Reiserücktrittsversicherung
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Hallo,
ich habe mal eine Frage an Euch:
Wir fliegen in sechs Wochen in die Türkei. Wir wollen nun aufgrund der aktuellen Situation mit der Schweinegrippe eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Nun haben wir aber noch zwei Fragen (leider konnte uns hier die Versicherung nicht weiterhelfen):
- Wenn wir kurz vor Abreise erkranken und die Möglichkeit einer Schweinegrippeninfektion besteht und wir daher unter Quaratäne gestellt werden (also nicht fliegen können), zahlt dann hier die Versicherung? Auch wenn sich später herausstelle, dass es KEINE Schweinegrippe war? Würden bei der R+V buchen, die hat die Schweinegrippe als Versicherungsfall beinhaltet.
- Wenn uns am Zielflughafen die Einreise verweigert wird aufgrund der Angst vor Schweinegrippe, ist das dann ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung?
Hoffe, Ihr könnt mir helfen!!
Danke
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@tasmine
mhhhhh....bedenklich finde ich es, dass euch eure eigene versicherung nichts dazu sagen kann.
was sollen wir dir jetzt dazu sagen?
wir arbeiten ja nicht als sachbearbeiter für diese versicherung.
sprich: wir könnten ja in dem moment nicht deinen fall bearbeiten. -
Mich wundert, dass die Versicherer ihre Produkte nicht selbst kennen.
Meine Ansätze zur Beantwortung dieser Fragen sind:- Die RRV ist jeweils aussen vor, da die Reise ja bereits angetreten ist.
- Eine Reiseabbruchversicherung und/oder eine Auslandskrankenversicherung könnte schon eher, gerade im ersten Fall, aktiv werden.
- Sollten bei einer Quarantäne nicht die Verantwortlichen die Kosten tragen?
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zu a)
Eine Reiserücktrittsversicherung tritt normalerweise dann ein, wenn aufgrund einer Erkrankung oder Unfalls eine Reiseunfähigkeitvorliegt. Wird also eine Krankheit vermutet oder diagnostiziert, die eine Reiseunfähigkeit bedeutet, so ist dies der Versicherung mit gleichzeitiger Stornierung anzuzeigen. Stellt sich später heraus, dass man doch reisen kann, könnte man neu buchen.zu b)
Eine Rückweisung von Organen des Ziellandes sehe ich nicht als Reiseabbruch an. Da eine Reiserücktrittsversicherung nur bis zum Reiseantritt haftet = Ausgabe von Boarding Card und Baggage Tags, haftet auch die nicht. Somit meine ich, dass dies unter "Risiko des täglichen Lebens" fiele und man selbst die Kosten zu tragen hätte.meint
Peter -
Die R+V bietet doch garkeine Reiserücktrittsversicherung an.
Aber ich verstehe nicht warum die versicherung keine Auskunft geben kann.
Gruß
Schneeglitzern -
@schneeglitzern
die r+v bietet das nicht als einzelnes produkt an, sondern man kann die über veranstalter kaufen. -
R+V gibt´s auch als einzelnes Produkt unabhänigig von einem bestimmten Reiseveranstalter in vielen Reisebüros.
Viele Grüße.
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@lexilexi
Danke für den Hinweis. Das war mir völlig neu. Kannte es seither nur über die Kreditkarte. -
@ AntoniaW
Eine Auslandskrankenversicherung ist weder bei Reiserücktritt noch Reiseabbruch bezüglich der hier diskutierten Problematik leistungspflichtig. Sie übernimmt bestenfalls einen Krankenrücktransport, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die hier angesprochenen Probleme fallen aber nicht darunter. -
@omali
Mir ist schon klar, dass die AKV nicht für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch verantwortlich ist. Das habe oder wollte ich auch nie behaupten. wunder
(Mir ging es lediglich, um die mit einer möglichen Infektion verbunden medizinischen Kosten.)Wie ist Deine Einschätzung zur Situation?
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Also unsere Reiserücktrittsversicherung wäre inkl. Reiseabbbruchversicherung! Beinhaltet also beides.
Beim ersten Fall springt wahrscheinlich die Versicherung ein (Krankheitsfall). Allerdings steht in den AGBs "schwere unerwartet Krankheit". Schwer ist ja auslegungssache. Zählt eine Grippe dazu??Im zweiten Fall bin ich mir halt nicht sicher. Eigenes Risiko oder zahlt jemand? Kann ja im Grunde nichts dafür, dass ich nicht einreisen darf.
Wie ist es denn zur Zeit überhaupt am Flughafen? Werden alle Passagiere einzeln kontrolliert?
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Tasmine wrote:
Vor ein paar Wochen schon. Aber die Versicherung kann man bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Darauf wolltest du bestimmt hinaus, oder?Eine RRV ist meistens nur max. 14 Tage nach Reisebuchung zubuchbar. Da würde ich noch mal in die Bedingungen schauen. Im schlimmsten Fall hat sich deine Diskussion damit erledigt, da du die Vers. nicht mehr zubuchen kann (aber vielleicht gibt es auch Ausnahmen bei den Anbietern).
Was deine Frage zur Schweinegrippe angeht: der Verdacht besteht ja erst bei sogenannten grippeähnlichen Symptomen, sprich hohes Fieber, Gelenkschmerzen etc. Wenn du das hast, wird dein Arzt dich schon reiseunfähig schreiben, egal ob es nun Schweinegrippe oder eine "normale" Sommergrippe ist. -
Seit einiger Zeit gibt es Reiserücktrittsversicherungen, die tatsächlich bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden können. Da ich hier keine Werbung machen darf und will, einfach mal mit Suchmaschine "Vergleich Reiserücktrittsversicherungen" fündig werden.