Reiseabbruchversicherung
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Hallo,
ich bräuchte mal einen guten Rat.
Ich war diesen Sommer in Ghana und Burkina Faso verreist und bin leider dort krank geworden (Durchfall, Erbrechen,, Fieber, Magenkrämpfe), so dass ich vorzeitig (3Wochen eher als geplant) abreisen musste. Habe dort 2x Antibiotika bekommen, was aber nicht lange geholfen hat.
Meinen Flug konnte ich leider nicht umbuchen, da ich geplant hatte von Ghana aus zurückzufliegen, mich zum Krankheitsausbruch aber in Burkina Faso befand und damit einen neuen Flug buchen musste.
Ich hatte vorher eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen, die jetzt aber nicht zahlen will.Die Versicherung (Mondial Assisance, Elvira) behauptet, dass die Erkrankung keinen ausreichenden Grund für einen Reiseabbruch darstellt.
Was könnte ihr mir raten? In der Versicherungspolice steht unter möglichen Reiseabbruchgründen aufgelistet "außerplanmäßige schwere Erkrankungen"? Aber ab wann sind Erkrankungen "schwer"? Kennt sich jemand mit einem solchen Fall aus?
Ich wäre für jeden netten Hinweis dankbar!
Vielen Dank im Voraus.
Monique -
Du hast hoffentlich die entsprechenden Atteste der Klinik in Burkina Faso. Nimm sie und konsultiere einen erfahrenen Anwalt.
"Nette" Hinweise im Forum bringen Dir gar nix.
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Hallo Freunde,
ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, Ihr braucht
eigentlich nur eine Rechtsschutzversicherung.
Aber vorsichtig, Klagen gegen Versicherungen sind oft
ausgeschlossen.
Hier greift auch der Satz: Versicherungen versichern nur
Gesunde.Einen schönen Tag noch
kurt -
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@lamysa
oh mann, das ist ja ziemlich ärgerlich,was dir da passiert ist.
die bedingung deiner versicherungen schreiben in einem schadenfall folgendes vor:".... Vermeiden Sie diese Kürzung, indem Sie sich bei schweren Erkrankungen oderUnfallverletzungen unverzüglich an die Assistance wenden. Diese berät
Sie zur Frage, ob storniert werden soll. Folgen Sie der Empfehlung...."hast du dich direkt an die versicherung gewandt?
was sagen die ärzltichen atteste aus? -
agricola wrote:
Hallo Freunde,ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, Ihr braucht
eigentlich nur eine Rechtsschutzversicherung.
Aber vorsichtig, Klagen gegen Versicherungen sind oft
ausgeschlossen.
Hier greift auch der Satz: Versicherungen versichern nur
Gesunde.Einen schönen Tag noch
kurtentschuldigung kurt, aber so viel pauschalisierten blödsinn habe ich selten gelesen.
rechtsschutzversicherungen versichern nur ereignisse und nicht bestimmte "gruppen".
daher ist der satz, dass klagen gegen versicherungen ausgeschlossen sind, vollkommener quark.
du kannst nur keine rechtsstreitigkeiten gegen personen des gleichen versicherungsvertrages führen und gegen deine eigene rechtsschutzversicherung. ansonsten gibt es in der hinsicht keine ausschlüsse.wenn versicherungen nur gesunde vesicherung würden, dann müßte jeder, der eine popelige auslandsreisekrankenversicherung abschließen möchte, eine batterie an gesundheitsfragen beantworten. und man müßte den hausarzt befragen. ich bin mir sicher, dass du das für eine auslands-versicherung noch nie gemacht hast.
was du formuliert hast sind wieder nur vorurteile, die sich gerne und schnell widerlegen lassen, wenn man vor abschluß der versicherungen die dem vertrag zugrunde liegenden bedingungen lesen würde. und nicht erst dann, wenn das kind schon in den brunnen gefallen ist.
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Hallo Lexilexi,
leider ist es nicht neu, daß im Schadensfalle die Versicherungen
viel Probleme machen.
Was Pauschalitäten und Sprüche betrifft, ein Körnchen Wartheit ist
da immer dran.
Ein anderer hat einmal gesagt. Diese Vorurteile habe ich mir
bitter verdient.
Von 10 mal hatte ich 9 mal recht. Da gehe ich zum 1o-ten gerne hin
und endschuldige mich.
Die einzige Reiseversicherung mit einer soliden Leistung und ohne
Hinterhältigkeiten (Geschäftsbedingung) ist die des ADA.Einen schönen Tag noch
kurt -
@agricola
"Die einzige Reiseversicherung mit einer soliden Leistung und.................."Hallo.
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Welches Alleinstellungsmerkmal hat denn diese Versicherung ?
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Welche Reiseabruchversicherungen haben denn "Hinterhältigkeiten" - so wie du schreibst ?
Gruß
Hans
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Hallo,
wenn ich eine Versicherung abschließe, dann lese ich mir als erstes
durch, was die Versicherung ausschließt.
Gerade diese nicht versicherten Risiken sind es, welche
den Versicherten treffen.
Es ist doch ein Unding und ein arger Verstoß gegen Treu
und Glauben wie in dem genannten Fall mit dem Urlauber
umgangen wird.
Da kommt er krank nach Hause und anschließend darf er
sich noch mit der Versicherung juristisch auseinandersetzen.
