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Flugtickets: "Schlupflöcher" werden gestopft...

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  • mosaikM Offline
    mosaikM Offline
    mosaik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Cross Border Selling heißen sie und Cross Ticketing - gemeint sind u. a. der Verkauf von zwei billigen Tickets, wobei der Kunde jeweils einen Flug verfallen lässt und so günstig beispielsweise an einem Tag hin und zurück fliegen kann ohne ein teureres Tagesticket kaufen zu müssen.

    Aber dem wird nun ein Riegel vorgeschoben werden!

    Der deutsche Bundesgerichtshof ist gerade mit dieser Problematik befasst. Haben doch Verbraucher geklagt, dass ihnen der Hin- oder Rückflug von Fluggesellschaften verweigert wurde. Mit dem Hinweis, dass die Reihenfolge der gebuchten Flugabschnitte nicht eingehalten wurde.

    So wie die derzeitigen Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) und Tarifbestimmungen geschrieben sind, neigt der BGH zur Ansicht, dass die Konsumenten im Recht seien. Nun kommt's aber: Ändern die Fluglinien ihre Bedingungen und Beschreibungenbeispielsweise auf Umsteige-Rabatt oder Langzeitreise-Rabatt, dann wäre dagegen weder wettbewerbsrechtlich noch rechtlich allgemeiner Art etwas einzuwenden.

    Das hieße im Klartext, wenn der BGH zu so einer Entscheidung kommt (was sehr wahrscheinlich sein wird), dann wären wieder die Fluglinien im Recht, wenn sie einen Transport wegen Nichteinhaltung von Bedingungen verweigern oder eine Nachzahlung verlangen!

    Bedeutet: günstige Tagesflüge werden der Vergangenheit angehören.

    Eine interessante Entwicklung, wie ich meine. Nur Worte machen den Unterschied...

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    • gabriela_maierG Offline
      gabriela_maierG Offline
      gabriela_maier
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich habe die Klagen von den airlines nie verstanden, weil sie sich meiner Meinung nach in dem Gestrüpp ihrer eigene Konstruktionen verirrt hatten. Das der BGH nun die gängige Praxis gutheissen könnte ist für mich keine Überraschung.

      Und genau so legitim ist es, wenn die airlines daraufhin ihre Strategien überprüfen und abändern. Das Argument oder besser die Prognose, das es dann in Zukunft keine günstigen Preise für tägliche Flüge hin und zurück gibt, teile ich nicht. Der Markt wird das regeln.

      Ich kann z.B. durchaus von Frankfurt nach Hamburg auch mit dem ICE fahren, und abends wieder zurück. Innerdeutsch würde sich die DB freuen, wenn die LH oder AirBerlin da Phantasiepreise in den Markt werfen.

      Europäisch denke ich werden die Billigflieger das Angebot dankend wahrnehmen.

      Gruss Gabriela

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Es geht hier nicht nur um innerdeutsche Flüge.

        Die "Klage" der Fluglinien sind schon verständlich. Denn wenn ein Unternehmen einen "Rabatt" dafür anbietet, dass der Konsument ein Produkt nur zu bestimmten Bedingungen erwirbt,  und dafür "verurteilt" wird, wird keiner glücklich sein. Auch die Deutsche Bahn hat Angebote "in denen die Nacht vom Samstag auf Sonntag im Umkehrort" verbracht werden muss.

        Aber ich sehe die Sache pragmatisch: Findet ein Partner (Konsument) ein Schlupfloch, ist es legitim, dass der andere Partner (Unternehmer) es stopft!

        Es kann sicher nicht sein, dass ein Reisebüro auf "Druck" des Kunden ein "ungesetzliches" Ticket ausstellt und das Reisebüro vom Partner, der Fluglinie, per Gericht zur Nachzahlung des Differenzbetrages gezwungen werden kann. Und der Konsument geht grinsend seiner Wege...

        Tatsache! Es gibt Gerichtsurteile, in denen 2008 deutsche Reisebüros wegen dieser Art von Ticketausstellung durch Gerichtsurteile von z. B. der Deutschen Lufthansa zu Nachzahlungen verurteilt wurden.

        Denn jede Airline hat zwei Gesichter: ein "kundenfreundlich-grinsendes" und ein "stur-geldgieriges". Es hängt eben nur davon ab, aus welcher Richtung man das Unternehmen anschaut, gell!

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