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Reiserrücktrittversicherung bitte um Rat

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  • Marion1804M Offline
    Marion1804M Offline
    Marion1804
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Halllo,
    habt ihr eine Bestätigung zu euerer Reiserücktrittsversicherung mit Zustellung der Tickets bekommen?
    Ich habe meine Tickets bekommen aber keine Bestätigung der Reiserücktrittsversicherung.

    Als wir die Reise damals abgescvhlossen haben haben wir den Sicherungsschein und die Auftragsbestätigung bekommen in der stehtr das die RRV mit abgeschlossen wurde.Jedenfalls bezahlt haben wir
    Jetzt bin ich ein wenig verunsichertund hoffe auf Eure Hilfe

    LG
    Marion

    Es gibt keine uninteressanten Frauen, nur unaufmerksame Maenner!

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    • Alex1106A Offline
      Alex1106A Offline
      Alex1106
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Marion.

      Wo hast du deine Reise gebucht?
      Im Reisebüro?
      Ich denke, wenn du dort anrufst und nachfragst bekommst du die genaue Antwort auf deine Fragen und keine spekulationen was nun mit der Versicherung ist.
      Aber wenn Sie auf eurer Auftragsbestätigung steht und die Versicherungspolice habt bekommt ihr dafür keine Unterlagen mehr zugeschickt.

      Liebe Grüße

      Viele liebe Grüße =)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Marco L.M Offline
        Marco L.M Offline
        Marco L.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Richtig, aber wende Dich wie schon gesagt an Dein Reisebüro oder Anbieter wo Du gebucht hast, nur da bekommst Du die Antwort auf Deine Frage.

        Gruss

        Gruß Marco

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ReisemarieR Offline
          ReisemarieR Offline
          Reisemarie
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Marion,

          das ist so korrekt.

          Für deine Reiserücktrittskostenversicherung bekommst du keine extra Police. Diese Versicherung gilt ja im Prinzip bis zur Abreise und versichert dich gegen schwerwiegende Gründe, falls du deine Reise nicht antreten kannst.

          Solltest du deine Reise eben nicht antreten können, müsstest du sie ja bei deinem Veranstalter -der will ja dann die entsprechenden Kosten erstattet haben je nach verbleibender Zeit bis zur Abreise- stornieren und dann würde bei Krankheit, großem Verlust von Eigentum usw. die Versicherung diese Kosten ganz oder anteilig (ja nach Schadenfall und Versicherungsträger) übernehmen.

          Wichtig für dich ist, daß du sie abgeschlossen hast und sie auf deiner Reisebestätigung angegeben ist.

          Gruß Reisemarie

          Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Marion1804M Offline
            Marion1804M Offline
            Marion1804
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vielen ÄDank für Euere Antworten.So ist mir geholfen

            LG
            Marion

            Es gibt keine uninteressanten Frauen, nur unaufmerksame Maenner!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ginusG Offline
              ginusG Offline
              ginus
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Also jedenfalls bin ich der Meinung Marion1804 hätte zumindesten noch die Aufstellungen der Versicherungsbedingungen erhalten müssen. Liegen diese vor, und sind auch die Stellen namentlich erwähnt (Name, Anschrift, Telefon, Fax) an die du im Falle einer Inanspruchannahme herantreten musst.

              Also, so viel Kundenservice muss schon sein.

              LG Ginus

              Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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              • ReisemarieR Offline
                ReisemarieR Offline
                Reisemarie
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Ginus

                Hallo,

                es steht Jedem frei, sich die Bedingungen der gebuchten Reiseversicherung
                anzuschauen. Aber bei einer RRV, die man abschließt, sind die Klauseln eigentlich klar, bis 14 Tage nach Buchungsbestätigung, gültig bei schwerer Krankheit usw. usw.

                Natürlich erhält man die Adresse und Tel.-Nr. des Versicherers. Wenn du aber ein gutes Reisebüro hast, gehst du im Schadensfall dorthin und die erledigen die notwenigen Dinge für dich.

                Soviel Kundenservice sollte schon sein!

                Gruß Reisemarie

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                • ginusG Offline
                  ginusG Offline
                  ginus
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Reisemarie,

                  schönen Sonntag erstmal.

                  Das ganze wird für Marion1804 ohnehin in Kürze obsolet sein, da sie die Reiseunterlagen ja schon hat und demnächst diese Versicherung für das Reisevorfeld ohnehin abgelaufen ist, sobald sie ihre Reise antritt.
                  Hat sie dagegen eine Reiseabbruchversicherung mitabgeschlossen gilt die Versicherung natürlich auch während der gesamten Reise. Sollte letzteres der Fall sein, ist es noch sehr viel wichtiger die Versicherungsbedingungen und die nötigen Sofort-Ansprechpartner in Schriftform vorliegen zu haben, da sie dann u.U. aus dem Ausland agieren muss und eine Umleitung über das Reisebüro nur unnötig Zeit kostet, keine direkten Verhaltensdirektiven bringt, und am Wochenende ohnehin ins Leere läuft.

                  Also was du mitteilst ist eine schöne Theorie die sicher manchesmal zutrifft, nämlich dass das Reisebüro sich kümmern wird. Ich kenne diese kümmernden Reisebüros nämlich nicht. Ich finde es auch etwas gefährlich solche Sachen dem RB zu übertragen. Letzten Endes bin ich der Versicherung ggü. weisungsgebunden und nicht das RB. Was ist wenn hier trotz echtem Bemühen was schief läuft ...???? Außerdem können durch diesen Umweg auch Fristen versäumt werden.

                  Versicherungsbedingungen müssen dem Kunden vorgelegt werden sodass er sie, wünscht er dies, sozusagen nach Hause mitnehmen kann, soweit er im RB bucht. Es genügt nicht, wenn diese an ominöser Stelle irgendwo für ihn einsehbar sind. Erinnere ich mich richtig, manche RV drucken diese im Katalog ab??

                  LG Ginus

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