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Einreisebestimmungen Türkei

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Türkische Riviera
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  • calaveroC Offline
    calaveroC Offline
    calavero
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    wir (2 Erw., 1Kind) wollen Anfang August in die Türkei fliegen. Gebucht ist auch schon alles.

    Meine Frage ist, wie lange muss der Kinderausweis meines Sohnes bei Urlaubsantritt noch gültig sein, ohne dass es Probleme gibt.

    Man hört und liest da so einiges, aber etwas definitives konnte ich noch nicht finden. Manche sagen 6 Monate, andere sagen das gilt nur für den Reisepass.

    Wir Erw. werden mit Personalausweis einreisen. Mein Sohn wie gesagt mit Kinderausweis, der noch bis Sept. 09 gültig ist. Einreise wird der 09.08. und Ausreise der 16.08. sein.

    Würde mich über informative Antworten freuen.

    Gruß
    calavero

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...schau bitte einmal in den entsprechenden allg. Hinweis-Thread zur Türkei rein, da ist alles zur Einreise erläutert... 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • calaveroC Offline
        calaveroC Offline
        calavero
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        curiosus wrote:
        ...schau bitte einmal in den entsprechenden allg. Hinweis-Thread zur Türkei rein, da ist alles zur Einreise erläutert... 😉

        danke, habe ich bereits gelesen....aber das:

        Einreise

        Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

        Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Als normaler Tourist kann man sich bis zu drei Monaten visumsfrei im Land aufhalten.
        Der vorläufige Personalausweis sowie der Kinderausweis wird auch akzeptiert.
        Bei Einreise mit dem BPA bekommt man am Zoll einen kleinen weißen Zettel, auf den die Ein- und Ausreisedaten gestempelt werden.
        Diesen unbedingt gut aufheben, ohne ihn ist das ausreisen aus der Türkei schwer bis unmöglich (ohne Unterstützung von Konsulat usw.).

        beantwortet meine Frage nicht.

        calavero

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Mausebaer120M Offline
          Mausebaer120M Offline
          Mausebaer120
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ... dann klicke doch mal auf die Links im Text, z.B. in dem Satz : Für die Einreisein die Türkei - auf das Wörtchen Einreise😉

          Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
          ( Epikur von Samos )

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Rambazamba100R Offline
            Rambazamba100R Offline
            Rambazamba100
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Normalerweise ist der Reisepass nach Ablauf noch 1 Jahr gültig, oder?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • calaveroC Offline
              calaveroC Offline
              calavero
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              vielen Dank soweit für Eure Anregungen, leider beantwortet mir das immer noch nicht meine Frage, wie lange der Kinderausweis meines Sohnes nach Urlaubsantritt noch gültig sein muss.

              calavero

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MarlenaM Offline
                MarlenaM Offline
                Marlena
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Also,ehrlich gesagt,warum fragst du nicht auf der Stadt nach??

                Das ist am sichersten,jedenfallswäre es das für mich,bevor die Zicken machen,am Flughafen.
                Kommt auch drauf an,wie alt dein Sohn ist.
                Obwohl ich eigentlich denke,das auch der Pass 6 mon noch gültig sein muß.

                Gruß Marlena

                Lege dich nie mit Menchen an die oft verletzt wurden sie sind gefährlich,weil sie wissen wie man überlebt.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Sandra283S Offline
                  Sandra283S Offline
                  Sandra283
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Warum laßt ihr eurem Sohn nicht einfach jetzt schon einen neuen Pass ausstellen? Der Kinderpass unserer Tochter wäre auch noch bis nächstes Jahr gültig gewesen, aber um auf Nummer sicher zu gehen haben wir ihr jetzt einen neuen Kinderreisepass beantragt. Bevor es bei der Einreise Probleme gibt würde ich lieber den sicheren Weg gehen, oder?

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • curiosusC Offline
                    curiosusC Offline
                    curiosus
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    calavero, warum hilft Dir der link nicht weiter?
                    Es gibt keine Mindestgültigkeit, der Ausweis/Pass muß lediglich gültig sein, auch wenn offiziell diese sogar 1 Jahr nach Ablauf der gültig noch akzeptiert werden sollen.

                    Aber:

                    Auswärtiges Amt wrote:
                    Von einer Einreise mit einem vorläufigen oder einem abgelaufenen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.

                    In der Vergangenheit kam es auch zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.

                    Von daher reichen Ausweisdokumente, die bis zur Ausreise noch gültig sind. 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • plinzeP Offline
                      plinzeP Offline
                      plinze
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Dann habe ich vom Amt eine falsche Auskunft erhalten.

                      Mir wurde gesagt, dass der Ausweis bei Einreise noch MINDESTENS 3 Monate gültig sein muss..

                      LG Jutta

                      Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
                      Platon (um 400 v.Chr.)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Urlaubsreif1000U Offline
                        Urlaubsreif1000U Offline
                        Urlaubsreif1000
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Die Sache ist ganz klar.
                        Der Ausweis muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
                        Da gibt es kein wenn und aber

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • curiosusC Offline
                          curiosusC Offline
                          curiosus
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ❓ Und warum darf man dann offiziell mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Ausweis auch einreisen? 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Es reicht aus, wenn die Ausweisdokumente noch bis zur Wiederausreise gültig sind.
                            Wenn die Papiere nur noch eine relativ kurze Gültigkeit haben, kann u.U. das Rückflugticket bei der Einreise kontrolliert werden, mehr nicht.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Urlaubsreif1000U Offline
                              Urlaubsreif1000U Offline
                              Urlaubsreif1000
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Einreisebestimmungen: Deutsche mit gültigem Reisepass, Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild und der Eintragung Nationalität "Deutsch") oder Personalausweis, welche am Ausreisedatum noch 6 Monate gültig sein müssen, sind für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten vom Visumzwang befreit. Für Jugendliche unter 15 Jahren, die ohne ihre Eltern in die Türkei reisen, ist ein von beiden Elternteilen unterschriebenes Erlaubnisschreiben (in deutscher Sprache und ins Türkische übersetzt). An deutschen Flughäfen ausgestellte, vorübergehende Ersatzdokumente werden nicht akzeptiert. Vorläufige Personalausweise werden nicht anerkannt. Andere Staatsangehörige erkundigen sich bitte in ihrem Reisebüro oder bei ihrem zuständigen Konsulat. Staatenlose benötigen ein Visum. Botschaft der Türkischen Republik, Rungestraße 9, 10179 Berlin, Telefon: +49 (0) 30-2758 50, Fax: +49 (0) 30-2759 09 15. Öffnungszeiten: MontagÐFreitag 9Ð13 Uhr und 15Ð18 Uhr. E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • nachtwindN Offline
                                nachtwindN Offline
                                nachtwind
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Wir waren letztes Jahr mit meiner Tochter in der Türkei.
                                Der Ausweis war bis zum 26.08.2008 gültig und wir sind am 14.07.2008 zurück geflogen. Es gab keinerlei Probleme.

                                L.G. Andrea

                                " Selbst wenn ich schwach bin, bin ich stark."

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • curiosusC Offline
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                                  curiosus
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  ...das Auswärtige Amt schreibt hingegen folgendes:

                                  Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige wrote:
                                  Visum

                                  Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Ist der Aufenthalt in der Türkei für länger als 90 Tage geplant, empfiehlt es sich, vor der Einreise bei einem türkischen Generalkonsulat ein Visum einzuholen. Die Aufenthaltserlaubnis kann aber auch nach Einreise vor Ablauf der 90 Tage bei der lokalen Ausländerpolizei beantragt werden.

                                  Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.

                                  Reisedokumente

                                  Als Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957" erkennt die Türkei bei der Einreise folgende Dokumente an:

                                  *** Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
                                  * Gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit, bitte beachten sie nachfolgende Empfehlungen)
                                  * Gültiger vorläufiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
                                  * Gültiger vorläufiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (bitte beachten Sie nachfolgende Empfehlungen).**

                                  Für Kinder gilt Folgendes: Kinder können in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder mit eigenem (Kinder-) Reisepass, einem Kinderausweis nach altem Muster, Personalausweis oder Europapass einreisen (jeweils auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit). Da der deutsche Kinderreisepass seit dem 01.11.2007 nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt wird, können Kinder einen Reisepass oder Personalausweis beantragen und damit in die Türkei einreisen. Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt; ab dem 10. Geburtstag ist ein Lichtbild erforderlich. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges Einreisedokument!

                                  Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen “Reiseausweis als Passersatz” nicht möglich.

                                  Empfehlungen

                                  Von einer Einreise mit einem vorläufigen oder einem abgelaufenen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.

                                  In der Vergangenheit kam es auch zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.

                                  (...)

                                  Was nun? ❓

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Urlaubsreif1000U Offline
                                    Urlaubsreif1000U Offline
                                    Urlaubsreif1000
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Was nun ????
                                    Bitte lesen sie sich das noch mal durch.
                                    Die letzte Passage vieleicht genau.
                                    Von einer einreise OHNE GÜLTIGEN AUSWEIS WIRD ABGERATEN

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • calaveroC Offline
                                      calaveroC Offline
                                      calavero
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      deswegen habe ich diesen Thread eröffnet......

                                      denn überall steht irgendetwas anderes.....und ich blick nicht mehr durch, was denn nun stimmt.

                                      calavero

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • curiosusC Offline
                                        curiosusC Offline
                                        curiosus
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        ..."abgeraten" heißt nicht, daß man Ausweisdokumente vorlegen muß, die noch mindestens 6 Monate gültig sind, oder siehst Du das anders? 😉

                                        Es steht dort nichts von einer Mindestgültigkeit der Papier...

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          "Deutsche mit gültigem Reisepass, Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild und der Eintragung Nationalität "Deutsch") oder Personalausweis, welche am Ausreisedatum noch 6 Monate gültig sein müssen, sind für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten vom Visumzwang befreit."

                                          Genau lesen ... das bezieht sich auf einen längeren Aufenthalt/ Visumzwang!
                                          Ich glaube kaum, dass der TO 3 Monate plant ... 😉

                                          Curi, steht doch drin ... ob sie dich mit einem abgelaufenen Pass einreisen lassen, ist "Ermessensspielraum", darauf würde ich´s besser nicht ankommen lassen.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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