Reiserücktritt bei TUI????
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**Hallo zusammen,**jetzt muss ich doch auch mal um eure Meinung bzw. auch vielleicht Erfahrungen mit TUI fragen.
Wir (2 Paare) haben dieses Jahr im Februar eine Reise nach Sharm el Sheik gebucht. Wir haben die Reiserücktrittversicherung ohne Selbstbehalt von TUI. Nun ist eine von uns Arbeitslos und kann diesen Urlaub nicht mehr bezahlen. Ebenfalls hatte sie eine große OP am Trommelfell was jetzt kein Wasser ran darf. also nicht baden im meer. Unser Reisebüro meinte nun da sie einen Jahresvertrag hatte gilt die Reiserücktrittsversicherung da nicht zum Thema Arbeitslos. Zu der Sache mit der OP meinte das Reisebüro das wir einen Antrag einreichen müssen und sofort stornieren müssen. Allerdings wenn TUI das nicht als Grund für einen Abbruch der Reise ansieht müssen wir die Storno Gebühren tragen.Jetzt ist meine Frage. Ist dies rechtlich so möglich? Kommt man bei TUI denn garnicht raus aus dem Urlaub?
Vielen Dank für eure Bemühungen schon mal im Vorraus.
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hallöchen sunny.
erst einmal sei gesagt, dass man aus jedem vertrag raus kommt. man kann alles stornieren.
die frage ist nur, was man dafür bezahlen muss.
ich an eurer stelle würde nochmal zum rb gehen und alles vor ort klären. denn die haben ja schließlich die provision für die reise und für die versicherung kassiert.
es gibt in der tat versicherer, die den versicherten grund "arbeitslosigkeit" nicht versichern.
dann bleibt noch die krankheit mit dem trommelfell.
hat deine freundin die op nach abschluß der versicherung über sich ergehen lassen?
dann hätte deine freundin sofort eine meldung an die vers. machen müssen.
denn wenn man beispielsweise erst 1 woche vor abflug meldet, dass man eigentlich krank ist, dieses aber schon vor 7 wochen wußte, ist das euer verschulden. die vers. kann dann die übernahme der kosten verweigern.
der ablauf einer storneirung geht so:
ihr storniert die reise im rb.(dort braucht ihr den grund nicht anzugeben).
ihr bekommt dann schriftlich vom rb die bestätigung inkl. der vertraglich vereinbarten stornokostent (kommt drauf an, wie kurz vor der reise der storno ist).
diese rechnung reicht ihr bei eurem reiserücktrittsvr. ein , unter angabe des grundes.
je nachdem ob es ein versicherter grund ist, bekommt ihr den betrag abzgl. einer evtl. sb erstattet.
wichtig ist noch:
ihr seid nur alle 4 zusammen versichert, wenn ihr die reise auch zusammen unter einer buchungsnummer gebucht habt.
wenn ihr aber in 2 versch. vorgängen nur einfach zusammen gebucht habt, dann ist kann nur das von der krankheit betroffenen pärchen stornieren.
so, ich hoffe, ich habe nichts vergessen. -
Doch**;-)**Das gründliche Lesen der AGB der Reiserücktrittversicherung hast Du vergessen, das Reisebüro kann viel erzählen.
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@bernhard
ja, da hast du recht.
das hatte ich völlig vergessen, weil ich wahscheinlich vorausgesetzt habe.
ich bin versicherungskauffrau und lese immer alle bedingungen, die mich im täglichen leben betreffen. daher gehe ich immer davon aus, dass andere das auch machen. -
Ich würde erstmal Kontakt zur Versicherungsgesellschaft aufnehmen und dort direkt fragen.
Gruß
Schneeglitzern -
Guten Tag,
nachweisen sollte man hier durch ärztlich Bescheinigung, daß bei normalem
Verlauf der Operation nach 6 Wochen oder früher eine völlige Gesundung
zu erwarten ist.
