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Ryanair Storno durch nicht-Zahlung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
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  • thoniiT Offline
    thoniiT Offline
    thonii
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    dass man Flüge bei Ryanair nicht ohne weiteres stornieren kann, ist mir leider bekannt. Was wäre aber, wenn Ryanair über das Lastschriftverfahren die Gebühren nicht einziehen kann, wenn z.B. das Konto leer ist und der Betrag zurückgebucht wird? Wird dann der Flug einfach nicht gültig oder ergeben sich daraus dann rechtliche Ansprüche von Seiten der Airline?

    Danke schon mal im Voraus.

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    • TvBT Offline
      TvBT Offline
      TvB
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo !

      Es wäre keine gute Idee, einfach nicht zu bezahlen. Du bist natürlich zur Zahlung verpflichtet und selbstredend hat die Airline rechtliche Ansprüche. Ein "geplatzter" Lastschriftauftrag kommt Dich zudem teuer zu stehen, denn für so etwas werden (auch bei anderen Gesellschaften) ziemlich happige Gebühren erhoben. Am besten, Du verwirfst die Idee ganz schnell wieder 😉

      LG

      TvB

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        also zum Einen kostet eine nicht ausgeführte Abbuchung der Airline zusätzliches Geld. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, so wird die Ryanair sich sicherlich melden. Ob automatisch storniert wird, kann ich nicht sagen. Vor allem aber wäre mir neu, daß Ryanair überhaupt per Lastschrift zahlbar ist.

        Normalerweise gibt man eine Kreditkartennummer an. Diese Kreditkarten- firma bucht dann vom Konto ab. Billiger wird es durch Nichtzahlung auch nicht. Sollte dem Kunden sogar vorab bekannt gewesen sein, daß eine Abbuchung nicht erfolgen kann, dann wäre dies sogar eine Straftat und somit vorsätzlichen Betrug.

        Ich denke aber zu diesem Fall findest Du sicher etwas in den AGB's der Ryanair. Schau da doch mal nach.

        Gruß

        Berthold

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ronny87R Offline
          Ronny87R Offline
          Ronny87
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Berthold,

          bei Ryanair kannst du auch im ELV bezahlen, zumindestens mit deutschen Bankkonto. Habe ich selbst ausprobert 😉

          Aber nicht zu bezahlen wäre eine schlechte Idee thonii, Ryanair wird sich (zu Recht) das Geld wiederholen von dir und evtl. angefallene, zusätzliche gebühren verlangen, was meiner Ansicht nach legitim ist, da ein Vertrag zustande kam.

          Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @thonii
            Deine eigenen Bedenken gegen die von Dir geschilderte Vorgehensweise
            zeigen ja schon, daß Du in diesem Fall Schwierigkeiten erwartest.

            Tatsächlich wird die Airline weitere Kosten von Dir verlangen und diese
            vermutlich über eine Inkassogesellschaft zuzüglich deren Auslagen bei
            Dir geltend machen. Da wirst Du rechtlich keine große Chance haben.

            Andererseits hast Du bei Ryanair auch kaum Chancen, die dir durch
            den nicht durchgeführten Flug zu erstattenden Steuern und Gebühren
            von Ryanair erstattet zu bekommen. Ryanair berechnet im Gegenzug
            eine "Servicecharge", deren Höhe nicht bekannt ist. Allerdings soll
            sie in der Regel die erstattbaren Steuern und Gebühren übersteigen,
            so daß keine Erstattung erfolgt.

            Fazit: Überlege Dir vorher genau, welche Konsequenzen das hat ...

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • 111aero45631 Offline
              111aero45631 Offline
              111aero4563
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Habe am Ostersonntag einen Flug für 4 Personen von Memmingen nach Girona für insegesammt 213,60€ gebucht.
              Seit 1 Woche warte ich das dieser betrag von meinen Girokonto abgebucht wird,was aber noch nicht erfolgt ist (habe per ELV gebucht und Guthaben von 250,-€ auf dem konto)-
              Meine Flüge sind seit Dienstag nach Ostern bestätigt und angeblich auch bezahlt,aber
              von meinem Konto wurde noch nichts abgebucht (hab natürlich die richtige Bankverbindung angegeben) weiss jemand aus Erfahrung nach wieviel tagen abgebucht wird (Flüge finden ende Mai statt)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • anjodeA Offline
                anjodeA Offline
                anjode
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                Normalerweise innerhalb einer Woche.

