Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Reiserücktritt bei TUI????
  6. Reiserücktritt bei TUI????

Reiserücktritt bei TUI????

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
23 Beiträge 13 Kommentatoren 70.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • sunny4285S Offline
    sunny4285S Offline
    sunny4285
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    **Hallo zusammen,**jetzt muss ich doch auch mal um eure Meinung bzw. auch vielleicht Erfahrungen mit TUI fragen.
    Wir (2 Paare) haben dieses Jahr im Februar eine Reise nach Sharm el Sheik gebucht. Wir haben die Reiserücktrittversicherung ohne Selbstbehalt von TUI. Nun ist eine von uns Arbeitslos und kann diesen Urlaub nicht mehr bezahlen. Ebenfalls hatte sie eine große OP am Trommelfell was jetzt kein Wasser ran darf. also nicht baden im meer. Unser Reisebüro meinte nun da sie einen Jahresvertrag hatte gilt die Reiserücktrittsversicherung da nicht zum Thema Arbeitslos. Zu der Sache mit der OP meinte das Reisebüro das wir einen Antrag einreichen müssen und sofort stornieren müssen. Allerdings wenn TUI das nicht als Grund für einen Abbruch der Reise ansieht müssen wir die Storno Gebühren tragen.

    Jetzt ist meine Frage. Ist dies rechtlich so möglich? Kommt man bei TUI denn garnicht raus aus dem Urlaub?

    Vielen Dank für eure Bemühungen schon mal im Vorraus.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      hallöchen sunny.
      erst einmal sei gesagt, dass man aus jedem vertrag raus kommt. man kann alles stornieren.
      die frage ist  nur, was man dafür bezahlen muss.
      ich an eurer stelle würde nochmal zum rb gehen und alles vor ort klären. denn die haben ja schließlich die provision für die reise und für die versicherung kassiert.
      es gibt in der tat versicherer, die den versicherten grund "arbeitslosigkeit" nicht versichern.
      dann bleibt noch die krankheit mit dem trommelfell.
      hat deine freundin die op nach abschluß der versicherung über sich ergehen lassen?
      dann hätte deine freundin sofort eine meldung an die vers. machen müssen.
      denn wenn man beispielsweise erst 1 woche vor abflug meldet, dass man eigentlich krank ist, dieses aber schon vor 7 wochen wußte, ist das euer verschulden. die vers. kann dann die übernahme der kosten verweigern.
      der ablauf einer storneirung geht so:
      ihr storniert die reise im rb.(dort braucht ihr den grund nicht anzugeben).
      ihr bekommt dann schriftlich vom rb die bestätigung inkl. der vertraglich vereinbarten stornokostent (kommt drauf an, wie kurz vor der reise der storno ist).
      diese rechnung reicht ihr bei eurem reiserücktrittsvr. ein , unter angabe des grundes.
      je nachdem ob es ein versicherter grund ist, bekommt ihr den betrag abzgl. einer evtl. sb erstattet.
      wichtig ist noch:
      ihr seid nur alle 4 zusammen versichert, wenn ihr die reise auch zusammen unter einer buchungsnummer gebucht habt.
      wenn ihr aber in 2 versch. vorgängen nur einfach zusammen gebucht habt, dann ist kann nur das von der krankheit betroffenen pärchen stornieren.
      so, ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Doch**;-)**Das gründliche Lesen der AGB der Reiserücktrittversicherung hast Du vergessen, das Reisebüro kann viel erzählen.

        Life is too short to limit your vision ... indeed

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @bernhard
          ja, da hast du recht.
          das hatte ich völlig vergessen, weil ich wahscheinlich vorausgesetzt habe.
          ich bin versicherungskauffrau und lese immer alle bedingungen, die mich im täglichen leben betreffen. daher gehe ich immer davon aus, dass andere das auch machen.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • SchneeglitzernS Offline
            SchneeglitzernS Offline
            Schneeglitzern
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich würde erstmal Kontakt zur Versicherungsgesellschaft aufnehmen und dort direkt fragen.

            Gruß
            Schneeglitzern

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • waldo27W Offline
              waldo27W Offline
              waldo27
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Guten Tag,
              nachweisen sollte man hier durch ärztlich Bescheinigung, daß bei normalem
              Verlauf der Operation nach 6 Wochen oder früher eine völlige Gesundung
              zu erwarten ist.
              Solange der Urlauber keinen Grund hat anzunehmen, daß ein Rückfall  oder
               Komplikation die Reise verhinder kann, muß er die Versicherung nicht
              benachrichtigen.
              Dieser Sachverhalt muß durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
              Die Versicherung kann es auch so glauben muß aber nicht.

