Fernabsatzgesetz???
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hallo, bräuchte auch nochmal euren Rat. Bei mir ist es ähnlich. Habe Angebote von verschiedenen Reisebüros angefordert für eine island-hopping Tour auf Hawaii. Habe am Sonntag per Mail die Reisebestätigung an das Reisebüro geschickt, ganz formlos.
Nun habe ich heute von einem Reisebüro ein Angebot erhalten über die identische Tour mit identischen Hotels für pro Person 300 Euro weniger. Komme ich da noch raus. Habe bis jetzt vom erst genannten Reisebüro auch noch nichts weiteres gehört?Vielen lieben Dank
NicolePS: Danke Cathze, hast mir weiter geholfen, bin als nicht auf das Fernabsatzgesetz gekommen!
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Hallo ihr zwei,
das Fernabsatzgesetz findet keine Anwendung. Da braucht ihr gar nicht bis zu Google zu gehen, die Suchfunktion hier im Forum hätte euch auch die Antwort gebracht

Siehe z.B. hier.
Gruß,
soedergren
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Hallo!
Meiner Meinung nach, wirst du da auch nicht viel machen können, wenn die angenommen haben sollten.
Du hast ein Angebot gestellt, als du buchen wolltest, wenn der erste Anbieter annimmt, dann hast du einen Vertrag, wenn die nicht noch weitere Buchungsschritte verlangen. So was ähnliches hab ich mal bei checkmycase.com gelesen.
Dass die Reise woanders günstiger zu haben wäre, ist dann zwar ärgerlich, aber kann deinem Reiseveranstalter grdsl. egal sein. Du hättest den Vertrag mit ihm zu seinen Konditionen abgeschlossen. Also schau mal, dass du denen mitteilst dass du gar nicht mehr so interessiert bist.Viel Glück
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Hallo nicoleundvinz,
Hm...meine Vorgehensweise als Leie, ohne jetzt die Gesetzeslage mal zu berücksichtigen und das ganze unter juristischen Gesichtspunkten zu bewerten....
So schnell wie möglich versuchen das Reisebüro ANZURUFEN und mit einer Mtarbeiterin SEHR nett und höflich über die Sache zu reden!
Du hast noch keine schriftliche Bestätigung bekommen, Du hast auch nirgendwo handschriftlich etwas unterschrieben, Du hast offensichtlich auch noch nichts angezahlt und Deine Kreditkartennummer zwecks Abbuchung von Beträgen auch noch nicht angegeben?
Du hast also wie Du scheibst "ganz formlos" (wie auch immer das aussah?) die Reise bestätigt, also offensichtlich nichts in eine mehrseitige Datenmaske eingetippt und am Ende keinen Hinweis auf die AGBs erhalten und dann auf den "verbindlich bestellen"-Button geklickt?Dann würde ich echt in einem netten Gespräch versuchen die Sache "zu erledigen". Vielleicht auch mit der menschlich nett-naiven Note
....meine Frau hat die Bestätigungsmail geschrieben ohne mit mir darüber gesprochen zu haben, sie wollte mich überraschen, nun klappt das aber nicht, weil mein ARBEITGEBER meinem Urlaubswunsch auf dem URLAUBSPLAN nicht zugestimmt hat.....u.s.w....lass Dir was einfallen....gib der Dame auf den anderen Seite die Gewissheit, dass Du letztlich nur Probleme bekommst, wenn Du die Sache mit dieser Reise weiter verfolgen würdest und sie am Ende doch sowieso nicht antreten könntest, selbst wenn Du wolltest.
Es war eigentlich auch nur eine unverbindliche Anfrage um mal zu schauen, was es für Möglichkeiten gibt und was kostenmäßig überhaupt so anfällt.Außerdem ...wenn sie eine ganz harte Nuss ist...auf die AGBs zu sprechen kommen, die Ihr doch gar nicht vorgelegt bekommen habt, weil die Reise doch nur "unverbindlich" von Deiner Frau bestätigt wurde. Die Frage stellen: "...ist so ein "Vertrag" überhaupt juristisch gültig?..." und ihr Deine Meinung mitteilen, dass die beste Lösung doch für alle Beteiligten, ohne die Anwälte bemühen zu müssen wäre, doch echt die Sache einfach zu vergessen und als erledigt zu betrachten - ihr werdet sie definitiv nicht antreten können, selbst wenn ihr wolltet!
Und immer nett bleiben!!!
So, das wäre meine Vorgehensweise...so lange quatschen bis man sagt "o.k."!
