Ab wann gelten bei Pauschalreisen Flugzeiten als verbindlich?
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Hallo!
Bei Buchung von Pauschalreisen gelten angegebene Flugzeiten als „unverbindlich“ bzw. „voraussichtlich“. Wie ist das mit den Zeiten die auf den Flugticket’s/Fluginforma-tion/Reservierung stehen (also die Reiseunterlagen, die man vom Veranstalter zugeschickt bekommt mit dem Hotelvoucher etc.)? Sind diese Zeiten auch als „voraussichtlich/
unverbindlich“ anzusehen? Und ab wann gelten bei Pauschalreisen die Flugzeiten als „verbindlich“ und man hat bei Verschiebung Regressansprüche? -
Hallo,
die angegebene Flugzeit im Ticket ist verbindlich. Verspaetet sich der Abflug kann der Reisende zum einen Ansprueche aus der "Frankfurter Tabelle" gegen den Reiseveranstalter und zusaetzliche Ansprueche aus der "EU-Fluggastverordnung" gegen die Fluggesellschaft geltend machen, wenn die zu akzeptierenden Toleranzzeiten ueberschritten werden und die Verspaetung ausloesenden Gruende nicht ausserhalb der Verantwortung des Veranstalters / Fluggesellschaft liegen.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Hallo Medelon
Die EU - Fluggastverordnung greift nur bei Verspätungen. (Wenn Du möchtest kann ich Dir die Verordnung zukommen lassen)
Gemäß den AGB,s der Veranstalter garantieren diese nur den Flugtag, was bedeutet das man sich den Abreisetag komplett freihalten muß, da man sonst auf den Goodwill - ist mir selbst einmal passiert - des Veranstalters angewiesen ist.
Auch eine Änderung des Abflugortes muß in der Regel hingenommen werden, sofern der Veranstalter für die Transferkosten zum neuen Flughafen - in der Regel in Form von Bahntickets - aufkommt.
Gruß
Karl -
Ändern darf der RV bei einer Pauschalreise so oft es für ihn wirtschaftlich Sinn macht. Auch nach Unterlagenversand sind Änderungen der Flugzeiten jederzeit möglich ( wenn auch recht unüblich )
Viele Grüße. -
Wirklich jederzeit ? Auch noch z.B. am Vorabend des Reiseantrittes ? Wer steht in der Pflicht, der Reisende, um bis zur letzten Minute die Abflugzeiten zu kontrollieren, oder der RV, der über Änderungen zu informieren hat ? Und was passiert, wenn der Reisende bei einer z.B. geplanten Flugzeit am Tage X um 18.00 Uhr und einer Vorverlegung auf 08.00 Uhr des gleichen Tages erst am Vorabend spät zurückkommt, weil er seinen Terminplan so eingeteilt hatte ?
Ich meine mal gelesen zu haben, das es doch eine Frist geben würde, welche Vorlaufzeit es geben muss, sprich also, eine deadline, ab der die Flugzeiten nicht mehr geändert werden dürfen. Oder der RV schadensersatzpflichtig wird.
Gruss Gabriela
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- Ja
- Ja ( Keine Sorge, passiert in der Praxis eigentlich nie )
- RV muss informieren
- Sein Problem.
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Also ich glaube nicht, dass der RV Aenderungen der Flugzeiten generell ausloest, sondern die Fluggesellschaft. Denn es ist nicht einfach damit getan, mal eben Flugzeiten zu aendern. Da spielen andere Faktoren eine ganz wesentliche Rolle; z.B. die Slots, Auslastungen usw..
RV sehen es generell nicht gerne, wenn Flugzeiten nach Ausstellung der Reiseunterlagen geaendert werden, muss man doch dafuer einen ganz erheblich administrativen Aufwand betreiben. Also kann der Reisegast eigentlich immer davon ausgehen, wenn kurzfristig Flugzeiten geaendert werden, das sich dahinter auch ein gravierender Grund verbirgt.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Fluggesellschaften verlangen durchaus Rückbestätigungen.
