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Erstattung von Umbuchungsgebühren beim Reiserücktritt

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  • BäumelchenB Offline
    BäumelchenB Offline
    Bäumelchen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Nabend Experten,

    ich such mir nen Wolf, finde aber nichts zu dem Thema.

    Folgendes liegt zugrunde : Reisebuchung für April 2009, 4 Personen, meine Frau, ich, meine  Schwiegermutter - Vatter.

    Im April gings dann nicht, weil ich einen Arbeitgeberwechsel nebst Urlaubssperre schlucken musste, also haben wir auf den September 2009 umgebucht, Umbuchungskosten des Veranstalters (Buchers Reisen) 66,00 EUR p.P.

    In die Vorfreude auf den September-Urlaub gesellte sich ein Krebstumor bei Schwiegermutter, ist jetzt im Frühstadium operativ entfernt worden, anschliessend erfolgt jetzt Reha und vermutlich adjuvante Chemo-Therapie, an Urlaub ist im September nicht zu denken, der Oberarzt sieht das ähnlich, also soll der Urlaub gänzlich gecancelled werden. Schwiegermutter in der Chemo, und Bäumelchen in der Sonne geht gar nicht.

    Storno der Reise ist klar, sofortige Anzeige bei der RRKV auch, was allerdings ist mit den Umbuchungskosten aus der ursprünglich für April 2009 gebuchten Reise ?

    Versteht mich nicht falsch, ich / wir / und gerade meine Schwiegermom haben sicherlich immo andere Sorgen als 66 EUR, aber dennoch wüsste ich gerne , ob auch damalige Umbuchungsgebühren Gegenstand der Reiserücktrittskostenvers. sind.

    Danke und Grüsse

    Heiko

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    Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      och mensch heiko.
      wenn es doof läuft, dann aber so richtig, was?
      tut mir leid, dass mit der schwiemu.
      also hier meine meinung dazu:
      der preis der reiserücktrittvers. richtet sich ja nach dem gesamtpreis der reise.
      wenn die 66 euronen darin enthalten sind, bekommst du sie auch wieder.
      denn es gilt ja der preis für die endgültig gebuchte reise.
      und die ist ja x+66 eur.
      hatte so ein fall mal bei einem kunden und da ging das glatt durch.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • BäumelchenB Offline
        BäumelchenB Offline
        Bäumelchen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Alexandra,

        lieben Dank.

        Yepp, wenns daneben geht, dann richtig, aber Schwiemu ist ob aller Schläuche in ihrem Körper bester Dinge, und das zählt mehr als jeder Sonnenstrahl.

        Die RRKV ist ja gestaffelt nach Gesamtreisepreis. Habe ich Dich richtig verstanden, dass Du meinst, wenn Gesamtpreisepreis inkl. Umbuchungsgebühren noch innerhalb des versicherten Gesamtreisepreises liegt, auch die Umbuchungsgebühr versichert wäre ?

        Möcht jetzt auch nicht als Pfennigfuchser daherkommen, aber in manch schwieriger Lebenslage hilft einfach alles, und wenns denn die Erstattung der Umbuchungsgebühren wäre, so ist mir das auch nur ein Lächeln bei Schwiegermum wert.

        Grüsse

        Heiko

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        Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ja, du hast mich richtig verstanden.
          und nein, du kommst nicht als pfennigsfuchser daher.
          könnte mir vorstellen, dass schwiemu meint, euch jetzt noch ärger eingehandelt zu haben, wegen des stornos.
          und da sind solchen nachrichten eben gold wert.
          auch für das wohlempfinden der schwiemu.
          liebe grüße und unbekannterweise gute besserung.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

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