Halte uns auf dem Laufenden.
LG - Ronald
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Ich weiß gar nicht, wie ich mir das vorzustellen habe. Man fordert Reiseangebote an und dann schickt man mal eben ein Email, in der steht "Ja, will ich haben, Danke, Tschüß, Susi." - ohne irgendwas auszufüllen, also so eine vorgegebene Form und damit kommt dann der Vertrag zu stande? Oder hat das alles schon vorher stattgefunden? Oder steht da irgendwo, dass man Reisen auch einfach durch eine "ganz formlose" Mail "bestätigt"?
Ich habe echt keine Ahnung, wie das ausgesehen haben soll. Wobei "ganz formlos" und per Mail eine Reise "bestätigen" auch dehnbare Begriffe sind. Und seitdem kam nix mehr vom Reisebüro? Keine Rückmail, nicht mal ein "Wir bearbeiten Ihre Anfrage?"Schon irgendwie komisch..
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Hi,
wie's bei nicoleundvinz genau aussieht, kommt darauf an, was genau abgelaufen ist. "Habe am Sonntag per Mail die Reisebestätigung an das Reisebüro geschickt, ganz formlos." klingt allerdings für mich danach, dass vorher ein Angebot vorlag, welches dann formlos per Mail gebucht wurde.
"Ja, will ich haben" ist dabei eine vollkommen ausreichende Willenserklärung. Eine vorgegebene Form ist nicht erforderlich. Theoretisch ist nicht einmal die schriftliche Form erforderlich, ein einfaches "ja, will ich" am Telefon würde auch reichen (wenn wir jetzt die sich daraus ergebenden Nachweisschwierigkeiten beiseite lassen).
Was allerdings erforderlich ist, ist die Annahmeerklärung seitens des RV in Form einer Reisebestätigung. Liegt diese bislang nicht vor, fehlt es an einer Willenserkärung seitens des RV und damit an einem Vertrag. Allerdings: gab's wirklich noch keine Rückmeldung, oder ist die vielleicht im Spamfilter hängengeblieben? Das passiert immer mal wieder gerne.
Wie auch immer, alles juristische beiseite, die beste Möglichkeit ist zunächst wirklich erstmal, das RSB schnellstmöglich anzurufen.
Gruß,
soedergren
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So, erstmal vielen lieben Dank für eure Antworten!
Schilder nochmal kurz den Fall: Habe am letzte Woche Dienstag das Angebot vom besagtem Reisebüro erhalten. Nach telefonische Rücksprache sollte ich, sollte alles zu meiner Zufriedenheit sein, eine Reisebestätigung per Mail an das Büro schicken. Das habe ich dann am Sonntag auch getan. Sie erklärten am Telefon, dass wenn sie die Bestätigung erhalten, ich dann als nächstes von Ihnen Unterlagen nach Hause geschickt bekommen.
Blöd war halt nur das am Montag ein günstigeres Angebot von 300 Euro Preisdifferenz pro Person im meinem Postfach war.
Habe mir dann mal die AGB´s des Reisebüros im Internet durchgelesen, in denen steht:
- Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde GTN den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich über Postweg, Fax oder Online-Dienste vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, da sie ansonsten keine Rechtsverbindlichkeit besitzen.
Wenn ich das richtig verstehe ist es nun Sonntag bzw. beim Öffnen meiner Mail vom Reisebüro der Vertrag zu Stande gekommen. Ich glaube da komme ich nur noch mit Stornogebühren raus.
Allerdings habe ich ein wenig im Internet nach dem Grund des Preisunterschiedes geforscht und der macht ein bischen wieder wet.
Die Hotels sind zwar identisch jedoch ist der Flug des günstigeren Anbieters 150 Euro pro Person günstiger, ist aber auch mit 3 Stopps anstatt bei dem teureren Angebot Nr. 1 nur mit 1 Stopp verbunden. Zudem ist die Autovermietung eine andere.
Somit finde ich mich jetzt damit ab, hätte jedoch, wenn es auch noch der identische Flug gewesen wäre, wahrscheinlich auf den Rat von Ronny-Bonny gehört und versucht es freundlich am Telefon zu klären.
Freue mich aber trotzdem noch sehr auf den Urlaub und lerne nur daraus nicht voreilig Reisen im Internet zu buchen.
An alle vielen lieben Dank.
Nicole
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Hi,
also, zunächst mal wünsch ich Euch so oder so einen schönen Urlaub! Island hopping auf Hawaii hört sich ja wirklich gut an.
