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Konflikt um Storno/Geld

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • isabell111I Offline
    isabell111I Offline
    isabell111
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, folgender Fall beschäftigt mich, ich hoffe das passt hier rein:

    Mein Ex-Freund und ich hatten eine USA-Reise geplant.
    Nun hat er sich kurz davor von mir getrennt und hat darauf bestanden
    die Reise zu stornieren. Da ich zeitlich mehr Freiraum hatte, beschlossen wir,
    dass ich mich um das stornieren kümmern werde. Ich ging davon aus, dass uns
    die Versicherung die restlichen 50% Stornokosten erstatten wird.
    Was nun jedoch nicht der Fall ist. Wir bekommen lediglich vom Veranstalter 50%.
    Nun möchte mein Ex-Freund die 50% vom Veranstalter für sich alleine,
    da er behauptet ich habe mich nicht richtig um das stornieren bei der Versicherung gekümmert
    und es mein Verschulden ist.
    Hat er darauf Anspruch? Ich denke, das Geld wird aufgeteilt?

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    • packardP Offline
      packardP Offline
      packard
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Sorry isabell, wenn ich das so ausdrücke. Aber was bist du denn für ein Herzchen? Lässt du dir vom holden Ex alles erzählen? Also von mir würde dieser Macho zur Strafe GAR NIX kriegen, fertig.
      Gemeinsam gebuchte und stornierte Reise = jeder trägt die Hälfte der Ausfallkosten, das ist doch wohl klar!! Unglaublich sowas. Hätte sich dein Ex ja selber um die Storniererei kümmern können, wenn ihm dein Einsatz nicht in den Kram passt.
      Lass dich bloss nicht unterbuttern.

      2.-8.8. Mallorca, 15.-23.8. Sylt, 14.- 16.9. München U2 (yeahhh!!),
      11.-18.10.10 Larnaca

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      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        "...da er behauptet ich habe mich nicht richtig um das stornieren bei der Versicherung gekümmert..."

        Eine Trennung ist ganz sicher kein versicherter Grund für einen Reiserücktritt, zeige Deinem Ex Freund die AGB des Versicherers.

        Auf wessen Namen wurde die Reise gebucht?

        Life is too short to limit your vision ... indeed

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        • isabell111I Offline
          isabell111I Offline
          isabell111
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ist mir klar. Nur er hat "angeblich" gesagt, wenn mehr als 100€ Stornokosten anfallen, soll ich es sein lassen mit dem stornieren.
          Ich kenne diesen Sturkopf und denke fast nicht dass ich das mit ihm auf die Reihe bekomme.
          Wie wird sowas geregelt wenn es eskaliert, für Gericht ist es ein zu kleiner Fall nehm ich an?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • isabell111I Offline
            isabell111I Offline
            isabell111
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            bernhard707 wrote:
            "...da er behauptet ich habe mich nicht richtig um das stornieren bei der Versicherung gekümmert..."

            Eine Trennung ist ganz sicher kein versicherter Grund für einen Reiserücktritt, zeige Deinem Ex Freund die AGB des Versicherers.

            Auf wessen Namen wurde die Reise gebucht?
                 die AGB weiss er, nur wir hatten einen anderen Grund um zu stornieren wovon wir ausgegangen sind das es klappt. Die Reise wurde auf meinem Namen gebucht...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • packardP Offline
              packardP Offline
              packard
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Was soll da eskalieren isabell? Er bekommt die Hälfte und basta, wo ist das Problem? Brauchst du kein Gericht für.
              😄  Wenn er was zu meckern hat, kann ER ja vor Gericht ziehen und gut ist.

              Flööööööttttt und wenn die Reise eh auf dich gebucht ist, bekommt er GAR NIX 😛 . Alles auf dein Konto und dann lass ihn randalieren.

              2.-8.8. Mallorca, 15.-23.8. Sylt, 14.- 16.9. München U2 (yeahhh!!),
              11.-18.10.10 Larnaca

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              • juanitoJ Offline
                juanitoJ Offline
                juanito
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                isabell111 wrote:
                Ist mir klar. Nur er hat "angeblich" gesagt, wenn mehr als 100€ Stornokosten anfallen, soll ich es sein lassen mit dem stornieren.