              Mit Gruß Waldo

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                waldo27 wrote:
                Guten Tag,
                nachweisen sollte man hier durch ärztlich Bescheinigung, daß bei normalem
                Verlauf der Operation nach 6 Wochen oder früher eine völlige Gesundung
                zu erwarten ist.
                Solange der Urlauber keinen Grund hat anzunehmen, daß ein Rückfall  oder
                 Komplikation die Reise verhinder kann, muß er die Versicherung nicht
                benachrichtigen.
                das ist definitiv nicht zutreffend!

                In einem jüngst ergangenen Urteil heißt es sinngemäss, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht für den erfolgreich verlaufenden Genesungsprozess haftet. Will heißen: der Versicherte hat bei Eintritt des Schadensereignisses die Reise zu stornieren.

                Unterlässt er dies und storniert erst später - weil die Heilung nicht wie vorhergesehen eingetreten ist - muss die Versicherung nur jene Stornogebühren ersetzen, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadensereignisses zu bezahlen gewesen wären.

                Hier sollte man vorsichtig sein!

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Noch etwas, was man bei Reiserücktrittsversicherungen bedenken sollte:

                  Die Zahlung der Stornogebühr durch eine Reiserücktrittsversicherung setzt voraus, dass der Reisende reiseunfähig ist.

                  Jemand mit einem Gips am Arm wäre reisefähig.
                  Jemand mit einer Ohroperation könnte reisefähig sein - die Benutzung des Meeres, sage ich jetzt, wäre zwar sehr eingeschränkt möglich, aber der Erholungscharakter des Urlaubes bliebe meines Erachtens davon unberührt!

                  Also auch in diesem Punkt, so komisch es klingen mag, sollte man unbedingt die Versicherung vor Stornierung kontaktieren!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • SiegfriedS Offline
                    SiegfriedS Offline
                    Siegfried
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Meine Frau hatte im letzten Jahr eine Herz-OP.  Bei der Buchung viele Monate im Vorraus, war das nicht bekannt.
                    Keine Probleme mit der Reiserücktrittversicherung. Es war nicht TUI. Ich flog auch nicht mit. Für mich aber flog dann der Vater der, von uns geliehenen, minderjährigen Kinder mit, die ursprünglich mit uns fliegen sollten. Alleine durften Die ja nicht fliegen. Habe der Versicherung damit noch Kosten gespart.
                    Gruß
                    Siegi

                    s.w.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mawotaM Offline
                      mawotaM Offline
                      mawota
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      mosaik wrote:
                      Noch etwas, was man bei Reiserücktrittsversicherungen bedenken sollte:

                      Die Zahlung der Stornogebühr durch eine Reiserücktrittsversicherung setzt voraus, dass der Reisende reiseunfähig ist.

                      Jemand mit einem Gips am Arm wäre reisefähig.
                      Jemand mit einer Ohroperation könnte reisefähig sein - die Benutzung des Meeres, sage ich jetzt, wäre zwar sehr eingeschränkt möglich, aber der Erholungscharakter des Urlaubes bliebe meines Erachtens davon unberührt!

                      Also auch in diesem Punkt, so komisch es klingen mag, sollte man unbedingt die Versicherung vor Stornierung kontaktieren!

                      Hallo

                      Genau richtig Mosaik. Viele denken, dass eine Reiseversicherung einfach zahlt, wenn man krank wird oder verunfallt. Aber wie du richtig schreibst, ist auch eine Knieverletzung kein Grund einen Badeurlaub zu stornieren, wenigstens in den Augen der Versicherung nicht. Einen anderen Aspekt ist, wenn der Urlaub in Form von Trekking gemacht wird. Da hat sich die Versicherung dann kulant gegenüber eines Kollegen gezeigt und alles bezahlt.

                      In einem Entscheid vor einem Schweizer Gericht wurde einem Reisenden beschieden, dass eine schwere Erkältung (keine Grippe) nicht genüge, damit die Versicherung bezahlen muss. Sogar ein Arztzeugnis verhalf dem Kunden zu keinem besseren Ergebnis.