                Aber gehe doch mal auf die WEB Seite von Ryanair und unter "Buchung bearbeiten" fuelle einer der Optionen aus und lasse Dir die "Buchung anzeigen". Wenn dann "confirmed" oder "bestaetigt" steht ist alles im gruenen Bereich und das Geld wird sicher demnaechst abgebucht.

                Solange Dein Flug "bestaetigt" bezw. "confirmed" (ist dasselbe bloss in Englisch) anzeigt ist alles ok und die Buchung nicht storniert.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • rubengrimmR Offline
                  rubengrimmR Offline
                  rubengrimm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ...also ich hatte auch so einen Fall im März diesen Jahres:

                  Hahn --> Berlin und zurück gebucht.
                  habe bei der Bankverbindung die flasche BLZ eingegeben, unabsichtlich.
                  Bei der online überprüfung wurde dies aber so akzeptiert und es wurde mir die Zahlung per Email bestätigt.

                  Das Geld wurde nie von meinem Konto abgebucht.

                  Ein Paar Tage später kam es mir komisch vor, das noch immer nichts abgebucht war, ich rief bei ryanair an und man sagte mir, ich solle einfach nochmal neu buchen. Wenn derjenige dem das falsche Konto gehört es merkt zieht er die Zahlung eh zurück, bzw, wenn es das Konto bei der falschen Bank gar nicht gibt, geht die reise in Stotno und dann ist für mich alles erledigt. kostenfrei.

                  genau so wars auch, paar Tage NACH der Reise kam dann die Storno bestätigung.

                  Ich habe nochmal bei Ryanair angerufen, - alles ok.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • sweet21186S Offline
                    sweet21186S Offline
                    sweet21186
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hi Ihr Lieben!
                    Ich habe auch mit Ryanair gebucht.. Habe schon vor 3 Wochen gebucht und auch das ELV gewählt.. Bis heute keine Abbuchung.. Mmh, hoffe da kommt noch was.. :O( Nicht das ich noch da stehe und keinen Flug habe..

                    Ganz liebe Grüße.. die Jacqué

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • wukovitsW Offline
                      wukovitsW Offline
                      wukovits
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @privacy

                      Laut Webseite berechnet Ryan eine Bearbeitungsgebühr von 16 Pfund.

                      Gruß
                      Karl

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • sweet21186S Offline
                        sweet21186S Offline
                        sweet21186
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Jetzt gerade habe ich noch folgendes Zitat gesehen:
                        WENN SIE IHRE BUCHUNG NICHT PRÜFEN KÖNNEN UND EINE FEHLERMELDUNG ERSCHEINT: Dies bedeutet, dass die Zahlung durch die Bank nicht bestätigt wurde und die Flüge storniert wurden.

                        Mein Konto war aber immer gedeckt! Sie konnten zu jederzeit abbuchen.. Das komische ist aber auch, das ich wirklich nicht mal Buchung bearbeiten anklicken kann... der sagt wirklich er findet nix dazu..
                        Mist :O(

                        Ganz liebe Grüße.. die Jacqué

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • kalkerjungeK Offline
                          kalkerjungeK Offline
                          kalkerjunge
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo, ich habe 2 Flüge nach London gebucht, 2 Tage nach Buchung wollte Ryainair schon abbuchen, allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt kein Geld auf dem Konto.
                          Dann kam diese Email, ist der Flug jetzt ganz gecancelled, weil erreichen kann ich bei Ryainair auch niemanden.

                          Dear Customer,

                          Ryanair has received a chargeback from your issuing bank regarding the ELV payment made for the below flight booking - confirmation number ******
                          Due to this chargeback your below reservation has now been CANCELLED.

                          To rebook new flights please visit www.ryanair.com or contact our German call centre on
                          0900 116 0500 (calls cost 62c per minute mobile charges may vary/only accessible within Germany)

                          Die Nummer funktioniert nicht.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • wiener-michlW Offline
                            wiener-michlW Offline
                            wiener-michl
                            Verwarnt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            kalkerjunge,
                            Ja - Dein Flug ist gecancelt.
                            Falls du am Telefon niemanden erreichst versuche im Internet über www.ryanair.com neue Flüge zu buchen.

