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Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • kaydedeK Offline
    kaydedeK Offline
    kaydede
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo an alle,
    Wir brauchen mal dringend hilfe wir haben am freitag abend über Holidaycheck bei GTI unseren sommer urlaub 2009 gebucht.
    So nun sind wir stark am zweifeln ob das richtig war, viele sagen die preise fallen noch mal usw.
    Jedenfalls überlegen wir jetzt doch noch zu stornieren und abzuwarten ❓
    Ich weiß viele denken jetzt das hätte man sich vorher überlegen sollen... ist mir jetzt auch klar und ich gelobe besserung.

    Also meine frage ich konnte aus den agbs nicht entnehmen kann ich wie bei anderen verträgen auch 2 wochen kostenfrei ausdem vertrag oder wird eine richtige storno gebühr fällig??

    bitte dringend um antwort...
    suchfunkion hat nichts gebracht
    lg kaydede 😆

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    • BulgarienfanB Offline
      BulgarienfanB Offline
      Bulgarienfan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Warum rufst du nicht das HC-Reisebüro an?

      Gruß

      Manfred

      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
      Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
      Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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      • Sandra1971S Offline
        Sandra1971S Offline
        Sandra1971
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Naja,
        da habt Ihr wohl Pech gehabt:
        Auszug aus den AGB´s von GTI:
        "Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (e-mail, Internet) vorgenommen werden kann, bietet der Kunde GTI den Abschluß eines Reisevertrages aufgrund der von GTI herausgegebenen Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt GTI den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für Kinderfestpreise und –ermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes bei Antritt der Reise. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von GTI zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird GTI dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist GTI nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisenden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot von GTI vor, welches durch den Reisenden auch durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann."

        Auf das Fernabsatzgesetz könnt Ihr Euch in solchen Fällen nicht berufen, da täte sich so mancher Reiseverantstalter bedanken...Stornogebühren müsstet Ihr auf jeden Fall bezahlen, die sind wahrscheinlich höher als die Ersparnis bei Neubuchung.

        VG
        Sandra

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • holzwurmH Offline
          holzwurmH Offline
          holzwurm
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Falls du online gebucht hast, wird eine Stornogebühr fällig.

          Ein Rücktrittsrecht gibt es bei Reisen leider nicht.

          Du hättest aber auch telefonisch buchen können, dann hättest Du Dir die Reise an der Hotline erst mal als Option einbuchen lassen können.

          Von einer Option kannst Du jederzeit innerhalb der entsprechenden Frist (meist 3 Tage) kostenlos zurücktreten.

          LG

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sina1S Offline
            Sina1S Offline
            Sina1
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Du hast einen gültigen Vertrag und kannst somit nur gem. der Veranstalter - AGB zurücktreten oder ggf. umbuchen. Die entsprechenden Gebühren findest Du ebenfalls in den AGBs.

            Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es in diesem Fall nicht, das Argument "Fernabsatzgesetz" trifft hier nicht zu.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Ahotep2A Online
              Ahotep2A Online
              Ahotep2
              Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo kaydede,

              das war ja keine Option auf eine Reisebuchung, da hat man die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen kostenfrei abzusagen. Hier liegt ein Reisevertrag vor. Laut AGB von GTI sind 10% Stornogebühr fällig, mindestens aber 5o Euro p.P. fällig. Und das wäre dann u.U. der Betrag, den Du bei einem späteren Buchungstermin einsparen würdest 😞

              Mensch , Du bist doch hier bei HC, hättest Du mal die User vorher an deinen Zweifeln teilhaben lassen, was die Preise angeht.

              Viell. hat ja hier jemand mehr Ahnung von der Materie und verkündet die frohe Botschaft, eine Mail und Du bist raus aus der Nummer. So ganz kostenlos wird es aber wohl nicht gehen.

