"katze im sack buchen.....?"
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hallöchen.
ich habe gerade ein problem, mit dem ich mich beschäftige.
ich bin auf der suche nach einem urlaub für dezember 2009.
die preise der meisten veranstalter sind schon raus. wenn man die offizielle katalogbeschreibung aufruft, dann steht da immer: "die katalogbeschreibung für winter steht noch nicht zur verfügung, lesen sie die beschreibungen aus dem sommerkatalog."
so weit, so gut.
die änderungen von einer saison zur nächsten sind ja meistens marginal.
aber was ist, wenn sich was grundlegendes ändert?
wenn ich jetzt für winter buche, dann ist ja die beschreibung für den zeitpunkt der reise gültig (also der winterkatalog).
der ist aber noch nicht draußen.
habe ich nach veröffentlichung des katalogs die möglichkeit, zu stornieren, wenn es unterschiede in den leistungen gibt?
im grunde bucht man ja so die katze im ****.
daher mein titel.
ich bin seeehr gespannt auf eure meinungen. -
Zwei mögliche Ansätze:
- In dieser Übergangszeit gilt der aktuell verfügbare Katalog. (Natürlich nur, soweit saisonbedingt objektiv sinnvoll.)
- Es gilt der Winterkatalog ohne Rücksicht auf die Nicht-Einsehbarkeit bei diversen Buchungswegen. (Bei direkter Buchung beim Veranstalter dürfte die Quote der verfügbaren Beschreibungen erfahrungsgemäß höher liegen.)
Ein gesondertes Stornierungsrecht kann ich mir in der Praxis nicht vorstellen. Wie sollte der Beweis des fehlenden/verfügbaren Saisonkataloges erfolgen? Wie sollten auf diese Weise Verträge geschlossen werden?
Die Lösung:
Optionsbuchungen. Diese basieren zunächst auf dem Vorsaisonkatalog und werden bei Erscheinen des Saisonkataloges um dessen Preise und Beschreibungen ergänzt. So hat man einen überschaubaren Zeitraum, um sich für oder gegen eine Reise zu entscheiden. Ganz ohne das Risiko, diese Reise an Mitbucher zu verlieren. -
Lexilexi wrote:
wenn ich jetzt für winter buche, dann ist ja die beschreibung für den zeitpunkt der reise gültig (also der winterkatalog).
Nein, nicht der Zeitpunkt der Reise ist Grundlage eines Reisevertrages, sondern jene Buchungsunterlage, aufgrund der man einen Vertrag abschließt.Hat man im Juli eine Reise für November gebucht und dabei vertragsmäßig den Katalog Sommer zur Grundlage gehabt, gelten alle Bedingungen und Beschreibungen dieses Sommerkatalogs.
Ändern sich dann Dinge, hängt es von der Art der Änderung ab, ob man sie hinnehmen muss oder ein kostenfreies Rücktrittsrecht hätte.
Es ist aber natürlich auf eine Beweisfrage. Daher empfehle ich immer (und nicht nur ich!), dass auf jeder Buchungsbestätigung auch vermerkt sein sollte (eigentlich muss), welcher Katalog und welche Vertragsbedingungen vereinbart wurden.
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Nur ein kostenloses Rücktrittsrecht oder doch mehr ? Wenn ein RV so frühzeitig ein Angebot unterbreitet ohne einen Hinweis: "Achtung, Abweichungen aus der aktuellen Katalogbeschreibung sind in der Wintersaison möglich" ist er für die bis dahin angezeigte Leistungspalette verantwortlich. Denn darauf beruht ja auch seine Preiskalkulation.
Es ist richtig, das in den Winterkatalogen schon immer auf Einschränkungen hingewiesen wurde. Aber bei frühzeitige Buchungen aus dem Sommerkatalog ? Und die Leistung erst im Winter ?
Ich neige zu der Vermutung, das dann -wie von mir beschrieben- dieses Risiko beim RV liegt und er bei Nichteinhaltung "vertragsbrüchig" wird. Mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen, und die bestehen nicht nur auf der Einräumung eines kostenlosen Rücktrittsrecht des Buchers.
Gruss Gabriela
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Hallo,
einmal ganz davon abgesehen, daß die Aussage, daß die meisten Preise für das genannte Datum schon heraus sihd falsch ist, gibt es doch eine ganz einfache Lösung des Problems.
Die nicht vorhandene Katalogbeschreibung betrifft doch, so wie ich das lese, die online Buchung. Warum also nicht ganz einfach offline (persönlich im RB, per Telefon, Fax oder sogar per mail) die Beschreibung anfordern und alle Probleme sind gelöst.
Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Gruß
Berthold
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Ist auch so, wie es Berthold beschrieben hat!