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Findet Ihr die Entschädigung o.k.?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • TomMucT Offline
    TomMucT Offline
    TomMuc
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo allerseits,
    kurz die Fakten: Feb. 2008, Flug München-Toronto-Orlando mit Air Canada, 2 Erwachsene, 1 Kind (5 Jahre), aufgegeben 2 Koffer, angekommen nix! Beide Koffer geliefert erst am 5. Tag, Inhalt o.k. (Reisedauer gesamt 3 Wochen). Am Flughafen von Airline nix bekommen. Kein Geld, keine Toilettenartikel.

    Nach Urlaubsende meine Forderungen an die Airline geschickt. $ 405,00 Auslagen (Waschzeug, Kleidung, Schuhe, Arznei und Spielzeug). War ja für 3 Personen und 5 Tage, haben aber nichts teures gekauft.

    Weitere Forderungen aufgrund täglicher Zeitaufwand zur Kofferermittlung und zum Nachkauf benötigter Artikel, Keine Akkus und somit auch kein Video in Disneyland und Seaworld, eingeschränktes Urlaubsvergnügen (Sorge um unsere ganzen Sachen) und mangelnde Information bzw. Abwicklung bei der Airline. Meine Forderung diesbezüglich: $ 675,00 (überzogen ich weiß, aber man probierts halt...!)

    Nun die Antwort der Airline: Sehr freundlich, es tut ihnen Leid.... sie verstehen meinen Ärger....sie werden nachforschen warum mir nicht sofort geholfen wurde....usw.

    Angebot: Übernahme der Auslagen zu 100% und als Entschädigung (obwohl es den Anspruch hierfür international eigentlich gar nicht gibt) zusätzlich $ 300,00 als Gutschein für einen nächsten Flug (Gutschein übertragbar und jährlich zu verlängern wenn nicht in Anspruch genommen wird).

    Situation nun zuhause: Ich finde das Angebot eigentlich fair und würde es so annehmen. Cheffin meint: "schreib nochmal, da geht noch was". Um es gleich vorweg zu nehmen, klagen werd ich mit Sicherheit nicht, das wäre mir wirklich zu blöd. Mich würde einfach nur Eure objektive Meinung interessieren, bitte ganz ohne rechtliche Diskussionen (Air Canada sieht ja auch ein, dass sie Mist gebaut haben und entschuldigen sich ja dafür). Einfach aus´m Bauch raus!

    Vielen Dank schonmal und Herzliche Grüße
    Tom

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn ich jetzt richtig rechne, zahlt die Airline Dir insgesamt 705 Euro. Davon 300 Euro in Gutschein.

      Ich persönlich würde darum bitten, daß diese 300 Euro in bar ausbezahlt werden, da das Vertrauen in diese Airline gestört ist.

      Ansonsten würde ich das Angebot akzeptieren, weil wahrscheinlich auch durch einen Rechtsstreit nicht mehr raus kommen würde.

      denkt holzwurm

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Leider sind Dollar ( $ ) keine Euro ( € ), aber immerhin ein entgegenkommendes Angebot der Airline

        Gutschein ist immer so ein Ding, da hat holzwurm nicht Unrecht.
        Und Gutschein in Dollar ist ja auch ein Spekulationsobjekt.
        Wer weiß, vielleicht ist er nächstes Jahr das Doppelte
        wert - oder kaum noch etwas 😉

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • holzwurmH Offline
          holzwurmH Offline
          holzwurm
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Sorry Schreibfehler.

          Es waren natürlich Dollar gemeint.

          LG
          holzwurm

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            in anbetracht der Tatsache, daß die gekauften Dinge ja oft nur zu 50% ersetzt werden, da Sie ja weiter benutzt werden können, würde ich auch annehmen. Falls Du in der näheren Zukunft weitere AC Flüge planst ist der Gutschein auch in Ordnung.

            Wobei ich auch hier freundlich nach Barem fragen würde. Tendenz: "Leider haben wir nicht vor in den nächsten Jahren erneut in die Richtung Nordamerika zu fliegen und daher wollten wir bitten...."