                      Gruss Markus

                      Im Leben wie auf Reisen:
                      Qualtität ist wichtiger denn billig

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Spannende Frage, mit einer schweren Erkältung ist meist auch Fieber verbunden. Das kann jedoch aktuell in vielen Ländern zu einer Verweigerung der Einreise, oder einer Unterbringung in Quarantäne führen.

                        Klar sollte man das direkt mit der Versicherung im Vorfeld klären, wie es sunny in ihrer Situation auch machen sollte.

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • waldo27W Offline
                          waldo27W Offline
                          waldo27
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          mawota wrote:

                          mosaik wrote:
                          Noch etwas, was man bei Reiserücktrittsversicherungen bedenken sollte:

                          Die Zahlung der Stornogebühr durch eine Reiserücktrittsversicherung setzt voraus, dass der Reisende reiseunfähig ist.

                          Jemand mit einem Gips am Arm wäre reisefähig.
                          Jemand mit einer Ohroperation könnte reisefähig sein - die Benutzung des Meeres, sage ich jetzt, wäre zwar sehr eingeschränkt möglich, aber der Erholungscharakter des Urlaubes bliebe meines Erachtens davon unberührt!

                          Also auch in diesem Punkt, so komisch es klingen mag, sollte man unbedingt die Versicherung vor Stornierung kontaktieren!

                          Hallo

                          Genau richtig Mosaik. Viele denken, dass eine Reiseversicherung einfach zahlt, wenn man krank wird oder verunfallt. Aber wie du richtig schreibst, ist auch eine Knieverletzung kein Grund einen Badeurlaub zu stornieren, wenigstens in den Augen der Versicherung nicht. Einen anderen Aspekt ist, wenn der Urlaub in Form von Trekking gemacht wird. Da hat sich die Versicherung dann kulant gegenüber eines Kollegen gezeigt und alles bezahlt.

                          In einem Entscheid vor einem Schweizer Gericht wurde einem Reisenden beschieden, dass eine schwere Erkältung (keine Grippe) nicht genüge, damit die Versicherung bezahlen muss. Sogar ein Arztzeugnis verhalf dem Kunden zu keinem besseren Ergebnis.

                          Gruss Markus

                          Ja Freunde,

                          eine Versicherung versichert nur Gesunde. Sie zahlt nur für Ereignisse, die ganz selten
                          passieren. Ich schließe schon lange keine Reiserücktrittsversicherung ab.
                          Wenn ich die eingesparten Versicherungsbeiträge zusammenrechne, dann kann ich
                          einen solchen Fall zweimal bezahlen.

                          Mit Gruß
                          Waldo

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Aha, der "kluge Ratgeber".

                            Es gibt die günstige Alternative zu einer ganzjährigen Reiserücktrittsversicherung, oder noch besser bereits inkludiert bei einer Kreditkarte.

                            Die AGB sollte man natürlich kennen, darin enthaltene versicherte Situationen, die täglich neu auftreten können, sind selbstverständlich abgedeckt.

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              mosaik wrote:
                              ...Jemand mit einer Ohroperation könnte reisefähig sein - die Benutzung des Meeres, sage ich jetzt, wäre zwar sehr eingeschränkt möglich, aber der Erholungscharakter des Urlaubes bliebe meines Erachtens davon unberührt!
                              ...

                              das müßte man abklären.
                              mit einem telefonat mit dem versicherer wäre alles leichter.
                              eine op am trommelfell könnte bedeuten, dass man probleme beim fliegen bekommt. wegen des drucks.
                              ich mußt mal eine reise verlängern weil ich im urlaub eine mittelohrentzündung hatte.

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                waldo27 wrote:

                                [/quote]

                                Ja Freunde,

                                eine Versicherung versichert nur Gesunde. Sie zahlt nur für Ereignisse, die ganz selten
                                passieren. Ich schließe schon lange keine Reiserücktrittsversicherung ab.
                                Wenn ich die eingesparten Versicherungsbeiträge zusammenrechne, dann kann ich
                                einen solchen Fall zweimal bezahlen.

                                Mit Gruß
                                Waldo[/quote]

                                also waldo das ist doch absoluter blödsinn.
                                hast du schon mal gesundheitsfragen bei einem abschluß beantworten müssen?
                                totaler humbug.
                                es gibt zahlreiche versicherte gründe.
                                und mein motto ist: wenn man schon tausende von euronen für eine reise ausgibt, dann sind die 20 euronen im jahr wohl noch drin.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • mawotaM Offline
                                  mawotaM Offline
                                  mawota
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo
                                  Eine Rücktrittskostenversicherung ist ganz sicher eine Notwendigkeit und der Kosten-/Nutzenfaktor gegeben. Aber zuvor sind einfach die AGB zu studieren. Wie schon geschrieben sind gewisse Grundsätze über die Reisefähigkeit durch Krankheit oder Unfall zu beachten.

