein solch beträchtlich Summe. Solange Euch der Veranstalter noch nicht kontaktiert hat (um welchen handelt es sich denn eigentlich ?) ist aber doch ohnehin noch alles tutti.

TvB
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Klipp und klar Familienbande, wenn ihr ne Reise eingekauft habt zu einem Preis und die auch bezahlt habt, steht die euch auch zu.
Ansonsten bleibt dem Veranstalter die Reisekostenrückerstattung oder aber ein gleichwertiges Angebot.@TvB: Das ist nicht richtig!!
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Ja, er kann, wenn der Preisunterschied mehr als 5% beträgt und die Reise mehr als 4 Monate in der Zukunft....kann er....steht auch so meist in den AGB...Ihr könnt dann zwar zurück treten...aber das brimngt dann auch nix mehr, weil Ersatz fehlt.....
Beispiel:
4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
Also schnell nachhaken und Preis bestätigen lassen....sonst sind die Ersatzangebote weg..!
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blablabla....... Vertrag ist Vertrag, kann den der Vertragspartner nicht einhalten ist er 100 % haftungspflichtig, basta.@Thorben-Hendrik: Hattu abba feine geguuglt, du bist subba
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Wie hier schon manch einer geschrieben hat, wenn der Abreisetermin vom Buchungstag mehr als 4 Monate in der Zukunft liegt ist es möglich und zulässig, daß die RV die Preise erhöhen können.
jedoch wird einer seriöser RV dies relativ selten machen. Ich hatte bisher noch keine Preiserhöhung mitgemacht, obwohl ich auch immer mindestens 6 Monate vorher buche.
LG
holzwurm -
Die Aufhebung der Preisbindung für Reisen nach 4 Monaten ist an
strenge Kriterien gebunden. Hier müßte der Veranstalter seine
Kosten ggf "aufdröseln" und im Detail belegen. Bei dem Aufwand
macht das keiner gerne.In der geschilderten Situation liegt das aber total anders.
Der Reiseveranstalter hat bei Vorliegen des Vertragsangebotes
durchaus die Möglichkeit, sich auf einen "Erklärungsirrtum"
zu berufen.Dem ist er aber auch knapp 3 Wochen nach Buchung und
Reisebestätigung bisher nicht nachgekommen und hat den
Preis bis heute nicht widerrufen.Aufgrund des Zeitfaktors dürfte es ihm schwer fallen, jetzt
noch einen Erklärungsirrtum anzumelden. Im übrigen hier
eine interessante Stellungnahme eines Fachmanns
zu einem ähnlichen Fall:xxxxxxxxxxxxxxxxx
kommerzielle Seite, geht leider nicht!
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wurliwurm wrote:
Nein Holzwurm. Er kann die Spritgebühren der Fluggesellschaften vielleicht noch draufhauen, sonst aber nichts. Vertrag ist Vertrag. Gilt für beide Seiten.Also kann er doch die Preise erhöhen. In wie weit er es dann auch darf ist doch im ersten Moment unrelevant.
Im Endeffekt können wir auch erst richtig weiterhelfen, wenn vom Threaderöffner Fakten auf dem Tisch liegen.
LG
holzwurm -
Ich verstehe die Eingangsfrage nicht - und die Antworten darauf noch weniger:
Familienbande hat die gleiche Reise, die gebucht wurde, auf der Website ihres Veranstalters zu einem höheren Preis gefunden.
Na und?
Da mag der Frühbuchernachlass entfallen sein, da mag sonst etwas geschehen sein, aber Familienbande hat keine Nachricht des Veranstalters über eine Preiserhöhung erhalten.
So lange Familienbande nicht aufgefordert wird, mehr zu zahlen als ursprünglich vereinbart/bestätigt, ist die Frage irrelevant.
Nur so am Rande: sonst regen sich die Leute darüber auf, dass Pauschalreisen nach ihrer Buchung billiger geworden sind und verlangen den niedrigeren Preis.
Hier hat der Veranstalter keinen Mucks von sich gegeben, dass er einen höheren Preis haben möchte - und die Leute regen sich auch auf.
Buche ich einen Flug und der ist kurze Zeit danach teurer - was interessiert es mich?
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Du siehst das schon richtig, Erika - und verstanden hast Du das doch auch

Wer hier von sich aus aktiv wird, dem ist wahrscheinlich nicht zu helfen.
Im übrigen sind doch alle evtl. auftretenden Probleme beleuchtet
worden. Also abwarten und Tee trinken ... -
@thorben-hendrik seitdem ich deine forumsbeiträge lese, suche ich nach einem smilie, aber für solche sinneswandel gibt s keinen !!! neulich hattest auch du mal eine frage für ein problem, die agb`s habens nicht gebracht,warum mußt du mit solcher schlaumeierei leute belehren ?
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Hallo Erika!