            Gruß

            Berthold

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • anitagA Offline
              anitagA Offline
              anitag
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              hallo
              also, falls du eine rechtschutzversicherung hast, kannst du dir einen anwalt zuteilen lassen (dir entstehen absolut keine kosten). der hat dann seine genauen tabellen und kann dir durchrechnen ob du mit dem angebot der airline gut bedient bist. ich persönlich finde die entschädigung die geboten wurde wirklich okay.

              beispiel rechtschutz in unserem fall:
              wir waren im april für 4 wochen in der dominikanischen republik und hatten einen urlaub mit einigen hindernissen. nach unserem schreiben an den reiseveranstalte wurden uns € 300,-- geboten. tja nicht ganz unsere vorstellungen von einer gerechten entschädigung. nach dem besuch beim rechtsanwalt und dessen schreiben an den reiseveranstalter sind es nun € 1065,-- geworden.

              lg/anita

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • sanegirl1980S Offline
                sanegirl1980S Offline
                sanegirl1980
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                NA wenigstens sehen sie ja ihre Fehler ein, ist auch schon mal was, würd ich sagen,.. 😉

                Das Leben ist wie ein Buch, und wer nicht reist, liest nur ein wenig davon!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  wieder einmal ein paar neutrale Informationen

                  Gepäcktransport

                  Wird ein Gepäckstück falsch transportiert, geht die mit fast 100%iger Sicherheit nicht auf eine Schuld der Fluggesellschaft zurück!

                  Denn so gut wie keine Fluggesellschaft transportiert und verladet das Gepäck selbst auf den Flughäfen. Sowohl den Check-In als auch den Transport des Gepäcks im Flughafengebäude wie die Verladung werden vom so genannten Handling Agent durchgeführt. Das sind in der Regel eigene Firmen, auch Firmen von der Flughafenbetreibergesellschaft selbst.

                  So gesehen kann also dieses Nichttransportieren JEDE Fluglinie im gleichen Maße treffen. Unterschiede gibt es hier nur nach FLUGHÄFEN!!!

                  Entschädigung wegen entgegangenen Urlaubsfreuden

                  Diese gibt es grundsätzlich nur bei Pauschalreise und da müsste der Mangel, je nach Richter-Ansicht mindestens 20, in der Regel aber 40 % vom Gesamtreisepreis betragen.

                  Somit ist eine solche Forderung bei getrennt gebuchten Flügen an die Fluggesellschaft rechtlich nicht haltbar.

                  Rechtschutzversicherung

                  "... falls du eine rechtschutzversicherung hast, kannst du dir einen anwalt zuteilen lassen (dir entstehen absolut keine kosten). der hat dann seine genauen tabellen und kann dir durchrechnen ob du mit dem angebot der airline gut bedient bist..."

                  Ich finde es immer recht schade, dass man immer gleich solche Empfehlungen ausspricht, obwohl das Angebot der Fluglinie - wie ich lesen kann - allseits und auch meinerseits durchaus korrekt ist und den rechtlichen Grundlagen entspricht.

                  Ich finde, durch eine überschnelle Inanspruchnahme einer Versicherung werden auch zwangsläufig die Prämie angehoben - was dann alle zu spüren bekommen. Es reicht doch völlig aus, sich auf sein eigenes Gefühl zu verlassen, seine eigenen Forderungen zu formulieren und gegebenenfalls eine Konsumentenberatung aufzusuchen.

                  Übrigens, die vermeintliche "Tabelle" ist ebenfalls nur bei Pauschalreisen eine "Hilfslinie für Richter", die keine gesetzliche Bindungskraft darstellt und jeder Fall einzeln betrachtet werden muss.

                  Gutscheine
                  Sofern es sich nicht um Beträge, die aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz bezahlt werden müssen, hat man keinen rechtlichen Anspruch auf Ablöse in Bargeld.

                  Natürlich kann man wie vorgeschlagen, die Fluglinie danach fragen. Man muss aber dann eine eventuelle Ablehnung dieses Ansuchens auch akzeptieren und nicht wieder die Rechtschutzversicherung bemühen, gell 😉

                  meint
                  Peter

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • anitagA Offline
                    anitagA Offline
                    anitag
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    herr experte für reiserecht!

