Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Stornierung für ein Reisemitglied??
  6. Stornierung für ein Reisemitglied??

Stornierung für ein Reisemitglied??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
10 Beiträge 7 Kommentatoren 4.1k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • asni1969A Offline
    asni1969A Offline
    asni1969
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Habe mich im Vorfeld über Stornokosten für eine Person beim Reisebüro(Internet)
    informiert! Mir wurde eine eMail mit Höhe der Stornokosten zugesand!

    Jetzt, wo ich schriftlich stornieren will, liegen die Kosten fast 300 Euro höher als mir mitgeteilt wurde. (wegen dreier Belegung auf einem Familienzimmer)
    Angeblich hat die Kollegin, die mir diese Kosten genannt hat, einen Fehler gemacht!

    Wie ist hier die Rechtslage?

    Wer kann mir da weiterhelfen?? 😞

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • LouboutinL Offline
      LouboutinL Offline
      Louboutin
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn Du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, steht dort genauestens aufgelistet was an Kosten auf Dich zukommt.

      Ich weiß nämlich nicht, ob eine E-mail rechtsverbindlich ist. ❓

      Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • juanitoJ Offline
        juanitoJ Offline
        juanito
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Auch e-mails sind Rechtsverbindlich.

        Sogar am Telefon JA! sagen 😱

        Schon haste einen Vertrag geschlossen.

        Muss nur nachgewiesen werden wer ja gesagt hat.

        ++++
        Ohne jetzt auf den Irrtum einzugehen.

        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • LouboutinL Offline
          LouboutinL Offline
          Louboutin
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @ Juanito,

          ok, eine E-mail kann man sich ggf. ausdrucken und als Beweis vorlegen. 😄

          Doch wer macht schon einen Mitschnitt eines geführten Telefonates? ❓ Meist notiert man sich dummerweise ja auch den Namen des Mitarbeiters nicht. 😞 Außerdem darf man ja auch nicht einfach ein Telefonat aufzeichnen wenn das Gegenüber nicht darüber in Kenntnis gesetzt und mit der Aufzeichnung einverstanden ist. :?

          Wenn es aber so ist, wie Du es geschrieben hast, dürfte doch alles geklärt und die E-mail somit rechtsverbindlich sein.

          Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • asni1969A Offline
            asni1969A Offline
            asni1969
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,
            danke für die Antworten!!

            Also, ich habe hier die ausgedruckte eMail mit genauen Angaben über Kosten und den Namen der Mitarbeiterin!!
            Da die Person ein Freund unseres Kindes ist (17) , habe ich mich ganz bewußt vorher über die genauen Kosten informiert!!!!
            Ich muß den Eltern ja eine genaue Angabe über die für sie zu zahlenden Stornokosten machen!!!
            Es ist eine sehr unangenehme Situation für mich! Ich habe mich auf die Angaben des RV verlassen und habe das Schreiben der Familie vorgelegt!

            Jetzt heißt es laut RV: Die Mitarbeiterin hätte einen Fehler gemacht....

            Nochmal danke für die Antworten!!!

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • juanitoJ Offline
              juanitoJ Offline
              juanito
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Pech gehabt.

              Reisebüros sind nur Vermittler.
              Vertragspartner ist der VERANSTALTER.

              Die Angestellte des RB hat sich geirrt.

              Tut mir für Dich leid.

              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ein leidiges Thema.

                Ich möchte hier nochmals festhalten, dass Stornogebühren die pauschale Abfindung an einen Reiseveranstalter für seine Kosten und entgangenen Gewinnsind. Und er daher nicht auch noch Mehrkosten für eine andere Art der Belegung verrechnen darf.

                Drei Personen buchen
                Eine zahlt die vereinbarte Stornogebühr
                somit müssen die verbleibenden zwei Personen zum vereinbarten Preis transportiert werden.

                Es liegt im Risikobereich des Anbieters, dass jemand für drei Personen bucht und noch innerhalb der günstigsten Stornofrist eine oder zwei Personen storniert!

