Reiserücktrittsversicherung nachträglich
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Hallo allerseits,
folgende Problematik,
ich habe neulich eine Fernreise online gebucht, alles gut und schön. Aber vorsichtig wie ich immer bin, buche ich eine Reiserücktrittskostenversicherung immer mit. Und ich dachte, ich hätte dies auch dieses Mal getan, bei der Durchsicht meiner Reiseunterlagen stellte ich gestern mit Schrecken fest, dass ich entweder nicht richtig suf das entsprechende Kästchen geklickt hab oder es einfach verdüst habe - jedenfalls habe ich keine Reiserücktrittskostenversicherung. Meine Frage nun, ob ich diese auch nach Buchung einer Reise abschließen kann, ich sichere mich eben gerne immer sehr gut ab, auch wenn es dann etwas mehr kostet. Hier noch ein paar Zusatzinformationen, falls diese relevant sein sollten: die Reise geht Anfang März los und dauert knapp 4 Wochen, es geht nach Südamerike. Danke für Eure Hilfe. Achja, und anscheinend muss man ja beim Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung auch noch aufpassen...manche übernehmen Stornokosten, manche nicht, nache nicht die Flugkosten, sondern nur Steuern....was hat das alles zu bedeuten? Achso, ich habe nur Hin-und Rückflug gebucht, keine Unterkunft, weil ich dort Freunde hab. Danke.
Gruß
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tommy2008 wrote:
Hallo allerseits,folgende Problematik,
ich habe neulich eine Fernreise online gebucht, alles gut und schön.
Grußdie frage ist, wie lange das "neulich" her ist. manche versicherungen kann man nur bis 14 tage nach buchung abschließen.
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Also, die Buchung ist etwa einen Monat her, ich habe schon gesehen auf dieversen Seiten, dass viele diese 14Tage Frist nach Buchung haben. Ich habe aber schon eine gefunden, die auch 42 Tage nach Buchung noch versichert. In dieser Frist bin ich aber locker drin.
Sagt mal, ich habe eine Verständnisfrage...auf meiner Reisebestätigung steht: "Storno/Umbuchung: Entgelte werden nicht erstattet." und "Die Stornokosten betragen 100%." Bedeutet das halt einfach nur, dass ich bei Stornierung eben wirklich nur durch die Reiserücktrittsversicherung was wiederbekomme? Achso, das war gerade ein Denkfelher....das Geld würde dann ja die Versicherung mir zahlen, der Reiseveranstalter behält einfach alles. Für ihn ändert sich quasi nix, nur, dass ich halt nicht anwesend wäre, oder?! Was für ein Wirrwarr.
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@tommy2008
Natürlich zahlt die RRV nur, wenn entsprechende Gründe wie Krankheit
etc. vorliegen. Falls Du einfach nicht fliegen willst, gibt es nichts von der
RRV.. Und auch nicht, wenn z.B. eine Vorerkrankung gleicher Art
vorliegt oder wenn Du die Reise nicht umgehend stornierst, wenn
eine Krankheit erwarten läßt, daß Du nicht reisefähig bist.
Selbst Schwangerschaft (soweit es Mitreisende betreffen sollte)
ist nach aktueller Rechtsauffassung häufig kein Grund,
für den eine RRV einspringen muß.Und der Veranstalter kassiert wirklich 100 Prozent - oder
100 Prozent der vereinbarten Rücktrittspauschale?Eine 100 Prozent Stornogebühr ist rechtlich nicht zulässig.
Diese muß nach zu erwartendem Aufwand gestaffelt sein.
Also z.B. 20 Prozent bis 30 Tage vor Abflug und dann
etwa 70 - 95 Prozent am Abflugtag.Stornogebühr kann nicht 100 Prozent betragen >Info hier klicken<
PS: Wie Du schon richtig erkannt hast, der Veranstalter kassiert den
Verkaufspreis der Reise oder zumindest entspechend der gültigen Stornogebühren in jedem Fall - und kann Deine Reise ggf. auch noch
als LM ein zweites Mal verkaufen. Der Irrwitz an der Geschichte ist,
daß die RRV-Gebühren langsam in's Unermeßliche steigen bei dieser
Versorgungsmentalität der Veranstalter.Und wer zahlt das in jedem Fall? Du, der Kunde ...
