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Mastercard Gold Hilfe

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • kobben99K Offline
    kobben99K Offline
    kobben99
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo
    habe wie schon des öffteren für mich meine freundin und deren zwei kinder eine reise mit der goldcard bezahlt. jetzt mußten wir weil ich krank geworden bin die reise stonieren. jetzt will die versicherung evtl. nicht zahlen weil ich nicht nachweisen kann das wir in häuslicher gemeinschaft leben. wir leben jedoch schon 1,5 jahre zusammen. ich bin noch an meinem alten wohnort gemeldet weil ich da meinen Firmensitz habe. hat keiner eine idee was ich da machen kann ???? die versicherung meint ich soll das problem schriftlich melden dann könnte es klappen grosses ???? ich bin mir aber nicht sicher ob ich das so schreiben soll, weil ich dann ja bestätige das ich in einem anderen ort gemeldet bin. und sie es dann schwarz auf weiss haben. brauch also mal hilfe und rat danke im voraus ..

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ich verstehe dich so, dass du bei deiner freundin wohnst, aber noch bei deinem firmensitz gemeldet bist? richtig?
      hat dich deine freundin evtl. im mietvertrag mit aufgenommen?

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • cippoC Offline
        cippoC Offline
        cippo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich würde mal sagen, wenn ihr nicht beide in einer Wohnung/Haus gemeldet seid, dann siehts schlecht aus.
        In den Bedingungen meiner Goldkarte steht folgendes:
        Lebenspartner Eine Person, die mit dem Versicherten in einem
        eheähnlichen Verhältnis lebt und gemäß Einwohnermelderegister an
        der gleichen Wohnanschrift gemeldet ist wie der Versicherte.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wie Du selbst schon richtig erkannt hast, erst mal nix mehr telefonisch oder gar schreiben. In diesem Fall ist es wirklich besser einen Anwalt zu konsultieren und unbedingt die AGB's mitbringen.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Paul-UHP Offline
            Paul-UHP Offline
            Paul-UH
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ein Nachweis vom Vermieter bzw. Hausverwalter sollte dem ganzen schon eine Wendung in die andere Richtung geben

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • JulieL.J Offline
              JulieL.J Offline
              JulieL.
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Mal ganz davon abgesehen muß man dort gemeldet sein, wo man auch seinen Wohnsitz hat und das ist bei Dir nicht der Fall.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • cippoC Offline
                cippoC Offline
                cippo
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ohne die genauen Versicherungsbedingungen zu den versicherten Personen zu kennen ist eh alles nur Spekulation.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Erika1E Offline
                  Erika1E Offline
                  Erika1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Richtig, ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, kann man den Vorgang nicht bewerten. Aber sooo sehr weichen die Bedingungen nicht voneinander ab.

                  In der Regel gehören zum versicherten Personenkreis in allererster Linie die Leute, die zusammen verreisen wollen.

                  Ob sie zusammen leben oder nicht, spielt keine Rolle. Das können auch Bruder, wohnhaft in Berlin, und Schwester, wohnhaft in Frankfurt, sein.

                  Das Verwandtschaftsverhältnis ist irrelevant.
                  Das örtliche Zusammenleben/die häusliche Gemeinschaft ebenfalls.

                  Maßgebend ist die gemeinsame Buchung und Reise.
                  Versichert sind alle Personen, die auf einer Buchungsbestätigung aufgeführt sind.

                  Zum versicherten Personenkreis gehören auch Angehörige, die n i c h t verreisen, jedoch so erkranken, dass es unter die versicherten Risiken fällt.

                  Ebenso weichen die Bedingungen wenig ab in den Punkten des Versicherungsfalls: ein Schnupfen genügt nicht, i.d.R. bedingt eine lebensbedrohliche Erkrankung den Eintritt des Versicherungsfalls.

                  Meine Empfehlung:

                  a) nicht sofort einen Anwalt konsultieren;

                  b) Bedingungen hinischtlich des versicherten Personenkreises lesen;

                  c) Bedingungen genauestens studieren, was den Versicherungsfall betrifft.

                  Ich vermute, unter c) verbirgt sich das Problem.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Diw Empfehlung "c" ist völlig richtig, fraglich ist aber, ob ein Laie es auch entsprechend interpretieren kann.