Individuell gebuchte Flüge müssen generell rückbestätigt werden.
Nicht rückbestätigt werden müssen Linienflüge - die große Ausnahme.
Nicht rückbestätigt durch den Passagier müssen Flüge bei Pauschalreisen - dafür ist der Reiseleiter verantwortlich (siehe Rückflugmappe im Hotel);
beim Hinflug gilt die Information des Reiseveranstalters, keine Rückbestätigung erforderlich.
Was ist eine Rückbestätigung?
Der Passagier ist verpflichtet, sich per Telefon oder Internet zu versichern, dass sein gebuchter Flug planmäßig starten soll. Sonst nichts. Das bedeutet nicht, dass es nicht zu Verspätungen kommen kann. -
- Sorry Erika1, aber was bitte ist der Unterschied zwischen einem individuell gebuchten Flug und einem Linienflug

- Eine Rueckibestaetigung ist kein Information einholen bzw. bestaetigen der Abflugzeit, sondern eine, ueblicherweise telefonische, Bestaetigung dass man tatsaechlich den gebuchten Flug antreten wird.
Ohne eine solche Rueckbestaetigung, die im Reservierungssystem der Airline vermerkt wurde, hatte man frueher keine Garantie auf einen Platz im Flieger. Auch ann nicht wenn man eine bestaetigte Buchung hatte. - Heute gibt es aber kaum noch Airlines die dies zwingendvorschreiben.
- Sorry Erika1, aber was bitte ist der Unterschied zwischen einem individuell gebuchten Flug und einem Linienflug
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Ich denke mal, dass Erika meinte, dass man sich (individuell) ja auch einen Charterflug buchen kann. Also ich meinen Flug bei L'Tur etc. selber buche...
Und diese muß man sich dann natürlich bestätigen lassen, da es bei den Charterflügen immer mal wieder zu Verschiebungen/Zusammenlegungen kommen kann, welche es beim Linienflug (im Normalfall) nicht gibt, da diese fest im Flugplan verankert sind
Linienflug --> Charterflug -
Genau, trippleXx, das meinte ich.
Wenn ich individuell Condor (Beispiel) buche, muss ich meine Flüge rückbestätigen.
Habe ich einen Condor-Flug in Verbindung mit einer Pauschalreise gebucht, ist beim Hinflug die Mitteilung des Reiseveranstalters verbindlich; beim Rückflug kümmert sich der Reiseleiter um die Rückbestätigung - kann man dann in den Abflugmappen nachlesen.
@mkfpa
Du kennst den Unterschied zwischen Linien- und individuell gebuchtem Ferienflieger nicht?
Linie fliegt immer. Braucht keine Rückbestätigung.
Was die Rückbestätigung angeht: dann ruf´mal dort an: es läuft meist ein Band. Und wenn Du wirklich ein menschliches Wesen am anderen Ende der Leitung antriffst, interessiert der der/die sich nicht für Deine Buchungsnummer, Deinen Namen oder sonstwas. Du wirst nach Deiner Flugnummer gefragt und Dir wird mitgeteilt, ob der Flug planmäßig startet. Sonst nichts. Genau das erfährt man schneller, billiger und einfacher im Internet.
Eine Rückbestätigung wird nicht im Reservierungssystem der Airline hinterlegt. Wie auch - ohne Namen?
Wenn ich einen bestimmten Flug (nicht pauschal, wohlgemerkt) gebucht habe, habe ich in jedem Fall einen Anspruch auf genau diesen Flug. Bekomme ich diesen Flug aus irgendwelchen Gründen nicht, habe ich Anspruch auf Entschädigung.
Der Pauschalreisende nicht. Er hat Anspruch auf Beförderung von A nach B.
An dem von ihm gewünschten Tag (der 24 Stunden hat) - und das war´s dann auch schon.
Zwingend vorschreiben?
Nein, niemand wird (oder wurde jemals) dazu gezwungen, sich darüber zu informieren, wann sein Flug geht. Sein Pech, wenn sich an seiner Flugzeit etwas geändert hat und er nichts davon weiß.
