hilfe- mist gemacht...
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Hallo an alle,
Wir brauchen mal dringend hilfe wir haben am freitag abend über Holidaycheck bei GTI unseren sommer urlaub 2009 gebucht.
So nun sind wir stark am zweifeln ob das richtig war, viele sagen die preise fallen noch mal usw.
Jedenfalls überlegen wir jetzt doch noch zu stornieren und abzuwarten
Ich weiß viele denken jetzt das hätte man sich vorher überlegen sollen... ist mir jetzt auch klar und ich gelobe besserung.Also meine frage ich konnte aus den agbs nicht entnehmen kann ich wie bei anderen verträgen auch 2 wochen kostenfrei ausdem vertrag oder wird eine richtige storno gebühr fällig??
bitte dringend um antwort...
suchfunkion hat nichts gebracht
lg kaydede
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Warum rufst du nicht das HC-Reisebüro an?
Gruß
Manfred
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Naja,
da habt Ihr wohl Pech gehabt:
Auszug aus den AGB´s von GTI:
"Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (e-mail, Internet) vorgenommen werden kann, bietet der Kunde GTI den Abschluß eines Reisevertrages aufgrund der von GTI herausgegebenen Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt GTI den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für Kinderfestpreise und –ermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes bei Antritt der Reise. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von GTI zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird GTI dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist GTI nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisenden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot von GTI vor, welches durch den Reisenden auch durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann."Auf das Fernabsatzgesetz könnt Ihr Euch in solchen Fällen nicht berufen, da täte sich so mancher Reiseverantstalter bedanken...Stornogebühren müsstet Ihr auf jeden Fall bezahlen, die sind wahrscheinlich höher als die Ersparnis bei Neubuchung.
VG
Sandra -
Falls du online gebucht hast, wird eine Stornogebühr fällig.
Ein Rücktrittsrecht gibt es bei Reisen leider nicht.
Du hättest aber auch telefonisch buchen können, dann hättest Du Dir die Reise an der Hotline erst mal als Option einbuchen lassen können.
Von einer Option kannst Du jederzeit innerhalb der entsprechenden Frist (meist 3 Tage) kostenlos zurücktreten.
LG
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Du hast einen gültigen Vertrag und kannst somit nur gem. der Veranstalter - AGB zurücktreten oder ggf. umbuchen. Die entsprechenden Gebühren findest Du ebenfalls in den AGBs.
Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es in diesem Fall nicht, das Argument "Fernabsatzgesetz" trifft hier nicht zu.
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Hallo kaydede,
das war ja keine Option auf eine Reisebuchung, da hat man die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen kostenfrei abzusagen. Hier liegt ein Reisevertrag vor. Laut AGB von GTI sind 10% Stornogebühr fällig, mindestens aber 5o Euro p.P. fällig. Und das wäre dann u.U. der Betrag, den Du bei einem späteren Buchungstermin einsparen würdest