                    Daher besser Anwalt.

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • cippoC Offline
                      cippoC Offline
                      cippo
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      naja, Anwalt wird nicht billig, daher wäre es vielleicht sinnvoll mal die Versicherungsbedingungen hier zu posten.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • AussteigerA Offline
                        AussteigerA Offline
                        Aussteiger
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        cippo wrote:
                        Ich würde mal sagen, wenn ihr nicht beide in einer Wohnung/Haus gemeldet seid, dann siehts schlecht aus.
                        In den Bedingungen meiner Goldkarte steht folgendes:
                        Lebenspartner Eine Person, die mit dem Versicherten in einem
                        eheähnlichen Verhältnis lebt und gemäß Einwohnermelderegister an
                        der gleichen Wohnanschrift gemeldet ist wie der Versicherte.

                        Bei meiner Mastercard Gold ist es auch so.

                        Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • SueCologneS Offline
                          SueCologneS Offline
                          SueCologne
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Bei der Mastercard Gold ist weder massgeblich, für wen die Reise bezahlt wurde noch ob mit Karte bezahlt wurde.
                          Die Versicherung gilt für den Karteninhaber und dessen Ehepartner, bei Lebensgefährten nur, wenn sie im selben Haushalt leben.

                          Ansonsten könnte ich ja für Herrn Mustermann aus Timbuktu mit meiner Karte eine Reise bezahlen und wenn der nicht kann, tritt dann die Reiserücktrittversicherung der Karte ein.

                          Bezüglich Deiner Anmeldung: Je nach Bundesland existiert ein Meldegesetzt. Die dürften aber insofern gleich sein, dass Du Dich dort anzumelden hast, wo Du auch wohnst. Aus welchen Gründen Du auch immer dort angemeldet sein möchtest, wo Deine Firma ist, ist egal.
                          Allerdings ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz m.W. eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

                          Ich wüßte allerdings auch nicht wie Du sonst nachweisen solltest, dass ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Ich denke schon, dass die Versicherung auf einer Meldebescheinigung besteht und nicht auf irgendeinen Wisch von irgendeinem Vermieter, ggf. noch privat, eingehen muss.
                          (Wie soll das denn aussehen? "Ich bestätige, dass Herr X in meinem Haus in der BlaBlastraße Mieter ist, der Vermieter Hugo Müller) Wenig glaubhaft, kann ja jeder schreiben.

                          Liebe Grüße aus Köln
                          Sue

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • cippoC Offline
                            cippoC Offline
                            cippo
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            SueCologne wrote:
                            Bei der Mastercard Gold ist weder massgeblich, für wen die Reise bezahlt wurde noch ob mit Karte bezahlt wurde.

                            So ist es eben nicht. Die Versicherungsbedingungen sind je nach ausgebendem Kreditinstitut sehr unterschiedlich. Bei meiner MC muß z.B. mindestens 50% des Reisepreises mit der Karte bezahlt werden. Die Versicherungsgesellschaft ist oft nicht Mastercard selbst, sondern die ausgebende Bank oder ihre Partnerversicherung. Daher lässt sich ohne Kenntnis der jeweiligen AGB´s keine Aussage treffen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ReisemarieR Offline
                              ReisemarieR Offline
                              Reisemarie
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @cippo

                              Ja, es stimmt, daß die MCG von Bank zu Bank unterschiedliche Leistungen beinhaltet (mit meiner muss ich keinerlei Reiseleistung bezahlen, damit die Vers. greift).

                              Bei meiner Bank hat man mir mit meiner Karte auch ein umfangreiches Büchlein mit den genauen AGB's zugesandt.

                              M.M. nach wird es schwierig werden, den Beweis anzutreten, daß eine Hausgemeinschaft besteht.

                              Gruß Reisemarie

                              Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • SueCologneS Offline
                                SueCologneS Offline
                                SueCologne
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @Cippo: Offensichtlich gibt es da Unterschiede, inwiefern das sinnvoll ist, kann ich nicht nachvollziehen, aber tatsächlich muss ich meine Reisen nicht mit Karte zahlen, damit die Versicherung greift.

                                Liebe Grüße aus Köln
                                Sue

                                1 Antwort Letzte Antwort
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