Bei einer Pauschalreise erhält man nach der Zahlung des Reisepreises die Reiseunterlagen, also 3-4 Wochen vor Abreise. Da ändert sich dann i.d.R. auch nicht mehr viel, die Flugzeit ist verbindlich, man muss nicht rückbestätigen.
Rückflug s.o., macht der "Reiseleiter".
Buche ich die gleiche Maschine, in der Du fliegst, individuell, muss die Airline mir mindestens 6 Wochen vorher sagen, ob sich an der von mir gebuchten Flugzeit etwas ändert.
Ändert sich etwas, kann ich kostenfrei stornieren.
So ist das auch bei Linienflügen. -
Wir reden von zwei verschiedenen paar Schuhen. Du sprichst davon dass du dich vergewissern solltest wann denn nun dein Flug tatsaechlich geht. Dabei wird, wie du selbst sagst, nichts rueckbestaetigt sondern du bekommst nur Informationen ueber die Abflugzeit.
Ich widerum spreche von dem, bis vor ca. 10 - 15 Jahren, verpflichtend vorgeschriebenen Anruf bei der Airline fuer die Rueckbestatigung deiner Absicht tatsaechlich zu fliegen.
Aber es mag ja sein das sich, in den letzten Jahren, der Begriff "rueckbestaetigen" fuer die Abfrage der Flugzeit bei Charterfluegen, eingebuergert hat. Da kann ich allerdings nicht mitreden da ich, genau wegen dieser Lotterieflugzeiten, grundsaetzlich keine Charterfluege (egal ob individuell oder pauschal) buche. -
Hallo,
wenn ich es korrekt in Erinnerung habe gibt es ein Urteil, dass es Sache der Fluggesellschaft ist, die Kunden ueber Flugzeitenaenderung(en) zu informieren. Und das wird auch praktiziert, so bin ich schon angesimst worden um mich zu informieren. Von einem Bekannten ist mir bekannt, dass auch das Medium e-mail fuer solche Informationen genutzt wird.
Also im Urlaub immer das Mobiltelefon dabei haben und auch die e-mails checken.
Pauschalreisende brauchen sich fuer den Rueckflug keinerlei Gedanken machen, da stimme ich Erika zu. Dafuer gibt's die Reiseleitung.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Also, ich bin auch schon vor zwanzig Jahren in die USA mit meistens US- Airlines geflogen. Wenn ich da angerufen habe (Rückbestätigung) kam ich immer nur auf ein Band, auf denn mir eben gesagt wurde ob und wann der Flug geht. Niemals musste ich meinen Namen oder eine Ticketnummer angeben.
LG
Resi -
Zitate von mkfpa:
"Das Rueckbestaetigen der Fluege gibt es so gut wie nicht mehr."
"Heute gibt es aber kaum noch Airlines die dies zwingend vorschreiben.""Aber es mag ja sein das sich, in den letzten Jahren, der Begriff "rueckbestaetigen" fuer die Abfrage der Flugzeit bei Charterfluegen, eingebuergert hat. Da kann ich allerdings nicht mitreden da ich, genau wegen dieser Lotterieflugzeiten, grundsaetzlich keine Charterfluege (egal ob individuell oder pauschal) buche."
Mmmh, ja doch, alles klar.
Warum gibst Du dann Auskünfte, die Du nicht belegen kannst?
Im Übrigen stellen individuell gebuchte Flüge bei Ferienfliegern durchaus keine Lotterie dar, ich habe das weiter oben geschildert. -
Du beziehst dich auf Charterfluege, ich mich auf Linienfluege und dazu kann ich sehr wohl etwas "belegen". Warum soll ich also nicht posten, nur weil ich zu einem Teilaspekt nichts sagen kann.
Und wenn es keine Lotterieflugzeiten sind, dann frage ich mich warum es, schon alleine in diesem Forum, zig Threads mit hunderten von Beitraegen dazu gibt.