                Diese Aussagen beziehen sich allerdings nur darauf, wenn der Reiseveranstalter keine anderen Bedingungen bei Umbuchungen oder Stornierungen in seinen AGB'svereinbart hat.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  asni1969 wrote:
                  Hallo,
                  ....Da die Person ein Freund unseres Kindes ist (17) , habe ich mich ganz bewußt vorher über die genauen Kosten informiert!!!! 
                  .....

                  gibt es denn eine reiserücktrittversicherung?
                  und tritt das kind evtl. aus einem versicherten grund zurück?

                  dass die mitarbeiterin dir einen falschen betrag genannt hat, kann doch mal passieren. ist zwar sehr ärgerlich, wenn man sich "mal eben um schlanke 300 euronen" verrechnet hat, aber irren ist doch menschlich.
                  wenn ich die mitarbeiterin gewesen wäre und eine verbindliche auskunft am telefon oder per mail geben müßte, würde ich mich rückversichern

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • mawotaM Offline
                    mawotaM Offline
                    mawota
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    mosaik wrote:
                    Ein leidiges Thema.

                    Ich möchte hier nochmals festhalten, dass Stornogebühren die pauschale Abfindung an einen Reiseveranstalter für seine Kosten und entgangenen Gewinnsind. Und er daher nicht auch noch Mehrkosten für eine andere Art der Belegung verrechnen darf.

                    Drei Personen buchen
                    Eine zahlt die vereinbarte Stornogebühr
                    somit müssen die verbleibenden zwei Personen zum vereinbarten Preis transportiert werden.

                    Es liegt im Risikobereich des Anbieters, dass jemand für drei Personen bucht und noch innerhalb der günstigsten Stornofrist eine oder zwei Personen storniert!

                    Diese Aussagen beziehen sich allerdings nur darauf, wenn der Reiseveranstalter keine anderen Bedingungen bei Umbuchungen oder Stornierungen in seinen AGB'svereinbart hat.

                    Hallo

                    Diese Auslegung kommt mir jetzt doch etwas spanisch vor. Im betreffenden Fall weiss ich nicht genau wieviele Personen ursprünglich reisen wollten, aber auf jedenfall gab es hier eine Buchung für ein 3-er Zimmer. Steigt jetzt hier ein Person aus, kann der RV sehr wohl die höheren Kosten für eine Belegung mit nur 2 Personen geltend machen, dh es wird weniger zurückerstattet. Mein Beispiel:
                    3er- Zimmer = pro Person 44€ pro Nacht = 132€
                    2er-Zimmer = pro Person 60€ pro Nacht = 120€
                    Hier wird die Rückerstattung nur 12€ pro Nacht betragen und nicht die bezahlten 44€.
                    Ist im Hotel kein Frühstück eingeschlossen kostet das Zimmer oftmals gleichviel ob 2 oder 3 Personen darin schlafen.

                    Hilfreich wäre einfach immer, wenn man sich solche Anfragen und Auskünfte schriftlich geben lassen würde. Beiden Seiten wäre da gedient, da das Reisebüro eventuell die Sachlage genauer angeschaut hätte, da mehr Zeit zur Verfügung gestanden wäre. So schnell am Telefon ist's immer ein Problem.

                    Gruss Markus

                    Im Leben wie auf Reisen:
                    Qualtität ist wichtiger denn billig

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      nun, hier muss ja auch der stornierte Flug berücksichtigt werden. Aber was mosaik gesagt hat, ist eine Überlegung auf eine gewagte Konstruktion wert:

                      angenommen, ich buche mit Frühbucherrabatt in der Hauptsaison eine 3er Belegung, schliesse eine Reiserücktrittsversicherung ab, 2 Personen können nicht mit ( Gründe jetzt egal, auf jeden Fall legal !!! ), Stornokosten werden bezahlt: hat dann tatsächlich die 3. verbliebene Person das Anrecht zum vereinbarten Termin in der Hauptsaison 1 3-Bett Zimmer zur Alleinbenutzung ohne einen Zuschlag für die Alleinbenutzung aber incl. des Abschlages für die imaginäre Belegung mit 3 Personen ?

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      Antworten
                      • In einem neuen Thema antworten
                      Einloggen
                      • Sortiert nach
                      • Älteste zuerst
                      • Neuste zuerst
                      • Meiste Stimmen

                      • 1 von 1
                      Reiseforum Service
                      • RSS-Feed abonnieren
                      • Verhaltensregeln im Reiseforum
                      • Reiseforum Hilfe
                      • Forensuche
                      • Aktuelle Themen

                      • Inhalte melden
                      • Veranstalter AGB
                      • Nutzungsbedingungen
                      • Datenschutz
                      • Privatsphäre-Einstellungen
                      • AGB
                      • Impressum
                      © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                      • Erster Beitrag
                        Letzter Beitrag