              Gruß
              Sabine

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo:

                für solche Fälle wurde das Widerrufsrecht in einer klar definierten Zeitspanne geschaffen. Es sollte möglich sein, die "euphorische" Entscheidung zu korrigieren. Über das Widerrufsrecht müssen die AGB`s von GTI Auskunft geben. Solltest du darauf nicht zugreifen können, würde ich an deiner Stelle "profilaktisch" stornieren, und mit "Nichtwissen" argumentieren, ob die kostenfreie Stornierung in der getätigten Form möglich ist und den Veranstalter auffordern, dir das Gegenteil zu beweisen.
                Gruss Gabriela

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Sina1S Offline
                  Sina1S Offline
                  Sina1
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  gabriela_maier wrote:
                  Veranstalter auffordern, dir das Gegenteil zu beweisen.

                  Das ist ein Leichtes - bei fester Buchung wurde doch vom Reisenden die Akzeptanz der AGBs bestätigt, sonst hätte die Buchung gar nicht durchgeführt werden können. Ob die AGBs auch gelesen (und verstanden!) wurden, ist etwas anderes und liegt nicht mehr im Einflussbereich des Veranstalters. Nichtwissen oder Nichtwissenwollen schützt vor Schaden nicht...

                  Mit solch fundiertem Halbwissen wäre ich also eher vorsichtig.

                  Abgesehen davon sind die AGBs (fast) aller Veranstalter auch unten auf der Seite verlinkt und können jederzeit nachgelesen werden (wenn man denn möchte...).

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ahotep wrote:
                    Hallo kaydede,

                    das war ja keine Option auf eine Reisebuchung, da hat man die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen kostenfrei abzusagen.

                    falsch.

                    Es gibt keinen Reiseveranstalter mit 14 Tagen Optionsfrist, wenn die Kataloge raus sind. Üblich sind 3 Tage.

                    Ahotep wrote:
                    Viell. hat ja hier jemand mehr Ahnung von der Materie und verkündet die frohe Botschaft, eine Mail und Du bist raus aus der Nummer. So ganz kostenlos wird es aber wohl nicht gehen.

                    Es führt leider kein Weg an einem kostenpflichtigem Storno vorbei.

                    LG

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @ sina1:

                      das "Nichtwissen" ist eine legale juristische Formulierung, die zu keinem -ich wiederhole-keinem Schaden desjenigen führt. Denn Nichtwissen führt zwangsläufig nach Aufforderung zum status des "Wissenden" eingesetzt zu werden.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sina1S Offline
                        Sina1S Offline
                        Sina1
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Mag sein, trifft aber hier nicht zu.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarek
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Bitte den Thread-Eröffner nicht mit gefährlichem Halbwissen und könnte/sollte/müsste etc. verunsichern!

                          Alles relevante hat Sina schon gesagt.

                          Sina1 wrote:
                          Du hast einen gültigen Vertrag und kannst somit nur gem. der Veranstalter - AGB zurücktreten oder ggf. umbuchen. Die entsprechenden Gebühren findest Du ebenfalls in den AGBs.

                          Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es in diesem Fall nicht, das Argument "Fernabsatzgesetz" trifft hier nicht zu.

                          Exakt so ist es, nichts anderes ist zu erwarten.

                          Viele Grüße.

                          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Gabriela,

                            die Idee ist zwar ganz nett, jedoch meilenweit an der Realität unseres Planeten vorbei!

                            Jeder der bucht, muß die Veranstalterbedingungen als gelesen bestätigen. Somit zieht Unwissenheit leider gar nicht. Eine profilaktische Stornierung, was immer das in diesem Falle sein soll, gibt es hier nicht.

                            Profilaktisch heißt ja vorsichtshalber. Das bedeutet aber nicht kostenlos!

                            Der Beweis, von Seiten des Veranstalters kann aber jederzeit erbracht werden, daß der Bucher die AGB's gelesen hat.

                            Grundsätzlich gäbe es zwei Möglichkeiten.

                            1. Mit HC Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob diese Buchung tatsächlich schon verbindlich eingebucht wurde. (Telefon!) Eventuell steht das Ding noch auf Option, obwohl ich mir das nach drei Tagen nicht wirklich vorstellen kann. Falls aber doch, dann kann noch kostenlos storniert werden.

                            2. Die 10 % Stornokosten gelten ja noch länger. Sollte also ein Angebot kommen, bei dem der Preisvorteil über 10 % liegt, so kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch storniert werden, wenn es sich lohnen würde.