Du verstehst es falsch. Ich beschwere mich ganz gewiss nicht über den günstigen Preis, sondern habe lediglich Angst, dass wir eine Preiskorrektur erhalten und dann evtl. selbst entscheiden können ob wir die Reise antreten oder nicht. Der Preis wäre uns dann aber zu hoch. Und die Chance jetzt noch etwas gescheites für die Herbstferien zu bekommen, ist gleich Null. Freunde von uns kommen auch noch mit. Da dort die Kinder schon älter sind (17 und 14) würde sich der Preis bei deren Reise sogar um knapp 1000,-Euro erhöhen.
Ich zitiere mal die Mitteilung des Reiseverantalters (Namen erwähne ich absichtlich nicht um keine schlafenden Hunde zu wecken - es handelt sich aber um einen großen, sehr bekannten Veranstalter)im Buchungsschritt:
Zitat:"Bitte beachten: Preise im Familienzimmer sind im Preisteil falsch ausgeschrieben. Die korrekten Preise entnehmen sie bitte dem System...." Zitat Ende.
Ich wollte mit meiner Anfrage lediglich klären, ob der Veranstalter das Recht dazu hätte, den Preis so drastisch zu korrigieren und wie unsere Rechte bzw. Aussichten in so einem Fall wären. Natürlich wäre uns am Liebsten er würde sich überhaupt nicht melden und wir könnten unseren Reise wie gebucht antreten. Aber die Angst bleibt bis wir dann endlich im Flieger sitzen - in mehr als 10 Monaten! -
gefunden im www über go...
- Zulässige Erhöhung
Der Reiseveranstalter ist nur dann berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Reisevertrag vorgesehen ist. Außerdem kann der Reisepreis nicht beliebig, sondern nur in bestimmten Fällen erhöht werden. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Erhöhung
* der Beförderungskosten, * der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren, * eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.Hinweis:
Die Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung des Reisepreises ist zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseveranstalter geregelt. Voraussetzung für eine Erhöhung ist allerdings, dass diese AGB wirksam vereinbart und auch von ihrem Inhalt her zulässig sind. Zur Überprüfung wird fachkundige Hilfe unabdingbar sein.- Unzulässige Erhöhung
Eine Preiserhöhung, die ab dem zwanzigsten Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist auch vor diesem Zeitpunkt unzulässig, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zwar vorgesehen ist, die Reiseleistung aber innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden muss.
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Wenn Du ruhig schlafen willst, frage nach.......es bringt nix wegen so etwas einen Prozess anzufangen, das ist doch alles Theorie, in der Praxis bekommst Du eine Preisänderungsmitteilung mit einer schönen Begründung der Rechtsabteilung des RV.....die sind ja auch nicht doof!
Und schon geht für Dich die Rennerei los... ein Prozess kann Jahredauern, Du gehst erst einmal in Vorleistung, der Ausgang des Prozesses immer ein Risiko, dass kostet viel zu viel Nerven, also Preis bestätigen lassen und sonst schnell etwas neues suchen..... -
Ich finden, Erika hat mit ihrem Beitrag den Nagel voll auf den Kopf getroffen.
Sie schrieb:
"So lange Familienbande nicht aufgefordert wird, mehr zu zahlen als ursprünglich vereinbart/bestätigt, ist die Frage irrelevant.
Nur so am Rande: sonst regen sich die Leute darüber auf, dass Pauschalreisen nach ihrer Buchung billiger geworden sind und verlangen den niedrigeren Preis."===============
Nachtrag: Nach Abschluß des Threads hatte Mosaik/Peter noch einen kompetenten Abschlußbeitrag verfasst:
".. ich bin erst heute wieder zum Lesen gekommen:
Grundsätzlich ist nach derzeitigem Stand überhaupt keine Preiserhöhung nach Buchung gesetzlich gestattet. Auch nicht, wenn der Veranstalter eine solche Klausel in seinen AGB hat.
Der springende Punkt und der wurde OGHlich geklärt: der Kunde muss VOR, spätestens BEI Buchungsabschluss über eine abstrakte oder reale Aufschlüsselung des Pauschalpreises wissen, damit er überhaupt nachvollziehen kann, von welcher Basis der gesetzlich geregelten Möglichkeiten diese Erhöhung ausgeht. Und das macht ja kein Veranstalter (... vom Pauschalpreis sind: 10 % Steuern und Abgaben, 20 % Reiseleiter- und Transferkosten, ...)
Daher sind ja auch Kerosinzuschläge NACH Buchung nicht gestattet.
Die einzige Möglichkeit in diesem Fall wäre gewesen, dass der Veranstalter in gesetzlich zulässiger Zeit, das wären etwa sieben Arbeitstage gewesen, nach Versand seiner Buchungsbestätigung den Preis wegen Irrtum anfechtet. Eine spätere Anfechtung wäre jedenfalls erfolglos!"
Erklärt noch abschließend
Peter