Solange der Urlauber keinen Grund hat anzunehmen, daß ein Rückfall oder
Komplikation die Reise verhinder kann, muß er die Versicherung nicht
benachrichtigen.
Dieser Sachverhalt muß durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Die Versicherung kann es auch so glauben muß aber nicht.Mit Gruß Waldo
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waldo27 wrote:
Guten Tag,
nachweisen sollte man hier durch ärztlich Bescheinigung, daß bei normalem
Verlauf der Operation nach 6 Wochen oder früher eine völlige Gesundung
zu erwarten ist.
Solange der Urlauber keinen Grund hat anzunehmen, daß ein Rückfall oder
Komplikation die Reise verhinder kann, muß er die Versicherung nicht
benachrichtigen.
das ist definitiv nicht zutreffend!In einem jüngst ergangenen Urteil heißt es sinngemäss, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht für den erfolgreich verlaufenden Genesungsprozess haftet. Will heißen: der Versicherte hat bei Eintritt des Schadensereignisses die Reise zu stornieren.
Unterlässt er dies und storniert erst später - weil die Heilung nicht wie vorhergesehen eingetreten ist - muss die Versicherung nur jene Stornogebühren ersetzen, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadensereignisses zu bezahlen gewesen wären.
Hier sollte man vorsichtig sein!
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Noch etwas, was man bei Reiserücktrittsversicherungen bedenken sollte:
Die Zahlung der Stornogebühr durch eine Reiserücktrittsversicherung setzt voraus, dass der Reisende reiseunfähig ist.
Jemand mit einem Gips am Arm wäre reisefähig.
Jemand mit einer Ohroperation könnte reisefähig sein - die Benutzung des Meeres, sage ich jetzt, wäre zwar sehr eingeschränkt möglich, aber der Erholungscharakter des Urlaubes bliebe meines Erachtens davon unberührt!Also auch in diesem Punkt, so komisch es klingen mag, sollte man unbedingt die Versicherung vor Stornierung kontaktieren!
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Meine Frau hatte im letzten Jahr eine Herz-OP. Bei der Buchung viele Monate im Vorraus, war das nicht bekannt.
Keine Probleme mit der Reiserücktrittversicherung. Es war nicht TUI. Ich flog auch nicht mit. Für mich aber flog dann der Vater der, von uns geliehenen, minderjährigen Kinder mit, die ursprünglich mit uns fliegen sollten. Alleine durften Die ja nicht fliegen. Habe der Versicherung damit noch Kosten gespart.
Gruß
Siegi -
mosaik wrote:
Noch etwas, was man bei Reiserücktrittsversicherungen bedenken sollte:Die Zahlung der Stornogebühr durch eine Reiserücktrittsversicherung setzt voraus, dass der Reisende reiseunfähig ist.
Jemand mit einem Gips am Arm wäre reisefähig.
Jemand mit einer Ohroperation könnte reisefähig sein - die Benutzung des Meeres, sage ich jetzt, wäre zwar sehr eingeschränkt möglich, aber der Erholungscharakter des Urlaubes bliebe meines Erachtens davon unberührt!Also auch in diesem Punkt, so komisch es klingen mag, sollte man unbedingt die Versicherung vor Stornierung kontaktieren!
Hallo
Genau richtig Mosaik. Viele denken, dass eine Reiseversicherung einfach zahlt, wenn man krank wird oder verunfallt. Aber wie du richtig schreibst, ist auch eine Knieverletzung kein Grund einen Badeurlaub zu stornieren, wenigstens in den Augen der Versicherung nicht. Einen anderen Aspekt ist, wenn der Urlaub in Form von Trekking gemacht wird. Da hat sich die Versicherung dann kulant gegenüber eines Kollegen gezeigt und alles bezahlt.
In einem Entscheid vor einem Schweizer Gericht wurde einem Reisenden beschieden, dass eine schwere Erkältung (keine Grippe) nicht genüge, damit die Versicherung bezahlen muss. Sogar ein Arztzeugnis verhalf dem Kunden zu keinem besseren Ergebnis.