                Sein lassen mit dem Stornieren?
                Und dann, zusammen in Urlaub fliegen? 😆

                Ich kenne diesen Sturkopf
                Sollte man meinen 😄

                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                • deifiD Offline
                  deifiD Offline
                  deifi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hi,

                  was ist denn wenn du mit ner Freundin fliegen würdest? Dann braucht Ihr doch nur nen Namensänderung und ihr macht euch nen Spaß aus der Reise (nach dem Motto: Jetzt erst Recht) und dein EX wird dumm aus der Wäsche gucken 🙂

                  Viel Erfolg und lass dich net unterkriegen,

                  LG

                  Yvonne

                  14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk

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                  • bine4386B Offline
                    bine4386B Offline
                    bine4386
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ja dem würd ich was erzählen 😱 wenns möglich ist würd der garnichts von mir kriegen. Der spinnt doch wohl

                    Vom 2.3.-24.3.10 auf Ko Samui wieder im Baan Chaweng Beach Resort!!!!
                    Vom 2.7.-11.7.10 Lti Mahdia Beach Tunesien!!!
                    23.6.-8.7.2011 Iberotel Makadi Beach Ägypten
                    Vom 26.2.-19.3. endlich wieder Samui ins First Bungalow Beach Resort!!!!! Juli 2013 Sandos San Blas Nature! Juli 2014 Türkei Hotel Turquoise Side!

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                    • pietasP Offline
                      pietasP Offline
                      pietas
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Isabell 🙂
                      Ich kann dich beruhigen.
                      Wenn die Reise auf deinen Namen gebucht ist, kann dein Freund sich auf den Kopfstellen.
                      Du als Reiseanmelderin bist diejenige die Haftet und entscheidet, was mit der Reise geschiet.

                      Kannst dich also entspannen 🙂

                      Auf einer Reise von Los Angeles nach Hongkong mit United Airlines sagte die Flugbegleiterin nach der Landung: „Die Passagiere, die aufstehen, bevor das Anschnallzeichen ausgeht, müssen im Flugzeug bleiben und uns helfen, es sauberzumachen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • strawberryhillS Offline
                        strawberryhillS Offline
                        strawberryhill
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ich würde mir den urlaub keinesfalls entgehen lassen, flieg doch wirklich mit einer freundin oder kollege/-in. die namensänderung kostet nicht viel und du brauchst von diesem "Sturkopf" sicher erholung!!! 😉

                        08.01.-22.01.2018 DomRep
                        Juni 2018 Gardasee
                        Aug. 2018 Ibiza
                        Sep. 2018 Mallorca
                        Januar 2019 Punta Cana

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                        • anika1412A Offline
                          anika1412A Offline
                          anika1412
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Wenn es auf deinen Namen gebucht ist, bekommst DU das Geld ausgezahlt. Gib ihm seinen Teil, mit dem Hinweis, dass du weißt, was sich gehört und ihm das Geld ja schließlich zusteht.... 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • sandyS Offline
                            sandyS Offline
                            sandy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Nur als Hinweis:
                            Bei Linienflügen in die USA ist m.W. nach eine Namensänderung nicht möglich.

                            Somit bliebe eh nur stornieren, was ja anscheinend auch gemacht wurde.

                            LG
                            Sandy

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ADEgiA Offline
                              ADEgiA Offline
                              ADEgi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,

                              richtig. Eine Namensänderung ist bei Linienflügen in aller Regel nicht möglich. Sollte es dennoch gehen, dann aus Kulanz der Fluggesellschaft, doch ein Rechtsanspruch besteht nicht darauf.

                              Auch ist klar, daß keine Versicherung für diesen Schaden aufkommen wird. Punkt.

                              Wenn von beiden jeweils die Hälfte gezahlt worden ist, dann sollte der Ex dieses Geld auch bekommen. Wenn er Zicken macht würde ich von Ihm auch erst einmal einen Nachweis einfordern, daß er überhaupt die Reise mitgezahlt hat. Könnte vielleicht interessant werden, wenn keine Überweisung erfolgte, sondern bar bezahlt wurde.... 😉

                              Vielleicht merkt er dann, daß man das auch anders regeln kann, als mit ungerechtfertigten Forderungen.

                              Einen Anspruch auf mehr als die Hälfte hat er aber allenfalls dann, wenn er auch nachweislich mehr als die Hälfte der Reise bezahlt hätte. Doch warum sollte die Buchung dann auf Deinen Namen laufen?

                              Gruß

                              Berthold

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                mosaikM Offline
                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Wird eine Buchung getätigt, auf der zwei unterschiedliche Familiennamen stehen, kann davon ausgegangen werden, dass zwei getrennte Reiseaufträge vorliegen. Somit kann jeder der beiden Buchungen getrennte Forderungen aufstellen oder mit Forderungen konfrontiert werden.

                                Allerdings: hat der Unterschreibender der Buchung auch - mit einer extra Unterschrift - bestätigt, dass er für die Erfüllung des Vertrages auch für die mitgebuchten Personen haftet, so gibt es nur einen "Ansprechpartner".

                                Somit hängt im vorliegenden Fall vieles davon ab, wer was unterschrieben hat.

                                Theoretisch könnte es sein, dass der Freund "Anspruch" auf seine Reise hätte und diesen auch ausüben will...

                                Solche Fällen können kompliziert sein, aber auch ganz einfach laufen, meint aus der Ferne

                                Peter

                                1 Antwort Letzte Antwort
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