                            Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • kalkerjungeK Offline
                              kalkerjungeK Offline
                              kalkerjunge
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Alles klar, danke.
                              Kommen denn noch entschädigungskosten auf mich zu?

                              Gruß

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • bernhard707B Offline
                                bernhard707B Offline
                                bernhard707
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Möglicherweise, bzw. sicher die Rücklastgebühren.

                                Life is too short to limit your vision ... indeed

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • privacyP Offline
                                  privacyP Offline
                                  privacy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  So einfach ist die Sachlage nunmal nicht. Eine Airline muß einem Kunden die Gelegenheit geben, bei einer fehlgeschlagenen Zahlungsanforderung (Lastschrift, Kreditkarte) auf Anforderung den Betrag nachzuzahlen.

                                  Die Flugbuchung darf bis zu dem Zeitpunkt, wo der Kunde der Aufforderung in einem angemessenen Zeitrahmen nicht nachkommt, keineswegs storniert werden.

                                  Das Landgericht Dortmund hat die Germanwings deshalb noch zusätzlich zur Zahlung von  Schadensersatz verurteilt.

                                  Urteil des Landgerichts Dortmund vom 15.05.2009 (Az. 8 O 400/08) – nicht rechtskräftig

                                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                  Bertrand Russell (1872-1970)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Na dann wäre doch spannend zu erfahren, wie es das zuständige Gericht in Dublin sieht. 😉

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • privacyP Offline
                                      privacyP Offline
                                      privacy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Warum? Die Airline vermutet doch, sie könnte noch Gebühren beim Fluggast anfordern. Da müssen sie schon hier klagen. 😉

                                      Für die eigene Klageeinreichung und dem erlaubten Gerichtsstand gibt es ebenfalls neu ein aktuelles Urteil, Az: C-204/08 des EU-Gerichtshofs:

                                      "Der EuGH urteilte nun sehr verbraucher- und kundenfreundlich, dass die einzigen Orte, die eine nahe Verbindung zu den Dienstleistungen der Fluggesellschaft aufweisen,
                                      der Ort des Abflugs und der Ort der Ankunft
                                      des Flugzeugs sind. Unter den Begriffen „Ort des Abflugs“ und „Ort derAnkunft“ sind nach dem EuGH die Orte zu verstehen, die in der Buchungsbestätigung des Fluges genannt und vereinbart wurden. Details

                                      Gruß privacy

                                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                      Bertrand Russell (1872-1970)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • wiener-michlW Offline
                                        wiener-michlW Offline
                                        wiener-michl
                                        Verwarnt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        privacy wrote:
                                        So einfach ist die Sachlage nunmal nicht. Eine Airline muß einem Kunden die Gelegenheit geben, bei einer fehlgeschlagenen Zahlungsanforderung (Lastschrift, Kreditkarte) auf Anforderung den Betrag nachzuzahlen.

                                        Die Flugbuchung darf bis zu dem Zeitpunkt, wo der Kunde der Aufforderung in einem angemessenen Zeitrahmen nicht nachkommt, keineswegs storniert werden.

                                        Das Landgericht Dortmund hat die Germanwings deshalb noch zusätzlich zur Zahlung von  Schadensersatz verurteilt.

                                        Urteil des Landgerichts Dortmund vom 15.05.2009 (Az. 8 O 400/08) – nicht rechtskräftig

                                        Und was soll kalkerjunge damit anfangen ?
                                        Ist doch graue Theorie.
                                        Fakt ist das er eine Mail von Ryanair bekam und darin stand
                                        "Due to this chargeback your below reservation has now been CANCELLED."
                                        Und das bedeutet für ihn das sein Flug ohne ihn statt findet und er einen neuen buchen muß.

                                        Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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                                          privacy
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Was er damit anfängt? Wer weiß das schon? Er hat gefragt und so sieht es aktuell aus.

                                          Und wenn nicht er, andere werden schon wissen, was man mit der Info anfangen könnte. Im konkreten Fall ging es um über 2000 Euro. Spätestens dann ist es gut zu wissen, welche Möglichkeiten man hat - zumindest theoretisch 😉

                                          Gruß privacy

                                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                          Bertrand Russell (1872-1970)

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