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Danke für den Link. Ich verstehe das soweit ja alles. Ich weiß nun nicht so genau, wie ich weiter verfahren soll. Es sind ja noch ca. zwei Monate bis zu meiner Reise. So, ich habe neulich eine Impfung bekommen und die schlecht vertragen, als ich die Ärztin auf meine Reise ansprach und sie weiß, dass dafür auch noch Impfungen anstehen, riet sie mir zum Abschluss dieser RRV, weil eine Impfunverträglichkeit recht wahrscheinlich ist. habs mal laienhaft ausgedrückt. sorry. Naja, nun überlege ich, was ich tun soll. Soll ich die Reise sofort stornieren? dann müsste ich aber erstmal mit der Fluggesellschaft diskutieren, weil ja die 100% Stornogebühren anscheinend nicht zulässig sind. Oder soll ich lieber sofort ne RRV abschließen, dann können die sich mit den Leuten von der Fluggesellschaft rumschlagen....Was ratet ihr mir? Vor allem läuft in ca. 10Tagen die Frist für dies 42Tage-Frist zum Abschluss der RRV ab.
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ja, das weiß ich ja auch. aber ich weiß es ja nicht, es ist nur gut möglich aufgrund meiner vorherigen impfreaktion. ich mein, wenn ich jeden versicherungsfall ausschließen könnte, bräuchte ich diese rrv ja nicht. ich will damit sagen, dass es ja immer möglich ist, dass der versicherungsfall eintritt. ich will ja auch der versicherung keine falschen angaben machen. wollen die denn wissen, ob ich vorher schon mal impfungen schlecht vertragen habe oder so? wer schätzt das genaue risiko bzw. die wahrscheinlichkeit des Eintretens des Versicherungsfalles ein? Was soll ich tun? es gibt 2 Möglichkeiten: 1. ich storniere die Reise einfach, dann sollte ich theoretisch ja nur einen geringen Prozentsatz zahlen; da ist allerdings das Problem, dass auf meiner Rechnung steht: Stornogebühren " 100%. Das würden also irgendwelche Streitereien mit der Fluggesellschaft bedeuten. 2. ich mache diese RRV und hoffe einfach, dass ich die Impfung gut vertrage....
Was meint ihr liebe leute?LG
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@tommy
also 100% finde ich aber nicht gerade einen "geringen prozentsatz".
wenn du eine vers. abschließt und du stornierst dann tatsächlich wegen impfunverträglichkeit, dann will die versicherung eine bescheinigung vom arzt.
dann kommt es auf die versicherung an, wie genau die fragen.
aber in meinen augen grenzt das schon an täuschung.
wie wäre es denn, wenn du dir die bedingungen deiner versicherung mal genau durch liest?
und du evtl. nochmal nachfragst, wie hoch genau deine stornokosten nun sind? -
he lexi, du bist ja sehr aktiv. ich will niemanden täuschen, daher informiere ich mich hier ja so gründlich vorab. ich werde einfach mal ne mail an die fluggesellschaft schreiben und mal nachfragen, wie hoch die stornogebühren nun sind. 100% sollen sie laut der fluggesellschaft sein, aber weiter oben im thread schrieb jemand, dass das lt. BGB sogar unzulässig ist. ich werd mal sehen, was ich tue.
lg und danke
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Hallo Tommy2008,
das Beispiel bezog sich auf Pauschalreisen. Zum Zeitpunkt Deiner Anfrage
hatte ich das noch nicht komplett überblickt, da Du nur von Fernreise gebucht schriebst.Mag sein, daß das im Endeffekt auch für Fluggesellschaften anwendbar ist, aber dort ist das bisher übliche Praxis. - je nach Bedingungen und Tarif -
den Flugpreis bei Stornierung komplett einzubehalten.
Dementsprechend wirst Du dort keine Unterstützung bekommen.Dir stehen dann nur die Erstattung der ausgewiesenen und im
Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zu.Eine weitere Möglichkeit, evtl. Deine Kosten weitgehend
erstattet zu bekommen, wäre die Flüge weiterzuverkaufen.
PN folgt.Gruß privacy
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100 Prozent Stornogebühren können auch in Deutschland rechtskräftig vereinbart werden...
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Natürlich kann man Impfunverträglichkeit versichern, aber vor der Impfung!
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Zumindest bei den österreichischen Reiseversicherungen kann man jederzeit noch eine Reiserücktrittskostenversicherung abschliessen allerdings mit einer Wartezeit von 10 Tagen: erkrankt man innerhalb dieser Frist, ist die Versicherung leistungsfrei, und natürlich auch dann, wann ein Leiden oder eine Erkrankung schon zum Zeitpunkt des nachträglichen Abschlusses bestand, festgestanden hat oder absehbar war...
meint
Peter -