                    was glauben sie welche empfehlung der konsumentenschutz gibt ?
                    --wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt--!!
                    weiters möchte ich dazu noch bemerken, angenommen sie bestellen im internet einen fotoaparat mit objektiv, der fotoaparat kommt das objektiv leider nicht akzeptieren sie das ??, damit die postgebühren durch die nachsendung ihres objektives für den rest der menschheit nicht steigen. ihnen sind die genauen mängel die in unserem urlaub aufgetreten sind nicht bekannt (seien sie froh, kakerlaken oder schimmel im bad wären das kleinste übel gewesen). da ich mich von meinem reiseveranstalter nicht für dumm verkaufen lassen möchte, hat man als kleiner normalverbrauer (und nicht experte) leider meist keine andere möglichkeit als den rechtschutz in anspruch zu nehmen um an sein gutes recht zu kommen. das es immer wieder personen geben wird die versuchen gewisse situationen bis aufs letzte auszuschlachten, daran wird sich nie und nimmer etwas ändern.
                    das obiger text nicht mehr themenbezogen ist, ersuche ich zu entschultigen.
                    mit freundlichen grüßen/anita, und absolut kein experte in sachen reiserecht

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ADEgiA Offline
                      ADEgiA Offline
                      ADEgi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @anitag

                      Mein Kommentar: ???????

                      Jeder, der hier bisher gepostet hat, Dir inklusive, findet daß das Angebot an sich sehr ordentlich ist. Warum also sollte man jemandem Empfehlen hier auch noch einen Rechtsanwalt einzuschalten?

                      Darauf bezieht sich Peter's Posting.

                      Alle sagen das ist doch in Ordnung. Nur Du kommst daher, sagst das ist auch in Ordnung, aber schaltet doch einen Rechtsanwalt ein. Wo bitte ist hier auch nur ein Fünkchen Logik zu erkennen?

                      Gruß

                      Berthold

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • anitagA Offline
                        anitagA Offline
                        anitag
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        hallo

                        1. keine empfehlung sondern ein tip, er fragt ja nach meinungen
                        2. er ist mit der entschädigung zufrieden
                        3. ich finde den betrag ebenfalls okay
                        4. seine frau meint es sei zuwenig und . darauf hat sie ein recht. auf ihre aussage bezieht sich die sache mit dem rechtschutz und auf sonst gar nichts und diesen in anspruch zu nehmen, wenn man meint sich selbst nicht mehr helfen zu können und auch wirklich eine korrekte auskunft zu erhalten, also ich finde daran eigentlich nichts schlecht, gemein, hinterhältig oder unverschämt.

                        und das ist ganz einfach ein punkt nach dem anderen, das braucht nicht viel logik

                        grüße/anita

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarek
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Die Entschädigung ist mehr als angemessen und eines Unternehmens dieser Größe und Bedeutung "würdig".
                          Die Tipps von diversen (Semi)Experten hier in diesem Thread sind deutlich gehaltvoller als ein "wenden Sie sich mal an ´nen Anwalt"-Spruch von irgendeinem "Konsumentenschutz" oder einer Verbraucherzentrale. Oft machen die ja einen Superjob, aber manchmal haben die bei speziellen Dingen auch von Tuten und Blasen keine Ahnung.

                          Beim den beiden Postings von anitag schwanke ich immer noch in einer Mischung aus "?" und "albern!".
                          Punkt für Punkt 😉

                          Ebenfalls mit Grüßen!

                          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            😆 😆 😆 😆 😆 😆 😆 😆 😆 😆 😆

                            anitag wrote:
                            hallo

                            1. keine empfehlung sondern ein tip, er fragt ja nach meinungen

                            😆 😆 😆 😆 😆 😆 😆 😆 😆 😆 😆

                            Hallo,

                            wenn alles so logisch ist, dann erklär mir doch mal den Unterschied zwischen einem Tip(p) und einer Empfehlung!

                            😆

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • TomMucT Offline
                              TomMucT Offline
                              TomMuc
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Brrrrrrrrrrrrr ganz ruhig wieder.
                              Wollte nicht, dass hier gestritten wird. Es freut mich, dass ich von Euch so viele Meinungen bekommen konnte. Bestätigt mich in meiner Meinung, dass das Angebot sooo schlecht nicht ist.
                              Ich hatte auch, wie eingangs erwähnt, nie vor hier irgendwas gerichtlich oder per Anwalt zu erstreiten. Das lohnt nicht und wär auch nicht mein Gusto.
                              Es geht bei uns in der innerhäuslichen Diskussion eigentlich nur darum, das Angebot so zu akzeptieren oder vielleicht doch noch ein Brieflein nachzuschicken (Zitat Cheffin: "Das erste Angebot nimmt man nie an...").
                              Das mit dem Gutschein wäre für uns übrigens schon o.k. Nachdem er übertragbar ist, bekomm ich den bestimmt los.

                              Also merci nochmal!
                              Gruß
                              Tom

                              1 Antwort Letzte Antwort
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