Wichtig! Eilt! Einreise übermorgen!
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Wir fliegen am 23.12 nach Ägypten. Mein Sohn wird am 26.03.2008 16 Jahre. Sein eigener Reisepass gilt genau bis zu diesem Tag. Uns wurde im Reisebüro erklärt. Dieser müsste bei Einreise auch nur noch 3 Monate gültig sein. Ok, jetzt lese ich mit entsetzten 3 Monate über das Abreisedatum hinaus. Und beim Auswärtigen Amt steht sogar 6 Monate Gültigkeit bei Ägypten. Was soll ich jetzt tun? Bekomme ich am Montag noch einen vorläufigen Reisepass? Oder wie ist die Kulanz der Ägypter?
Danke
sandro-tt -
Hallo,
nach meiner Kenntnis muss der Pass noch 6 Monate gültig sein. Ob da Kulanz besteht? Mh, keine Ahnung, würde ich aber nicht riskieren.
Es ist kein Problem, am Montag noch einen vorläufigen Reisepass zu bekommen, den stellt das Bürgeramt sofort aus.Lieben Gruß,
Heike
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Auszug von der HP des Auswärtiges Amt
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro. Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
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Er hat einen gültigen Reisepass. Aber er wird im März 16 und genau an diesem Geburtstag verfällt er. Wie gesagt, wir haben uns aufs Reisebüro verlassen, den 3 Monate Gültigkeit, hätte er ja dann. Also werde ich sofort am Montag aufs Rathaus gehen. Ich hoffe ich bekomme sofort einen vorläufigen Reisepass für ihn.
lauf-tt -
sandro-tt wrote:
Wie gesagt, wir haben uns aufs Reisebüro verlassen...wenn man sich auf andere Aussagen verlässt, dann darf man sich nicht wundern, wenn der Schuss nach hinten losgeht.

Man hätte sich den ganzen Stress ersparen können, wenn man auf diversen Seiten mal nachgelesen hätte.

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Hallo sandro-tt,
dein Sohn kann mit seinem Reisepass einreisen, da der ja noch 3 Monate gültig ist, denn es sind die ägyptischen >>Einreise-/Visumbestimmungen<< maßgeblich.
Darin steht z.B.:
Bei der Beantragung von Einreisevisa (bei einem ägyptischen Konsulat) sind folgende Unterlagen beizubringen:- ein gültiges Reisedokument (am Tag der Abreise noch mind. 2 Monate Gültigkeit).
LG
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..was ist dann für dich
ein gültiges Reisedokument das am Tag der Abreise nochmind. 2 Monate Gültigkeit haben muss?Wenn ich mir die Arbeit machen würde, mir das Visum bei einem ägypt. Konsulat (statt am Flughafen) zu holen, benötige ich als vorzulegendes Dokument den Reisepass, oder den Personalausweis.
Also ist die Frage beantwortet und übrigens stehen 3 Monate Gültigkeit auch im >>>Wichtige Hinweise zu....<<< Thread/Thema
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Ein Konsulat im Lande hat die Möglichkeit die Angaben des Beantragenden zu überprüfen!
Meldestelle, Telefonbuch, internet, Schuldnerkartei
usw.Die werden sich schon etwas dabei gedacht haben "bei einem äg. Konsulat" in Klammern dazu zu schreiben.
Denk mal an die U.S.A.
++
sandro tt hat die Frage nach dem Vorhandensein eines Ausweises nicht beantwortet.
Immer aufmerksam lesen
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curiosus wrote:
...steht doch oben im Hinweis-Thread.
Für deutsche Staatsangehörige müssen die Ausweispapiere 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein...

Ist doch alles im grünen Bereich. Curi hat eigentlich alles geschrieben. Auf ein paar Tage mehr oder weniger kommt es nicht an.
Macht euch keine Sorgen.
Ich wünsche euch einen Tollen Urlaub.

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juanito wrote:
Ein Konsulat im Lande hat die Möglichkeit die Angaben des Beantragenden zu überprüfen!Meldestelle, Telefonbuch, internet, Schuldnerkartei
usw.Die werden sich schon etwas dabei gedacht haben "bei einem äg. Konsulat" in Klammern dazu zu schreiben.
Immer aufmerksam lesen
...du hättest nur mal den Link aufrufen müssen, dann wüsstest du z.B. :
-Staatsbürger aller EU-Staaten können das Visum gleich vor Ort in Ägypten odervom Ägyptischen Konsulat bekommen. -
Also nocheinmal, mein Sohn besitzt einen Reisepass. Dieser verfällt am 26. März. Wir reisen am 23.12 bis 06.01 nach Ägypten. Wir sind jetzt mit all diesen Beiträgen wirklich sehr verwirrt. Wir gehen jedenfalls morgen aufs Rathaus. Meint Ihr die kennen sich dort wirklich aus? Werde euch jedenfalls berichten, was genau dort herausgekommen ist. Denn ich soll jetzt mal 26 Euro zahlen und habe vor 3 Wochen schon über 30 Euro gezahlt für die Beantragung des neuen Reisepasses ab 26.03 , weil er da ja 16 wird und sein Kinderreisepass nicht mehr gilt. Die nette Dame hat damals auch schon gesagt, dass der Kinderreisepass ab dem 16 Lebensjahr nicht mehr verlängert wird. Und da das Reisebüro mir ja was von 3 Monaten Gültigkeit erzählt hat, war es für mich auch nicht mehr so wichtig.
Danke
sandro-tt -
Hallo sandro-tt,
der Reisepass deines Sohnes ist noch bis zum 25.03.09 gültig, liegt also noch 3 Wochen über der Mindestanforderung von 2 Monaten nach Abreisedatum (06.01.09 bis 06.03.09).
Wenn du trotzdem noch unsicher bist, dann rufe (bevor du einen vorläufigen beantragst) doch einfach mal bei der ägypt. Botschaft in Berlin an, dort erhältst du Auskunft, ob die o.a. Angaben auf der Botschafts->>Homepage<< noch aktuell sind.
Tel.: 030/477 54740 – 030/479 01880
Fax : 030/477 4000
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 UhrLG