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Ahotep2A Online
                              Ahotep2A Online
                              Ahotep2
                              Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo Holzwurm,

                              14 Tage nicht, aber 10 Tage. 😉 So steht es in der Vorausbuchungsbestätigung meines RV.

                              ..mit Erscheinen des neuen Sommerkataloges 09, erhalten Sie eine verbindliche Buchungsbestätigung.Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Bestätigung, kostenlos zu stornieren...

                              Gruß
                              Sabine

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ADEgiA Offline
                                ADEgiA Offline
                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                gabriela_maier wrote:
                                das "Nichtwissen" ist eine legale juristische Formulierung, die zu keinem -ich wiederhole-keinem Schaden desjenigen führt. Denn Nichtwissen führt zwangsläufig nach Aufforderung zum status des "Wissenden" eingesetzt zu werden.

                                Hallo,

                                nochmals: Der Buchende muß ausdrücklich bestätigen, daß er die AGB's des Veranstalters gelesen hat. Nur dann wird eine Buchung erfolgen.

                                Er kann sich also keinesfalls auf "Nichtwissen" berufen. Denn würde er behaupten, daß er das gar nicht gelesen hätte, dann wäre das ja rein rechtlich die ausdrückliche Bestätigung, daß er gelogen hätte! Das wäre rechtlich sicher sehr interessant zu verwerten! 😆

                                Gruß

                                Berthold

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maier
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @ADEgi:

                                  bitte meinen Beitrag nochmal nachlesen und profilaktisch sowohl wie das Nichtwissen in Zusammenhang bringen. Ich habe in keinster Weise erklärt, das man da so ohne weiteres rauskommt: aber der threaderöffner sagte, das er in die AGB`s nicht eruieren konnte, was Sache ist.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ADEgiA Offline
                                    ADEgiA Offline
                                    ADEgi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ahotep wrote:
                                    14 Tage nicht, aber 10 Tage. 😉 So steht es in der Vorausbuchungsbestätigung meines RV.

                                    Hallo,

                                    eine Vorausbuchung ist aber keine normale Option! Das sind unterschiedliche paar Schuhe. Bei einer normalen Option, um die es sich hier handelt dauert die Optionsfrist in der Regel zwischen einem und drei Tagen.

                                    Gruß

                                    Berthold

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • holzwurmH Offline
                                      holzwurmH Offline
                                      holzwurm
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ahotep wrote:
                                      Hallo Holzwurm,

                                      14 Tage nicht, aber 10 Tage. 😉 So steht es in der Vorausbuchungsbestätigung meines RV.

                                      ..mit Erscheinen des neuen Sommerkataloges 09, erhalten Sie eine verbindliche Buchungsbestätigung.Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Bestätigung, kostenlos zu stornieren...

                                      Gruß
                                      Sabine

                                      Eine Vorausbuchung ist auch was anderes.

                                      Da buchst Du eine Reise für die es noch keinen Katalog gibt und zu dem Zeitpunkt noch nicht mal ein Preis feststeht. Somit war Deine Reise noch gar nicht buchbar.

                                      Die TE hat aber eine schon buchbare Reise gebucht.

                                      Das ist der große Unterschied.

                                      Lg

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ADEgiA Offline
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                                        ADEgi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        gabriela_maier wrote:
                                        aber der threaderöffner sagte, das er in die AGB`s nicht eruieren konnte, was Sache ist.

                                        Hallo,

                                        wenn er lesen kann, dann kann er auch die AGB's lesen. Wenn er das nicht versteht, was dort geschrieben ist, dann kann er sich nur darauf berufen, daß er nicht geschäftsfähig ist!

                                        Einen andere Möglichkeit gibt es nciht! Denn, daß er das gelesen hat, hat er ja bestätigt!

                                        Gruß

                                        Berthold

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          so danke dann habe ich leider pech gehabt- ist ja meine eigene schuld-
                                          wir haben ja eigentlich ein super hotel rausgesucht!
                                          Habe nur seid der buchung irgentwie so ein komisches bauchgefühl ob das wohl richtig war ❓ 😱

                                          Naja villeicht soll es jetzt einfach so sein !
                                          vielen lieben dank für die schnellen antworten 😘

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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