Letztlich wären mir persönlich bei der ohnehin langen Flugstrecke die wenigeren Umsteigestopps die Mehrkosten auf jeden Fall wert.
Rein rechtlich gesehen sieht's idR so aus:
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"Angebot" des Reisebüros von letzter Woche Dienstag (ist technisch gesehen nur die Einladung, ein Angebot abzugeben)
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Eure Rückantwort = verbindliche Buchungsanfrage; daran ist man idR je nach AGB bereits eine zeitlang gebunden.
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Bestätigung auf Eure Rückantwort hin = Annahmeerklärung seitens des RV (hier steh ich ein wenig auf dem Schlauch... ist die schon erfolgt oder nicht?)
Gruß,
soedergren
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Also bestätigt haben sie unsere Mail von Sonntag noch nicht. Am Telefon meinte er aber auch nur, dass wenn sie die Reisebestätigung von uns per Mail bekommen, sie dann nächste (ist also diese Woche) die Unterlagen zu uns nach Hause per Post schicken.
Muss dazu sagen habe ne Freundin die arbeitet bei Lufthansa. Hab die mal gefragt, ob schon was auf unseren Namen was im System gebucht ist. Sie hat heute morgen nachgeschaut, die Flüge wurden schon gebucht.
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Na ja, die Konditionen scheinen ja doch etwas besser zu sein als bei dem preiswerteren Angebot und jeder zusätzliche Flugumstieg bedeutet ja auch mehr Stress und auch längere Flugzeit, bis man letztlich am Ziel ankommt.
Andererseits kannst Du ja trotzdem mal anrufen und traurig sagen, daß Dein Arbeitgeber Dir leider Deinen Urlaubsplan nicht genehmigt hat und Du zurücktreten mußt....wenn sie sich stornofrei dazu bereit erklären wäre es ja nicht schlecht, wenn Kosten auf Dich zukommen würden, dann kannst Du ja alles beim alten lassen und "noch mal mit Nachdruck mit Deinem Arbeitgeber reden".

LG - Ronald
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Hallo carlos,
das was Du empfihelst ist ein glatter Betrug! Nicht mehr und nicht weniger. Wenn da mal Jemand genauer nachfragt, dann geht das garantiert in die Hose. Das kann bis zur uneidlichen Falschaussage gehen.
Außerdem denke ich, daß hier die Geschichte "Eltern haften für Ihre Kinder" greift, weil der PC nicht genügend abgesichert war. Das ding wird also zweimal in die Hose gehen. Das ist es nicht wert!
Gruß
Berthold
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Ähmmm, carlos, mit solchen tollen Vorschlägen wäre ich mal an deiner Stelle ganz, ganz vorsichtig. Die vorgeschlagene Vorgehensweise wäre nämlich rechtswidrig und das was du da machst die dazugehörige Anstiftung zum Betrug.
Nachtrag: ach ja, ADEgi war mal wieder ein paar Sekungen schneller

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Wo bitte steht das?
Aber rechtswidrig ist es doch wohl, für eine identische Leistung 300 Eur / 600 für 2 Pers. mehr zu kassieren
Sorry, aber das ist nun absoluter Unfug. Zum einen sind die Leistungen nicht identisch (andere Flüge, anderer Mietwagen), zum anderen darf jeder RV und jede Airline ihre Preise gestalten, wie sie will. Von Rechtswidrigkeit kann da überhaupt keine Rede sein. Allenfalls könnte man an Wucher denken, dafür sind die Voraussetzungen aber nicht mal annähernd erfüllt.
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Hallo,
also erstens war das sicher nicht so zu verstehen und es wird zweitens sicher gaaaanz interessant, wenn der Fragesteller, das so macht, wie empfohlen, dabei überführt wird, und dann angibt, daß er den Ratschalag hier erhalten hat.
Weiterhin heißt das also, zumindest nach Deiner Logik, daß die Tankstelle Ihr Bier rechtswiedrig verkauft, weil es dort doppelt so teuer ist, als im Supermarkt nebenan. Auch ne tolle Logik, die über sehr viel Rechtskenntnis deinerseits ahnen läßt.
Wobei es nach dem Posting dies eigentlich nicht mehr bedurfte.

Natürlich darf jeder seine Preise so kalkulieren, wie er es für richtig hält und natürlich ist in diesem Fall die Leistung auch nicht identisch, wie ebenfalls schon zuvor erwähnt und gepostet wurde.
Gruß
Berthold