                                  Die Versicherung ist aber nicht nur für Krankheitsfälle gut, auch bei einem Unfall oder Todesfall im engeren Verwandtenkreis steht sie für die Rückzahlung der Reisekosten gerade.

                                  Aus meiner Sicht taugen Versicherungen über Kreditkartenverträge nicht viel. Alle Auslagen müssen über diese Kreditkarte getätigt werden und es sind meistens noch viel mehr Einschränkungen zu beachten. Bei einer teureren Reise genügen auch die Höchstlimiten nicht mehr. Eine Jahresversicherung ist nach wie vor das Beste - ab ca 2 Reisen pro Jahr.

                                  Gruss Markus

                                  Im Leben wie auf Reisen:
                                  Qualtität ist wichtiger denn billig

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • sunny4285S Offline
                                    sunny4285S Offline
                                    sunny4285
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Vielen Dank für die vielen Beiträge. Das Reisebüro hat schon so oft mit der Versicherung telefoniert. Da werde ich wohl keine Chance haben.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • dbaerchen67D Offline
                                      dbaerchen67D Offline
                                      dbaerchen67
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      denke ich mir, denn eine Operation am Trommelfell bedeutet noch lange nicht reiseunfähigkeit. Hatte ich auch schon mal und es war kein Problem, fürs baden gibt es entweder Schwimmwatte oder man kann sich spezielle "Ohrstopfen" anfertigen lassen die an die Ohrmuschel angepasst werden. Damit ist schwimmen im Meer oder auch duschen kein Problem.
                                      Das Problem mit der Arbeitslosigkeit kannte sie doch vorher, wenn ich einen befristeten Vertrag habe ist doch wohl ein erhöhtes risiko da keine Verlängerung oder neuen Vertrag zu bekommen, das muß ich einplanen und dafür ansparen. Im Gegensatz gibt es aber Versicherungen die in einem solchen Falle bezahlen wenn man doch wieder eine Stelle bekommt und aus diesem Grunde keinen Urlaub bekommt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • o0Julia0oO Offline
                                        o0Julia0oO Offline
                                        o0Julia0o
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        20€ im Jahr? Da lese ich viel teurere Angebote.

                                        Habe hier mal einen Vergleichstest gemacht für eine Reise mir 4 Persionen(1900€/pro Person): https://www.reiseversicherung-vergleich.info/vergleich/vergleichsrechner/reiseruecktrittsversicherung-vergleich/ergebnis/liste/

                                        Das kommt dabei rum:
                                        http://i64.tinypic.com/rw04sl.png

                                        Im Reisebüro wurde uns die TUI-Karte angeboten. Die war nur 120€ samt Reisekrankenversicherung(also für die 4 Personen für eine Reise, die muss man nach Abschluss dann angeben): https://www.meine-tui.de/tuicard-leistungen

                                        Aber hier wird gewarnt vor Reiserücktriettsversciherungen vom Reiseanbieter: "Hinzu kommt, dass die meisten Versicherer, die hinter den Angeboten auf den Portalen stehen, nicht am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns teilnehmen. Das ist ein gravierender Punkt, denn häufig kommt es im Leistungsfall zum Streit mit dem Versicherer, und beim Versicherungsombudsmann wäre die Schlichtung kostenlos. So müssen Sie im Streitfall selbst die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche tragen."
                                        Außerdem sollen die fast immer teuer sein.
                                        Quelle: http://www.finanztip.de/reiseruecktrittsversicherung/#ixzz3xoQBHSZg

                                        Hat Jemand eine Empfehlung für mich?
                                        -Flugreise,Dom Rep
                                        -Pauschalreise Tui
                                        -4 Personen

                                        Stornekosten wären 90%-100%, also 90% oder 100% selbst zu tragen. Daher wäre eine Reiserücktritt ja schonmal sinnvoll.

                                        ganz lieben Dank!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • Ahotep2A Online
                                          Ahotep2A Online
                                          Ahotep2
                                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Empfehlungen gäbe es hier klick
                                          Geantwortet hast Du auf einen Beitrag von 2009

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag