Storno wegen Krankheit
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Hallo Leute,
ich habe am 14.11.2008 eine Reise nach Ägypten für mich und meine Frau gebucht.
Am 25.05.2009 sollte es losgehen.
Ende Februar mußte ich mich einer Bauch OP unterziehen. Damals hieß es bis ende Mai sei alles wieder OK. Nun ist der Heilungsverlauf aber nicht so wie geplant und ich mußte die Reise absagen.Tritt dafür die Versicherung ein, die ich abgeschlossen habe oder könnte diese die Rückzahlung ablehnen, wil ich zu spät storniert habe.
Gruß
Matthias -
Hallo Matthias,
ich denke, dass kommt auf die Auslegung bei Deiner Versicherung an...Die einen würden anstandslos zahlen, die anderen sagen, du hättest direkt stornieren müssen, als du erkrankt bist, also vor Deiner OP schon. Ich bin mittlerweile ein gebranntes Kind, was RRKV´s angeht, daher würde ich immer direktement stornieren...Ist es denn schon länger absehbar gewesen, dass sich der Heilungsverlauf verzögert oder erst akut??
Gute Besserung,
Sandra -
Hallo nochmal,
das ist es ja, es sollte schon lange besser sein und ich hätte
auch wieder Arbeiten sollen. Es war nicht absehbar. Erst heute
hat mir mein Arzt gesagt, dass ich nicht fliegen soll.Vor der OP habe ich gefragt und auch mitgeteilt, dass ich im
Mai in den Urlaub möchte. Man sagte mir das geht in Ordnung.Gruß
Matthias -
Hallo Matthias,
in der Regel kostet ein Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn 25% Stornogebühren. Je nachdem, wie Deine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen ist, tritt sie, evtl. abzgl. eines Selbstbehaltes, hier ein.
Ein Attest vom Arzt mit dem Hinweis, das der Krankheitsverlauf nicht so vorauszusehen war, müsste reichen.
Ich hatte dieses Problem vor 2 Jahren mit einer Gürtelrose, die auch nicht so wollte, wie ich. Mein Rücktritt war 4 Tage vor Abflug.
Bei einem Reisepreis von 1.800,00 € musste ich noch 180,00 € selber tragen.
Gute Besserung für Dich und vielleicht klappt es ja doch noch mit Deinem Urlaub.
Gruß
Gia -
Hallo,
normal wird es so sein, das die Gesellschaft die Stornokosten bezahlt, die bei Eintritt der Krankheit angefallen wären. Den Rest zu den nun fälligen Kosten wirst du wohl selber tragen müssen.
Der Grund ist, das man verpflichtet ist, sofort bei Eintritt der Krankheit zu stornieren.
Der Fakt "Hoffnung" ist bei keiner Gesellschaft versichert.
Sollte die Gesellschaft mehr bezahlen, ist dies Kulanz dieser.
Viele Grüße
Marko
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Hallo Marko,
das hat ja nichts mit Hoffnung zu tun.
Wenn der Arzt dir sagt du kannst fliegen,
weil die Genesung nur sechs Wochen dauert
und das Ganze noch 12 Wochen hin ist, muß ich
doch nicht stornieren.
Es war ja nicht damit zu rechnen.Mir wurde ganz klar gesagt, ich kann in den
Urlaub fliegen.Ich warte mal ab was passiert und werde hier berichten.
Grüße
Matthias -
Matthias,
lt. Bedingungen bist Du zur Minderung des Schadenfalls verpflichtet, bedeutet: nach Kenntnis des Schadeneintritts sofort die Versicherung informieren resp. den Reiserücktritt zu erklären (je kürzer die Abreise bevorsteht, umso geringer der Schaden). Zumindest verlangt die Versicherung die Meldung einer Veränderung, was ja bei Dir zutrifft.
Warum ruft Du nicht einfach Deinen Versicherer an?
Der sagt Dir, was Du tun sollst und nimmt ggf. Deinen Anruf als Meldung zum Schadeneintritt zur Akte - so wird es am günstigsten.Sagt der Sachbearbeiter: Stornieren!", kannst Du Dich darauf berufen.
Sagt er "Abwarten!", kannst Du Dich darauf berufen.Sieh zu, dass Du eine dementsprechende schriftliche Bestätigung bekommst.
Abwarten kann ich Dir nicht empfehlen.
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Hallo Matthias,
wie ich bereits schrieb, hatten wir ein ähnliches Problem. Konkret war es so, das mein Vater 6 Wochen vor unserem Urlaub ins KH musste. Nicht wegen seiner Krebserkrankung, sondern wegen Verdacht aug Gallenverschluss. Er kam dann nach 4 Tagen wieder aus dem KH raus, aber eine Woche später wieder rein. Es ging ihm nie so schlecht, dass man mit seinem baldigen Tod rechnen musste, auch sein behandelnder Arzt sagte uns das. 3 Tage vor unserem Abflug wurde sein Zustand (obwohl er mittlerweile zu Hause war aber nicht als Pflegefall oder ä.) so, dass wir die Reise stornierten. 3 Wochen später verstarb er dann. Laut RRKV hätten wir die Reise schon bei seinem ersten KH-Aufenthalt schon stornieren müssen. Egal, wie schlecht/gut es ihm da noch ging. Wir klagten gegen die RRKV, verloren aber nach fast 2 Jahren den Prozess. Das Gericht/der Gutachter war auch der Meinung, wir hätten früher stornieren müssen. Was ich damit sagen will: egal was Dir der Arzt damal gesagt hat vor der OP, du hättest laut den Versicherungsbedingungen stornieren MÜSSEN. Sie werden Dir wahrscheinlich genauso einen Strick daraus drehen wie bei uns. Vor allem, wenn du die Versicherung bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen hast wie wir. Und dann kann man nur hoffen, dass der Gutachter anderen Meinung ist.... :? :?Alles Gute
Sandra -
Hallo Matthias,
ich hoffe, du hast die Reise bereits storniert? Wie hoch war denn der Storno?Eventuell der gleiche Satz, als hättest du im Februar storniert, oder bist du bereits an die 30 Tage Frist zum Zeitpunkt des Stornos überschritten.
Ich denke mal im schlimmsten Fall sagt der Versicherer, er zahlt nur die Stornokosten, die zum Zeitpunkt bei Eintritt der Krankheit angefallen wären.
Es gibt jedoch auch in der Stornomeldung einen Punkt der da lautet:
Wenn nicht unverzüglich storniert wurde, bitte Begründung für die Verzögerung angeben.
Ebenos wir der Arzt befragt:
Wann war erstmals erkennbar, dass dei Reise wegen des Gesundheitszustands nicht angetreten werden kann?Eindeutig jetzt erst, oder?
Ich drück euch die Daumen
lg
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Hallo Sandra,
mein Beileid.... Trotzdem denke ich, du darfst hier nicht gleich ansetzen. Zumal eine Krebserkrankung deines Vaters sicher schon bei Reisebuchung bestand? In solchen Fällen sind die Versicherungen knallhart..
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Hallo armsofanangel,
es war erst jetzt erkennbar, fünf Wochen vorher.
So hat es der Arzt auch geschrieben.Ich habe storniert und alles bei der Versicherung eingereicht.
Nun warte ich mal ab, bin gespannt was kommt.Vielen Dank an alle für die Infos`s.
Liebe Grüße
Matthias -
Hallo Matthias !
Hab dir ein PN geschrieben!
Wir hatten den gleichen Fall - Attest des Arztes hat gereicht -
eine Verzögerung war nicht vorauszusehen !
Wir haben anstandlos alles zurückbekommen !
Mussten 2 Urlaube stornieren - den ersten sofort ! wenige Tage vor Reiseantritt - und 2 Monate später - wieder kurz vor Reiseantritt !!!
Das lässt sich leider nicht vorprogrammieren.
LG
Ulrike -
Hallo,
die Gerichte entscheiden da sehr unterschiedlich. Hier geht es um einen Fall, wo zunächst die Durchführung der Reise nicht gefährdet erschien.
Vielleicht kannst Du die Argumentation des Gerichtes notfalls nutzen.
Ist auf alle Fälle eine sehr umstrittene Sache, wo auch mit
Komplikationen seitens der Versicherung, die Höhe
der Erstattung betreffend, gerechnet werden muß.Gruß privacy