Gruss Markus
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Spannende Frage, mit einer schweren Erkältung ist meist auch Fieber verbunden. Das kann jedoch aktuell in vielen Ländern zu einer Verweigerung der Einreise, oder einer Unterbringung in Quarantäne führen.
Klar sollte man das direkt mit der Versicherung im Vorfeld klären, wie es sunny in ihrer Situation auch machen sollte.
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mawota wrote:
mosaik wrote:
Noch etwas, was man bei Reiserücktrittsversicherungen bedenken sollte:Die Zahlung der Stornogebühr durch eine Reiserücktrittsversicherung setzt voraus, dass der Reisende reiseunfähig ist.
Jemand mit einem Gips am Arm wäre reisefähig.
Jemand mit einer Ohroperation könnte reisefähig sein - die Benutzung des Meeres, sage ich jetzt, wäre zwar sehr eingeschränkt möglich, aber der Erholungscharakter des Urlaubes bliebe meines Erachtens davon unberührt!Also auch in diesem Punkt, so komisch es klingen mag, sollte man unbedingt die Versicherung vor Stornierung kontaktieren!
Hallo
Genau richtig Mosaik. Viele denken, dass eine Reiseversicherung einfach zahlt, wenn man krank wird oder verunfallt. Aber wie du richtig schreibst, ist auch eine Knieverletzung kein Grund einen Badeurlaub zu stornieren, wenigstens in den Augen der Versicherung nicht. Einen anderen Aspekt ist, wenn der Urlaub in Form von Trekking gemacht wird. Da hat sich die Versicherung dann kulant gegenüber eines Kollegen gezeigt und alles bezahlt.
In einem Entscheid vor einem Schweizer Gericht wurde einem Reisenden beschieden, dass eine schwere Erkältung (keine Grippe) nicht genüge, damit die Versicherung bezahlen muss. Sogar ein Arztzeugnis verhalf dem Kunden zu keinem besseren Ergebnis.
Gruss Markus
Ja Freunde,
eine Versicherung versichert nur Gesunde. Sie zahlt nur für Ereignisse, die ganz selten
passieren. Ich schließe schon lange keine Reiserücktrittsversicherung ab.
Wenn ich die eingesparten Versicherungsbeiträge zusammenrechne, dann kann ich
einen solchen Fall zweimal bezahlen.Mit Gruß
Waldo -
Aha, der "kluge Ratgeber".
Es gibt die günstige Alternative zu einer ganzjährigen Reiserücktrittsversicherung, oder noch besser bereits inkludiert bei einer Kreditkarte.
Die AGB sollte man natürlich kennen, darin enthaltene versicherte Situationen, die täglich neu auftreten können, sind selbstverständlich abgedeckt.
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mosaik wrote:
...Jemand mit einer Ohroperation könnte reisefähig sein - die Benutzung des Meeres, sage ich jetzt, wäre zwar sehr eingeschränkt möglich, aber der Erholungscharakter des Urlaubes bliebe meines Erachtens davon unberührt!
...das müßte man abklären.
mit einem telefonat mit dem versicherer wäre alles leichter.
eine op am trommelfell könnte bedeuten, dass man probleme beim fliegen bekommt. wegen des drucks.
ich mußt mal eine reise verlängern weil ich im urlaub eine mittelohrentzündung hatte. -
waldo27 wrote:
[/quote]
Ja Freunde,
eine Versicherung versichert nur Gesunde. Sie zahlt nur für Ereignisse, die ganz selten
passieren. Ich schließe schon lange keine Reiserücktrittsversicherung ab.