Mensch , Du bist doch hier bei HC, hättest Du mal die User vorher an deinen Zweifeln teilhaben lassen, was die Preise angeht.
Viell. hat ja hier jemand mehr Ahnung von der Materie und verkündet die frohe Botschaft, eine Mail und Du bist raus aus der Nummer. So ganz kostenlos wird es aber wohl nicht gehen.
Gruß
Sabine -
Hallo:
für solche Fälle wurde das Widerrufsrecht in einer klar definierten Zeitspanne geschaffen. Es sollte möglich sein, die "euphorische" Entscheidung zu korrigieren. Über das Widerrufsrecht müssen die AGB`s von GTI Auskunft geben. Solltest du darauf nicht zugreifen können, würde ich an deiner Stelle "profilaktisch" stornieren, und mit "Nichtwissen" argumentieren, ob die kostenfreie Stornierung in der getätigten Form möglich ist und den Veranstalter auffordern, dir das Gegenteil zu beweisen.
Gruss Gabriela -
gabriela_maier wrote:
Veranstalter auffordern, dir das Gegenteil zu beweisen.Das ist ein Leichtes - bei fester Buchung wurde doch vom Reisenden die Akzeptanz der AGBs bestätigt, sonst hätte die Buchung gar nicht durchgeführt werden können. Ob die AGBs auch gelesen (und verstanden!) wurden, ist etwas anderes und liegt nicht mehr im Einflussbereich des Veranstalters. Nichtwissen oder Nichtwissenwollen schützt vor Schaden nicht...
Mit solch fundiertem Halbwissen wäre ich also eher vorsichtig.
Abgesehen davon sind die AGBs (fast) aller Veranstalter auch unten auf der Seite verlinkt und können jederzeit nachgelesen werden (wenn man denn möchte...).
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Ahotep wrote:
Hallo kaydede,das war ja keine Option auf eine Reisebuchung, da hat man die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen kostenfrei abzusagen.
falsch.
Es gibt keinen Reiseveranstalter mit 14 Tagen Optionsfrist, wenn die Kataloge raus sind. Üblich sind 3 Tage.
Ahotep wrote:
Viell. hat ja hier jemand mehr Ahnung von der Materie und verkündet die frohe Botschaft, eine Mail und Du bist raus aus der Nummer. So ganz kostenlos wird es aber wohl nicht gehen.Es führt leider kein Weg an einem kostenpflichtigem Storno vorbei.
LG
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@ sina1:
das "Nichtwissen" ist eine legale juristische Formulierung, die zu keinem -ich wiederhole-keinem Schaden desjenigen führt. Denn Nichtwissen führt zwangsläufig nach Aufforderung zum status des "Wissenden" eingesetzt zu werden.
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Bitte den Thread-Eröffner nicht mit gefährlichem Halbwissen und könnte/sollte/müsste etc. verunsichern!
Alles relevante hat Sina schon gesagt.
Sina1 wrote:
Du hast einen gültigen Vertrag und kannst somit nur gem. der Veranstalter - AGB zurücktreten oder ggf. umbuchen. Die entsprechenden Gebühren findest Du ebenfalls in den AGBs.Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es in diesem Fall nicht, das Argument "Fernabsatzgesetz" trifft hier nicht zu.
Exakt so ist es, nichts anderes ist zu erwarten.
Viele Grüße.
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Hallo Gabriela,
die Idee ist zwar ganz nett, jedoch meilenweit an der Realität unseres Planeten vorbei!
Jeder der bucht, muß die Veranstalterbedingungen als gelesen bestätigen. Somit zieht Unwissenheit leider gar nicht. Eine profilaktische Stornierung, was immer das in diesem Falle sein soll, gibt es hier nicht.
Profilaktisch heißt ja vorsichtshalber. Das bedeutet aber nicht kostenlos!
Der Beweis, von Seiten des Veranstalters kann aber jederzeit erbracht werden, daß der Bucher die AGB's gelesen hat.
Grundsätzlich gäbe es zwei Möglichkeiten.
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Mit HC Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob diese Buchung tatsächlich schon verbindlich eingebucht wurde. (Telefon!) Eventuell steht das Ding noch auf Option, obwohl ich mir das nach drei Tagen nicht wirklich vorstellen kann. Falls aber doch, dann kann noch kostenlos storniert werden.
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Die 10 % Stornokosten gelten ja noch länger. Sollte also ein Angebot kommen, bei dem der Preisvorteil über 10 % liegt, so kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch storniert werden, wenn es sich lohnen würde.
Gruß
Berthold
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Hallo Holzwurm,
14 Tage nicht, aber 10 Tage.
So steht es in der Vorausbuchungsbestätigung meines RV...mit Erscheinen des neuen Sommerkataloges 09, erhalten Sie eine verbindliche Buchungsbestätigung.Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Bestätigung, kostenlos zu stornieren...
Gruß
Sabine -
gabriela_maier wrote:
das "Nichtwissen" ist eine legale juristische Formulierung, die zu keinem -ich wiederhole-keinem Schaden desjenigen führt. Denn Nichtwissen führt zwangsläufig nach Aufforderung zum status des "Wissenden" eingesetzt zu werden.Hallo,
nochmals: Der Buchende muß ausdrücklich bestätigen, daß er die AGB's des Veranstalters gelesen hat. Nur dann wird eine Buchung erfolgen.
Er kann sich also keinesfalls auf "Nichtwissen" berufen. Denn würde er behaupten, daß er das gar nicht gelesen hätte, dann wäre das ja rein rechtlich die ausdrückliche Bestätigung, daß er gelogen hätte! Das wäre rechtlich sicher sehr interessant zu verwerten!

Gruß
Berthold
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bitte meinen Beitrag nochmal nachlesen und profilaktisch sowohl wie das Nichtwissen in Zusammenhang bringen. Ich habe in keinster Weise erklärt, das man da so ohne weiteres rauskommt: aber der threaderöffner sagte, das er in die AGB`s nicht eruieren konnte, was Sache ist.
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Ahotep wrote:
14 Tage nicht, aber 10 Tage.
So steht es in der Vorausbuchungsbestätigung meines RV.Hallo,
eine Vorausbuchung ist aber keine normale Option! Das sind unterschiedliche paar Schuhe. Bei einer normalen Option, um die es sich hier handelt dauert die Optionsfrist in der Regel zwischen einem und drei Tagen.
Gruß
Berthold
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Ahotep wrote:
Hallo Holzwurm,14 Tage nicht, aber 10 Tage.
So steht es in der Vorausbuchungsbestätigung meines RV...mit Erscheinen des neuen Sommerkataloges 09, erhalten Sie eine verbindliche Buchungsbestätigung.Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Bestätigung, kostenlos zu stornieren...
Gruß
SabineEine Vorausbuchung ist auch was anderes.
Da buchst Du eine Reise für die es noch keinen Katalog gibt und zu dem Zeitpunkt noch nicht mal ein Preis feststeht. Somit war Deine Reise noch gar nicht buchbar.
Die TE hat aber eine schon buchbare Reise gebucht.
Das ist der große Unterschied.
Lg
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gabriela_maier wrote:
aber der threaderöffner sagte, das er in die AGB`s nicht eruieren konnte, was Sache ist.Hallo,
wenn er lesen kann, dann kann er auch die AGB's lesen. Wenn er das nicht versteht, was dort geschrieben ist, dann kann er sich nur darauf berufen, daß er nicht geschäftsfähig ist!
Einen andere Möglichkeit gibt es nciht! Denn, daß er das gelesen hat, hat er ja bestätigt!
Gruß
Berthold
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so danke dann habe ich leider pech gehabt- ist ja meine eigene schuld-
wir haben ja eigentlich ein super hotel rausgesucht!
Habe nur seid der buchung irgentwie so ein komisches bauchgefühl ob das wohl richtig war

Naja villeicht soll es jetzt einfach so sein !
vielen lieben dank für die schnellen antworten