Haftung des Reiseveranstalters
Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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Hallo, ich habe mal eine kurze Frage:
haftet der Reiseveranstalter für das Gepäck, wenn man im Urlaub sein Gepäck durch zum Beispiel Tornados oder andere Naturkatastrophen verloren hat?
viele Dank bereits im Voraus.
LG Nico -
Hallo,
elispart hat im Prinzip recht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Nämlich dann, wenn das Gepäck, beispielsweise bei einer Rundreise, extra befördert wird. Dann wäre nach meiner Meinung dieser Leistungsträger, respektive der Veranstalter haftbar. Ebenfalls wenn es eine kostenpflichtige Möglichkeit gibt, über den Veranstalter sein Gepäck zu deponieren.
Gruß
Berthold