Wenn ich die eingesparten Versicherungsbeiträge zusammenrechne, dann kann ich
einen solchen Fall zweimal bezahlen.Mit Gruß
Waldo[/quote]also waldo das ist doch absoluter blödsinn.
hast du schon mal gesundheitsfragen bei einem abschluß beantworten müssen?
totaler humbug.
es gibt zahlreiche versicherte gründe.
und mein motto ist: wenn man schon tausende von euronen für eine reise ausgibt, dann sind die 20 euronen im jahr wohl noch drin. -
Hallo
Eine Rücktrittskostenversicherung ist ganz sicher eine Notwendigkeit und der Kosten-/Nutzenfaktor gegeben. Aber zuvor sind einfach die AGB zu studieren. Wie schon geschrieben sind gewisse Grundsätze über die Reisefähigkeit durch Krankheit oder Unfall zu beachten.Die Versicherung ist aber nicht nur für Krankheitsfälle gut, auch bei einem Unfall oder Todesfall im engeren Verwandtenkreis steht sie für die Rückzahlung der Reisekosten gerade.
Aus meiner Sicht taugen Versicherungen über Kreditkartenverträge nicht viel. Alle Auslagen müssen über diese Kreditkarte getätigt werden und es sind meistens noch viel mehr Einschränkungen zu beachten. Bei einer teureren Reise genügen auch die Höchstlimiten nicht mehr. Eine Jahresversicherung ist nach wie vor das Beste - ab ca 2 Reisen pro Jahr.
Gruss Markus
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denke ich mir, denn eine Operation am Trommelfell bedeutet noch lange nicht reiseunfähigkeit. Hatte ich auch schon mal und es war kein Problem, fürs baden gibt es entweder Schwimmwatte oder man kann sich spezielle "Ohrstopfen" anfertigen lassen die an die Ohrmuschel angepasst werden. Damit ist schwimmen im Meer oder auch duschen kein Problem.
Das Problem mit der Arbeitslosigkeit kannte sie doch vorher, wenn ich einen befristeten Vertrag habe ist doch wohl ein erhöhtes risiko da keine Verlängerung oder neuen Vertrag zu bekommen, das muß ich einplanen und dafür ansparen. Im Gegensatz gibt es aber Versicherungen die in einem solchen Falle bezahlen wenn man doch wieder eine Stelle bekommt und aus diesem Grunde keinen Urlaub bekommt. -
20€ im Jahr? Da lese ich viel teurere Angebote.
Habe hier mal einen Vergleichstest gemacht für eine Reise mir 4 Persionen(1900€/pro Person): https://www.reiseversicherung-vergleich.info/vergleich/vergleichsrechner/reiseruecktrittsversicherung-vergleich/ergebnis/liste/
Das kommt dabei rum:
http://i64.tinypic.com/rw04sl.pngIm Reisebüro wurde uns die TUI-Karte angeboten. Die war nur 120€ samt Reisekrankenversicherung(also für die 4 Personen für eine Reise, die muss man nach Abschluss dann angeben): https://www.meine-tui.de/tuicard-leistungen
Aber hier wird gewarnt vor Reiserücktriettsversciherungen vom Reiseanbieter: "Hinzu kommt, dass die meisten Versicherer, die hinter den Angeboten auf den Portalen stehen, nicht am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns teilnehmen. Das ist ein gravierender Punkt, denn häufig kommt es im Leistungsfall zum Streit mit dem Versicherer, und beim Versicherungsombudsmann wäre die Schlichtung kostenlos. So müssen Sie im Streitfall selbst die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche tragen."
Außerdem sollen die fast immer teuer sein.
Quelle: http://www.finanztip.de/reiseruecktrittsversicherung/#ixzz3xoQBHSZgHat Jemand eine Empfehlung für mich?
-Flugreise,Dom Rep
-Pauschalreise Tui
-4 PersonenStornekosten wären 90%-100%, also 90% oder 100% selbst zu tragen. Daher wäre eine Reiserücktritt ja schonmal sinnvoll.
ganz lieben Dank!
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Geantwortet hast Du auf einen Beitrag von 2009