Der Urlauber ist in den Urlaub gefahren mit der Meinung
alles für einen guten Urlaubsverlauf nötige unternommen
zu haben.
Nun wird der Urlauber krank und soll jetzt dort genau klären,
wie er das anstellt, daß er die Abbruchkosten von der Versicherung
wiederbekommt, noch dazu vom Urlaubsort einen Schriftwechsel
und Telefonate führen.Es mag sein, daß ich anfangs einwenig pauschal geschrieben
haben, aber in der Praxis ist es viel schlimmer.Einen schönen Tag noch
kurt -
@Lexilexi
Hallo.Das war jetzt aber gemein. Du drängst dich mit einer Antwort einfach vor. Mit Spannung habe ich auf die "Auflistung" der Versicherer gewartet, die "Hinterhältigkeiten" in den AGB eingebaut haben.

Gruß
Hans
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Also Lexilexi und Hans,
ich meine natürlich den ADAC. Habe mich vertippt.
Ach Hans, wenn Du Dir das Thema genau erarbeiten
willst, dann geh doch mal zu einem Versicherungsmakler
und laß Dir mal eine Tabelle über die Leistungen von
Versicherungen über die nicht versicherten Risiken zusammen-
stellen.
Dann kannst Du uns hier über viele Seiten bis aufs
I-Tüpfelchen ausreichen belehren.Einen schönen Tag noch
kurt -
@agricola
ich hatte mir schon sowas gedacht, dass du dich vertippt hast.die gedanken und das recht der meinungsäußerung sind selbstverständlich frei.
deine meinung über einen bestimmten versicherer sei dir unbenommen.aber bitte unterlasse doch deine schwarz-weiß-malerei, die deiner meinung nach nur eine lösung zulässt.
das leben besteht aus so vielen schönen bunten graustufen.wenn man eine so haltlose äußerung in einem öffentlichen forum tätigt, dann mußt du dir schon mal ein wenig "gegenwind" gefallen lassen.
und ja, es gibt tatsächlich in versicherungsbedigungen ausschlüsse.
wie in allen agb´s auf dieser welt. eine revolutionäre erkenntnis. sollte man dem bafin melden.
denkst du, die gibt es bei deinem favorisierten "verein" nicht?nichts ganz so ernst gemeinte grüße
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UteEberhard wrote:
@Lexilexi
Hallo.Das war jetzt aber gemein. Du drängst dich mit einer Antwort einfach vor. Mit Spannung habe ich auf die "Auflistung" der Versicherer gewartet, die "Hinterhältigkeiten" in den AGB eingebaut haben.

Gruß
Hans
weil du dich vor spannung bestimmt kaum halten kannst:
die liste fängt bei
adad...... an
und hört bei
zzyz auf.sorry, wir werden hier echt ot. wir sollten zum thema und zur ernsthaftigkeit des problems zurück kehren.
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@agricola
Hallo.Mein Ziel ist es nichtweder dich noch andere hier im Segment - Versicherungen - zu belehren. Dafür gibt hier User, die in dem Themenkomplex - Versicherugen - ein viel fundierteren Wissensstand haben als ich ! Nur in diesem Zusammenhang das Wort - Hinterhältigkeiten - zu nutzen, ist schon mehr als überzogen. Nur das war mein (ironischer) Ansatzpunkt.
Gruß
Hans
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Hans, Du belehrst ständig!
Nicht nur hier in diesem Thread--nur schreiben es Dir jetzt auch einige User direkt!
Das macht den Unterschied . -
Also das freut mich aber jetzt, endlich mal "laut" gesagt, dass der liebe Hans uns immer wieder aufs freundlichste belehrt. Ob wir wollen oder nicht!
Aber ich hatte keine Probleme mit der Reiserücktrittsversicherung. Fünf Tage vor Reiseantritt bekam mein Mann einen Schlaganfall. Sofort Meldung an die Versicherung und an das Reisebüro. Die haben sich dann um alles gekümmert -auch mit aufmunternden Worten!- und die von den Ärzten ausgefüllten Formula an die Versicherung und innerhalb von zwei Wochen war das Geld wieder auf dem Konto.
Man sollte sich die Bedingungen vorher durchlesen, an die Vorgaben halten und höflich und freundlich bleiben, dann klappts meist.
Liebe Grüße Corbeile -
@Günter
Hallo.Ich habe lediglich reklamiert, dass hier ein User sehr pauschal Versicherungen "Hinterhältigkeiten" unterstellt. Das ist also eine Belehrung - aus deiner Sicht, die von @corbeile gestützt wird. Das macht allerdings den Unterschied.
Gruß ohne Belehrung - Hans.
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Ich habe über viele Jahre "Versicherungsschäden" in der Immobilienbranche abgewickelt. Dabei habe ich natürlich einige Erfahrungen mit den verschiedenen Versicherungen gemacht.
Ob man nun von "Hinterhältigkeiten" einiger Versichererer sprechen kann, will ich so nicht sagen.
Aber immer wieder habe ich gespürt, dass ein Fehler oder ein unbedachtes Wort den Versicherungsschutz kosten kann.
Bei den Reiseabbruchversicherungen ist es z.B. so, sollte man eine Krankheit vorher schon einmal behandelt haben und es kommt wegen dieser Krankheit zum Reiseabbruch, die Versicherung die Regulierung ablehnen kann.