Condor-Flug 27.07.09 DE2010-Mallorca
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Hallo,
wir wollten am o.g. Termin nahch Mallorca fliegen. Vor dem Flug wurden alle Koffer wieder ausgeräumt und mit anderen Fliegern nach Mallorca gebracht.
Dort wurden diese dann in die jeweiligen Hotels gebracht. Uns erschien der Flug nicht sicher und wir sind ausgestiegen.
Wir klagen momentan gegen Neckermann/Condor:Kann mir jemand bestätigen, dass das Flugzeug wesentlich später geflogen ist, vielleicht auch mit Start- und Landezeiten?
Weiterhin würde ich interessieren, wann die Koffer in den Hotels angekommen sind? Wir haben in unserem Hotel (Platja Daurada) mit einem Paar gesprochen, deren Koffer knapp 24 Stunden nach der Landung vor Ort waren.Danke und Gruß
Peter
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@kburg
herzlich willkommen im forum.
ich war bei dem flug nicht dabei.
eine klage gegenüber einem "riesen in der branche" anzustreben, ist ja an sich schon schwer genug.
dafür sollte man aber penibelst vorbereitet sein. dazu zählt auch, sich die "mängel", so denn welchen aufgetreten sind, bestätigen zu lassen. hilfreich ist es auch, vor ort mit gleichgesinnten, adressen auszutauschen, damit man zeugen hat.
für dich kommt dieser ratschlag vermutlich ein wenig spät.
von daher sehe ich in deinem fall auch wenig erfolgsaussichten. (bin aber kein rechtsexperte).
ich wünsche dir aber trotzdem viel glück. -
Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !
Hallo,
auch "Riesen der Branche" haben sich an das Gesetz zu halten.
Wenn das Gespaeck nicht mit der Maschine befoerdert wird, auf der der Reisegast fliegt, ist das sicher ein Mangel nach § 651a BGB. Aber als Gast bin ich verpflichtet, dem Reiseveranstalter die Moeglichkeit einzuraeumen, den aufgetretenen Mangel zu beheben. Und wenn das Gepaeck innerhalb eines angemessenen Zeitraumes im Zielgebiet dem Reisegast ausgehaendigt wird, wurde der Mangel behoben.
Unabhaengig davon darf sich der betroffene Gast bis zum Eintreffen seines Gepaeckes mit notwendigen Artikeln eindecken, bzw. diese einkaufen - z.B. Hygieneartikel. Entstandene Kosten fuer die Beschaffung sind zu erstatten, wenn sie angemessen sind.
Aber deswegen die Reise erst garnicht anzutreten duerfte voellig unangemessen sein. Ich denke mir, dass da auch kein Richter fuer diese Handlungsweise Verstaendnis aufbringt bzw. aufgebracht hat.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Finde ich auch alles etwas komisch...
- Warum wurden die Koffer ausgeräumt? Und dann mit anderen Fliegern nach Mallorca gebracht?!
- Gegen wen klagt ihr denn nun? Neckermann oder Condor? Oder direkt beide? Was kann denn Neckermann dafür?!
- Warum fällt euch das erst nach fast 4 Monaten ein?!
Verstehe eigentlich nur Bahnhof...
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Es kann auch die Möglichkeit bestanden haben, dass die Berechnungen des Piloten vor dem Flug eine zu schwere Maschine zum Ergebnis hatten. Lädt man nun 180 Koffer a 20 kg aus, sind das gute 3,5 Tonnen weniger und die Sicherheitsvorschriften werden wieder eingehalten. So etwas spricht eher für die Airline, da die Kosten für den zusätzlichen Gepäcktransport sicherlich beträchtlich sind.
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Hallo Cliffideo,
an diese Möglichkeit habe ich auch schon gedacht....aber deshalb verlässt doch niemand das Flugzeug und bucht einen anderen Flug?
Den Grund wissen wir ja noch nicht, der TE sicherlich schon.
LG
Sabine -
An die Moeglichkeit hatte ich auch gedacht. Aber auf dem, relativ kurzem, Flug nach Malle ist eine zu schwere Maschine kaum vorstellbar. Denn fuer jedes Flugzeug in der Condor Flotte ist das weit weg von der maximalen Reichweite. Egal wieviel Gepaeck da jeder mitschleppt, das sollte sich, vom Gewicht her immer ausgehen.
@Siggi, korrigier mich bitte falls ich damit falsch liege.
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carsten79 wrote:
Finde ich auch alles etwas komisch...- Warum wurden die Koffer ausgeräumt? Und dann mit anderen Fliegern nach Mallorca gebracht?!
- Gegen wen klagt ihr denn nun? Neckermann oder Condor? Oder direkt beide? Was kann denn Neckermann dafür?!
- Warum fällt euch das erst nach fast 4 Monaten ein?!
Verstehe eigentlich nur Bahnhof...
Neckermann als Veranstalter haftet natuerlich fuer seine Erfuellungsgehilfen, also auch fuer die Fluggesellschaft, wenn da etwas gemacht wird, was der maengelfreien Leistungserbringung entgegensteht. Und wenn Gepaeck nicht mit der gleichen Maschine, mit der geflogen wird, befoerdert wird, ist das ein Mangel, allerdings kein gravierender. Das sieht auch der Gesetzgeber so.Aber meiner Auffassung nach ist das Ausladen der Koffer kein Grund von der Reise zurueck zu treten, da dieser Mangel ja nicht erheblich oder gravierend ist.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Also, der Urherber des Beitrags scheint sich nicht weiter zu äußern...
Ich denke, man sollte hier nicht weiter spekulieren. Die Maschine ist wohl offenbar ohne (oder mit weniger?) Gepäck geflogen. Dazu gab es schon mal etwas ähnliches auf Lanzarote, auch mit Condor und sicherlich auch schon einmal mit anderen Airlines. Was das nun hier auch immer für eine Ursache hatte, es ist keinesfalls ein Grund, von sich aufgrund eines schlechten Gefühls den Flieger zu verlassen. Eine Klage diesbezüglich dürfte Null Chance haben, man kann sich das Geld und den Aufwand sparen!
Einzig, wenn denn nun aufgrund dieses Umstandes das Gepäck nach dem Gast im Hotel angekommen ist und dadurch der Urlaubsbeginn (der Pauschalreise...wegen Neckermann?)sich verzögerte, könnte eine gewisse Summe des Reisepreises erstattet werden. Ist das Gepäck noch am selben Tag wie der Gast eingetroffen, sollte man sich ebenfalls den Aufwand einer Klage (oder was es auch immer ist) sparen...
Nach 24h sollte man den ersten Urlaubstag und eine Pauschale für Ersatzbeschaffung als erstattungsfähige Größe erwarten können. Kostet eine 2 wöchige Pauschalreise in dieses Hotel im Sommer beispielsweise 1000€, sind vielleicht 120€ p.P. realistisch. Wenn man dafür unbedingt klagen will...nun ja.In einem solchen Fall würde ich so vorgehen:
- Dokumentation des Mangels vor Ort, also auch Bestätigung von Neckermann auf Mallorca.
- Der ein oder andere Veranstalter dürfte schon vor Ort was "anbieten"
- Ansonsten nach Rückkehr Schreiben an Neckermann mit Doku, ggf. Einkaufsquittungen für Schlafanzug und Zahnbürste;-) im Anhang.
- Nachvollziehbare Aufrechnung des Ersattungsanspruchs
- per Einschreiben und nach fehlender Reaktion nach 14 Tagen "bestimmt" nachhaken.
- Unzufrieden oder keine Reaktion hierauf -> Anwalt
Hinweis: Das Forum hier ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Anwalt!
