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PEPS-Vergünstigungen für Reisebüromitarbeiter müssen zukünftig in die Steuererklärung

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  • AdminA Offline
    AdminA Offline
    Admin
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Alle Reisebüro-Mitarbeiter/innen wird es begreiflichermaßen sehr ärgern und hart treffen:
    Das Bundesfinanzministerium hat entschieden,dass alle Pep Angebote, also die Vergünstigungen der Reiseverkäufer in den Reisebüros als geldwerte Vorteile zu versteuern sind. Reiseverkäufer müssten dann alle Reisevergünstigungen in der Steuererklärung angeben.Der DRV-Steuerausschuß  hat diesen Beschluß scharf kritisiert.
    Die Verbandsmitglieder  sollen nun über die Konsequenzen informiert werden.
    (Quelle FVW)

    Admin

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    • Barbara R.B Offline
      Barbara R.B Offline
      Barbara R.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Sorry, aber ist das nicht eigentlich normal????
      Als ich vor hundert Jahren mal als Reiseleiterin gearbeitet habe, wurden mir auch Unterkunft und Verpflegung, die ich ja frei hatte, als geldwerte Vorteile mit damals 300,- DM versteuert und brutto für netto wieder abgezogen. Heute fahre ich einen Firmenwagen, den ich auch privat fahren kann und versteuere dafür auch einen geldwerten Vorteil. So what???

      Barbara R.

      Wir haben alle den gleichen Himmel,
      aber nicht den gleichen Horizont

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • astiaeA Offline
        astiaeA Offline
        astiae
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ...ich muß als Airliner den geldwerten Vorteil meiner vergünstigten Flüge auch schon seit jeher versteuern.
        Muß ich dann also jetzt zusätzlich den geldwerten Vorteil auf die PEP-Preise, die ich von Hotels bekomme auch versteuern ? Wie gesagt, bin kein Reisebüro-MA sondern Airliner... das kann ja kompliziert werden 🙂
        Gruß Astrid

        1 Antwort Letzte Antwort
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