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gesperrte Täler - Rechtsansprüche

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
7 Beiträge 5 Kommentatoren 4.0k Aufrufe
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  • MühlengeistM Offline
    MühlengeistM Offline
    Mühlengeist
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    das derzeitige Schneechaos in Osttirol bewegt mich zu einer Frage (auch wenn sie im Moment für mich nur hypothetisch ist, da wir erst im Februar runter fahren): Wie ist die Rechtslage wenn ich nicht in mein Gebiet komme weil die Zufahrten gesperrt sind (bei uns wäre das z.B. Kals). Schnee ist ja nun mal höhere Gewalt 😞 . Kriege ich Geld wieder wenn ich gar nicht oder nur mit Verspätung von mehreren Tagen anreisen kann? Wenn ich im Tals festsitze ist mir klar das ich für die Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung zahlen muss.
    Gibt es da einen Unterschied ob ich privat bei einer Pension gebucht habe, oder über einen Veranstalter?

    Und noch eine ganz verrückte Überlegung: Ich fahre bei uns los (nichts gesperrt im Zielgebiet). Bei uns schneit es nur "1 zarte Flocke pro Minute 😄 " und über Osttirol z.B. hat der Himmel mal seine Schleusen geöffnet. Bei unserer Fahrstrecke von über 700 km hätte der Schnee genügend Zeit ein Chaos zu verursachen. Was ist dann? Kann ich man dann an die zuständige Agentur wenden (beim Veranstalter) und fordern das ich ein anderes Hotel irgendwo in Österreich - der gleichen Kategorie - zugewiesen bekomme? Voraussetzung natürlich das etwas frei ist.

    Birgit

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    • fioF Offline
      fioF Offline
      fio
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wie du schon sagtest. Höhere Gewalt. Auch dein Beispiel mit der Autofahrt. Ist ja auch egal, obs nun am Schnee, Regen, Glatteis oder an Blitzeinschlägen liegt.
      fio

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • gastwirtG Offline
        gastwirtG Offline
        gastwirt
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bei eigener Anreise nimmt einem das Risiko dieser Art glaube ich keiner ab. Wenn ich durch Wetterunbilden ein Flugzeug verpasse, weil ich eine weite Anreise habe, werde ich es wohl unter Pech abhaken müssen, traurig aber wahr. Ich wünsch Dir auf jeden Fall, das nix passiert und Ski heil!

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        • UteEberhardU Offline
          UteEberhardU Offline
          UteEberhard
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...................................und in Südtirol brechen die Berge zusammen. Welche Ansprüche kann ich bei wem anmelden ?

          Soweit die Ironie. Nun zur Aufarbeitung des von dir "theoretisch dargestellten Sachverhaltes".

          • Du bist für die Anreise verantwortlich !

          • Schnee (zu/eingeschneit), Überschwemmungen, Sturmschäden=höhere Gewalt!

          • Auch für den Veranstalter ergibt sich eine Folgebehinderung oder Einschränkung durch höhere Gewalt. In der Prozesskette, in Folge somit auch für den (Reise) Gast. Also für dich.

          • Der Veranstalter wird versuchen Alternativen anzubieten und mögliche Nachteile für den Reisenden so gering wie möglich zu halten. Aber auch der Reisende hat die Verpflichtung, den Schaden (Folgeschäden analog) so gering wie möglich zu halten.

          • Im theoretischen Fall eines Rechtsstreits wird "jeder Richter" immer argumentieren, dass in europäischen Wintersportgebieten mit Behinderungen und Beeinträchtigungen im Zeitraum von Oktober-März/April jederzeit zu rechnen ist. Der Reisende hat sich darauf einzustellen und/oder Vorsorge zu treffen.

          So nun einen schönen Skiwinter im Feb. in Osttirol.

          Gruß

          Hans

          Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • columbus59C Offline
            columbus59C Offline
            columbus59
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wird die Anreise oder auch die Abreise durch solch "höhere Gewalten" verunmöglicht, springt eine allfällig abgeschlossene Reiseversicherung ein.
            Eigene Erfahrung: St.Anton am Arlberg voll eingeschneit für 2 Tage... die Versicherung hat alle Kosten für Hotel und Zusatzverpflegung übernommen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gastwirtG Offline
              gastwirtG Offline
              gastwirt
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              unter diesen Umständen hätt ich das Schneeräumkommando am schaufeln gehindert 😆 😘

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MühlengeistM Offline
                MühlengeistM Offline
                Mühlengeist
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Also, das ich keinen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden habe ist ja von vornherein klar. Aber Bett und Nahrung ist ja schon bezahlt (ich "muss" ja im Vorraus bezahlen - beim Veranstalter, und selbst bei privaten Vermietern ist eine Anzahlung oft fällig. Und nur darauf bezieht sich die Frage von Erstattungsansprüchen. Schließlich kann ich die Leistung nicht in Anspruch nehmen wegen höherr Gewalt. Und der Wirt hat wegen der gleichen höheren Gewalt keine Ausgaben für mich, dem Gast.
                Ergo müßte ich ja wenigstens einen großen Teil des nicht genutzten Geldes wieder kriegen - vom Reisepreis.

                Ist das nicht so, wäre ich als Wirt sehr interessiert daran, das oft höhere Gewalt exisitiert und ich das Geld ohne jede Gegenleistung behalten kann 😉 . Das wäre dann für alle betroffenen Urlauber bestimmt lustig ❓ und keiner würde mehr buchen sondern auf gut Glück losreisen.

                Birgit

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